Gericht schützt Kampfradler

Tag die Herren,

neues aus dem Irrenhaus der deutschen Gerichtsbarkeit:

Das Oberlandesgericht Celle attestiert Radfahrern eine "verbreitete und allgemein bekannte Disziplinlosigkeit". Autofahrer haften bei einem Unfall aber auch dann, wenn Radfahrer in die falsche Richtung fahren.

Sie sind allseits gefürchtet; die Radfahrer, die in Gegenrichtung in eine Einbahnstraße einbiegen, bei Rot über die Ampel huschen, im Zickzack zwischen Autos kreuzen oder in falscher Richtung auf dem Fahrradweg unterwegs sind. Das Oberlandesgericht Celle hat der Zunft in einer Urteilsbegründung jetzt sogar eine „verbreitete und allgemein bekannte Disziplinlosigkeit“ attestiert. Und trotzdem kommt eben jenes Gericht zu dem Urteil, dass Autofahrer auch dann bei einem Unfall mit einem Radfahrer haften, wenn dieser auf dem Radweg in falscher Richtung fährt.

Im konkreten Fall war eine Fahrradfahrerin auf dem Radweg einer Vorfahrtsstraße auf der falschen Seite mit etwa 5 Kilometern pro Stunde unterwegs. Von links fuhr ein Mercedes-Fahrer mit etwa 15 Stundenkilometer aus der Vorfahrtachten-Straße in die Radfahrerin hinein. Diese stürzte, fiel auf die Motorhaube des Mercedes und brach sich einen Fuß.

Das Gericht legt dem Autofahrer in seinem Urteil, dessen schriftliche Begründung jetzt veröffentlicht wurde, zwei Verstöße zur Last. Zum einen seien „Autofahrer wegen der verbreiteten und allgemein bekannten Disziplinlosigkeit von Radfahrern verpflichtet, sich auch auf eine Benutzung von Radwegen in falscher Richtung einzustellen“. Deshalb müsse der Autofahrer durch einen Blick nach rechts sicherstellen, dass da kein Radfahrer kommt. Außerdem liege auch eine Vorfahrtsverletzung vor, da „ein den Radweg einer vorfahrtsberechtigten Straße befahrender Radfahrer“ an deren „Vorfahrtsberechtigung“ auch dann teilnehme, wenn er in falscher Richtung unterwegs sei. Außerdem müsse ein Autofahrer ohnehin für die „Betriebsgefahr“ seines PKW haften. Allerdings, urteilt das Gericht, sei auch die falsch fahrende Radfahrerin teilschuld. Denn wenn sie schon auf der falschen Seite unterwegs sei, müsse sie wenigstens deutlich langsamer fahren.

Die Charakterisierung von Radfahrern interpretiert Markus Schäpel, Rechtsexperte beim Automobilclub ADAC als „persönliche Wertung“ der Richter. Doch das Urteil sei korrekt. Denn auch wenn „viele Radfahrer nicht unbedingt so fahren wie es die Straßenverkehrsordnung vorschreibt“, sagt Schäpel, gelte sehr wohl die Pflicht, mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen. Und Vorfahrtsstraße bleibe Vorfahrtsstraße. Sein ADAC-Kollege Maximilian Maurer betont den Grundsatz des Gesetzgebers, die Schwächeren im Straßenverkehr zu schützen. Nichts anderes bedeute die „Betriebsgefahr“ eines PKW, die an sich schon zu einer Haftung eines Autofahrers führe. „Auch wenn der Kampfradler das weiß und sich darauf auch verlässt.“

Robert Huhn, Rechtsreferent bei Fahrradclub ADFC, ärgert sich über den Passus der Disziplinlosigkeit. Aber auch er begrüßt das Urteil. Immerhin gebe es Fahrradwege, die für beide Richtungen zugelassen seien. „Deshalb muss ein Autofahrer damit rechnen, dass aus beiden Richtungen Radfahrer kommen können.“ Wie auch die Radfahrerin, die zwar die Vorfahrt behalte, bedenken müsse, dass der Autofahrer nicht mit ihr rechnet. Dass Radfahrer „gerne mal falsch fahren“, gibt Huhn zu. „In der Summe begehen Radfahrer aber nicht mehr Verstöße als Autofahrer“, erklärt Huhn. Sie fielen den Autofahrern nur besonders auf.

Quelle: Klick

🙄

Als ob die "allgemeine Betriebsgefahr" nicht reichen würde. Was sagen denn unsere Juristen dazu?

MfG

invisible_ghost

Beste Antwort im Thema

Ich halte bei grün leuchtender Wechsellichtzeichenanlage an, weil sich jemand nicht an das Haltgebot der ihn betreffenden rot leuchtenden Wechsellichtzeichenanlage hält. Wäre sinngemäß das Gleiche.

374 weitere Antworten
374 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Wurstfachverkaeufer.


Daraus ergibt sich einerseits, dass Radfahrer/Fußgänger häufig aus Angst um ihre Gesundheit auf ihr Recht verzichten und es gibt weiterhin simpel gestrickte Autofahrer, die darauf setzen, dass der schwächere Radfahrer/Fußgänger zurücksteckt.

Ich weiß nicht aus welcher Gegend du kommst, aber du willst uns doch jetzt hier nicht das Märchen vom armen zurückhaltenden Radfahrer erzählen, der eingeschüchtert von den bösen Autofahrern durch unsere Städte fährt?

Die meisten Radfahrer in Deutschland kümmern sich einen Dreck um die Verkehrsregeln und fahren so wie sie wollen. Rote Ampeln, Stop-Schilder, Vorfahrt, Radwege, Handzeichen? Alles egal, ich bin ja der Schwächere und auf mich muss man Rücksicht nehmen.

Rücksicht ist keine Einbahnstrasse.

Im Übrigen bin ich zu dem Schluss gekommen, dass du nicht in der Lage bist, die Diskussion zu verstehen, bzw. dich sinnvoll daran zu beteiligen. Du wiederholst hier ständig dein "Autofahrer müssen Rücksicht nehmen" ohne zu merken, dass es darum schon lange nicht mehr geht. Das Autofahrer Rücksicht nehmen müssen bezweifelt hier niemand. Darüber sind sich alle seit Seite 1 einig. Nur an dir scheint das etwas vorübergegangen zu sein.

Ich habe jetzt auch keine Lust mehr dir das zum x. mal zu erklären worum es geht. Am besten schreibst du noch ein paarmal das Autofahrer Rücksicht nehmen müssen und das du das gut findest.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973


Da steht nichts, was irgndwie darauf schließen ließe, dass es um Verkehrsteilnehmer und Rücksicht im Allgemeinen geht, sorry.

Natürlich nicht. Es geht ja "nur" um einen ganz konkreten Fall, und eine ganz konkrete Regelübertretung eines Radfahrers. Es ist nicht Aufgabe des Richters eine allgemeine Abhandlung über den Straßenverkehr zu verfassen.

Zitat:

Original geschrieben von Linus66


Es ist nicht Aufgabe des Richters eine allgemeine Abhandlung über den Straßenverkehr zu verfassen.

Ne, aber er sollte sich mal an so etwas wie " Gesetze " halten. Aber das ist ja das Tolle in dieser Bananenrepublik: Wie schon geschrieben sind Gesetze hierzulande nur noch unverbindliche Preisempfehlungen die jeder Schwarzrock verbiegen kann wie es ihm in den Kram passt. Beispiel aus der Praxis: Ein Sachverhalt wird im Saal 22 b anders beurteilt als im Saal 22 c und in Saal 22 f werden die beiden vorigen Entscheidungen erneut um 180 Grad gedreht. Dann kommen noch drei Instanzen(!!!) und jede entscheidet anders als die andere. Das hat nichts mehr mit " Rechtstaat " zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von Wurstfachverkaeufer.



Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star


...
Streiche "Schuld und Unschuld"; ich werde in der Versicherung hochgestuft und muß meinen eigenen Schaden selber zahlen. Das Ergebnis zählt doch, mir wird ein Schaden angelastet, einfach so, nur weil ich da bin.
...
...
nicht, weil du einfach da bist, sondern weil du Auto fährst. Der Fußgänger oder Radfahrer ist auch einfach da, kann dir im Auto aber kaum den Schaden zufügen, den du mit dem Auto ihm zufügen kannst.

Wenn dieses Ungleichgewicht durch eine einseitige Haftung ausgeglichen wird, hat dies meine Zustimmung. Bestimmt tue ich vielen Autofahrern Unrecht, aber ich bin davon überzeugt, dass es eine große Anzahl von Fahrern gibt, die sich rücksichtsvoller und vorsichtiger in der Nähe von Radfahrern/Autofahrern benehmen würden, wenn sie unabhängig von Schuld/Unschuld im Hinterkopf hätten: Wenn es knallt, bin ich immer der Dumme.

Gruß

Wfv

Und du glaubst das fördert das Miteinander?

Ich habe als kleinerer Verkehrsteilnehmer, also Fahrad vs. Auto, Auto vs. LKW immer im im Hinterkopf: Wenn es knallt, bin ich der Dumme.

Wenn dagegen der Radler immer mehr juristisch Recht bekommt und es drauf ankommen lässt, dann wird er schon noch mal sehen, was er davon hat. wenn er Glück hat, bekommt er sein Recht im Krankenhaus. Wenn er dagegen tot unterm LKW liegt, weil er den Radweg in falscher Richtung befuhr, da hält sich mein Mitleid auch jetzt schon in sehr engen Grenzen.

Wenn man dann als Autofahrer immer der Gelackmeierte ist, dann wird aus wenig Mitgefühl ein "Haha, einer weniger"

Von sowas bekomme ich echt Wut bzw. von dieser dämlichen Begründung. Verhält sich eine Masse der Radler nur lange genug regelwiedrig, erwächst daraus quasi ein Gewohnheitsrecht.
Da muss man als Autofahrer echt gegenhalten! Wenn es erst übliche Praxis ist, dass die Radler einfach überfahren werden, dann ist vl. der Radler Schuld, weil er doch wissen müsse, dass er auf öffentlichen Straßen ständig Gefahr läuft, umgenietet zu werden.   

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von citius


...
Und du glaubst das fördert das Miteinander?

Ich habe als kleinerer Verkehrsteilnehmer, also Fahrad vs. Auto, Auto vs. LKW immer im im Hinterkopf: Wenn es knallt, bin ich der Dumme.
....

...

sieh es mal aus der Sicht der Radfahrer/Fußgänger. Wenn es knallt, halten die

immer

die Knochen hin. Ganz gleich, ob sie Schuld sind, oder -wie im vorliegenden Fall- der Autofahrer gepennt hat.

Wir als Autofahrer sind geschützt und zahlen bei einem Unfall mit einem Radfahrer/Autofahrer nicht mit unserer Gesundheit, sondern eventuell nur mit ein paar Euro. (Bei mir würde sich noch nicht einmal der Beitragssatz ändern, wenn ich einen Unfall verschulde)

Und das nennst du: Wir Autofahrer sind immer die Dummen und regst dich auf, wenn ein Richter täglich Erfahrenes in einer Urteilsbegründung einarbeitet??

Ich finde die holländische Denkweise besser. Der Radfahrer/Fußgänger hält immer die Knochen hin und der Autofahrer haftet (fast) immer. Beides ist für sich genommen ungerecht. In der Summe entspricht es meinem Empfinden für Gerechtigtkeit.

Gruß

Wfv

Zitat:

Original geschrieben von Wurstfachverkaeufer.



sieh es mal aus der Sicht der Radfahrer/Fußgänger. Wenn es knallt, halten die immer die Knochen hin. Ganz gleich, ob sie Schuld sind, oder -wie im vorliegenden Fall- der Autofahrer gepennt hat.

Gruß

Wfv

Ah ja, und deswegen bekommen sie immer Recht, egal ob sie schuld sind oder nicht 🙄. Wenn dir das in den Niederlanden so gut gefällt: Da hilft nur umziehen.

Zitat:

...

Und das nennst du: Wir Autofahrer sind immer die Dummen und regst dich auf, wenn ein Richter täglich Erfahrenes in einer Urteilsbegründung einarbeitet??

ist zwar etwas OT aber mal ein beispiel für richterliche begründung:

bei uns im kreis wurde ein autofahrer zu 40 tagessätzen und fahrverbot verknackt, weil er
nachts in einem waldstück einen mann überfahren hat, obwohl nachweislich feststand  
(abschiedsbrief) dass es sich hier um selbstmord handelte.
begründung des richters: da es sich um ein unübersichtliches waldstück handelte und auch
noch nacht war, hätte er seine geschwindigkeit so anpassen müssen, dass der unfall
vermeidbar gewesen wäre.  

gruß
j666

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Ah ja, und deswegen bekommen sie immer Recht, egal ob sie schuld sind oder nicht 🙄. Wenn dir das in den Niederlanden so gut gefällt: Da hilft nur umziehen.

... wer zetert denn die ganze Zeit über unsere "Bananenrepublik"? Wann wanderst du denn in ein Land aus, was deinem Rechtsempfinden entspricht?

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


...
Ne, aber er sollte sich mal an so etwas wie " Gesetze " halten. Aber das ist ja das Tolle in dieser Bananenrepublik:
...

... du schmeißt in populistischer Weise mit Begriffen um dich, von denen du offensichtlich keine Ahnung hast. Lebe doch mal ein Jahr in einer Bananenrepublik. Und wenn du dann als "wohlhabender" Bürger bei einem Unfall als völlig Unbeteiligter den Schaden tragen musst, weil du zufällig der Einzige in der Nähe warst, der das kaputte Motorrad oder die Krankenhauskosten bezahlen

kann

, dann darfst du uns auch von den Zuständen in Bananenrepubliken berichten.

Gruß

Wfv

Zitat:

Original geschrieben von JOE 666



Zitat:

...

Und das nennst du: Wir Autofahrer sind immer die Dummen und regst dich auf, wenn ein Richter täglich Erfahrenes in einer Urteilsbegründung einarbeitet??

ist zwar etwas OT aber mal ein beispiel für richterliche begründung:

bei uns im kreis wurde ein autofahrer zu 40 tagessätzen und fahrverbot verknackt, weil er
nachts in einem waldstück einen mann überfahren hat, obwohl nachweislich feststand  
(abschiedsbrief) dass es sich hier um selbstmord handelte.
begründung des richters: da es sich um ein unübersichtliches waldstück handelte und auch
noch nacht war, hätte er seine geschwindigkeit so anpassen müssen, dass der unfall
vermeidbar gewesen wäre.  

gruß
j666

.... was ändert die Tatsache, dass der Mensch sterben wollte am Fehlverhalten des Autofahrers?

Gruß

Wfv

Zitat:

Original geschrieben von Wurstfachverkaeufer.



Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Ah ja, und deswegen bekommen sie immer Recht, egal ob sie schuld sind oder nicht 🙄. Wenn dir das in den Niederlanden so gut gefällt: Da hilft nur umziehen.
... wer zetert denn die ganze Zeit über unsere "Bananenrepublik". Wann wanderst du denn in ein Land aus, was deinem Rechtsempfinden entspricht?

Zitat:

Original geschrieben von Wurstfachverkaeufer.



Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


...
Ne, aber er sollte sich mal an so etwas wie " Gesetze " halten. Aber das ist ja das Tolle in dieser Bananenrepublik:
...
... du schmeißt in populistischer Weise mit Begriffen um dich, von denen du offensichtlich keine Ahnung hast. Lebe doch mal ein Jahr in einer Bananenrepublik. Und wenn du dann als "wohlhabender" Bürger bei einem Unfall als völlig Unbeteiligter den Schaden tragen musst, weil du zufällig der Einzige in der Nähe warst, der das kaputte Motorrad oder die Krankenhauskosten bezahlen kann, dann darfst du uns auch von den Zuständen in Bananenrepubliken berichten.

Gruß

Wfv

Ich garantiere eurer Durchlaucht, daß ich von der Materie mehr Ahnung habe als euer Hoheit lieb ist. Da von dir eh nichts vernünftiges kommt werde ich dich mal auf meine Liste verbannen ( erinnert mich alles an einen Steinobstkuchen ).

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von Wurstfachverkaeufer.


... wer zetert denn die ganze Zeit über unsere "Bananenrepublik". Wann wanderst du denn in ein Land aus, was deinem Rechtsempfinden entspricht?

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von Wurstfachverkaeufer.


... du schmeißt in populistischer Weise mit Begriffen um dich, von denen du offensichtlich keine Ahnung hast. Lebe doch mal ein Jahr in einer Bananenrepublik. Und wenn du dann als "wohlhabender" Bürger bei einem Unfall als völlig Unbeteiligter den Schaden tragen musst, weil du zufällig der Einzige in der Nähe warst, der das kaputte Motorrad oder die Krankenhauskosten bezahlen kann, dann darfst du uns auch von den Zuständen in Bananenrepubliken berichten.

Gruß

Wfv

Ich garantiere eurer Durchlaucht, daß ich von der Materie mehr Ahnung habe als euer Hoheit lieb ist. Da von dir eh nichts vernünftiges kommt werde ich dich mal auf meine Liste verbannen ( erinnert mich alles an einen Steinobstkuchen ).

... es wäre schön, wenn sich deine Ahnung in deinen Beitragen widerspiegeln würde.

Was meinst du mit "meine Liste"?

Gruß

Wfv

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Und das Gegenteil wird als Überwachungsstaat und reine Abzocke bezeichnet 🙄

Korrekt. 🙄 Einen vernüftigen Mittelweg gibt es hier wohl nicht. Entweder knallen alle die Hacken zusammen oder jeder meint machen zu können was er will 🙄

Churchill hat mal gesagt:

"Mit den Deutschen ist es schon ein Kreuz. Entweder man hat sie bettelnd auf Knien oder mit dem Messer an der Kehle"

Hoffentlich dauert das mit meiner Greencard nicht zu lange 😉

cheerio

Och nur so eine Liste mit Leuten, die der Reihe nach mit Betonschuhen im Rhein landen.... 🙂 Nix dramatisches.

Zitat:

Original geschrieben von Wurstfachverkaeufer.



Zitat:

Original geschrieben von JOE 666


ist zwar etwas OT aber mal ein beispiel für richterliche begründung:

bei uns im kreis wurde ein autofahrer zu 40 tagessätzen und fahrverbot verknackt, weil er
nachts in einem waldstück einen mann überfahren hat, obwohl nachweislich feststand  
(abschiedsbrief) dass es sich hier um selbstmord handelte.
begründung des richters: da es sich um ein unübersichtliches waldstück handelte und auch
noch nacht war, hätte er seine geschwindigkeit so anpassen müssen, dass der unfall
vermeidbar gewesen wäre.  

gruß
j666

.... was ändert die Tatsache, dass der Mensch sterben wollte am Fehlverhalten des Autofahrers?

Gruß

Wfv

ich bin begeistert von deinen ansichten .... 😉

ein selbstmörder rast voll in deinen wagen, du wirst dabei so schwer verletzt, dass
du erwerbsunfähig wirst. die BG lehnt dir deine rente ab mit der begründung:
wärst du an dieser stelle langsamer gefahren, hättest du ausweichen und den unfall
verhindern können. du klagst vor gericht und der richter gibt der BG recht.
dann stehst du auch noch hin und sagst, der typ wollte sterben aber stimmt, ich
hab mich ja falsch verhalten.

herzlichen glückwunsch, du hast es mit einem posting geschafft auch auf meine liste zu
kommen  ......  😁😛

Und ein nicht näher zu benenndes Familienmitglied hat auf deiner Landstraße außerhalb jeder Ortschaft einen Alki gestreift, der darufhin im Graben landete. --> Krankenhaus. Dahinter fuhr zum Glück eine Zivilstreife. Versicherungsmäßig wurde das ähnlich einem Wildunfall behandelt. 35€ Ordnungsgeld. Ende der Geschichte.
Weil es der Angefahrene ganz gut und ohne bleibenden Schaden überlebt hat, hielten sich die Gewissensprobleme in Grenzen, nachdem der deftige Schock im Moment des Geschehens verdaut war.
Natürlich tut einem sowas leid und natürlich tut man alles um sowas zu vermeiden, aber wenn man einen auf die Haube nimmt, der über 2 Promille intus hat dann kann das juristisch auch ganz glatt laufen.

Oder der Radler der mit Schwung von einem 1m schmalen Fußweg im Wald auf ein mit Schrittgeschwindigkeit fahrenden PKW auf einem Waldweg frei für Anlieger trifft und über die Motorhaube 3 Meter Weitsprung übt. In den Weg konnte man gerade 1,50m einsehen und umgekehrt. Der Radler kam da nach Gutachten auf knappe 20kmh. --> Alleinschuld für den Radler.

Deine Antwort
Ähnliche Themen