Gepäckbox auf Fahradträger für die Anhängerkupplung
Hi,
Ich habe einen Fahrradträger für die Anhängerkupplung und überlege eine Gepäckbox für diesen anzuschaffen.
Von Hersteller direkt (MFT) gibts keine, bliebe noch das eine Universalmodell das es scheinbar gibt (Klick).
Von der Befestigung nicht so wirklich überzeugt (einfach 4 U-Förmige Gewindestangen, mittels denen die Box am Träger befestigt wird, Löcher muß man auch selber entsprechend bohren) habe ich mal etwas in diversen Foren umgesehen.
Da gibt's Eigenbauten aus Alu-Boxen oder sonstigen Kunststoffboxen.
Von der Befestigung her kommt das wahrscheinlich auf's gleiche raus. Zwei Spanngurte würde ich so oder so noch rübermachen.
Bevor ich mir da jetzt weitere Gedanken mache, würde ich gerne mal wissen wie hier die Gesetzeslage ist.
Stützlast, Traglast des Trägers sowie vernünftige Ladungssicherung ist klar. Jetzt gibt es unterschiedliche Meinungen darüber was auf Fahradträgern Transportiert werden darf.
Die einen sagen, das ist Ladung, völlig egal was da drauf ist. Die anderen sagen der ist nur mit Fahrrädern geprüft und auch nur dafür freigegeben. Eventuelle Boxen haben eine Typprüfung für genau einen Fahradträger.
Zumindest letzteres kann man für die Universalboxen ja ausschließen.
Wer kann mir hierzu was sagen?
Hab ihr soetwas in Benutzung? Wenn ja, was genau?
Danke.
Gruß Metalhead
Beste Antwort im Thema
Gut, du bist also nur ein Dummschwätzer. Es funktioniert grundsätzlich ganz einfach: Wer eine Behauptung aufstellt, die von der Masse nicht ohne weiteres nachvollziehbar ist, der sollte diese spätestens auf Nachfrage belegen können, insbesondere wenn es um gesetzliche Regelungen geht. Der Verweis auf Google ist nichts anderes als das Eingeständnis, dass es mit der eigenen Behauptung nicht sonderlich weit her ist.
111 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Du behauptest aber, es gäbe sie.
Wenn ich schreiben würde, dass die Sonne im Osten auf geht, dann wäre das auch nur eine Behauptung. Wie ich bereits geschrieben habe, viele denken nur bis zum Tellerrand, und bei manchen ist es nur die Untertasse eines Espresso-Geschirr aus der Puppenstube.
Ihr habt ein mächtiges Problem in Eurer Lesart und was Ihr dann daraus macht, da solltet Ihr deutlich daran arbeiten. Provokationen mögen ein übliches Spiel sein, mittlerweile sollte aber bemerkt worden sein, dass ich dieses Spiel nicht spiele.
Falls hier Einschränkungen in der Lernfähigkeit bestehen, dann stört mich das auch nicht, irgendwann wird man begreifen, dass man mit Provokationen als Folge nur von mir öffentlich lächerlich gemacht wird. Wenn Du dafür länger brauchst, ich komme auch mit Lernbehinderten aus.
Zitat:
Und auf Nachfrage weichst du dann aus.
Wo weiche ich aus?
Ich habe das Stichwort genannt, unter dem alles sofort zu finden ist. Es wieder nur zum Einen Eure selektive Lesart bestimmte Begriffe nicht lesen zu können und der absolute Unwille, selbst nach Dingen zu suchen, sondern der Bequemlichkeit halber einfach etwas zu bestreiten.
Dann soll es eben so sein, oder wollt Ihr damit darstellen, dass Ihr noch einen Vorleseonkel benötigt, Po abputzen klappt aber schon allein, oder noch nicht oder nicht mehr?
Wobei sich doch an Eurer Grundeinstellung nichts verändern würde: Ich schreibe etwas, was irgendwie bei Euch auf Missfallen, Unverständnis, Nichtnachvollziehbarkeit, ... kurz: Euch einfach überfordert, und wir sind alle wieder da, wo wir jetzt schon sind: Dämliche Beispiele, um irgendwas zwanghaft ins Lächerliche ziehen zu müssen:
Zitat:
Jeder Anhänger muss zur HU und benötigt ein eigenes Kennzeichen. Wo soll das denn an einem Fahrradträger vorhanden sein?
----
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Du nennst weder eine Vorschrift noch einen Inhalt, sondern stellst lediglich ein falsche Behauptung auf.
Wenn Du der Meinung bist, dass Dich diese Einstellung weiter und zu der richtigen Lösung bringt, dann ist doch gut. Ich weiß nicht, warum Du dann hier noch einen Eiertanz darum machst.
Und falls Du jetzt gern aufs Klo möchtest - ich erlaube es Dir.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
...Provokationen mögen ein übliches Spiel sein, mittlerweile sollte aber bemerkt worden sein, dass ich dieses Spiel nicht spiele...
Also ich habe das ehrlich gesagt nicht bemerkt, im Gegenteil finde ich deine Wortwahl unangemessen!
Mir war halt lediglich aufgefallen, dass Du die Behauptung aufgestellt hat, dass alles was die Kupplung nutzt rechltlich ein Anhänger ist.
Ich habe dich darauf gefragt, warum (oder ob) die Geschwindigkeitsbegrenzung für PKW mit Anhänger auch für diese Form von Anhängern gilt.
Damit habe ich dich anscheinend schon (ungewollt!) provoziert:
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
😕Zitat:
Original geschrieben von Zahn
Wie kannst du das erklären?Ich muss enttäuschen, ich bin nicht die EU-Vorgabe und ich habe die auch nicht gemacht.
Ist aber schon erstaunlich, wie primitiv manche Leute denken:
Nicht die Vorschrift ist die Merkwürdigkeit, sondern immer nur derjenige das Problem, der deren Inhalt nennt. Aber nur weiter so,
massiver als mit solchen Dingen: {Zitat entfernt} kann man seine eigene Beschränktheit nicht öffentlich darstellen. 😁
Ich denke, du könntest deutlich zur Entspannung beitragen, wenn du nennst, ab wann das Merkmal "Anhänger" erfüllt ist.
Ich danke im Voraus schon für die Quellenangabe und einen sachlichen Ton und verbleibe in freundlicher Erwartung.
Zahn
Zitat:
Original geschrieben von Zahn
Mir war halt lediglich aufgefallen, dass Du die Behauptung aufgestellt hat, dass alles was die Kupplung nutzt rechltlich ein Anhänger ist.
Wenn derartige Äußerungen für Dich der zielführende Weg sind, dann wirst Du Deine freudige Erwartung noch sehr lange halten müssen.
Was genau hindert dich eigentlich daran, die von dir erwähnte EU-Vorgabe hier zu verlinken?
Ähnliche Themen
Wie soll er das machen, wenn es sie gar nicht gibt? Anscheinend fiel ihm das auch auf, darum fängt er jetzt an, uns wortreich anzugreifen. Ist aber auch egal, er kann sich weiter ja in seiner Parallelwelt aufhalten, während wir hier über die Fakten reden.
Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Was genau hindert dich eigentlich daran, die von dir erwähnte EU-Vorgabe hier zu verlinken?
Was zwingt mich dazu?
Niemand verlangt einen Nachweis für die anderen hier genannten Varianten, warum wird da nicht permanent nach einem Nachweis-Link gebohrt und zwischenzeitlich als reine Behauptung dargestellt?
Ich habe das Stichwort genannt, was hindert diejenigen, die dies wissen möchten in eine Suchmaschine zu tippen und selbst mehrere Links dafür auf ihrem Monitor erscheinen zu lassen?
Klartext:
Hätte man tatsächlich gewollt, hätte man das doch längst selbst gefunden. Hier geht es doch nicht um eine EU-Katalogisierung, sondern um neudeutsch "dissen". Und ich werde den Leuten nicht den Spaß daran versauen, wo ich selbst eine Menge Spaß dabei habe.
Es glaubt doch niemand ernsthaft, dass ein Link in diesem Internet-Forum darüber entscheidet, ob etwas in der Realität existiert oder nicht; ein Link erst etwas existieren lässt - das wäre doch krank.
Gut, du bist also nur ein Dummschwätzer. Es funktioniert grundsätzlich ganz einfach: Wer eine Behauptung aufstellt, die von der Masse nicht ohne weiteres nachvollziehbar ist, der sollte diese spätestens auf Nachfrage belegen können, insbesondere wenn es um gesetzliche Regelungen geht. Der Verweis auf Google ist nichts anderes als das Eingeständnis, dass es mit der eigenen Behauptung nicht sonderlich weit her ist.
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
...
Ein wenig merkwürdig wird es jetzt aber schon.
Du nimmst mittlerweile einen nicht gebrachten Beweis als Tatsachen-Beweis für die Nichtexistenz einer existierenden Sache.
Vielleicht sollte Du aus der Sonne raus gehen, etwas Kühles trinken (alkfrei) und dann nochmal darüber nachdenken, wo Du dich mittlerweile mit Deiner Argumentationskette befindest.
Du kannst ja gerne für Dich entscheiden, dass ohne Link nichts für Dich existiert, aber daraus nun Dinge ableiten und als Tatsache zu erklären, nur um andere anzumachen - hast Du das tatsächlich so nötig um auch eine freudige Erwartung bekommen zu können?
Meinst Du ernsthaft, dass sich EU-Einteilungen verändern, wenn ich hier "aufgebe"?
Probieren wir es doch:
Ich gebe auf, Ihr habt Recht.
.
.
.
.
.
.
Hmm, bisher ist noch nichts passiert, weiter warten,
.
.
.
Ups, jetzt ist zumindest schon die freudige Erwartung beim User Zahn weg,
.
.
Mei, pflaumenkuchen, geh halt woanders spielen. Vielleicht hast ja noch Hausaufgaben zu machen oder du putzt dein Kinderradl wieder mal. Dein dummes Geschwätz ist mehr als überflüssig.
Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Es funktioniert grundsätzlich ganz einfach: Wer eine Behauptung aufstellt, die von der Masse nicht ohne weiteres nachvollziehbar ist, der sollte diese spätestens auf Nachfrage belegen können, insbesondere wenn es um gesetzliche Regelungen geht.
Und wenn man das nicht macht, dann verändern sich Realitäten 😕
Zitat:
Der Verweis auf Google ist nichts anderes als das Eingeständnis, dass es mit der eigenen Behauptung nicht sonderlich weit her ist.
Hurra, und jetzt verschwinden alle Typprüfkennzeichnungen auf den Radträgern und die Hersteller bekommen die Kosten erstattet.
Na dann druck doch einfach Deine hier dargelegte Ableitung aus, lege sie morgen den Produzenten vor und schlage ein halbe/halbe bei der durch Dich ermöglichten Rückerstattung vor.
Ups, hat man da eventuell vor lauter Diskussionseifer völlig missachtet, dass die Dinger eine Typzulassung haben und diese Typzulassung auf einer EU-Dingens basieren muss, die nicht existiert, weil ich sie nicht verlinkt habe.
Und nun, wollt Ihr noch mal von vorn anfangen?
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Mei, pflaumenkuchen, geh halt woanders spielen. Vielleicht hast ja noch Hausaufgaben zu machen oder du putzt dein Kinderradl wieder mal. Dein dummes Geschwätz ist mehr als überflüssig.
Du brauchst Dich nicht entschuldigen, über Dich lache ich schon lange und nicht nur in diesem Thread 😁
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Und wenn man das nicht macht, dann verändern sich Realitäten 😕
Nein, das hat aber auch niemand behauptet. Es ändert nichts daran, dass du in der Lage sein solltest, einen Beleg für deine angebliche Realität vorzubringen. Eigentlich ganz einfach.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
.....
Ups, jetzt ist zumindest schon die freudige Erwartung beim User Zahn weg,
...
Ach Pflaumenobst, schade, dass keine fachlich fundierte Antwort kommt, sondern wieder nur Beleidigungen.
Ich dachte ja, dass dein Beitrag (#1, Seite 2) ein einmaliger Ausrutscher war, aber Du bist halt so.
Darum glaube ich auch, dass es im real life auch nicht besser für dich läuft.
Wenn du ganz nett darum bittest, finden sich bestimmt einige Forumsmitglieder, die deine Frau mal besuchen und ihr das Nudelholz abnehmen.
Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Es ändert nichts daran, dass du in der Lage sein solltest, einen Beleg für deine angebliche Realität vorzubringen.
Bin ich, brauche ich aber nicht, denn es handelt sich nicht um eine angebliche, sondern tatsächliche Realität, die ich beweisen kann:
Ohne deren Existenz könnte keine Typprüfung durchgeführt werden und die Träger keine Typzulassung erhalten.
Zitat:
Eigentlich ganz einfach.
Absolut richtig, dennoch haben so einige mit dieser Einfachheit deutliche Probleme, vielleicht einfach zu einfach. Da wird für Milliarden Euro ein Internet aufgebaut, man kauft sich Computer, Smartphones, ... und nun lässt sich doch tatsächlich etwas einfach so, ohne Internet und ohne Verlinkung nachweisen.
Ich frage mich, wie manche Leute etwas früher gelernt haben, als es noch kein Internet gab. Der Lehrer behauptete, das zwei plus zwei angeblich vier wäre - und konnte es nicht verlinken, nur ableiten?