geplanter Verkauf eines Gebrauchtwagen - Unfallschaden ja/nein

Hallo an alle,

aktuell planen wir den Verkauf unseres Seat Leon 5F. Der Wagen ist ~ 4.5 Jahre jung, hat noch gut 7 Monate Neuwagenanschlußgarantie, ist dementsprechend scheckheftgepflegt und absolut problemfrei.

Das Fahrzeug wurde auf dem Parkplatz stehend letztes Jahr durch ein anders Fahrzeug beschädigt. Dabei kam es zur Beschädigung des Lack im Bereich des linken Kotflügel und Stoßstange. Andere Teile wurden nicht beschädigt, die betroffenen Bauteile waren nicht verzogen. Im Ergebnis wurde aufgrund der Tiefe und Beschädigung von Kotflügel und Stoßstange selbige komplett neu lackiert. Smartrepair war nicht möglich. Repariert wurde das ganze direkt über ein Seat-Autohaus. Auf der vorliegenden Rechung sind noch für knapp 50€ Spachtelarbeiten aufgeführt. Inklusive Spurvermessung und Leihwagen für 5 Tage beläuft sich die Gesamtsumme auf 1700€ zzgl. Zahlung von 200€ Wertverlust durch die Versicherung.
In jedem Fall wird der potentielle Käufer über den Schaden vor Kauf informiert und kann gerne die Rechnung einsehen. Im Standardkaufvertrag (ADAC) wird der Schaden auch schriftlich fixiert.

Wir sind nur unsicher, wie man das im Verkaufsportal selber löst. Ist es ratsam, eher "unfallfrei" zu markieren und dadurch mehr potentielle Intressenten anzusprechen und den Schaden dann im Text erwähnen? Oder den Wagen im Inserat gleich als Unfallwagen zu deklarieren aber dadurch bei einigen Intressenten aus dem Raster zu fallen?
Ist es überhaupt ein Unfallwagen? Natürlich habe ich schon viel gelesen, die Unsicherheit bleibt trotzdem.
Aufgrund der Wertminderung gehe ich (leider) von einem Unfallwagen aus. Oder sind wir nur zu übervorsichtig? Es ist übrigens für uns der erste Gebrauchtwagenverkauf.
Nun steht die Frage im Raum, wie man diese Situation am besten meistert.

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Ich wollte mal eine kurze Rückmeldung geben:

Ich habe in der Anzeige "unfallfrei" vermerkt aber im Anzeigentext den ursprünglichen Schaden sowie die Instandsetzung in einer Seat Fachwerkstatt kurz beschrieben. Wenn man von den dreisten Anfragen mit sofortiger Preisdrückerei sowie einer dubiosen Anfrage aus Serbien absieht, haben sich die meisten Interessenten erst im weiteren Verlauf für den Schaden interessiert. Letztendlich haben wir das Fahrzeug knapp vierstellig unterhalb unserer Wunschpreises an einen Händler verkauft. Dadurch konnten wir die noch vorhandenen Neuwagenanschlußgarantie kündigen und haben zusätzlich ~300€ zurückerhalten - was die Differenz zum Wunschpreis weiter verkleinert hat.

Das Ganze hat keine 14 Tage nach Einstellen gedauert und alles lief reibungslos ab.

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Zitat:

@guruhu schrieb am 30. Oktober 2019 um 13:59:18 Uhr:


wenn a) entweder bereits eine vorvertragliche Abmachung besteht,

was ist eine vorvertragliche Abmachung? Wenn Du ein rotes Auto zum Verkauf anbietest, und hinterher steht ein blaues da, dann hat derjenige, der wegen eines roten Autos angereist ist und dann nicht kauft einen Anspruch gegen Dich aus der Täuschung (selbst wenn diese auf einem Irrtum beruhte). Das ist bürgerliches Gesetzbuch, zweite Vorlesungsstunde.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 30. Oktober 2019 um 14:27:51 Uhr:



Zitat:

@guruhu schrieb am 30. Oktober 2019 um 13:59:18 Uhr:


wenn a) entweder bereits eine vorvertragliche Abmachung besteht,

was ist eine vorvertragliche Abmachung? Wenn Du ein rotes Auto zum Verkauf anbietest, und hinterher steht ein blaues da, dann hat derjenige, der wegen eines roten Autos angereist ist und dann nicht kauft einen Anspruch gegen Dich aus der Täuschung (selbst wenn diese auf einem Irrtum beruhte). Das ist bürgerliches Gesetzbuch, zweite Vorlesungsstunde.

Umgangssprachlich für eine Absichtserklärung. Eine Stufe vor einem Vorvertrag.
Du kannst dann sicherlich den Paragraphen nennen, der in der zweiten Stunde diskutiert wurde?

Nochmal: besteht zwischen A und B kein Vertrag, besteht auch keine Rechtsgrundlage auf irgendwas. Sage ich dir das Auto ist blau und du willst dich selbst davon überzeugen, ist das erstmal deine persönliche Freizeitgestaltung. Da kann ich dir noch so sehr das blaue vom Himmel erzählen. Es ist allgemeines Lebensrisiko, dass die angepriesene Ware von der Beschreibung, Beschaffenheit, oder Interpretation abweicht.
Vereinbaren wir jedoch im Vorhinein einen Kauf, sieht die Sache selbstredend anders aus. Ein Anspruch auf Schadensersatz kann nun mal nicht auf Luft und Liebe erwachsen.

Wenn Du aber ein blaues Auto anbietest und der Interessent findet ein rotes vor, dann sehr wohl.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 30. Oktober 2019 um 14:54:25 Uhr:


Wenn Du aber ein blaues Auto anbietest und der Interessent findet ein rotes vor, dann sehr wohl.

Nochmals: auf welcher Grundlage soll das geschehen? Da kam ja bisher nichts.

Anders herum wird ein Schuh draus. Ich biete ein Auto feil. Jemand will es besichtigen und erscheint nicht, oder überlegt es sich aus Lust und Laune heraus vor Ort anders. Wie groß schätzt ihr die Chancen ein, dass ich einen Schadensersatzanspruch als Verkäufer hätte?

A sagt dem B "Im Kölner Zoo gibt es ganz tolle Affen". Der B besucht den Zoo um festzustellen, dass die Affen alle gerade verstorben sind. Wie groß schätzt ihr die Chancen des B ein, den A auf Schaden zu verklagen und entsprechenden zugesprochen zu bekommen?

Es fehlt schlicht und ergreifend an einer Grundlage. Lügen ist, bis auf wenige Ausnahmen nicht verboten und hat erstmal keine Folgen. Besichtigungen sind unverbindliche Anschauungen des Objekts, wenn keine Gegenteilige explizite Willenserklärung von beiden Seiten vorliegt.

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Du scheinst Langeweile zu haben.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 30. Oktober 2019 um 15:08:48 Uhr:


Du scheinst Langeweile zu haben.

Was ist wohl besser: Langeweile, oder aus einer Diskussion in die Unsachlichkeit abzurutschen, nachdem man die passende Argumentationsbasis nicht halten kann? An letzterer scheint es dir zu Mangeln. Es wäre ja ein leichtes mit substanzierten Antworten zu kontern. Aber da wo du Substanz fehlt...

Zitat:

@guruhu schrieb am 30. Oktober 2019 um 10:25:23 Uhr:


Meine Aussage bezieht sich allein auf Schäden, welche gemeinhin als Bagatelle oder "Türrempler" angesehen werden können:
...

eine

Zitat:

@.Elbkind. schrieb am 14. September 2019 um 13:15:12 Uhr:


Beschädigung des Lack im Bereich des linken Kotflügel und Stoßstange. ... Smartrepair war nicht möglich. ... Auf der vorliegenden Rechung sind noch für knapp 50€ Spachtelarbeiten aufgeführt. Inklusive Spurvermessung und Leihwagen für 5 Tage beläuft sich die Gesamtsumme auf 1700€

ist aber DEUTLICH mehr als ein "Türrempler"

Dein Gelaber passt also nicht zum hier behandelten Sachverhalt!

Zitat:

@guruhu schrieb am 30. Oktober 2019 um 15:06:22 Uhr:


Nochmals: auf welcher Grundlage soll das geschehen? Da kam ja bisher nichts.

Treu und Glauben, §242 BGB

Wenn ich Dir sage, Du kannst bei mir ein rotes Auto besichtigen (und vielleicht kaufen). Du verlässt DIch darauf und kommst 150km angefahren. Das Auto ist aber gar nicht rot, sondern blau. Dann bin ich verpflichtet, Deinen Schaden weil das Auto gar nicht in Frage kommt, zu ersetzen.

Gleiches gilt wenn Du das Auto 10min vorher verkaufst, obwohl wir einen verbindlichen Termin hatten.

Beweisbarkeit immer vorausgesetzt.

Treu und Glauben setzt ein Schuldverhältnis voraus. Da aber überhaupt nicht klar ist, ob ein Vertrag zu Stande kommt (es sei denn es wurde was anderes vereinbart). Stell dir vor dein Bäcker preist Brötchen mit der besten Kruste der Stadt an. Vor Ort findest du labbrige Teigwaren vor. Kein Schadensersatz für die Anreise. Es bedarf etwas mehr, als dem reinen hätte könnte vielleicht.

das Schuldverhältnis entsteht durch die übereinstimmenden Willenserklärungen schon bei der Besichtigung: ich werde Dir ein rotes Auto zeigen und zum Kauf anbieten. Ich werde es besichtigen kommen.

Und nungehts wieder stramm Richtung ...Juraforum ... Da liebe ich doch die einfachen Anzeigen/Anzeigentexte von Leuten die nie Deutsch in der Schule hatten, oder den Integrationskurs geschwänzt haben ... da kann man vor garnichts sicher sein in der Beziehung Realität zu Anzeige ...

Soll jetzt nicht negativ sein, hinter solchen Anzeigen verbergen sich auch gute Fahrzeuge ... Man solte sich auch mal in den Computer DAU hineinversetzen, der alle paar Jubeljahre mal versucht über mobile und co. ein Auto zu verkaufen, da kann die ganze Eingabemaske schon den FATAL Error auf die Stirn von einigen schreiben...😁😁

Moin,

Derjenige macht diese Angaben aber meist gar nicht in der Form.

Wenn du in deine Anzeige nur Basics reinschreibst wie welches Auto, deine Preisvorstellung und eben quasi gar nichts bewirbst - machst du auch keine falsche Behauptung, richtig? Du müsstest dann quasi Fragen zur Sache korrekt beantworten, sei es per Email, Telefon usw.pp.

Der Unterschied zu hier ist - man möchte Unfallfrei markieren, damit mehr Menschen es finden, weil man den Unfallschaden selbst nicht für wichtig hält. Kann man mit Einschränkungen so machen - aber dann muss die Beschädigung eben so im Text stehen, dass sie weder mutwillig noch unbewusst übersehen werden kann. Also z.B. klipp und klar am Anfang und nicht irgendwozwischen versteckt. Eine Täuschung entsteht ja nicht allein, weil man irgendeinen Knopf drückt oder nicht - sondern in der Gesamtheit der Anzeige. Und dann - wenn man eben über die Tatsachen hinwegtäuscht - dann entsteht der Schadensersatzanspruch, nicht wenn man wirklich mal nen Fehler gemacht hat.

LG Kester

Das ist alles richtig, bleibt aber oftmals trotzdem nur graue Theorie ... der nachdenkende Gebrauchtwagenkäufer weiß das auch. Da wird doch eh gelogen bis sich die Balken biegen, Klassiker sind z.B. >regelmäßiger Service<, wenn man genau hinschaut, war es nur der jährliche Ölwechsel bei McOil für 19,95 und der Luftfilter/Innenraumfilter besteht bereits aus einem Biotop und die Bremsflüssigkeit besteht aus 10% H2O😁 ... klar kann man dann strenggenommen alle und alles mögliche auf Schadensersatz verklagen, wer sonst keine anderen Sorgen hat ... ist doch nichts ungewöhnliches, das bei der Autosuche immer wieder Nieten unten den Autos sind...😉

Nicht falsch verstehen finde es auch nicht schön, aber was soll man machen, solche Anzeigen Angebote überlegt man ob man mit einem Vorschaden leben kann oder geht zum nächsten.. Und sorry wer sich nicht vor einer Besichtigung informiert über Sachen die einem wichtig sind und auf gut Glück zum Fahrzeug tingelt, selber schuld...

Moin,

Nein, eben nicht. Er hat ja eine Wartung durchgeführt, kann diese durch Rechnung usw. belegen usw. Er lügt also nicht. Wenn der VK keine Fachexpertise besitzt - ist es ihm nicht zumutbar zu verstehen oder zu wissen, dass dies nur ein Teil der Wartung ist und wenn du andere Erwartungen hast, ist das tatsächlich auch dein Problem. Hättest du aber Scheckheftwartung nach Wwrtungsplan erfragt und bestätigt bekomnen - dann erst sähe die Sache anders aus.

Dein Denkfehler ist hier - ICH will mich ja über den Umstand Unfallfrei, ja das Auto kannst du kaufen, wenn du ankommst oder eben Farbe Rot usw. informieren. Der Verkäufer macht es mir aber durch sein Verhalten/seine Angaben unmöglich diese Information korrekt zu erhalten. Er lügt mich also aktiv an. Das qualifiziert die Sache erst für einen Schadensersatz. Nicht, dass man vielleicht was vergisst anzugeben oder das man unterschiedliche Meinungen zu etwas hat

LG Kester

Zitat:

@tartra schrieb am 31. Oktober 2019 um 08:44:33 Uhr:


... Da wird doch eh gelogen bis sich die Balken biegen, Klassiker sind z.B. >regelmäßiger Service<, ...

ja und?

wenn jemand alle 3 Jahre das Öl wechseln lässt, alle 8 Jahre die Bremsflüssigkeit, er einmal im Jahr die Fußmatten ausschüttelt, und bei dem 21 Jahre alten Wagen seit Erstzulassung alle 11 Jahre der Zahnriemen gewechselt wurde, dann ist das REGELMÄSSIG 😉

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