Gericht schützt Kampfradler
Tag die Herren,
neues aus dem Irrenhaus der deutschen Gerichtsbarkeit:
Das Oberlandesgericht Celle attestiert Radfahrern eine "verbreitete und allgemein bekannte Disziplinlosigkeit". Autofahrer haften bei einem Unfall aber auch dann, wenn Radfahrer in die falsche Richtung fahren.
Sie sind allseits gefürchtet; die Radfahrer, die in Gegenrichtung in eine Einbahnstraße einbiegen, bei Rot über die Ampel huschen, im Zickzack zwischen Autos kreuzen oder in falscher Richtung auf dem Fahrradweg unterwegs sind. Das Oberlandesgericht Celle hat der Zunft in einer Urteilsbegründung jetzt sogar eine „verbreitete und allgemein bekannte Disziplinlosigkeit“ attestiert. Und trotzdem kommt eben jenes Gericht zu dem Urteil, dass Autofahrer auch dann bei einem Unfall mit einem Radfahrer haften, wenn dieser auf dem Radweg in falscher Richtung fährt.
Im konkreten Fall war eine Fahrradfahrerin auf dem Radweg einer Vorfahrtsstraße auf der falschen Seite mit etwa 5 Kilometern pro Stunde unterwegs. Von links fuhr ein Mercedes-Fahrer mit etwa 15 Stundenkilometer aus der Vorfahrtachten-Straße in die Radfahrerin hinein. Diese stürzte, fiel auf die Motorhaube des Mercedes und brach sich einen Fuß.
Das Gericht legt dem Autofahrer in seinem Urteil, dessen schriftliche Begründung jetzt veröffentlicht wurde, zwei Verstöße zur Last. Zum einen seien „Autofahrer wegen der verbreiteten und allgemein bekannten Disziplinlosigkeit von Radfahrern verpflichtet, sich auch auf eine Benutzung von Radwegen in falscher Richtung einzustellen“. Deshalb müsse der Autofahrer durch einen Blick nach rechts sicherstellen, dass da kein Radfahrer kommt. Außerdem liege auch eine Vorfahrtsverletzung vor, da „ein den Radweg einer vorfahrtsberechtigten Straße befahrender Radfahrer“ an deren „Vorfahrtsberechtigung“ auch dann teilnehme, wenn er in falscher Richtung unterwegs sei. Außerdem müsse ein Autofahrer ohnehin für die „Betriebsgefahr“ seines PKW haften. Allerdings, urteilt das Gericht, sei auch die falsch fahrende Radfahrerin teilschuld. Denn wenn sie schon auf der falschen Seite unterwegs sei, müsse sie wenigstens deutlich langsamer fahren.
Die Charakterisierung von Radfahrern interpretiert Markus Schäpel, Rechtsexperte beim Automobilclub ADAC als „persönliche Wertung“ der Richter. Doch das Urteil sei korrekt. Denn auch wenn „viele Radfahrer nicht unbedingt so fahren wie es die Straßenverkehrsordnung vorschreibt“, sagt Schäpel, gelte sehr wohl die Pflicht, mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen. Und Vorfahrtsstraße bleibe Vorfahrtsstraße. Sein ADAC-Kollege Maximilian Maurer betont den Grundsatz des Gesetzgebers, die Schwächeren im Straßenverkehr zu schützen. Nichts anderes bedeute die „Betriebsgefahr“ eines PKW, die an sich schon zu einer Haftung eines Autofahrers führe. „Auch wenn der Kampfradler das weiß und sich darauf auch verlässt.“
Robert Huhn, Rechtsreferent bei Fahrradclub ADFC, ärgert sich über den Passus der Disziplinlosigkeit. Aber auch er begrüßt das Urteil. Immerhin gebe es Fahrradwege, die für beide Richtungen zugelassen seien. „Deshalb muss ein Autofahrer damit rechnen, dass aus beiden Richtungen Radfahrer kommen können.“ Wie auch die Radfahrerin, die zwar die Vorfahrt behalte, bedenken müsse, dass der Autofahrer nicht mit ihr rechnet. Dass Radfahrer „gerne mal falsch fahren“, gibt Huhn zu. „In der Summe begehen Radfahrer aber nicht mehr Verstöße als Autofahrer“, erklärt Huhn. Sie fielen den Autofahrern nur besonders auf.
Quelle: Klick
🙄
Als ob die "allgemeine Betriebsgefahr" nicht reichen würde. Was sagen denn unsere Juristen dazu?
MfG
invisible_ghost
Beste Antwort im Thema
Ich halte bei grün leuchtender Wechsellichtzeichenanlage an, weil sich jemand nicht an das Haltgebot der ihn betreffenden rot leuchtenden Wechsellichtzeichenanlage hält. Wäre sinngemäß das Gleiche.
374 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Hat es doch - es wurde doch laut Artikel mit der Vorfahrt begründet. Lt.Artikel geht nicht hervor, daß bei anderen VT als Radlern nicht mit Fehlverhalten zu rechnen sei.Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
Nochmal: wenn das OLG es auch SO!!! begründet hätte, würde sich auch keiner aufregen! 😉
Leut, lests halt den Artikel mal ganz und nicht nur die subjektive Zusammenfassung des stimmungsheischenden Möchtegern-Journalisten.
... genau so ist es. Da macht ein Autofahrer einen groben Fehler, fischt eine vorfahrtberechtigte Radfahrerin vom Überweg, verletzt sie dabei schwer, wird rechtmäßig verurteilt und hier wird über die Bananenrepublik Deutschland debatiert.
Wie wäre es mit etwas Auffrischungsunterricht in der Fahrschule? Schon mal was von Vorfahrt gewähren gehört.
Wie geht ihr mit Fußgängern, Radfahrern, Rollstuhlfahrern, kinderwagenschiebenden Vätern, Müttern, Omas die längs einer Vorfahrtstraße von rechts oder links kommend die Nebenstraße überqueren? Schaut ihr nur nach links, ob dort ein Auto kommt und biegt dann nach rechts ab, weil alles andere nicht zählt? Aber einen Führerschein habt ihr schon, oder?
Im vorliegenden Fall geht es nicht um eine rücksichtslose Radfahrerin, die ohne jede Rücksicht durch die Stadt knallt. Es geht um eine vorfahrtberechtigte Radfahrerin die im Schritttempo von rechts kommend eine Nebenstraße überquert. Und dabei wird sie von einem Schnarchhahn umgebügelt. Und der wird zur Verantwortung gezogen. Gut so!!
Gruß
Wfv
Zitat:
Original geschrieben von Wurstfachverkaeufer.
Im vorliegenden Fall geht es nicht um eine rücksichtslose Radfahrerin, die ohne jede Rücksicht durch die Stadt knallt. Es geht um eine vorfahrtberechtigte Radfahrerin die im Schritttempo von rechts kommend eine Nebenstraße überquert. Und dabei wird sie von einem Schnarchhahn umgebügelt. Und der wird zur Verantwortung gezogen. Gut so!!
Es gibt jetzt 2 Möglichkeiten: Entweder schreibst du hier einfach wild drauf los ohne zu lesen was andere hier schreiben, oder du bist einfach nicht in der Lage zu verstehen worum es hier geht.
Nochmal für dich:
Zitat:
„Autofahrer wegen der verbreiteten und allgemein bekannten Disziplinlosigkeit von Radfahrern verpflichtet, sich auch auf eine Benutzung von Radwegen in falscher Richtung einzustellen“.
Das ist der Punkt der hier nicht passt. Es geht nicht um Vorfahrt oder sonstwas. Es geht hier nicht mal um den aktuellen Fall sondern nur um die Folgen der oben zitierten Urteilsbegründung.
Das der Autofahrer hier zurecht verurteilt wurde zweifelt niemand hier an. Wir sind aber in der Diskussion schon etwas weiter fortgeschritten als du. Also lies dir doch die letzten 5 Seiten nochmal durch und versuche zu verstehen worum es hier geht.
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Oh weh, wenn der deustche Jammer-Michel mal nichts mehr zum Aufragen aht ...
...dann wär hier in diesem Forum totale Ebbe. Wenn ich was suche, über das ich mich nicht aufregen muss, dann lös ich ein Kreuzworträtsel und schreib nicht in diesem Forum hier 😁
PS: Irgendwie scheinst Du den Artikel immer etwas andes zu lesen, als ich. Ich finde schon, dass hier explizit darauf hingewiesen wird, dass man als AUTOfahrer definitiv das typische und daher zu berücksichtigende Fehlverhalten von FAHRRADfahrern hinnehmen muss. Da steht nichts, was irgndwie darauf schließen ließe, dass es um Verkehrsteilnehmer und Rücksicht im Allgemeinen geht, sorry. Ich hab den betreffenden Satz doch schon zitiert (Zum einen seien „Autofahrer wegen der verbreiteten und allgemein bekannten Disziplinlosigkeit von Radfahrern verpflichtet, sich auch auf eine Benutzung von Radwegen in falscher Richtung einzustellen“. ! Da kann man doch nicht drumherumlesen und das ist auch nicht der Schreibelingartikel sondern die wiedrum zitierte Original-Begründung der Richter.
Des Weiteren heißt es: "Außerdem liege auch eine Vorfahrtsverletzung vor, da ...
D. .h. es ist eben nicht die Vorfahrtstraße das entscheidende Argument sondern nur AUCH mit verantwortlich.
Gut, Du sagst, "Honi soit qui mal y ponse" aber man KANN auch ohne Bildzeitungsniveau hier schon eine Verallgemeinerung in Bezug auf generell zu berücksichtigendes Fehlverhalten von Radfahrern aus diesem Urteilsspruch lesen, und das ist es, was ein guter Anwalt machen wird, wenn ggf. einer von uns tatsächlich mal nen Radfahrer erwischt, weil der mit 35 auf der falschen Seite angeballert kommt und Du ihn nicht gesehen hast...
Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
...
"Zum einen seien „Autofahrer wegen der verbreiteten und allgemein bekannten Disziplinlosigkeit von Radfahrern verpflichtet, sich auch auf eine Benutzung von Radwegen in falscher Richtung einzustellen“. Deshalb müsse der Autofahrer durch einen Blick nach rechts sicherstellen..."
...
Der Jurist an sich verliebt sich ja gerne mal in Halbsätze und der erste Teil ist definitiv ein Halbsatz zuviel.
Edit: und nein, ich rechtfertige nicht, dass da in Selbstjustizmanier manche sagen: recht so, fahr se um wo sie nicht hingehören. das geht gar nicht. Aber als Jurist darf ich Fehlverhalten auch nicht als Gewohnheitsrecht legitimieren. Punkt aus. So ein Spruch ist einfach daneben.
... Richter sind auch nur Menschen. Da fährt jemand eine vorfahrtberechtigte Radfahrerin an und ist noch der Meinung, er ist unschuldig. Er hat sich den Spruch verdient.
Ich interpretiere das so: Autofahrer, die der Meinung sind, dass sich Radfahrer stets StVO-konform und verkehrsgerecht benehmen sind zuerst einmal weltfremd. Das schaffen Radfahrer genauso wenig wie Führerscheininhaber.
Weiterhin sind solche Autofahrer eine Gefahr für die Allgemeinlheit, weil sie nicht wahrhaben wollen, dass auch Verkehrslaien oder Kinder, die die Fußwege benutzen müssen/sollen, radfahren, die sich nur ansatzweise verkehrsgerecht benehmen können.
Gruß
Wfv
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Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Das ist der Punkt der hier nicht passt. Es geht nicht um Vorfahrt oder sonstwas. Es geht hier nicht mal um den aktuellen Fall sondern nur um die Folgen der oben zitierten Urteilsbegründung.Zitat:
„Autofahrer wegen der verbreiteten und allgemein bekannten Disziplinlosigkeit von Radfahrern verpflichtet, sich auch auf eine Benutzung von Radwegen in falscher Richtung einzustellen“.
Das der Autofahrer hier zurecht verurteilt wurde zweifelt niemand hier an. Wir sind aber in der Diskussion schon etwas weiter fortgeschritten als du. Also lies dir doch die letzten 5 Seiten nochmal durch und versuche zu verstehen worum es hier geht.
Mfg Zille
Jepp, hätts nicht besser sagen können. Aber es gibt ja hier leider einige Leute, die offenkundig nur das lesen (verstehen), was sie auch lesen wollen, egal ob in Artikeln oder in Posts ...🙁
Zitat:
Original geschrieben von Wurstfachverkaeufer.
Ich interpretiere das so: Autofahrer, die der Meinung sind, dass sich Radfahrer stets StVO-konform und verkehrsgerecht benehmen sind zuerst einmal weltfremd. Das schaffen Radfahrer genauso wenig wie Führerscheininhaber.
Weiterhin sind solche Autofahrer eine Gefahr für die Allgemeinlheit, weil sie nicht wahrhaben wollen, dass auch Verkehrslaien oder Kinder, die die Fußwege benutzen müssen/sollen, radfahren, die sich nur ansatzweise verkehrsgerecht benehmen können.Gruß
Wfv
Jepp, Du INTERPRETIERST das so. Genau. Das steht aber in dem Artikel mit keinem einzigen Wort so drin! Im Gegensatz zu dem Satz, über den wir uns aufregen, der Teil der wörtlichen Gerichtsbegründung ist.
Es steht da nix vom Alter oder Gebrechen der Radfahrerin. Woher schließt Du, dass es sich um ein Kind oder einen gebrechlichen Menschen handelt? Aus den 5 km/h?? 😎
Und NOCHMAL: KEINER hat hier gesagt, dass der Autofahrer nicht ZU RECHT auch eine TEILschuld gekriegt hat.
Die Tendenz, Autofahrer trotz erwiesener Unschuld per Haftung durch die sog. Betriebsgefahr zur Kasse zu bitten, ist ein negativer Trend, der auch in Deutschland Einzug gehalten hat. So haben ja Kinder unter 7 Jahren generell nie Schuld, mangels Einsichtsfähigkeit. OK, weiss und akzeptiere ich, aber was ist mit den Eltern ? Warum haften die nicht, wenn ihr Kind ein Fehlverhalten zeigt ?
Wenn ein Kind im Laden etwas kaputtmacht oder auf der berühmten Baustelle ("Eltern haften für ihre Kinder"😉 hafte ich ja auch als Eltern (EDIT: vorausgesetzt, ich habe meine Aufsichtspflicht verletzt - d.h. ich war nicht dabei oder habe nicht eingegriffen). Überall muß ich eine Haftpflichtversicherung haben oder aus eigener Tasche zahlen, als Mieter, Wohnungs- oder Hausbesitzer, Arbeitnehmer, Unternehmer, Tierhalter, Sportler. Nur bei meinen Kindern im Straßenverkehr nicht.
Das Problem ist, daß man als Privatperson in der Kfz-Haftpflicht hochgestuft wird, wenn eine andere Haftpflicht zum Zuge kommt (z.B. auch Firmenwagen) gilt das nicht. Das schafft erst das Gefühl von Ohnmacht und Verdruß.
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Die Tendenz, Autofahrer trotz erwiesener Unschuld per Haftung durch die sog. Betriebsgefahr zur Kasse zu bitten, ist ein negativer Trend, der auch in Deutschland Einzug gehalten hat. So haben ja Kinder unter 7 Jahren generell nie Schuld, mangels Einsichtsfähigkeit. OK, akzeptiere ich, aber was ist mit den Eltern ? Warum haften die nicht, wenn ihr Kind ein Fehlverhalten zeigt ?Wenn ein Kind im Laden etwas kaputtmacht oder auf der berühmten Baustelle ("Eltern haften für ihre Kinder"😉 hafte ich ja auch als Eltern. Überall muß ich eine Haftpflichtversicherung haben oder aus eigener Tasche zahlen, als Wohnungs- oder Hausbesitzer, Arbeitnehmer, Unternehmer, Tierhalter, Sportler. Nur bei meinen Kindern im Straßenverkehr nicht.
Das Problem ist, daß man als Privatperson in der Kfz-Haftpflicht hochgestuft wird, wenn eine andere Haftpflicht zum Zuge kommt (z.B. auch Firmenwagen) gilt das nicht. Das schafft erst das Gefühl von Ohnmacht und Verdruß.
Früher gabs bei mir zu Hause obendrein noch den Hintern voll, wenn ich vors Auto gelaufen bin. Deswegen hab ich das auch nur einmal gemacht und danach schön nach links und rechts gesehen. Schau Dir heute die Kampfmuttis mal an. Die Diskutieren nicht nur bis zum Erbrechen über die 4 in Latein mit den Lehrern. Die latschen Dir mitsamt Kind an der Hand irgendwo mitten auf der Straße vor die Karre und dann kannste Dir erst mal noch das Gezeter anhören über die bösen Autofahrer, die sich spontan nicht in Luft auflösen können oder den ganzen Tag hinter Madame mit Standgas nebenherfahren, weil die ja irgendwann natürlich vor Dir über die Straße will ohne zu gucken. DAS ist Verkehrserziehung heute...
Aber der Autofahrer ist ja an allem Schuld, weil er eben so ein doofes, böses Auto hat.
Und JA, das steht auch nirgends in dem Artikel ist jetzt rein off topic 😛
... macht es einen strafrechtlichen Unterschied, ob es nun ein Kind oder ein Verkehrslaie war, der angefahren wurde? Der Autofahrer hat gepennt.
Der Satz, über den sich hier künstlich aufgeregt wird heißt doch:
"Zum einen seien „Autofahrer wegen der verbreiteten und allgemein bekannten Disziplinlosigkeit von Radfahrern verpflichtet, sich auch auf eine Benutzung von Radwegen in falscher Richtung einzustellen"...
Jetzt mal unter uns: Stellst du dich nicht auf eine Disziplinlosigkeit von Radfahrern ein, wenn du welche siehst?
Ich bin häufig in Köln unterwegs. Wenn ich dort nicht von einer "verbreiteten und allgemeinen Disziplinlosigkeit von Radfahrern" ausgehen würde, hätte ich schon einige auf der Kühlerhaube gehabt.
Und wenn ich dann von dem Richter geäußert hätte: Ich habe nicht gedacht, dass dort ein Radfahrer kommt, hätte der nur gesagt: "Jong, biste jeck? Da mosste nisch denke, da mosste luhre"
Auf deutsch: Bist du bescheuert, du sollst nicht denken, du sollst gucken: 😉
Mit seiner Urteilsbegründung im oben genannten Fall hat der Richter nach meiner Meinung gezeigt, dass er im Leben steht.
Gruß
Wfv
Zitat:
Original geschrieben von Wurstfachverkaeufer.
... Mit seiner Urteilsbegründung im oben genannten Fall hat der Richter nach meiner Meinung gezeigt, dass er im Leben steht.
Jawoll. Und regt er sich morgen früh über einen Motorradfahrer auf, ist zukünftig allgemein bekannt, das alle Moppedfahrer Raudis sind, die sich an nix halten. Ob der Herr Richter im Leben steht, oder auf nem Zipfel seiner Robe, spielt keine Rolle. Er hat seine Begründungen so zu formulieren, das sie verständlich, bzw. zumindest juristisch nachvollziehbar sind. Eine ganze Bevölkerungsgruppe als allgemein disziplinlos zu betrachten halte ich nicht für juristisch nachvollziehbar.
Es gibt ein Diskriminierungsgesetz, nach dem niemand benachteiligt werden darf, aber bevorteiligt werden darf er dann wohl. Wer wird dann benachteiligt?
Zitat:
Original geschrieben von Wurstfachverkaeufer.
Mit seiner Urteilsbegründung im oben genannten Fall hat der Richter nach meiner Meinung gezeigt, dass er im Leben steht.Gruß
Wfv
Nur hat er dabei vergessen, das er im Dienst ist.
Scheiße fällt nun mal immer nach unten und ein OLG steht schon etwas höher.
Was macht der kleine Bruder wenn er nicht weiter weiß? Er schreibt beim großen Bruder ab.
Ich möchte nicht wissen wie oft dieser Blödsinn in Zukunft von AG kopiert wird. Und das dann auch noch in völlig anders gelagerten Fällen.
Zitat:
Original geschrieben von Wurstfachverkaeufer.
...Der Satz, über den sich hier künstlich aufgeregt wird heißt doch:
"Zum einen seien „Autofahrer wegen der verbreiteten und allgemein bekannten Disziplinlosigkeit von Radfahrern verpflichtet, sich auch auf eine Benutzung von Radwegen in falscher Richtung einzustellen"...Jetzt mal unter uns: Stellst du dich nicht auf eine Disziplinlosigkeit von Radfahrern ein, wenn du welche siehst?
Ich bin häufig in Köln unterwegs. Wenn ich dort nicht von einer "verbreiteten und allgemeinen Disziplinlosigkeit von Radfahrern" ausgehen würde, hätte ich schon einige auf der Kühlerhaube gehabt....
Ja mach ich natürlich, sonst würds viel öfter krachen, klar. Aber genau das finde ich den falschen Weg, das einfach so abzuhaken. Regeln sind doch für alle. Ich werd ja heutzutage fast ausgelacht, wenn ich Handzeichen gebe und als Radfahrer an der roten Ampel stehen bleibe (und machs trotzdem, weil ich eben nicht darauf spekuliere, dass da schon einer für mich bremsen wird!). Und ich finde es bedenklich, wenn einem solchen zugegebenermaßen wirklich häufigen Radfahrerverhalten dann rechtlich auch noch Legitimation gegeben wird. ICH als Richter hätte den Autofahrer genauso wie Du wegen Pennens verknackt aber hätte der Radlertrulla noch ne Ordnungswidrigkeit aufgebrummt und gesagt: "siehste, es kann auch mal einer nicht alles im Blick haben. Gott sei Dank wars nur n Fuß, demnächst hältste dich mal besser an die Regeln, dann passiert so was vielleicht erst gar nicht".
Nur so lernt man doch auf beiden Seiten ein konstruktives Miteinander auf der Straße.
PS: es ist tatsächlich rechtlich ein Unterschied, ob es ein Kind war oder nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Die Tendenz, Autofahrer trotz erwiesener Unschuld per Haftung durch die sog. Betriebsgefahr zur Kasse zu bitten, ist ein negativer Trend, der auch in Deutschland Einzug gehalten hat. So haben ja Kinder unter 7 Jahren generell nie Schuld, mangels Einsichtsfähigkeit. OK, weiss und akzeptiere ich, aber was ist mit den Eltern ? Warum haften die nicht, wenn ihr Kind ein Fehlverhalten zeigt ?
....
... mit welcher Begründung? Das Kind hat bis zu einem bestimmten Alter nicht die Fähigkeit, unrechtes Verhalten zu erkennen. Es ist alles Spiel.
Im Verhältnis Autofahren vs. Fußgänger/Radfahrer finde ich die niederländische Rechtsprechung sehr fortschrittlich. Wer meint, es geht nur darum, dem ach so bösen Autofahrer die Schuld zuzuschustern, um einen Dummen zu haben, verkennt die Wirkung der niederländischen Variante.
Warum machen die Holländer das so, wie sie es machen?
Wenn Autofahrer mit Fußgängern/Radfahrern zusammenrappeln, zieht der Fußgänger/Radfahrer im Regelfall den Kürzeren. Daraus ergibt sich einerseits, dass Radfahrer/Fußgänger häufig aus Angst um ihre Gesundheit auf ihr Recht verzichten und es gibt weiterhin simpel gestrickte Autofahrer, die darauf setzen, dass der schwächere Radfahrer/Fußgänger zurücksteckt. Fußgänger/Radfahrer sind in deren Augen Verkehrsteilnehmer 2. Klasse. Sie können ja nicht wehtun. Hier wird ein Gegengewicht geschaffen.
Der Autofahrer in Holland weiß:
"Passe auf die schwächern Fußgänger/Radfahrer auf, auch wenn sie sich nicht verkehrsgerecht verhalten und setzte nicht blindlings dein Recht durch. Es schadet dir in jedem Fall."
Das finde ich gut und zukunftsweisend!! Der deutschen Denke, die häufig nur nach schuldig, unschuldig geht, fehlt da noch der geistige Zugang.
Gruß
Wfv
Zitat:
Original geschrieben von Wurstfachverkaeufer.
... mit welcher Begründung? Das Kind hat bis zu einem bestimmten Alter nicht die Fähigkeit, unrechtes Verhalten zu erkennen. Es ist alles Spiel.Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Die Tendenz, Autofahrer trotz erwiesener Unschuld per Haftung durch die sog. Betriebsgefahr zur Kasse zu bitten, ist ein negativer Trend, der auch in Deutschland Einzug gehalten hat. So haben ja Kinder unter 7 Jahren generell nie Schuld, mangels Einsichtsfähigkeit. OK, weiss und akzeptiere ich, aber was ist mit den Eltern ? Warum haften die nicht, wenn ihr Kind ein Fehlverhalten zeigt ?
....Das habe ich ja schon gesagt, daß das klar ist. Es geht ja auch gar nicht um "Recht" oder "Unrecht" sondern schlicht um angerichtete Schäden und wer sie begleicht. Und es entspricht nicht meinem Rechtsempfinden, wenn es quasi rechtsfreie Räume gibt, nach dem Motto "Pech gehabt".
Der Autofahrer in Holland weiß:"Passe auf die schwächern Fußgänger/Radfahrer auf, auch wenn sie sich nicht verkehrsgerecht verhalten und setzte nicht blindlings dein Recht durch. Es schadet dir in jedem Fall."
Wir reden doch gar nicht über "blindlings Recht durchsetzen" sondern darüber, daß ich selbst wenn ich langsam, vorschriftsmäßig und vorsichtig fahre trotzdem hafte, egal was ein Kind macht. Was soll ich denn in diesem Fall als Autofahrer lernen oder anders machen ? Da kann ich doch nur Nicht-Autofahren.
Das finde ich gut und zukunftsweisend!! Der deutschen Denke, die häufig nur nach schuldig, unschuldig geht, fehlt da noch der geistige Zugang.
Streiche "Schuld und Unschuld"; ich werde in der Versicherung hochgestuft und muß meinen eigenen Schaden selber zahlen. Das Ergebnis zählt doch, mir wird ein Schaden angelastet, einfach so, nur weil ich da bin.
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
...
Streiche "Schuld und Unschuld"; ich werde in der Versicherung hochgestuft und muß meinen eigenen Schaden selber zahlen. Das Ergebnis zählt doch, mir wird ein Schaden angelastet, einfach so, nur weil ich da bin.
...
...
nicht, weil du einfach da bist, sondern weil du Auto fährst. Der Fußgänger oder Radfahrer ist auch einfach da, kann dir im Auto aber kaum den Schaden zufügen, den du mit dem Auto ihm zufügen kannst.
Wenn dieses Ungleichgewicht durch eine einseitige Haftung ausgeglichen wird, hat dies meine Zustimmung. Bestimmt tue ich vielen Autofahrern Unrecht, aber ich bin davon überzeugt, dass es eine große Anzahl von Fahrern gibt, die sich rücksichtsvoller und vorsichtiger in der Nähe von Radfahrern/Autofahrern benehmen würden, wenn sie unabhängig von Schuld/Unschuld im Hinterkopf hätten: Wenn es knallt, bin ich immer der Dumme.
Gruß
Wfv