ForumFiat
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Fiat
  5. geprellt vom fiat Händler

geprellt vom fiat Händler

Themenstarteram 2. Juli 2010 um 17:07

hallo

habe mir am 20.07.2007einen neuwagen gekauft - mit extension garantie (soll heisen ich habe ein weiteres drittes jahr garantie dazugekauft)

nun heut beim ersten tüv termin wurde festgestellt das der stabi (ja richtig der stabbilisator und nicht die koppelstangen)ausgeschlagen ist

nun dachte ich hab ja garantie und schaue gleich mal beim freundlichen vorbei-und dann der schock...

 

ich hatte service heft dabei sowie die extension garantie heft und police

da alle jahre kundendienst gemacht wurde (2008 sowie 2009)dachte ich,müßte es kein problem geben.

als der meister meine garantie nummer in der rechner eingab,fand er nichts,er rufte bei denen an und sagte zu mir das es die nummer nicht geben würde und nie ein vertrag zustande kam.

schaden muß ich auf jeden fall selber tragen.

nun stand ich da wie ein begossener pudel mit meinen papieren die alle anscheinend wasserdicht sein sollten aber absolut wertlos sind.

----weil: der fiat händler dicht gemacht hat (insolvent) und laut fiat der reine händler mir die garantie gegeben hätte und nicht fiat.

was kann ich jetzt machen??

mfg

Beste Antwort im Thema

Moin,

Immer gleich mit dem Anwalt drohen - das sind die besten. Das sind die Leute, die ich immer als letztes Bearbeite - denn wer so kommt, hat schon verloren.

Damit ein Betrug vorliegt - muss betrügerische Absicht vorliegen d.h. Vorsatz. Den nachzuweisen dürfte hier unmöglich werden - alle Kosten bleiben dann beim "Klagenden" liegen. Großes Kino - zeugt von viel Weitsicht. Schlimmstenfalls liegt hier Unaufmerksamkeit oder ein menschlicher Fehler ohne Vorsatz vor. Alternativ wurden die finanziellen Mittel auch von Insolvenzverwalter völlig legal gesperrt und nicht weitergegeben. Game Over bei einer Anzeige bzgl. Betruges.

Sinnvoller ist es - erstens mal NACHZUSEHEN wer der GARANTIEGEBER ist - das sind Versicherungsunternehmen, die man kontaktieren kann. Das die Garantie existent ist, kannst du über deine Police nachweisen! Zu diesem Zweck bekommst du sie - ist die Garantie auf der anderen Seite nicht korrekt verarbeitet worden - ist dies nicht DEIN Problem, sondern das Problem der beiden ANDEREN Vertragspartner! Aus diesem Grund muss man Policen auch gut aufbewahren. Wende dich also telefonisch oder schriftlich an die auf der Police angegebenen Kontaktmöglichkeiten. Sollte das nicht klappen - kannst du noch immer auf ERFÜLLUNG des Vertrages klagen. Sinnvoller als jemanden anders halbblind wegen Betruges anzuklagen *fg*

MFG Kester

29 weitere Antworten
Ähnliche Themen
29 Antworten

Hallo,

diese Themen sind rechtlich immer sehr heikel.

Also müsstest du mal nachsehen, wo in den Garantiebedingungen drinnen steht, wer haftend ist. Es kann schon gut sein, dass du diese Verlängerung zwar abgeschlossen und bezahlt hast, diese aber nur eine erweiterte Händlergarantie ist. Somit du ein Gläubiger gegenüber des Autohauses wärst.

Wenn du es drauf anlegst, kannst du natürlich mal versuchen beim Anwalt vorstellig zu werden und auch mal zu schauen, welche Kilometerleistung nach dem letzten Service gemacht wurden. Denn wenn er sag ich mal 5 KM nach der Inspektion zum Tüv ist, dann könnte man zu Mindest die Inspektionswerkstatt dazu fragen, warum sie das nicht gesehen haben.

EDIT: Laut Fiat.de ist das anscheinend ja eine Erweiterung bei einer Firma "FGA Teamsys GmbH". (Quelle: Klick

Google selber schmiss keine Adresse oder URL raus, aber im Vertrag müsste ja ein Vertragspartner mit Adresse stehen.

Ach und welche Version hast du abgeschlossen? Gibt ja mehrere.

Gruß

Mh? Wenn der Händler dir eine Versicherung verkauft und diese dann aber nicht korrekt weiterreicht, dann hat er dich wohl besch.... bzw. unkorrekt gearbeitet.

Du könntest gegen den Händler sicherlich vorgehen, weil er für die korrekte Abwicklung/Registrierung der Versicherung ja verantwortlich ist.

Wenn der nun insolvent ist, dann hast du den eigentlichen Ansprechpartner verloren. Der hat dir offensichtlich ein wertloses Papier gegeben und die Zusatzgarantie nicht korrekt weitergegeben/registriert.

Würde mal sagen, dass es nicht so gut aussieht...

Rechtlich gesehen,ist das ja Betrug.Da könnte man den Händler ,oder den Mitarbeiter ja noch privat drankriegen , beim Händler vorstellig werden und Forderung unter Androhung einer Betrugsanzeige direckt an Ihn Privat Stellen nicht an Firma,wenn er nicht will ,auf jeden Fall eine Betrugsanzeige machen ,kostet nix und kann Wunder bewirken .

Gruß

Tieger21

Zitat:

Original geschrieben von Tieger21

Rechtlich gesehen,ist das ja Betrug.Da könnte man den Händler ,oder den Mitarbeiter ja noch privat drankriegen , beim Händler vorstellig werden und Forderung unter Androhung einer Betrugsanzeige direckt an Ihn Privat Stellen nicht an Firma,wenn er nicht will ,auf jeden Fall eine Betrugsanzeige machen ,kostet nix und kann Wunder bewirken .

Gruß

Tieger21

Stopp!

Du musst aufpassen, wen du Betrug unterstellst. Hier muss grundiertes Fachwissen her: Wenn das Autohaus eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) war, dann haftet der Mitarbeiter im Prinzip garnicht, da diese GmbH nur mit Firmenmittel haften muss. Privatmittel sind da geschützt.

Wenn das Autohaus einer anderen Rechtsform entsprach, dann könnte evtl. der Mitarbeiter sogar mit Privatmittel haften. Allerdings wäre eine Rückmeldung vom TE mal sinnvoll, da das alles rätselraten ist.

Zudem: Stelle keine Anzeigen aus dem Bauch heraus. Kläre ein paar Sachen noch genauer auf, dann kann man immer noch damit kommen.

Gruß

IRRTUM!!

Einen Betrug kann nur der Mitarbeiter machen nicht die Firma ,auch eine Juristische Person (Geschäftsführer) haftet selbst wenn er betrügt.ein Betrug ist unter anderem wenn jemand was verkauft das er gar nicht hatz.B eine Versicherungspolice,es kann sogar noch Urkundenfälschung hinzukommen . dem TE wurde ja eine gefälschte Versicherungpolicce übergeben.

meine Anzeige würde lauten wegen Betrug und Urkundenfälschung .

wenn ich ein Angsthase währe ,und mir nicht ganz sicher währe, würde ich die Worte "wegen Verdacht" davorsetzen : da hast Du nur deine Bürgerpflicht getan ,und die Staatsanwaltschaft auf aus deiner Sicht Straftat hingewiesen , das zu prüfen die Staatsanwaltschaft verpflichtet ist

da muß dann der Mitarbeiter oder geschäftsführer zumindest einmal oder 2 mal bei der polizei antanzen,was bei konkurs nicht besonders zur Vertrauensbildung beiträgt

Gruß

Tieger21

Hallo,

@ Tieger: Okay, der Eindruck kann von meinem Post erweckt werden, dass der Verkäufer fein raus ist: Das sollte man genauer erklären: Wenn es eine GmbH ist, dann wird der Verkäufer eher nicht mit seinem Privatvermögen dafür haften (ein Vorsatz vom Verkäufer unterstelle ich nicht).

Und jetzt? Evtl. wird vom Umfang der Zusatzgarantie dieser Schaden garnicht abgedeckt? Wer ist hier definitiv der Versicherungsnehmer? Sieht ja eher nach dem Unternehmen aus und nicht nach dem Händler. Also müssten doch die Unterlagen haben.

Also werde ich nun besser aufhören zu spekulieren und auf Tatsachen warten. Denn besser ist das :cool:

Also ob der schaden abgedeckt währe oder nicht ist in dem Fall egal.

Der Händler hat was verkauft ,was ernicht hatte und auch nicht haben wollte,nähmlich eine Garantieversicherung,er hat in betrügerischer absicht eine Police zusammengebastelt oder auch ein Blankoformular geklaut und verschärbelt ,das ist Betrug und Urkundenfälschungund da haftet der "Mensch" und nicht nur die GMBH villeicht hat er das sogar bei mehreren leuten gemacht

Also nicht nachgeben

Moin,

Immer gleich mit dem Anwalt drohen - das sind die besten. Das sind die Leute, die ich immer als letztes Bearbeite - denn wer so kommt, hat schon verloren.

Damit ein Betrug vorliegt - muss betrügerische Absicht vorliegen d.h. Vorsatz. Den nachzuweisen dürfte hier unmöglich werden - alle Kosten bleiben dann beim "Klagenden" liegen. Großes Kino - zeugt von viel Weitsicht. Schlimmstenfalls liegt hier Unaufmerksamkeit oder ein menschlicher Fehler ohne Vorsatz vor. Alternativ wurden die finanziellen Mittel auch von Insolvenzverwalter völlig legal gesperrt und nicht weitergegeben. Game Over bei einer Anzeige bzgl. Betruges.

Sinnvoller ist es - erstens mal NACHZUSEHEN wer der GARANTIEGEBER ist - das sind Versicherungsunternehmen, die man kontaktieren kann. Das die Garantie existent ist, kannst du über deine Police nachweisen! Zu diesem Zweck bekommst du sie - ist die Garantie auf der anderen Seite nicht korrekt verarbeitet worden - ist dies nicht DEIN Problem, sondern das Problem der beiden ANDEREN Vertragspartner! Aus diesem Grund muss man Policen auch gut aufbewahren. Wende dich also telefonisch oder schriftlich an die auf der Police angegebenen Kontaktmöglichkeiten. Sollte das nicht klappen - kannst du noch immer auf ERFÜLLUNG des Vertrages klagen. Sinnvoller als jemanden anders halbblind wegen Betruges anzuklagen *fg*

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Immer gleich mit dem Anwalt drohen - das sind die besten. Das sind die Leute, die ich immer als letztes Bearbeite - denn wer so kommt, hat schon verloren.

Damit ein Betrug vorliegt - muss betrügerische Absicht vorliegen d.h. Vorsatz. Den nachzuweisen dürfte hier unmöglich werden - alle Kosten bleiben dann beim "Klagenden" liegen. Großes Kino - zeugt von viel Weitsicht. Schlimmstenfalls liegt hier Unaufmerksamkeit oder ein menschlicher Fehler ohne Vorsatz vor. Alternativ wurden die finanziellen Mittel auch von Insolvenzverwalter völlig legal gesperrt und nicht weitergegeben. Game Over bei einer Anzeige bzgl. Betruges.

Sinnvoller ist es - erstens mal NACHZUSEHEN wer der GARANTIEGEBER ist - das sind Versicherungsunternehmen, die man kontaktieren kann. Das die Garantie existent ist, kannst du über deine Police nachweisen! Zu diesem Zweck bekommst du sie - ist die Garantie auf der anderen Seite nicht korrekt verarbeitet worden - ist dies nicht DEIN Problem, sondern das Problem der beiden ANDEREN Vertragspartner! Aus diesem Grund muss man Policen auch gut aufbewahren. Wende dich also telefonisch oder schriftlich an die auf der Police angegebenen Kontaktmöglichkeiten. Sollte das nicht klappen - kannst du noch immer auf ERFÜLLUNG des Vertrages klagen. Sinnvoller als jemanden anders halbblind wegen Betruges anzuklagen *fg*

MFG Kester

Hallo!

Die Police ist eine gefälschte Nr.wie ja schon nachgesehen wurde ,wurde beim Versicherer ja nachgefragt. und von einem Pleiteladen in GMBH ,UG etz. ist nix zu holen vielleicht 20 % ( ein Paar Bier) ,da ist es schon besser dem Schrägen Fürsten mit einer kostenlosen Betrugsanzeige auf die Pelle zu rücken . wenn er verurteilt wird haftet er sein Leben lang für den Schaden ,(verjährt dan nicht)

Gruß

Tieger21

@Rotherbach:

Als ich meinen Panda im Jahr 2009 gekauft hatte, wollte der FIAT-Händler mir auch eine FIAT-Anschlußgarantie verkaufen. Er hatte einen Stapel Anschlußgarantiehefte da liegen. Somit dürfte es dem (angehend insolventen) Händler keine Probleme bereiten, einem Kunden eine Garantie zu verkaufen, welche letztendlich nicht korrekt im System registriert wird. Woher soll man schon wissen, wie das läuft. Da ist man dem Händler ausgeliefert.

am 4. Juli 2010 um 11:40

Über welche Reparaturkosten unterhalten wir uns überhaupt? Stabis kosten ja nicht die Welt. Sind auch Verschleißteile. Das heißt die Versicherung zahlt wenn du zb. 50 tkm schon weg hast die auch nicht. Wegen 100 Euro lohnt sich der Aufwand jemand zu verklagen der insolvent ist mit Sicherheit nicht.

Und zum Thema Betrug, redet sich dann jeder raus er hat es weitergegeben und derjenige hat den Antrag verschlampt. Da in so einem Autohaus viele werkeln ist das ja ein leichtes. Und Vorsatz zu unterstellen, dürfte wenn du der einzigste mit so etwas bist auch in die Hose gehen.

Freu dich das bisher noch nix teures eingetreten ist und schließ woanders eine Garantievers. ab. Gibt es ja ab 15 Euro im Monat für privat. (zb. garantie direkt)

Hallo,

ich wollte mich eigentlich zurückhalten, aber da sollte man doch Leute auf den Boden der Tatsachen holen: @Tigeer: Höre besser auf Leuten Sachen zu unterstellen, die du es nicht genau weißt. Woher weißt du, dass es gefälscht ist? Wo hat den der Fiat-Mann nachgesehen? Zudem willst du gerade vielen Leuten an die Karre fahren, obwohl der ganze Sachverhalt nicht klar ist.

Also lass doch mal den TE folgendes klären:

Wer ist der Garantiegeber? (Fordere ich seit dem ersten Post hier)

Welche Garantieversion wurde abgeschlossen?

Wurde vom TE schon Kontakt zum Garantiegeber aufgenommen?

So, dann wäre schonmal einiges klarer. Aber so wie es aussieht, ist der Aufwand das defekte Teil zu deklarieren den Reparaturwert nicht wert.

Nun sollte man besser abwarten, als die halbe Welt zu verklagen. Man kann so etwas auch ohne Anzeigen und co. regeln.

Und das was Rotherbach schrieb, klingt doch wesentlich effektiver, sonst hat man selber eine Anzeige wegen Verleumdung am Hals.

Gruß

Edit: Wenn es nicht sogar so ist, dass hier jemand sein Popcorn rausgeholt hat ;-)

Zitat:

Original geschrieben von hmk73

@Rotherbach:

Als ich meinen Panda im Jahr 2009 gekauft hatte, wollte der FIAT-Händler mir auch eine FIAT-Anschlußgarantie verkaufen. Er hatte einen Stapel Anschlußgarantiehefte da liegen. Somit dürfte es dem (angehend insolventen) Händler keine Probleme bereiten, einem Kunden eine Garantie zu verkaufen, welche letztendlich nicht korrekt im System registriert wird. Woher soll man schon wissen, wie das läuft. Da ist man dem Händler ausgeliefert.

Hallo!

das ist ganz einfach

Also der Händler verkauft Dir eine Garantie ,geht davon aus das Du bei Vers. nicht nachfragst ,steckt das Geld in Tasche und pfuscht bei auftretenden Schaden das Auto auf eigene Kosten zusammen.

merkt in der Regel keiner und ist ein illegaler Zasatzgewinn des Händlers, wird bei vielen Händlern gemacht und die gesetzliche Gewährleistung wird dadurch nochmal bezahlt.

nur wenn der Laden dann pleite ist kommt der Betrug erst raus

Gruß

Tieger 21

Zitat:

Original geschrieben von mitwisser

Hallo,

ich wollte mich eigentlich zurückhalten, aber da sollte man doch Leute auf den Boden der Tatsachen holen: @Tigeer: Höre besser auf Leuten Sachen zu unterstellen, die du es nicht genau weißt. Woher weißt du, dass es gefälscht ist? Wo hat den der Fiat-Mann nachgesehen? Zudem willst du gerade vielen Leuten an die Karre fahren, obwohl der ganze Sachverhalt nicht klar ist.

Also lass doch mal den TE folgendes klären:

Wer ist der Garantiegeber? (Fordere ich seit dem ersten Post hier)

Welche Garantieversion wurde abgeschlossen?

Wurde vom TE schon Kontakt zum Garantiegeber aufgenommen?

So, dann wäre schonmal einiges klarer. Aber so wie es aussieht, ist der Aufwand das defekte Teil zu deklarieren den Reparaturwert nicht wert.

Nun sollte man besser abwarten, als die halbe Welt zu verklagen. Man kann so etwas auch ohne Anzeigen und co. regeln.

Und das was Rotherbach schrieb, klingt doch wesentlich effektiver, sonst hat man selber eine Anzeige wegen Verleumdung am Hals.

Gruß

Edit: Wenn es nicht sogar so ist, dass hier jemand sein Popcorn rausgeholt hat ;-)

Hallo !

es wurde doch beim Vers. nachgesehen es existiert nix.also Betrug:

Und wen man bei der Anzeige Das Zauberwort" Verdacht auf" davorsetzt ,tust Du nur Deine Bürgerpflicht und tust kund das Du nicht weißt ob Tatbestand auch stimmt du musst nur die Warheit sagen die Staatsanwaltschaft muß das dann prüfen

Gruß

Tieger21

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Fiat
  5. geprellt vom fiat Händler