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Gericht schützt Kampfradler

Themenstarteram 22. September 2010 um 20:21

Tag die Herren,

neues aus dem Irrenhaus der deutschen Gerichtsbarkeit:

 

Das Oberlandesgericht Celle attestiert Radfahrern eine "verbreitete und allgemein bekannte Disziplinlosigkeit". Autofahrer haften bei einem Unfall aber auch dann, wenn Radfahrer in die falsche Richtung fahren.

Sie sind allseits gefürchtet; die Radfahrer, die in Gegenrichtung in eine Einbahnstraße einbiegen, bei Rot über die Ampel huschen, im Zickzack zwischen Autos kreuzen oder in falscher Richtung auf dem Fahrradweg unterwegs sind. Das Oberlandesgericht Celle hat der Zunft in einer Urteilsbegründung jetzt sogar eine „verbreitete und allgemein bekannte Disziplinlosigkeit“ attestiert. Und trotzdem kommt eben jenes Gericht zu dem Urteil, dass Autofahrer auch dann bei einem Unfall mit einem Radfahrer haften, wenn dieser auf dem Radweg in falscher Richtung fährt.

Im konkreten Fall war eine Fahrradfahrerin auf dem Radweg einer Vorfahrtsstraße auf der falschen Seite mit etwa 5 Kilometern pro Stunde unterwegs. Von links fuhr ein Mercedes-Fahrer mit etwa 15 Stundenkilometer aus der Vorfahrtachten-Straße in die Radfahrerin hinein. Diese stürzte, fiel auf die Motorhaube des Mercedes und brach sich einen Fuß.

Das Gericht legt dem Autofahrer in seinem Urteil, dessen schriftliche Begründung jetzt veröffentlicht wurde, zwei Verstöße zur Last. Zum einen seien „Autofahrer wegen der verbreiteten und allgemein bekannten Disziplinlosigkeit von Radfahrern verpflichtet, sich auch auf eine Benutzung von Radwegen in falscher Richtung einzustellen“. Deshalb müsse der Autofahrer durch einen Blick nach rechts sicherstellen, dass da kein Radfahrer kommt. Außerdem liege auch eine Vorfahrtsverletzung vor, da „ein den Radweg einer vorfahrtsberechtigten Straße befahrender Radfahrer“ an deren „Vorfahrtsberechtigung“ auch dann teilnehme, wenn er in falscher Richtung unterwegs sei. Außerdem müsse ein Autofahrer ohnehin für die „Betriebsgefahr“ seines PKW haften. Allerdings, urteilt das Gericht, sei auch die falsch fahrende Radfahrerin teilschuld. Denn wenn sie schon auf der falschen Seite unterwegs sei, müsse sie wenigstens deutlich langsamer fahren.

Die Charakterisierung von Radfahrern interpretiert Markus Schäpel, Rechtsexperte beim Automobilclub ADAC als „persönliche Wertung“ der Richter. Doch das Urteil sei korrekt. Denn auch wenn „viele Radfahrer nicht unbedingt so fahren wie es die Straßenverkehrsordnung vorschreibt“, sagt Schäpel, gelte sehr wohl die Pflicht, mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen. Und Vorfahrtsstraße bleibe Vorfahrtsstraße. Sein ADAC-Kollege Maximilian Maurer betont den Grundsatz des Gesetzgebers, die Schwächeren im Straßenverkehr zu schützen. Nichts anderes bedeute die „Betriebsgefahr“ eines PKW, die an sich schon zu einer Haftung eines Autofahrers führe. „Auch wenn der Kampfradler das weiß und sich darauf auch verlässt.“

Robert Huhn, Rechtsreferent bei Fahrradclub ADFC, ärgert sich über den Passus der Disziplinlosigkeit. Aber auch er begrüßt das Urteil. Immerhin gebe es Fahrradwege, die für beide Richtungen zugelassen seien. „Deshalb muss ein Autofahrer damit rechnen, dass aus beiden Richtungen Radfahrer kommen können.“ Wie auch die Radfahrerin, die zwar die Vorfahrt behalte, bedenken müsse, dass der Autofahrer nicht mit ihr rechnet. Dass Radfahrer „gerne mal falsch fahren“, gibt Huhn zu. „In der Summe begehen Radfahrer aber nicht mehr Verstöße als Autofahrer“, erklärt Huhn. Sie fielen den Autofahrern nur besonders auf.

 

Quelle: Klick

 

:rolleyes:

 

Als ob die "allgemeine Betriebsgefahr" nicht reichen würde. Was sagen denn unsere Juristen dazu?

 

MfG

invisible_ghost

Beste Antwort im Thema

Ich halte bei grün leuchtender Wechsellichtzeichenanlage an, weil sich jemand nicht an das Haltgebot der ihn betreffenden rot leuchtenden Wechsellichtzeichenanlage hält. Wäre sinngemäß das Gleiche.

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Zitat:

Original geschrieben von JOE 666

Zitat:

Original geschrieben von Wurstfachverkaeufer.

 

.... was ändert die Tatsache, dass der Mensch sterben wollte am Fehlverhalten des Autofahrers?

Gruß

Wfv

ich bin begeistert von deinen ansichten .... ;)

ein selbstmörder rast voll in deinen wagen, du wirst dabei so schwer verletzt, dass

du erwerbsunfähig wirst. die BG lehnt dir deine rente ab mit der begründung:

wärst du an dieser stelle langsamer gefahren, hättest du ausweichen und den unfall

verhindern können. du klagst vor gericht und der richter gibt der BG recht.

dann stehst du auch noch hin und sagst, der typ wollte sterben aber stimmt, ich

hab mich ja falsch verhalten.

herzlichen glückwunsch, du hast es mit einem posting geschafft auch auf meine liste zu

kommen  ......  :D:p

... Selbstmörder rast in deinen Wagen? Berufsgenossenschaft? Rente?

Im von dir zitierten Fall ging es um einen Autofahrer, der einen Menschen überfahren hat. Er, der Autofahrer, hatte "Glück", weil der Überfahrene sterben wollte. Das Gericht ist aber wohl zu der Ansicht gekommen, dass der Autofahrer auch einen "normalen" nächtlichen Fußgänger überfahren hätte, weil er verantwortungslos durch den Wald gebrettert ist. Für dieses Fehlverhalten wurde er verurteilt.

Und jetzt noch mal meine Frage:

Was ändert die Tatsache, dass der Mensch sterben wollte am Fehlverhalten des Autofahrers?

Bis du der Meinung, dass du straffrei einen Menschen töten darfst, weil er es wünscht???

Gruß

Wfv

Wer nicht sterben möchte, der verhält sich etwas vorsichtiger und passt besser auf. Der läuft am Straßenrand und springt nicht wie ein Reh ins Licht. Es ist schwieriger jemanden zu erwischen, der sich nicht überfahren lassen möchte und deswegen wegrennt, als einen, freiwillig vor den Laster rennt.

Zitat:

Original geschrieben von Wurstfachverkaeufer.

Zitat:

 

... Selbstmörder rast in deinen Wagen? Berufsgenossenschaft? Rente?

 

Im von dir zitierten Fall ging es um einen Autofahrer, der einen Menschen überfahren hat. Er, der Autofahrer, hatte "Glück", weil der Überfahrene sterben wollte. Das Gericht ist aber wohl zu der Ansicht gekommen, dass der Autofahrer auch einen "normalen" nächtlichen Fußgänger überfahren hätte, weil er verantwortungslos durch den Wald gebrettert ist. Für dieses Fehlverhalten wurde er verurteilt.

 

Und jetzt noch mal meine Frage:

 

Was ändert die Tatsache, dass der Mensch sterben wollte am Fehlverhalten des Autofahrers?

Bis du der Meinung, dass du straffrei einen Menschen töten darfst, weil er es wünscht???

 

Gruß

 

Wfv

klar, der typ springt mit voller absicht vor meine karre, und ich hab mich falsch verhalten ...

lol ... noch klarer, man muß in jedem waldstück besonders vorsichtig sein, kann ja jeden

moment ein selbstmörder vor dein auto springen ... 

ich würde an deiner stelle mal den klebstoff wechseln, den du jeden morgen reinziehst....

padex soll viel besser sein als uhu ....

und jetzt bist du sogar platz 1 auf meiner liste .. :D

Zitat:

Original geschrieben von citius

...

Oder der Radler der mit Schwung von einem 1m schmalen Fußweg im Wald auf ein mit Schrittgeschwindigkeit fahrenden PKW auf einem Waldweg frei für Anlieger trifft und über die Motorhaube 3 Meter Weitsprung übt. In den Weg konnte man gerade 1,50m einsehen und umgekehrt. Der Radler kam da nach Gutachten auf knappe 20kmh. --> Alleinschuld für den Radler.

...das ist aber bestimmt kein Urteil eines deutschen Gerichts. Hier ist doch Bananenrepublik, wo grundsätzlich der Autofahrer Schuld hat. ;)

Gruß

Wfv

Zitat:

Original geschrieben von citius

Wer nicht sterben möchte, der verhält sich etwas vorsichtiger und passt besser auf. Der läuft am Straßenrand und springt nicht wie ein Reh ins Licht. Es ist schwieriger jemanden zu erwischen, der sich nicht überfahren lassen möchte und deswegen wegrennt, als einen, freiwillig vor den Laster rennt.

Ohoh, gewagte Aussage.. Ich habe schon so manchen gesehen, bei dem ich annehmen musste, dass er nicht an seinem Leben hängt.

Zitat:

Original geschrieben von JOE 666

...

klar, der typ springt mit voller absicht vor meine karre, und ich hab mich falsch verhalten ...

... wenn du dem Gericht glaubhaft machen kannst, dass der Unfall für dich auch bei angemessenem Fahrverhalten unvermeidbar war, wirst du auch nicht als Schuldiger verurteilt. Das konnte der Beklagte in dem von dir zitierten Fall offenbar nicht ... warum auch immer.

Gruß

Wfv

am 24. September 2010 um 8:45

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Zitat:

Original geschrieben von Linus66

Es ist nicht Aufgabe des Richters eine allgemeine Abhandlung über den Straßenverkehr zu verfassen.

Ne, aber er sollte sich mal an so etwas wie " Gesetze " halten. Aber das ist ja das Tolle in dieser Bananenrepublik: Wie schon geschrieben sind Gesetze hierzulande nur noch unverbindliche Preisempfehlungen die jeder Schwarzrock verbiegen kann wie es ihm in den Kram passt. Beispiel aus der Praxis: Ein Sachverhalt wird im Saal 22 b anders beurteilt als im Saal 22 c und in Saal 22 f werden die beiden vorigen Entscheidungen erneut um 180 Grad gedreht. Dann kommen noch drei Instanzen(!!!) und jede entscheidet anders als die andere. Das hat nichts mehr mit " Rechtstaat " zu tun.

Daß Sachverhalte vor Gericht im Gesamtkontext -und nicht wie hier im Thread aufgrund einer Reizwortanalyse- beurteilt werden halte ich grundsätzlich für einen großen Vorteil unseres Rechtssystems. Wenn dann der Gesamtkontext - weil in den seltensten Fällen Richter und Anwälte den Sachverhalt selbst erlebt haben - sich in der zweiten Instanz evtl. anders präsentiert als in der Ersten ist es doch ein weiterer Vorteil unseres Rechtssystems daß Urteile korrigiert werden können. Das genau macht den Rechtsstaat aus.

Das einzige Problem im zugrundeliegenden Fall sind eine bestimmte Gruppe deutscher Autofahrer, die sich immer und überall verfolgt und ungerecht behandelt fühlen, oftmals um eigenes Unvermögen zu kaschieren.

Zitat:

Original geschrieben von Wurstfachverkaeufer.

Zitat:

Original geschrieben von citius

...

Oder der Radler der mit Schwung von einem 1m schmalen Fußweg im Wald auf ein mit Schrittgeschwindigkeit fahrenden PKW auf einem Waldweg frei für Anlieger trifft und über die Motorhaube 3 Meter Weitsprung übt. In den Weg konnte man gerade 1,50m einsehen und umgekehrt. Der Radler kam da nach Gutachten auf knappe 20kmh. --> Alleinschuld für den Radler.

...das ist aber bestimmt kein Urteil eines deutschen Gerichts. Hier ist doch Bananenrepublik, wo grundsätzlich der Autofahrer Schuld hat. ;)

 

Gruß

 

Wfv

Das musste zum Glück nicht ausjustiziert werden, weil es sogar dem Radler klar wurde, dass in dieser Situation er selbst als Radler hinten runter fallen könnte. Ein 75 Jähriger, der mit Schrittgeschwindigkeit den Waldweg lang fährt, er selbst mit gutem Tempo aus einem Weg gekommen, wo er hätte gar nicht radeln dürfen und obejktiv man nicht mehr als 1,50 m in den jeweils anderen Weg einsehen kann.

In der Konstellation trägt selbst ein Radler ein Prozessrisiko., Okay --> Alleinschuld in dem Sinne, dass seine Versicherung gezahlt hat, was die reparatur in der Fachwerkstatt kostete.

Zitat:

 

Im von dir zitierten Fall ging es um einen Autofahrer, der einen Menschen überfahren hat. Er, der Autofahrer, hatte "Glück", weil der Überfahrene sterben wollte. Das Gericht ist aber wohl zu der Ansicht gekommen, dass der Autofahrer auch einen "normalen" nächtlichen Fußgänger überfahren hätte, weil er verantwortungslos durch den Wald gebrettert ist. Für dieses Fehlverhalten wurde er verurteilt.

Und jetzt noch mal meine Frage:

Was ändert die Tatsache, dass der Mensch sterben wollte am Fehlverhalten des Autofahrers?

Bis du der Meinung, dass du straffrei einen Menschen töten darfst, weil er es wünscht???

Gruß

Wfv

...im vorliegenden Fall hatte der Autofahrer überhaupt kein "Glück". Im Gegenteil: da springt ihm ein im wahrsten Sinne des Wortes Lebensmüder aus dem Gebüsch vors Auto. Er kann nix dafür, hat sich das nicht ausgesucht. Und dann wird er dafür trotzdem verknackt, als hätte er absichtlich ne Oma vom Bürgersteig geblasen.

Hat eigentlich mal einer an den Fahrer gedacht??? Bei Lokführern wird immer geheult, was die für schwere seelische Probleme bei Selbstmördern haben, wenn sie diese überfahren. da gibts psychologische Hilfe und Programme und und und... Dem sagt keiner: fahr auf Deiner Bahnstrecke doch einfach immer so, als würde da gleich ein Selbstmörder aus dem Gebüsch kommen, ist ja häufig genug der Fall. Und wird dann noch wegen fahrlässiger Tötung verurteilt und kriegt seinen Lokführerschein abgenommen...

Ich kann da wirklich im Sinne der Gerechtigkeit nur hoffen, dass es da außer dieser ominösen "Betriebshaftung" noch einen richtigen Grund gab, den Autofahrer zu verurteilen, sonst kann ich ja demnächst gleich mein Auto mit 100€-Scheinen zum selber abreißen bekleben :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Linus66

...

Das einzige Problem im zugrundeliegenden Fall sind eine bestimmte Gruppe deutscher Autofahrer, die sich immer und überall verfolgt und ungerecht behandelt fühlen, oftmals um eigenes Unvermögen zu kaschieren.

...

... mit Radfahrern haben sicher einige Autofahrer Probleme. Schmale Silhouette, unerwartetes Fahrverhalten, schnelle Richtungswechsel, häufig undiszipliniert, häufig keine/wenig Verkehrserfahrung, in der Stadt kommen die weiter, wenn der Autofahrer im Stau steht....

Und wenn diese Radfahrer, die Autofahrern das Leben angeblich so schwer machen auch noch haftungsfrei bleiben, obwohl sie einen Unfall mitverursacht haben, vermuten manche Autofahrer (die sich ja selbst immer völlig gesetzestreu und umsichtig im Straßenverkehr bewegen :D:D:D) den Ausbruch der Anarchie.

Gruß

Wfv

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

...

im vorliegenden Fall hatte der Autofahrer überhaupt kein "Glück". Im Gegenteil: da springt ihm ein im wahrsten Sinne des Wortes Lebensmüder aus dem Gebüsch vors Auto. Er kann nix dafür, hat sich das nicht ausgesucht. Und dann wird er dafür trotzdem verknackt, als hätte er absichtlich ne Oma vom Bürgersteig geblasen.

...

... schön, dass du die Anführungszeichen mitkopiert hast. Die habe ich (wie du auch) schon bewusst gesetzt.

Wenn du absichtlich eine Oma vom Bürgersteig "bläst", wirst du wegen Mordes/Mordversuchs angeklagt. Mit ein paar Tagessätzen ist es dann nicht getan.

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

...

Bei Lokführern wird immer geheult, was die für schwere seelische Probleme bei Selbstmördern haben, wenn sie diese überfahren. da gibts psychologische Hilfe und Programme und und und... Dem sagt keiner: fahr auf Deiner Bahnstrecke doch einfach immer so, als würde da gleich ein Selbstmörder aus dem Gebüsch kommen, ist ja häufig genug der Fall. Und wird dann noch wegen fahrlässiger Tötung verurteilt und kriegt seinen Lokführerschein abgenommen

...

...

ein Nachbar war bei der Bahn für die Betreuung socher Lokführer zuständig, die einen Selbstmordunfall erleben mussten. Es passiert wohl etwa 1.000 Mal im Jahr. Dazu kommen noch Unfälle an Bahnsteigen, bei Bauarbeiten, an Bahnübergängen usw.

Genauso wie einem Autofahrer, der ohne eigenes Fehlverhalten einen Selbstmordunfall miterleben muss, passiert dem Lokführer rechtlich im Regelfall nichts. Die psychische Seite ist komplizierter. Es gibt Menschen, denen ist 6 oder 7 Mal in ihrem Berufsleben ein Mensch vor den Zug gesprungen und sie können sich gut mit Gedanken "Ich konnte ja nichts tun" helfen und kommen damit klar.

Es gibt wohl auch Fälle, wo ein einziger Unfall in einem Bahnhof (kein Selbstmord) zur Berufsunfähigkeit geführt hat.

Gruß

Wfv

Zitat:

Original geschrieben von Wurstfachverkaeufer.

Zitat:

Original geschrieben von Linus66

...

Das einzige Problem im zugrundeliegenden Fall sind eine bestimmte Gruppe deutscher Autofahrer, die sich immer und überall verfolgt und ungerecht behandelt fühlen, oftmals um eigenes Unvermögen zu kaschieren.

...

... in der Stadt kommen die weiter, wenn der Autofahrer im Stau steht....

Nur, weil sie eben undiszipliniert und regelwidrig fahren. :D

Was, wenn ich das als Autofahrer auch mache? Rote Ampel scheiß drauf, gegen die Einbahnstraße fahren, was solls, in der Schlange fahr ich übern Bürgersteig bis an die Kreuzung und quäl mich dann vorne wieder rein; who cares, der andere zahlt ja, wenn er mir rein kracht :cool: weiß man ja, dass sich im Straßenverkehr keiner an was halten braucht...

Zitat:

Original geschrieben von Linus66

 

Daß Sachverhalte vor Gericht im Gesamtkontext -und nicht wie hier im Thread aufgrund einer Reizwortanalyse- beurteilt werden halte ich grundsätzlich für einen großen Vorteil unseres Rechtssystems. Wenn dann der Gesamtkontext - weil in den seltensten Fällen Richter und Anwälte den Sachverhalt selbst erlebt haben - sich in der zweiten Instanz evtl. anders präsentiert als in der Ersten ist es doch ein weiterer Vorteil unseres Rechtssystems daß Urteile korrigiert werden können. Das genau macht den Rechtsstaat aus.

Tja, wenn du das meinst ist das deine Meinung. Ich steh mit meiner Meinung zum Glück nicht alleine da, selbst ein ehemaliger BVG Richter, Prof. Willi Geiger , oder der ehemalige OLG Richter Dr.Egon Schneider bezeichnen die deutsche "Rechtsprechung" als Lotteriespiel. Du hast nur bisher das Glück gehabt, nicht in einen solchen Fall verwickelt zu werden. Dein

" Rechtsstaat " ist ein schöner Traum. Die Realität sieht leider anders aus, wobei natürlich nicht alle Richter so sind, aber leider 99 % .

...und um jetzt auch mal zu polemisieren:

Problem sind irgendwelche Ökonazis, die immer noch meinen, das Rad wäre ein adäquates Verkehrsmittel, dessen offenkundige Nachteile sie meinen mit Anarchie wieder ausgleichen zu können und müssen/dürfen... :cool:

Das hab ich eigentlich nicht gesagt, das war Mr. Hyde in mir, aber manchmal juckt es in den Fingern, wenn ich auf der anderen Seite auch so polemische Zeilen lese ;-)

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

Zitat:

Original geschrieben von Wurstfachverkaeufer.

 

... in der Stadt kommen die weiter, wenn der Autofahrer im Stau steht....

Nur, weil sie eben undiszipliniert und regelwidrig fahren. :D

Was, wenn ich das als Autofahrer auch mache? Rote Ampel scheiß drauf, gegen die Einbahnstraße fahren, was solls, in der Schlange fahr ich übern Bürgersteig bis an die Kreuzung und quäl mich dann vorne wieder rein; who cares, der andere zahlt ja, wenn er mir rein kracht :cool: weiß man ja, dass sich im Straßenverkehr keiner an was halten braucht...

... nach meiner Erfahrung verhalten sich Rad- und Autofahrer im Rahmen ihrer Möglichkeiten gleich diszipliniert oder undiszipliniert.

Wenn ein Autofahrer einen Radfahrer sieht, der sich am Rand oder zwischen den Autos zur Ampel drängt (mit eigenem Radweg muss er das übrigens nicht!!!) und schneller weiterkommt, als er selbst, schwillt ihm der Kamm.

Aber als Autofahrer selbst mal schnell die gerade rot gewordenen Ampel mitnehmen, oder mal 10 kmh zu schnell fahren, oder in der Einbahnstraße schnell 30 m zurücksetzten, weil dort ein freier Parkplatz ist, oder in 2. Reihe parken, oder trotz Geradauspfeil abbiegen oder, oder, oder ...... das wird gedanklich als "aktives Fahrverhalten" eingestuft.;)

Gruß

Wfv

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