Gepäckbox auf Fahradträger für die Anhängerkupplung
Hi,
Ich habe einen Fahrradträger für die Anhängerkupplung und überlege eine Gepäckbox für diesen anzuschaffen.
Von Hersteller direkt (MFT) gibts keine, bliebe noch das eine Universalmodell das es scheinbar gibt (Klick).
Von der Befestigung nicht so wirklich überzeugt (einfach 4 U-Förmige Gewindestangen, mittels denen die Box am Träger befestigt wird, Löcher muß man auch selber entsprechend bohren) habe ich mal etwas in diversen Foren umgesehen.
Da gibt's Eigenbauten aus Alu-Boxen oder sonstigen Kunststoffboxen.
Von der Befestigung her kommt das wahrscheinlich auf's gleiche raus. Zwei Spanngurte würde ich so oder so noch rübermachen.
Bevor ich mir da jetzt weitere Gedanken mache, würde ich gerne mal wissen wie hier die Gesetzeslage ist.
Stützlast, Traglast des Trägers sowie vernünftige Ladungssicherung ist klar. Jetzt gibt es unterschiedliche Meinungen darüber was auf Fahradträgern Transportiert werden darf.
Die einen sagen, das ist Ladung, völlig egal was da drauf ist. Die anderen sagen der ist nur mit Fahrrädern geprüft und auch nur dafür freigegeben. Eventuelle Boxen haben eine Typprüfung für genau einen Fahradträger.
Zumindest letzteres kann man für die Universalboxen ja ausschließen.
Wer kann mir hierzu was sagen?
Hab ihr soetwas in Benutzung? Wenn ja, was genau?
Danke.
Gruß Metalhead
Beste Antwort im Thema
Gut, du bist also nur ein Dummschwätzer. Es funktioniert grundsätzlich ganz einfach: Wer eine Behauptung aufstellt, die von der Masse nicht ohne weiteres nachvollziehbar ist, der sollte diese spätestens auf Nachfrage belegen können, insbesondere wenn es um gesetzliche Regelungen geht. Der Verweis auf Google ist nichts anderes als das Eingeständnis, dass es mit der eigenen Behauptung nicht sonderlich weit her ist.
111 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Wenn derartige Äußerungen für Dich der zielführende Weg sind, dann wirst Du Deine freudige Erwartung noch sehr lange halten müssen.Zitat:
Original geschrieben von Zahn
Mir war halt lediglich aufgefallen, dass Du die Behauptung aufgestellt hat, dass alles was die Kupplung nutzt rechltlich ein Anhänger ist.
Ich BITTE dich wirklich um Aufklärung, warum das oben von mir Geschriebene in deinen Augen so daneben ist.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Ja, wie jeder Anhänger, denn das sind auch Anhänger.
Hat man sich recht einfach gemacht. Was die Kugel nutzt, ist ein Anhänger, konkret ein Sportgeräteträger ohne eigene Achse.
Immerhin doch auch volle Beleuchtungseinrichtung, Kennzeichenhalterung mit Beleuchtung, ... bis auf die fehlende Achse sind das tatsächlich Anhänger.
Ich hoffe es nicht zu viel verlangt, wenn ich dich bitte, ohne persönlichen Angriff zu antworten.
Dein erster Post in diesen Thread ist ja schließlich auch sachlich geschrieben.
Jetzt sollte man auf eine inhaltliche Differenz doch nicht persönlich reagieren.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dies außerhalb des Forums dein Stil ist.
Ohje, ein Benehmen mal wieder wie im Kindergarten. 😁
Wird nicht mehr lange dauern bis ein Mod hier aufräumt oder zu macht.
Zitat:
Original geschrieben von Zahn
Ach Pflaumenobst, schade, dass keine fachlich fundierte Antwort kommt, sondern wieder nur Beleidigungen.
Denkst Du, bevor Du schreibst, oder musst Du erst schreiben, um zu sehen, was Du denkst?
Zitat:
Darum glaube ich auch, dass es im real life auch nicht besser für dich läuft.
Och, hier unter der Brücke mit dem geklauten Damenfahrrad ist es im Sommer ganz erträglich, kein Grund zur vorgetäuschten Sorge.
Zitat:
Wenn du ganz nett darum bittest, finden sich bestimmt einige Forumsmitglieder, die deine Frau mal besuchen und ihr das Nudelholz abnehmen.
Hast Du einen Link zu meiner Frau und ihrem Nudelholz oder war das eine nicht beweisbare Unterstellung. Sollte schon auch meine Frau sein, denn einen Link zu einer anderen EU-Richtlinie hätte doch bei Euch auch nicht funktioniert.
(Nun los, wird sich doch irgend ein Bildchen finden lassen, mit dem Du deine freudige Erwartung wieder hoch bekommst, ich helfe doch gerne.)
Da Du sicher nicht OT schreibst, welche Auswirkung hätte mein Kontostand und das Nudelholz meiner Frau auf die nicht oder doch Existenz einer EU-Richtllinie.
Und meint Ihr ernsthaft, Ihr könnte mit was auch immer mein Lachen über Euch reduzieren, nachdem Ihr euch derartig blamiert habt, weil ich Euch ganz einfach von der vorhandenen Typprüfung und damit der unbestreitbaren Tatsache einer existierenden Vorgabe ablenken konnte.
Aber nein, es gibt in diesem Forenbereich keine Beißreflexe, hier geht es nie um persönliche Animositäten, reine Egoismen und eigene Rechthabereien, die unbedingt und unabhängig von Tatsachen notfalls mit dem inneren Soziopathen angegangen und mit Diskreditierungen durchgeprügelt werden müssen, sondern immer nur sachlich um die Klärung der Fragestellung.
Ich würde mir an Eurer Stelle ernsthaft Gedanken darüber machen, ob man das im Realleben besser unter Kontrolle hat und man sich nicht so primitiv einfach manipulieren lassen kann.
Und nun weiter im Text und wieder Feuer frei, Ihr habt es Euch hart erarbeitet 😁
Ich überlege gerade, wie ich NUB-konform schreiben kann, dass du in meinen Augen gewaltig einen an der Waffel hast. Mir fällt irgendwie nichts ein, daher klinke ich mich aus diesem Trauerspiel aus.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
..... mein Lachen über Euch reduzieren, nachdem Ihr euch derartig blamiert habt, ....
Na siehste hier haben wir doch Konsens erreicht.
Ich freue mich, dass es dir auch durch meine Beiträge bei Motortalk besser geht.
Deine Beiträge sorgen (sicher nicht nur) bei mir für Erheiterung, dann noch einen schönen Abend.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
.... welche Auswirkung hätte mein Kontostand...
Ich glaube du hast wirklich Probleme. Mir zumindest ist dein Kontostand völlig egal.
LEUTE???? Bitte!!!!
Warum ein Fahradträger kein Anhänger ist? Weil ein Anhänger eine Zulassung, TÜV-Untersuchung und Versicherung braucht, der Fahradträger nicht (nicht mal ein Nummernschild mit Plaketten).
Gibt's noch irgendwas zum Thema zu sagen (ich hoffe ich hab nix überlesen)? Wäre nämlich durchaus interessant für mich.
Danke.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
… Warum ein Fahradträger kein Anhänger ist? Weil ein Anhänger eine Zulassung, TÜV-Untersuchung und Versicherung braucht, der Fahradträger nicht (nicht mal ein Nummernschild mit Plaketten). …
Das haben schon mehrere vor dir ebenfalls angemerkt, aber er will es halt nicht wahrhaben.
Darf ich auf einen Fahradträger raufpacken was ich will (sofern Stützlasten und Ladungssicherung eingehalten werden), oder gibt es da irgendwelche Beschränkungen?
Danke
Gruß Metalhead
Kann man nicht einfach sagen, dass die Bestimmung des Fahrradträgers dadurch festgelegt ist, dass es eben ein Fahrradträger ist und kein anderes Mittel um Lasten zu befördern ?
In der Regel haben die Fahrradträger doch eine ABE, woraus genau hervorgeht, wofür diese genutzt werden dürfen.
Sollte man das Bedürfnis haben, diesen Träger zweckentfremdet nutzen zu wollen, müsste man doch ggf. bei einem dafür vorgesehenden Überwachungsverein (z.B. TÜV, Dekra) eine Änderung beantragen.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Kann man nicht einfach sagen, dass die Bestimmung des Fahrradträgers dadurch festgelegt ist, dass es eben ein Fahrradträger ist und kein anderes Mittel um Lasten zu befördern ?…
Nö, kann man nicht. Thule, Westfalia etc. bieten ja speziell für den Fahrradträger Boxen an …
Hier ein Beispiel:
linkZitat:
Original geschrieben von derbeste44
Kann man nicht einfach sagen, dass die Bestimmung des Fahrradträgers dadurch festgelegt ist, dass es eben ein Fahrradträger ist und kein anderes Mittel um Lasten zu befördern?
Das ist ja eben die Frage.
Zitat:
In der Regel haben die Fahrradträger doch eine ABE, woraus genau hervorgeht, wofür diese genutzt werden dürfen.
Gute Frage, da werde ich heute Abend mal nachschauen.
Aber selbst wenn da nur der Fahrradtransport freigegeben ist, was ist ein Fahrrad? Ein leichtes Rennrad, ein schweres Mointainbike, ein Pedelec, ein Heimtrainer?
Ich tendiere dazu, daß man "Gepäck" damit befördern darf.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Nö, kann man nicht. Thule, Westfalia etc. bieten ja speziell für den Fahrradträger Boxen an …Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Kann man nicht einfach sagen, dass die Bestimmung des Fahrradträgers dadurch festgelegt ist, dass es eben ein Fahrradträger ist und kein anderes Mittel um Lasten zu befördern ?…
Hier ein Beispiel: link
Da steht nichts davon, dass man diese ohne weiters auch nutzen kann, oder habe ich da etwas übersehen?
Nur weil die Angeboten werden heißt es doch noch lange nicht, dass man sie auch ohne Weiteres nutzen darf.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
… Da steht nichts davon, dass man diese ohne weiters auch nutzen kann, oder habe ich da etwas übersehen?
Nur weil die Angeboten werden heißt es doch noch lange nicht, dass man sie auch ohne Weiteres nutzen darf.
Da hast du recht, ich habe auch nur einen weiteren Hinweis darauf geliefert, dass das erlaubt sein kann oder wird.
Man kann das Problem aber auch von einer anderen Seite anpacken und nicht nach einem Fahrradträger suchen, sondern nach einem Gepäckträger für die AHK, der dann mit einer Box, mit Fahrradhalterungen, einer Tasche usw. versehen werden kann:
http://www.thule.com/.../thule-easybase948-_-949000
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Man kann das Problem aber auch von einer anderen Seite anpacken und nicht nach einem Fahrradträger suchen, sondern nach einem Gepäckträger für die AHK, der dann mit einer Box, mit Fahrradhalterungen, einer Tasche usw. versehen werden kann:
Ja die Dinger kenne ich, aber den Fahrradträger habe ich ja schon (ca. 5 Jahre alt).
Die Dinger sind gar nicht mal so billig, das ist es mir eigentlich nicht wert (wird auch nicht allzuoft genutzt werden das Teil).
Gruß Metalhead