geplanter Verkauf eines Gebrauchtwagen - Unfallschaden ja/nein
Hallo an alle,
aktuell planen wir den Verkauf unseres Seat Leon 5F. Der Wagen ist ~ 4.5 Jahre jung, hat noch gut 7 Monate Neuwagenanschlußgarantie, ist dementsprechend scheckheftgepflegt und absolut problemfrei.
Das Fahrzeug wurde auf dem Parkplatz stehend letztes Jahr durch ein anders Fahrzeug beschädigt. Dabei kam es zur Beschädigung des Lack im Bereich des linken Kotflügel und Stoßstange. Andere Teile wurden nicht beschädigt, die betroffenen Bauteile waren nicht verzogen. Im Ergebnis wurde aufgrund der Tiefe und Beschädigung von Kotflügel und Stoßstange selbige komplett neu lackiert. Smartrepair war nicht möglich. Repariert wurde das ganze direkt über ein Seat-Autohaus. Auf der vorliegenden Rechung sind noch für knapp 50€ Spachtelarbeiten aufgeführt. Inklusive Spurvermessung und Leihwagen für 5 Tage beläuft sich die Gesamtsumme auf 1700€ zzgl. Zahlung von 200€ Wertverlust durch die Versicherung.
In jedem Fall wird der potentielle Käufer über den Schaden vor Kauf informiert und kann gerne die Rechnung einsehen. Im Standardkaufvertrag (ADAC) wird der Schaden auch schriftlich fixiert.
Wir sind nur unsicher, wie man das im Verkaufsportal selber löst. Ist es ratsam, eher "unfallfrei" zu markieren und dadurch mehr potentielle Intressenten anzusprechen und den Schaden dann im Text erwähnen? Oder den Wagen im Inserat gleich als Unfallwagen zu deklarieren aber dadurch bei einigen Intressenten aus dem Raster zu fallen?
Ist es überhaupt ein Unfallwagen? Natürlich habe ich schon viel gelesen, die Unsicherheit bleibt trotzdem.
Aufgrund der Wertminderung gehe ich (leider) von einem Unfallwagen aus. Oder sind wir nur zu übervorsichtig? Es ist übrigens für uns der erste Gebrauchtwagenverkauf.
Nun steht die Frage im Raum, wie man diese Situation am besten meistert.
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Ich wollte mal eine kurze Rückmeldung geben:
Ich habe in der Anzeige "unfallfrei" vermerkt aber im Anzeigentext den ursprünglichen Schaden sowie die Instandsetzung in einer Seat Fachwerkstatt kurz beschrieben. Wenn man von den dreisten Anfragen mit sofortiger Preisdrückerei sowie einer dubiosen Anfrage aus Serbien absieht, haben sich die meisten Interessenten erst im weiteren Verlauf für den Schaden interessiert. Letztendlich haben wir das Fahrzeug knapp vierstellig unterhalb unserer Wunschpreises an einen Händler verkauft. Dadurch konnten wir die noch vorhandenen Neuwagenanschlußgarantie kündigen und haben zusätzlich ~300€ zurückerhalten - was die Differenz zum Wunschpreis weiter verkleinert hat.
Das Ganze hat keine 14 Tage nach Einstellen gedauert und alles lief reibungslos ab.
61 Antworten
Zitat:
Dennoch ist die Auswahlbox "unfallfrei" nicht zur Bagatellisierung von Schäden, sondern steht für ein prinzipiell unfallfreies Fahrzeug!
da dient sie dann nur der Prinzipienreiterei, denn irgendwelche Informationen kann man bei den meisten Autos nicht mehr daraus ziehen.
Entscheidend ist die Frage "was war mit dem Auto"? Und da ist es zum Beispiel etwas völlig Anderes, ob ein Auto vermessen wurde und die Spur nicht verstellt war oder ob das Auto vermessen wurde und einen Fahrwerksschaden hatte. Ob ein Seitenteil neu eingeschweisst wurde oder nur ein Kotflügel getauscht. Alles auf dem Papier Unfälle, aber mit Bezug zur Wertminderung des Fahrzeugs völlig unterschiedlich zu beurteilen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 29. Oktober 2019 um 14:51:28 Uhr:
Zitat:
Dennoch ist die Auswahlbox "unfallfrei" nicht zur Bagatellisierung von Schäden, sondern steht für ein prinzipiell unfallfreies Fahrzeug![/quote
da dient sie dann nur der Prinzipienreiterei, denn irgendwelche Informationen kann man bei den meisten Autos nicht mehr daraus ziehen.Entscheidend ist die Frage "was war mit dem Auto"? Und da ist es zum Beispiel etwas völlig Anderes, ob ein Auto vermessen wurde und die Spur nicht verstellt war oder ob das Auto vermessen wurde und einen Fahrwerksschaden hatte. Ob ein Seitenteil neu eingeschweisst wurde oder nur ein Kotflügel getauscht. Alles auf dem Papier Unfälle, aber mit Bezug zur Wertminderung des Fahrzeugs völlig unterschiedlich zu beurteilen.
Kai, es geht nicht um die Höhe einer evtl. Wertminderung oder ob der Schaden fachgerecht instandgesetzt wurde. Es geht schlicht um die Beschaffenheit des Fahrzeuges. Und das viele Gebrauchte nicht unfallfrei sind bezweifelt auch niemand.
Aber es gibt eben auch alte Fahrzeuge die unfallfrei sind.
Und wenn ich so ein Fahrzeug will, dann will ich eben so eins.
Keins mit nem fachgerecht reparierten Unfallschaden.
Meine Aussage bezieht sich allein auf Schäden, welche gemeinhin als Bagatelle oder "Türrempler" angesehen werden können:
Ich würde in der Anzeige ganz klar "unfallfrei" anklicken, jedoch gleich entsprechende Informationen, dass es einen Schaden gab in der Anzeige erwähnen. Wer dann mehr wissen will bekommt dann alles gerne am Telefon minutiös erklärt und kann sich vor Ort die Unterlagen ansehen.
Wer damit ein Problem hat, dass er eine Unfallfreie Anzeige anklicken muss, dann aber eine reparierte Beule vorfindet, kann das dann gerne doof finden, ist mir aber egal.
Ich will ein Auto verkaufen, damit möchte ich möglichst viele potentielle Interessenten erreichen. Ich schließe mir Lieber die Menschen paar aus, die eine technisch gesehen harmlose Delle als Unfall ansehen, als diejenigen, die eher wenig Ahnung haben und dann zur Sicherheit Unfaller ausschließen, obwohl es eben nur eine harmlose Delle ist.
Die Welt ist unfair. Wichtiger finde ich es daher den Schaden an sich nicht zu verschweigen, oder gar im Kaufvertrag falsche Angaben zu machen. Da kann man schließlich ganz gut sinngemäß definieren: "Unfallfrei, bis auf..."
Was irgendwo in der Anzeige vorkommt ist regelmäßig egal.
Im hier vorliegenden Fall wurde Stoßstange und Kotflügel lackiert und es wurde sogar eine Achsvermessung durchgeführt. Das ist über 1000 € und keine Bagatelle!
Die Definition von mobile hierfür ist:
Auch wenn das Fahrzeug fachgerecht repariert wurde, gilt es nicht als unfallfrei.
Zitat:
@guruhu schrieb am 30. Oktober 2019 um 10:25:23 Uhr:
Meine Aussage bezieht sich allein auf Schäden, welche gemeinhin als Bagatelle oder "Türrempler" angesehen werden können:
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Die Definition von mobile ist mir herzlichst egal, um es mal so auszudrücken.
Ich spreche auch nicht von einer Bagatelle im juristischen Sinne, das ist heutzutage ein zu weit gefasster Begriff, wenn man bedenkt, was mehr als die üblichen 750-1000€ kostet, bzw im Umkehrschluss, was ich mir für unter 750 noch reparieren kann.
Darum... "was gemeinhin als Bagatelle angesehen wird". Den meisten Gebrauchtwagenkäufern ist es "egal", wenn ein bisschen Beilackiert wurde oder eine neue Stoßstange drankam, so lange es fachgerecht repariert, nachweisbar und natürlich auch eingepreist ist. Da muss ich aber erstmal hinkommen. Kreutze ich jetzt unfallfrei an, kommen deutlich weniger Interessenten bei mir an.
Moin,
Naja - dabei sollte man aber berücksichtigen, dass die Rechtsprechung im Streitfall den Begriff des Unfallwagens mittlerweile sehr strickt sieht und auch das, was im Allgemeinen als Bagatell angesehen wird - nicht mehr auaschließt d.h. ein Unfallwagen kann mittlerweile auch gut und gerne bei einem Schaden von 100€ vorliegen.
Die Frage ist natürlich - wie sehr fühlt sich ggf. ein Interessent getäuscht oder irregeführt, wenn man den Button nicht anklickt. Und das dürfte dann sehr stark davon abhängig sein, wie man es formuliert und wo in der Anzeige es steht. Ich bin mal zu einem Händler gefahren, der ein Auto als Fahrbereit eingestuft hatte und in der letzten Zeile der Anzeige sogar noch nach seinem Irrtums Disclaimer ganz kurz eingefügt hatte - Fehler in der Motorsteuerung.
Das war so dämlich platziert und so unscheinbar formuliert - das habe ich nicht gesehen. Wenn ich mehr als 20 km dafür gefahren wäre - wäre ich sauer gewesen. Das gleiche letztens - oben in der Anzeige - TÜV Neu, Garantie inklusive usw.pp. - ganz am Ende - Verkauf ausschließlich an gewerbliche Aufkäufer. Warum bewerbr ich dann oben klar mit der Zielgruppe Verbraucher?
LG Kester
Sehe das auch gelassen, der normale Käufer denkt halt bei nicht unfallfrei angekreuzt ...hmmm müssen wohl die sich 3x überschlagenden Totalschäden sein, wo in Litauen aus 2 mach 1 gedängelt wurde...
Bei den Anzeigen, sollte man eh noch mal alles checken, beliebt sind auch Ausstattungsmerkmale, da gibt es gerne Fehler.
Beim Thema unfallfrei streiten sich eh die Gelehrten ... was ist z.B. ein harter Bordsteinkontakt mit anschließendem Spurstangen und Lenkgetriebewechsel = Spur war total verstellt ... Unfall ja/nein ?😁... die Teile sind ja neu und warum gewechselt wurde kann man nur noch raten ...
Und sofern der Schaden im Anzeigetext genannt wird, sehe ich jetzt auch nicht das Problem, eine eidestattliche Versicherung ist so eine Anzeige erst recht nicht ...😉
Da gebe ich dir recht. Insofern halte ich es für durchaus sehr wichtig, das ganze spätestens im Kaufvertrag klar und deutlich zu deklarieren. Entweder dann als "Unfallwagen pauschal", oder eben in Beschreibung der Sache "Unfallfrei bis auf...".
Es geht ja nicht darum jemanden zu täuschen, sondern sich seine Zielgruppe nicht von Beginn an unnötig zu dezimieren.
Die Anzeige auf mobile ist regelmäßig kein Bestandteil des Kaufvertrags. Daraus entstehen keine Ansprüche auf irgendwas. Denkbar ist es natürlich.
Moin,
Da wäre ich vorsichtig 😉 wenn die Anzeige derartig mies formuliert ist, irreführend ist - was ja sein kann - und ich deshalb fahre und mir ein Schaden entsteht, der bei einer üblichen Anzeige nicht entstanden wäre - dann kann daraus durchaus ein Schadensersatzanspruch erwachsen. Also das blaue vom Himmel lügen ist da auch nicht drin. Man muss das schon fair und transparent darstellen.
LG Kester
Das ist, mit Verlaub, sehr weit hergeholt. Einen Schaden basierend auf einer unverbindlichen Besichtigung zuverargumentieren. Sicherlich nicht gänzlich ausgeschlossen. In der Realität braucht es aber deutlich mehr, als bloß ein "falsch" gesetztes Häkchen. Besser noch: Ich könnte dich sogar zur unverbindlichen Besichtigung laden und den Wagen 10 min vorher verkaufen. Dann heißt es schlichtweg "Pech" gehabt. Es müsste sich schon vorher ein etwas tiefgreifender Vertrag angebahnt haben. Bspw. ein Kaufvertrag mit Vorbehalt des Besichtigungsergebnisses.
nein das ist falsch. Wenn Du in der Anzeige ein unfallfreies Fahrzeug anpreist, dann kommt jemand, kauft es wegen eines Unfallschadens nicht, bist Du für die Angabe "unfallfrei" schadenersatzpflichtig (Fahrtkosten z.B.). Auch wenn Du einen verbindlichen Termin ausmachst ohne Vorbehalt eines Zwischenverkaufs und jemand reist extra an, bist Du schadenersatzpflichtig. Daher vereinbare ich immer, dass kurz vor dem Losfahren noch einmal telefoniert wird.
Moin,
Ist eine reine Frage der Argumentation. So wie Tesla in der Werbung nicht lügen darf und auch Danone nicht - darfst du das auch nicht.
Du darfst alles das machen was Werbung macht - aber du darfst eben nicht lügen oder täuschen.
Der Haken wird sicherlich nicht das alleinige Entscheidungskriterium sein - aber z.B. die Angabe des Unfallschadens im Text zusatzlich gut verstecken oder stark runterspielen - dann wird da eben schon mal ein Strick draus. Sprich - man muss die Anzeige immer als ganzes sehen.
LG Kester
LG Kester
Und auch hier liegst Du falsch!
Zitat:
@guruhu schrieb am 30. Oktober 2019 um 13:02:09 Uhr:
Das ist, mit Verlaub, sehr weit hergeholt. Einen Schaden basierend auf einer unverbindlichen Besichtigung zuverargumentieren. Sicherlich nicht gänzlich ausgeschlossen. In der Realität braucht es aber deutlich mehr, als bloß ein "falsch" gesetztes Häkchen. Besser noch: Ich könnte dich sogar zur unverbindlichen Besichtigung laden und den Wagen 10 min vorher verkaufen. Dann heißt es schlichtweg "Pech" gehabt. Es müsste sich schon vorher ein etwas tiefgreifender Vertrag angebahnt haben. Bspw. ein Kaufvertrag mit Vorbehalt des Besichtigungsergebnisses.
Na dann kann ja sicher einer eine Rechtsgrundlage nennen, auf welcher der "Schaden" eingeklagt werden soll. Besser noch, gleich ein Urteil.
Einzig problematisch wird es, wenn a) entweder bereits eine vorvertragliche Abmachung besteht, die über das reine "ich gucke mir dein Auto mal unverbindlich an" hinaus geht, oder b) ich eine falsch gemachte Angabe nicht rechtzeitig und angemessen korrigiere und diese dann zu einer zugesicherten Eigenschaft (bspw. für einen Kaufgegenstand) wird. Bei a) muss mindestens eine eindeutige und feste Kaufabsicht existieren. "Ich kaufe dein Auto Y zu Preis X unter den sonstigen Umständen Z, wenn alles wie angegeben stimmt". Daraus ließe sich durchaus ein Schadenersatz herleiten, so es sich denn um eine vorsätzliche falsche Angabe handelt. Zu b) wird es nicht kommen, da entsprechende Angaben rechtzeitig korrigiert werden. Ohnehin ist diese Diskussion ein wenig witzlos, da ich von vornherein beschrieben habe, dass eine entsprechende unfallfrei Angabe lediglich den Zweck hat den Käuferkreis nicht unnötig zu dezimieren, jedoch der Schaden an sich weder im Inserat, noch in etwaigen Verkaufsgesprächen, oder gar im Kaufvertrag verschwiegen werden soll.
Die Werbung darf übrigens auch vieles versprechen, was nicht so glasklar ist. Die Problem beginnen beim "unlauteren Wettbewerb". Das passende Gesetz ist das UWG. Dies ist jedoch rein auf "geschäftliche Handlungen" anzuwenden, welches der private Verkauf eines PKW in nur mit sehr viel Phantasie sein kann.
Moin,
Der Schadensersatzanspruch erwächst schlicht und einfach aufgrund der beabsichtigten oder unbeabsichtigten Täuschung zum Nachteil des Interessenten. Ganz simpel. Der wäre ja gar nicht erst losgefahren, wenn er GEWUSST hätte, dass er das Auto deshalb überhaupt nicht kaufen würde.
Richtig - Werbung darf SCHÖNEN - aber nicht lügen. Weil sie sonst TÄUSCHT.
LG Kester