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Gericht schützt Kampfradler

Themenstarteram 22. September 2010 um 20:21

Tag die Herren,

neues aus dem Irrenhaus der deutschen Gerichtsbarkeit:

 

Das Oberlandesgericht Celle attestiert Radfahrern eine "verbreitete und allgemein bekannte Disziplinlosigkeit". Autofahrer haften bei einem Unfall aber auch dann, wenn Radfahrer in die falsche Richtung fahren.

Sie sind allseits gefürchtet; die Radfahrer, die in Gegenrichtung in eine Einbahnstraße einbiegen, bei Rot über die Ampel huschen, im Zickzack zwischen Autos kreuzen oder in falscher Richtung auf dem Fahrradweg unterwegs sind. Das Oberlandesgericht Celle hat der Zunft in einer Urteilsbegründung jetzt sogar eine „verbreitete und allgemein bekannte Disziplinlosigkeit“ attestiert. Und trotzdem kommt eben jenes Gericht zu dem Urteil, dass Autofahrer auch dann bei einem Unfall mit einem Radfahrer haften, wenn dieser auf dem Radweg in falscher Richtung fährt.

Im konkreten Fall war eine Fahrradfahrerin auf dem Radweg einer Vorfahrtsstraße auf der falschen Seite mit etwa 5 Kilometern pro Stunde unterwegs. Von links fuhr ein Mercedes-Fahrer mit etwa 15 Stundenkilometer aus der Vorfahrtachten-Straße in die Radfahrerin hinein. Diese stürzte, fiel auf die Motorhaube des Mercedes und brach sich einen Fuß.

Das Gericht legt dem Autofahrer in seinem Urteil, dessen schriftliche Begründung jetzt veröffentlicht wurde, zwei Verstöße zur Last. Zum einen seien „Autofahrer wegen der verbreiteten und allgemein bekannten Disziplinlosigkeit von Radfahrern verpflichtet, sich auch auf eine Benutzung von Radwegen in falscher Richtung einzustellen“. Deshalb müsse der Autofahrer durch einen Blick nach rechts sicherstellen, dass da kein Radfahrer kommt. Außerdem liege auch eine Vorfahrtsverletzung vor, da „ein den Radweg einer vorfahrtsberechtigten Straße befahrender Radfahrer“ an deren „Vorfahrtsberechtigung“ auch dann teilnehme, wenn er in falscher Richtung unterwegs sei. Außerdem müsse ein Autofahrer ohnehin für die „Betriebsgefahr“ seines PKW haften. Allerdings, urteilt das Gericht, sei auch die falsch fahrende Radfahrerin teilschuld. Denn wenn sie schon auf der falschen Seite unterwegs sei, müsse sie wenigstens deutlich langsamer fahren.

Die Charakterisierung von Radfahrern interpretiert Markus Schäpel, Rechtsexperte beim Automobilclub ADAC als „persönliche Wertung“ der Richter. Doch das Urteil sei korrekt. Denn auch wenn „viele Radfahrer nicht unbedingt so fahren wie es die Straßenverkehrsordnung vorschreibt“, sagt Schäpel, gelte sehr wohl die Pflicht, mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen. Und Vorfahrtsstraße bleibe Vorfahrtsstraße. Sein ADAC-Kollege Maximilian Maurer betont den Grundsatz des Gesetzgebers, die Schwächeren im Straßenverkehr zu schützen. Nichts anderes bedeute die „Betriebsgefahr“ eines PKW, die an sich schon zu einer Haftung eines Autofahrers führe. „Auch wenn der Kampfradler das weiß und sich darauf auch verlässt.“

Robert Huhn, Rechtsreferent bei Fahrradclub ADFC, ärgert sich über den Passus der Disziplinlosigkeit. Aber auch er begrüßt das Urteil. Immerhin gebe es Fahrradwege, die für beide Richtungen zugelassen seien. „Deshalb muss ein Autofahrer damit rechnen, dass aus beiden Richtungen Radfahrer kommen können.“ Wie auch die Radfahrerin, die zwar die Vorfahrt behalte, bedenken müsse, dass der Autofahrer nicht mit ihr rechnet. Dass Radfahrer „gerne mal falsch fahren“, gibt Huhn zu. „In der Summe begehen Radfahrer aber nicht mehr Verstöße als Autofahrer“, erklärt Huhn. Sie fielen den Autofahrern nur besonders auf.

 

Quelle: Klick

 

:rolleyes:

 

Als ob die "allgemeine Betriebsgefahr" nicht reichen würde. Was sagen denn unsere Juristen dazu?

 

MfG

invisible_ghost

Beste Antwort im Thema

Ich halte bei grün leuchtender Wechsellichtzeichenanlage an, weil sich jemand nicht an das Haltgebot der ihn betreffenden rot leuchtenden Wechsellichtzeichenanlage hält. Wäre sinngemäß das Gleiche.

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am 1. Oktober 2010 um 8:46

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Und nu spiel alleine weiter :p Ich bin jetzt endgültig raus hier.

Doch noch ´ne Greencard bekommen?

Erhobenen Hauptes sieht anders aus!

Eine Rechtsprechung wird bis zu einem gewissen Grad immer subjektiv sein, da sie von Menschen ist. Warum würde sonst wohl in Anhörungsverfahren um jeden Preis versucht, Richter x oder Geschworenen y als befangen auszuschließen? Da kann ich mich R129 nur anschließen.

Das ist überall so, wo Menschen zusammenkommen, auch hier. Die Posts unseres Wahlrömers nehm ich ja auch aus Prinzip nicht mehr ernst ;) . Unabhängig von Parteien, Interessen etc. können die einen miteinander und die anderen nicht. Und was R129 m. E. hier sagen will, ist, dass auch Rechtsprechung immer mehr zu Politik wird - bzw. auch immer mehr von der Politik missbraucht wird.. Auch das ist zweifelsohne so. Gibt ja kaum noch ein Gesetz, dass der BGH oder das BVG nicht einkassiert dank Klagen im Nachhinein. Aktuell droht ja gestern schon wieder die eine "Volks"partei der anderen wieder damit.

Daran wird sich aber auch nicht wirklich was ändern lassen. Auch nicht, indem man woanders hin auswandert, weil es i. W. auf den menschlichen Eigenschaften bzw. Animositäten beruht, die kein Gesetz je wirklich binden können wird.

Enttäuschend ist halt genau diese die Einsicht. Und dass wir in D eben leider nicht BESSER sind als die anderen "Bananenrepubliken".

Die subjektive Wahrnehmung einer "Verhandelbarkeit" des Rechts hat auch damit zu tun, ob jemand selbst nach wie vor einem klaren Wertesystem folgt, und danach handelt (deutsche Tugend ;) ) und sich daher durch diese "Beliebigkeit" gegängelt fühlt, oder sowieso ausschließlich nach seinem Vorteil handelt und damit vielleicht (zufällig ;) ) auch dem Gemeinwohl dient (Adam Smith) und diese Verhandelbarkeit daher als natürlichen Prozess einstuft.

Lezteres ist heute gang und Gäbe, funktioniert aber wohl - wie besagtes Radlerbeispiel zeigt, um mal wieder die OT-Kurve zu kriegen ;) ) - dann eben in der Praxis nicht so toll, wie sich der Herr Smith das gedacht hat, weil es eben doch in Wahrheit nichts anderes als das Recht des Stärkeren oder des Opportunen ist. Aus der Historie des 18. Jhds ist seine Ideologie nachvollziehbar, zu Ende gedacht bedeutet sie aber doch m. E. eine Art Sozialdarwinismus, der zu Lasten der - rechtlich/politisch -Schwächeren (ganz wichtig, hier nicht wieder zu vermischen: im vorliegenden Fall ist ja der Radler der scheibar Schwächere, dank der hinter ihm stehenden Lobby ist er aber RECHTLICH der Stärkere, weil er eben ein seinen Interessen geneigtes Urteil erhält ohne eine echte rechtliche Grundlage) geht. Und das kann nicht Basis einer zivilisierten Gemeinschaft sein. Erst "recht" höhö nicht, wenn ursprünglich aufgestellte Regeln von Richtern ggf. unter politischem Druck dann sehr einseitig gedehnt werden, damit da das Richtige raus kommt.

Und hallo? Ihr moppert hier alle, aber mal ehrlich: habt ihr NICHT den Eindruck, dass bei den ganzen Urteilen von tragender Bedeutung hier indirekt mit politisiert wird?

Wo bleiben denn da die 3 Säulen der Demokratie: wenn ich legislativ also nicht weiter komme (z. B. weil ich in der Opposition bin), würfel ich "judikativ" solange, bis mir der Richtige Recht gibt??? Das ist eben nach schöner Theorie der Rechtsstaatlichkeit die gefühlte Praxis!

Aber vielleicht sollten wir diese Rechtsstaatsdebatte hier besser nicht weiter führen (weil sie eben nicht weiter führt :D ) sondern uns wieder dem konkreten Fall zuwenden.

Wobei dazu m. E. auch schon alles gesagt wurde...

Schöne Erklärung, aber das mit fehlender rechtlicher Grundlage und starker Lobby hinter Radfahrern ...

Es gibt auch reichlich Urteile zu Unfällen zwischen Autos die allesamt klargestellt haben dass das Fahren in falscher Richtung oder Rückwärtsfahren nicht automatisch zum Verlust des Vorfahrtsrechtes führt. Auf der Basis beruht auch dieses Urteil zugunsten des Radfahrers.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Schöne Erklärung, aber das mit fehlender rechtlicher Grundlage und starker Lobby hinter Radfahrern ...

Es gibt auch reichlich Urteile zu Unfällen zwischen Autos die allesamt klargestellt haben dass das Fahren in falscher Richtung oder Rückwärtsfahren nicht automatisch zum Verlust des Vorfahrtsrechtes führt. Auf der Basis beruht auch dieses Urteil zugunsten des Radfahrers.

Naja, das ist ja dann das, worüber wir hier streiten ;-) In anderen Fällen hat eben ein autofahrgeneigter Richter mal 70% Schuld dem Radler aufgebrummt.

Aber ich gebe auch den diversen Vorpostern Recht, dass wir die Urteile hier alle nur auszugsweise kriegen und en Detail das gar nicht beurteilen können.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Zitat:

Hier geht es darum das hier eine Kaste ohne jede Kontrolle macht was sie will und nicht das da ein Richter sitzt. Nenne mir mal einen Richter in der Vergangenheit, der sich jemals für seine Verfehlungen hat verantworten müssen. 

Die Unabhängigkeit der Richter ist ein Kernelement der Demokratie. Diese Unabhängigkeit ist in Artikel 97 GG garantiert, nach dem „die Richter unabhängig und nur dem Gesetz untwerworfen sind."

Wenn Du eine Kontrolle der Richter willst, dann wandere in einen Polizeistaat aus. USA ist da die falsche Wahl. 

 

Aus welchem Grund es häufig zu nicht nachvollziehbaren Gerichtsurteilen kommt, hat Rudolf von Jhering, der 1845  Professor in Basel wurde, kurz und einprägsam beschrieben.

 

"Der Prozess ist eine Einrichtung, welche die Schwierigkeiten der Rechtsverfolgung häuft und vermehrt, indem sie zu den materielen Fragen noch die formellen hinzufügt - welche den Richter in der Ermittlung der Wahrheit beschränkt und hemmt und nicht selten zwingt, gegen seine Überzeugung ein Urteil zu fällen, welches die Widerstandskraft des Unrechts gegen das Recht erhöht, und in ihren Formvorschriften Netze und Fussangeln aufstellt, in denen sich oft die gerechteste Sache verfängt."

 

 

O.

am 1. Oktober 2010 um 13:53

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

Eine Rechtsprechung wird bis zu einem gewissen Grad immer subjektiv sein, da sie von Menschen ist. Warum würde sonst wohl in Anhörungsverfahren um jeden Preis versucht, Richter x oder Geschworenen y als befangen auszuschließen? Da kann ich mich R129 nur anschließen.

Da bin ich grundsätzlich bei Dir, glaube allerdings, dass es R129 hierauf nicht in erster Linie ankam.

Natürlich beinhaltet sie auch eine subjektive Komponente, denn anders wäre es gar nicht möglich, dass ein Richter - wie in dem von mir eingestellten "Autobahnurteil" - z.B. die grundsätzlich gegebene Haftung aus der Betriebsgefahr vollständig hinter ein ggf. grobes Verschulden des anderen Unfallbeteiligten zurücktreten lässt! Eine Abwägung der Haftungsanteile wird von ihm verlangt! ;)

Wenn einem aber die Abwägung der Haftungsanteile durch den Richter nach Tatsachenentscheid unangemessen erscheint, steht einem in D dank des Instanzenzuges ja ein Berufungsverfahren offen und steht die Entscheidung des "Erstrichters" auf dem Prüfstand.

Grundsätzlich wird niemand von sich behaupten können, die absolute Wahrheit gepachtet zu haben; man kann nur stets danach streben. Und ich bin der Ansicht, dass man gerade in D in dieser Hinsicht gut behandelt wird und einem mehr Möglichkeiten offen stehen, sein vermeintliches Recht zu verfolgen, als in anderen Ländern.

Eine "Oberkontrolle" kann es nicht geben.

Und wenn R 129 Fan Folgendes schreibt:

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Ich kann jedenfalls nur hoffen, daß der Betroffene in diesem Falle weiter macht.

Warum sollte der "Betroffene" (wenn er könnte) weiter machen? Weil der Laienrichter R 129 Fan der Ansicht ist, dass hier ein Fehlurteil gesprochen wurde und damit die "Kaste" erkennbar nix taugt?

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

(ganz wichtig, hier nicht wieder zu vermischen: im vorliegenden Fall ist ja der Radler der scheibar Schwächere, dank der hinter ihm stehenden Lobby ist er aber RECHTLICH der Stärkere, weil er eben ein seinen Interessen geneigtes Urteil erhält ohne eine echte rechtliche Grundlage)

Die Radfahrerin hat sich fehl verhalten, indem sie den Radweg falsch herum befuhr und trotz dieser Tatsache nicht rechtzeitig vor einem an die Einmündung heranfahrenden Pkw anhalten konnte.

Der Pkw-Fahrer hat sich fehl verhalten, indem er die gebotene Sorgfalt beim Einbiegen nicht beachtet und offenbar keinen Blick nach rechts übrig hatte (btw soll festgestellt worden sein, dass der (schnellere) Pkw mit der Front gegen die linke vordere Seite des (langsameren) Fahrrades prallte).

Wo mangelt es Dir da an einer rechtlichen Grundlage für ein (mir vernünftig erscheinendes) 50/50 Urteil?

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

 

Die Unabhängigkeit der Richter ist ein Kernelement der Demokratie. Diese Unabhängigkeit ist in Artikel 97 GG garantiert, nach dem „die Richter unabhängig und nur dem Gesetz untwerworfen sind."

Wenn Du eine Kontrolle der Richter willst, dann wandere in einen Polizeistaat aus. USA ist da die falsche Wahl. 

Aus welchem Grund es häufig zu nicht nachvollziehbaren Gerichtsurteilen kommt, hat Rudolf von Jhering, der 1845  Professor in Basel wurde, kurz und einprägsam beschrieben.

"Der Prozess ist eine Einrichtung, welche die Schwierigkeiten der Rechtsverfolgung häuft und vermehrt, indem sie zu den materielen Fragen noch die formellen hinzufügt - welche den Richter in der Ermittlung der Wahrheit beschränkt und hemmt und nicht selten zwingt, gegen seine Überzeugung ein Urteil zu fällen, welches die Widerstandskraft des Unrechts gegen das Recht erhöht, und in ihren Formvorschriften Netze und Fussangeln aufstellt, in denen sich oft die gerechteste Sache verfängt."

 

O.

Ich werde dich für das große Nebenverdienstkreuz vorschlagen. Was hat Dienstaufsicht mit " Polizeistaat " zu tun ? Nix. Das übliche Totschlagargument der Pöstcheninhaber.Die Richter sind dem Gesetz unterworfen, jau. Aber was machen sie ? Ihre eigenen Gesetze oder biegen sie sich so hin, wie es in den Kram passt. Da du das ja schön findest würde ich für dich und andere schöne Länder wie den Irak, Iran oder Nordkorea vorschlagen.Und nu wünsche ich noch viel Spaß in diesem Fred. Übrigens tolles Zitat,Blödsinn hoch drei.Aber ich habe da auch ein Zitat für dich: " Hier wird kein Recht gesprochen,hier werden Urteile gefällt " . Aber da ja nach der neuesten Umfrage 90 % keinerlei Vertrauen in Staat und Politik mehr haben, ist es ja mal nett Minderheitenmeinungen zu hören.:D

am 1. Oktober 2010 um 17:41

Mann, R 129 Fan, Du schwingst hier ständig Deinen Morgenstern und regst Dich auf, wenn andere den Kuli kreisen lassen ...

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Die Richter sind dem Gesetz unterworfen, jau. Aber was machen sie ? Ihre eigenen Gesetze.

Indem sie was tun?

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

...

Die Radfahrerin hat sich fehl verhalten, indem sie den Radweg falsch herum befuhr und trotz dieser Tatsache nicht rechtzeitig vor einem an die Einmündung heranfahrenden Pkw anhalten konnte.

Der Pkw-Fahrer hat sich fehl verhalten, indem er die gebotene Sorgfalt beim Einbiegen nicht beachtet und offenbar keinen Blick nach rechts übrig hatte (btw soll festgestellt worden sein, dass der (schnellere) Pkw mit der Front gegen die linke vordere Seite des (langsameren) Fahrrades prallte).

Wo mangelt es Dir da an einer rechtlichen Grundlage für ein (mir vernünftig erscheinendes) 50/50 Urteil?

Ja, das Urteil war wie gesagt auch nicht das Problem. Ich denke auch, bei der Situation mit den uns bekannten Fakten gingen die 50/50 in Ordnung. Problem war ja lediglich die Begründung. So eine Aussage wie "...mit dem Fehlverhalten der Radler ist aufgrund seiner Verbreitung zu rechnen" oder so, macht mich einfach wütend, denn falsch ist erst mal falsch. Das MUSS man m. E. in einer Urteilsbegründung auch so sagen. Denn vorm Gesetz sollten alle gleich sein. Und DANN kann man sagen: aber der andere ist eigentlich die größere Schlafmütze, daher entscheide ich salomonisch 50/50 - oder 60/60, wie Rainer Calmund sagen würde :D:D

Es gibt keine rechtliche Grundlage, jemandem Toleranz zu erkennbarem Fehlverhalten des anderen aufzuzwingen, ob verbreitet oder nicht. Man darf da lediglich nach dem Motto "Balken in Deinem eigenen Auge" argumentieren, dass ich mich eben nicht aus der Verantwortung gegenüber meinem Handeln durch ein ggf. nachrangiges Vergehen des anderen herausrede. Dann müßte aber eben die Begründung anders aussehen. Wie hab ich ja schon geschrieben.

Wenn ich als Richter sage:"...mit dem Fehlverhalten der Radler ist aufgrund seiner Verbreitung zu rechnen" dann bleibt der nächste Richter vielleicht streng am Fall mit der falschen Fahrtrichtung, der übernächste macht daraus aber ggf. aus eigener subjektiver Wahrnehmung heraus eine generelle Amnestie für radlerisches Fehlverhalten. Und so weiter... Und das liegt dann eben im Ermessen des Richters, da er natürlich viele Sachen abwägen muss, weswegen starre Paragraphen immer nur Leitfaden sein können. Damit kann er aber dann auch selbst ein bißchen "Schöpfung" spielen. Und das ist wiederum ätzend, weil man das ja quasi nicht beeinflussen kann - außer eben in die nächste Instanz zu gehen. Was aber der andere auch macht, wenn Du dann wieder Recht bekommen hast usw.

So eine Urteilsbegründung öffnet eben Tür und Tor für Paragraphendreher. Ist ein wenig Spekulation und auch Hysterie, das stimmt. Es wurden hier aber durchaus einige Fälle angeschnitten, die solche Politisiererei und Beliebigkeit herauslesen lassen. Und die Posts hier haben auch gezeigt, dass viele diese Begründung genau in diese Richtung deuten wollen, gerade die Radfaher; warum nicht auch der nächste Richter, der ja dann hiermit einen Präzedenzfall des OLG hat?

Nicht nur empörte Autofahrer haben hier den Untergang des zivilisierten Verkehrsabendlandes geschildert, auch Radfahrer haben ja argumentiert, dass eine solche Toleranz des Fehlverhaltens natürlich auch in anderen Bereichen gelten müsse, überspitzt widergegeben, "weil Radfahrer ja insgesamt gegenüber den Autos benachteiligt wären - quasi als eine Art ausgleichende Gerechtigkeit... " Das will ich aber hier gar nicht mehr alles aufkochen. Man (auch ich) schreibt im Eifer des Gefechts hier schon mal viel Polemisierendes rein, weil man sich über die andere Seite ärgert ;)

Leztenendes hab ich auch keinen Tipp, wie man mehr Gerechtigkeit in die Gerichtsbarkeit bekommt.

Es ist so ähnlich wie mit der Demokratie, sie funktioniert nicht, aber das immer noch besser als alle anderen Staatsformen ;) Eine Patentlösung wirds nicht geben - sonst wären wir ja auch bestimmt auf Seite 10 schon drauf gekommen ;)

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

 

Ich werde dich für das große Nebenverdienstkreuz vorschlagen. Was hat Dienstaufsicht mit " Polizeistaat " zu tun ? Nix. Das übliche Totschlagargument der Pöstcheninhaber.Die Richter sind dem Gesetz unterworfen, jau. Aber was machen sie ? Ihre eigenen Gesetze oder biegen sie sich so hin, wie es in den Kram passt. Da du das ja schön findest würde ich für dich und andere schöne Länder wie den Irak, Iran oder Nordkorea vorschlagen.Und nu wünsche ich noch viel Spaß in diesem Fred. Übrigens tolles Zitat,Blödsinn hoch drei.Aber ich habe da auch ein Zitat für dich: " Hier wird kein Recht gesprochen,hier werden Urteile gefällt " . Aber da ja nach der neuesten Umfrage 90 % keinerlei Vertrauen in Staat und Politik mehr haben, ist es ja mal nett Minderheitenmeinungen zu hören.:D

Wisch Dir mal den Schaum vom Mund und cool down.

 

Für Richter gibt es sehr wohl eine Dienstaufsicht (s. §16 GVG), aber diese darf nicht die Unabhängigkeit der Richter beeinträchtigen. Sie umfasst aber nicht eine Kontrolle im Sinne von Überprüfung/Nachprüfung der von Richtern gefällten Urteilen, so wie Du es Dir wünschst. Diese Kontrolle magst Du in Polizeistatten finden.

Die Kontrolle der Richter findet in GE durch Einlegung von Widerspruch/Einspruch/Beschwerde durch den im Prozess Unterlegenen statt.

Da ich das hiesige System o.k. finde, stellt sich die Frage, aus welchem Grund ich auswandern soll? Du bist doch unzufrieden und sehnst Veränderungen herbei. Da das System sich nicht ändern wird, musst Du die Änderungen suchen.

 

O.

 

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Die Kontrolle der Richter findet in GE durch Einlegung von Widerspruch/Einspruch/Beschwerde durch den im Prozess Unterlegenen statt.

...

Wie GE? Nur in Gelsenkirchen? :D:D:D

Sorry, aber als alter Schalker war das meine erste Assoziation... wieder btt

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

Problem war ja lediglich die Begründung. So eine Aussage wie "...mit dem Fehlverhalten der Radler ist aufgrund seiner Verbreitung zu rechnen" oder so, macht mich einfach wütend,

Eine derartige Urteilsbegründung ist doch überhaupt nicht ergangen, das entspringt irgendeiner Fantasie, findet sich so jedoch nicht im Urteil.

 

Zitat:

denn falsch ist erst mal falsch.

Deshalb hat die Radfahrerin auch 50% bekommen und genau so steht es auch im Urteil.

 

Zitat:

Das MUSS man m. E. in einer Urteilsbegründung auch so sagen.

Wurde doch auch

 

Zitat:

Es gibt keine rechtliche Grundlage, jemandem Toleranz zu erkennbarem Fehlverhalten des anderen aufzuzwingen, ob verbreitet oder nicht.

Wurde doch auch nicht.

 

Zitat:

Wenn ich als Richter sage:"...mit dem Fehlverhalten der Radler ist aufgrund seiner Verbreitung zu rechnen"

Das hat er nicht gesagt

 

Zitat:

dann bleibt der nächste Richter vielleicht streng am Fall mit der falschen Fahrtrichtung, der übernächste macht daraus aber ggf. aus eigener subjektiver Wahrnehmung heraus eine generelle Amnestie für radlerisches Fehlverhalten. Und so weiter...

Das geht nicht, denn mit dem Urteil ist genau eine solche Argumentation oder Möglichkeit ausgeschlossen.

 

Zitat:

So eine Urteilsbegründung öffnet eben Tür und Tor für Paragraphendreher.

Welche Urteilsbegründung ?

Die, die in der Presse abgedruckt wurde und hier im Eingangsposting zitiert, aber niemals so ausgesprochen wurde oder die, die ausgesprochen wurde, aber so nicht in der Presse wiedergegeben wurde?

Kann es sein, dass Du überhaupt nicht das tatsächliche Urteil - von mir als Volltext-Link eingefügt, Seite 22 ganz unten, Posting vom 29. September 2010 um 23:14:26 Uhr - gelesen hast, sondern immer noch auf dieser Zeitungsente herumkaust?

am 2. Oktober 2010 um 3:38

Auch in der Urteilsbegründung zu finden:

Zitat:

Der Klägerin ist - wie vom Landgericht zutreffend ausgeführt und bereits eingangs unter Abschnitt b) angesprochen - ein Verstoß gegen § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO wegen Befahrens des Radwegs in falscher Richtung zur Last zu legen. Dies verpflichtete sie zur deutlichen Reduzierung ihrer Geschwindigkeit in Annäherung an die Einmündung oder zumindest zu erhöhter Bremsbereitschaft, was nach den Feststellungen des Sachverständigen die Kollision vermieden hätte.

Mit der reißerischen Überschrift des Threads hat das nun wirklich gar nichts zu tun, mit der hier behaupteten "Vorzugsbehandlung für Radfahrer" ebenfalls nicht. Ich kann da beim besten Willen keinen Freibrief für beliebiges Fehlverhalten erkennen. Im Gegenteil geht daraus eindeutig hervor daß die Radfahrerin bei Benutzung des radweges in falscher Richtung eben nicht davon ausgehen kann daß andere VT damit rechnen. Durchweg vernünftige gedankengänge - IMHO.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

...

Kann es sein, dass Du überhaupt nicht das tatsächliche Urteil - von mir als Volltext-Link eingefügt, Seite 22 ganz unten, Posting vom 29. September 2010 um 23:14:26 Uhr - gelesen hast, sondern immer noch auf dieser Zeitungsente herumkaust?

Jaaaa, das kann sein. Da hab ich wohl mal ein paar Seiten lang nicht aufgepasst. ;) Na toll, wieder das Kleingedruckte übersehen...

Bleibt mir noch festzustellen, dass

a) man als Richter auch im Fokus der "Politik" ist und eben der kleinste Nebensatz von Medien als gefundenes Fressen vernascht wird um mit Ressentimence und Ängsten der Menschen (die es wie gesehen hier auf beiden Seiten gibt!) Geld zu machen

b) viele hier gerne eine solche Interpretation des Urteiles in Richtung "generelle Amnestie für Radfahrer" lesen wollten ;-) was dann Gott sei Dank aber nicht der Fall ist.

Daher kann ich jetzt wieder etwas beruhigter durch meine völlig uneinsehbare Einbahnstraße zuhause fahren. Da kommen mir auch schon mal Radler (auch gerne mit >30) in falscher Richtung entgegen, die ich dank Kurve definitiv NICHT sehe, bevor ich sie direkt vor der Haube habe, selbst wenn ich da trotz erlaubter 50 auf der Straße STEHEN würde.

PS: bei mir ist bisher noch kein Radler "aufgelaufen" ;) - dank beiderseitigem guten Reaktionsvermögen. Aber über ein solches rein eigennütziges Fehlverhalten ärge ich mich trotzdem, weil auch ICH einen Riesenschrecken kriege, selbst wenn ich dann nicht im Krankenhaus lande sondern nur in der Autowerkstatt ;)

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Wisch Dir mal den Schaum vom Mund und cool down.

Für Richter gibt es sehr wohl eine Dienstaufsicht (s. §16 GVG), aber diese darf nicht die Unabhängigkeit der Richter beeinträchtigen. Sie umfasst aber nicht eine Kontrolle im Sinne von Überprüfung/Nachprüfung der von Richtern gefällten Urteilen, so wie Du es Dir wünschst. Diese Kontrolle magst Du in Polizeistatten finden.

Die Kontrolle der Richter findet in GE durch Einlegung von Widerspruch/Einspruch/Beschwerde durch den im Prozess Unterlegenen statt.

Da ich das hiesige System o.k. finde, stellt sich die Frage, aus welchem Grund ich auswandern soll? Du bist doch unzufrieden und sehnst Veränderungen herbei. Da das System sich nicht ändern wird, musst Du die Änderungen suchen.

O.

Du redest wieder mal Unfug, du weist vor allem nicht was ein " Polizeistaat ist " . Mach dich erst mal vorher schlau, bevor du deine Propagandakeule schwingst. Bester Fall der jüngeren Vergangenheit ist das Fall des tollen Richters, der die Radarfotos als " verfassungswidrig " einstufte. Wie denn erst danach herauskam, war dieser " unhängige " Richter selber von einem Fahrverbot wegen Raserei betroffen. Und was ist dem passiert ? Nix logischerweise. Jedenfalls hat das einzige noch halbwegs funktionierende Gericht,daß BVG, wenigstens dieses Skandalurteil wieder kassiert.Was ist eingentlich an einer Dienstaufsicht für Richter so grauenhaft ? Wieso wird diese Kaste bessergestellt als der Rest des öffentlichen Dienstes? Der Widerstand dagegen zeigt mir nur, daß da einiges im Argen liegt. Wenn alles so toll ist wie du es darstellst ist doch das überhaupt kein Problem.

Und zum Schluß: Ich hatte geschrieben, daß ich leider zu alt bin zum auswandern. Lesen müßte man können,nech ?:rolleyes: Ich werde daher die Veränderung des Systems suchen ,denn im Gegenteil zu dir Schlaukopf bin ich ein Teil davon. Systeme, die sich nicht verändern verschwinden nämlich auf die Dauer, daß Jahr 1989 war ein schöne Beispiel dafür. Deswegen mach doch schon so als Vorbeugung einen Asylantrag für Nordkorea. Die halten schließlich immer noch an längst überholtem fest.Vielleicht bis du da mit deimen Denglisch der große Held...:D

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