Geltungsbereich Verkehrszeichen 314
Moins zusammen,
ich habe mal eine Frage, wie Ihr die Sache seht.
In der Nähe unseres Kindergartens wurden letzte Woche zwei Parkschild Modell 314 mit Zusatzschild "Parken nur für Angehörige des xyz Vereins" aufgestellt }> Standort auf dem Screenshot bei den roten Kreuzen.
Da hat wohl jemand aus dem Verein einen guten Draht zum Bürgermeister ;-).
Wie ist denn da die Sachlage? Wie weit ist der Geltungsbereich der zwei Schilder? Darf man an den gelben Stellen noch parken?
Es wurde kein 314-10, 314-20 oder 314.1 verwendet.
Besten Dank für Eure Hilfe
67 Antworten
Nur ein Beispiel: an vielen Tankstellen sieht man ein rot weißes Einbahnstraßen-Schild und an der Ausfahrt einen Richtungspfeil blau weiß. Exakte STVO Schilder auf privatem Grund. Das ist völlig legal.
Nun alles klar?
Zitat:
@Heizölheizer schrieb am 17. Dezember 2024 um 13:45:10 Uhr:
Nur ein Beispiel: an vielen Tankstellen sieht man ein rot weißes Einbahnstraßen-Schild und an der Ausfahrt einen Richtungspfeil blau weiß. Exakte STVO Schilder auf privatem Grund. Das ist völlig legal.
Nun alles klar?
Klar, aber der private Grund sollte als solcher erkennbar sein, wie es bei den hier beispielhaft genannten Tankstellen der Fall ist oder die Zufahrt muss für die, die dort nichts zu suchen haben, unterbunden werden, weil ansonsten Konflikte vorprogrammiert sind.
Immer wenn man von der Fahrbahn weg in irgendeine Einfahrt fährt (wie es im Beispiel des TE ja auch ist) kann man davon ausgehen das es Privatgrund sein könnte.
Gruß Acki
@Roman1971 Wenn du der Meinung bist, dass privater Grund erkennbar sein sollte, setz dich mal mit dem Begriff "tatsächlich öffentliche Verkehrsfläche" auseinander. Die gibt es nicht nur auf erkennbarem Grund, wie bspw. die genannte Tankstelle oder der Parkplatz vom Aldi, die kann auch eine für Jedermann normal befahrbare Straße sein, welche als Privatgrund nicht erkennbar ist. Da gelten dann auch die Verkehrsregeln der StVO und die entsprechende Beschilderung. Dort werden dann u.U. von der Verkehrsüberwachung auch Verwarnungsangebote ausgestellt.
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Zitat:
@Acki68 schrieb am 17. Dezember 2024 um 14:41:46 Uhr:
Immer wenn man von der Fahrbahn weg in irgendeine Einfahrt fährt (wie es im Beispiel des TE ja auch ist) kann man davon ausgehen das es Privatgrund sein könnte.Gruß Acki
"Kan man davon ausgehen" reicht nicht aus und "immer" schon gar nicht.
Dagegen habe ich auch nichts, wenn wie deinerseits dargestellt die StVO und die entsprechende Beschilderung umgesetzt werden.
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 17. Dezember 2024 um 14:34:43 Uhr:
oder die Zufahrt muss für die, die dort nichts zu suchen haben, unterbunden werden,
Quelle dafür bitte!
Auf meinen Hof kannst auch einfach rauf fahren, zu suchen hast Du da noch lange nichts.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 17. Dezember 2024 um 14:59:29 Uhr:
Dann bin ich aber jetzt wirklich beruhigt, dass du meine Aussage nicht anzweifelst.
Wunder gibt es immer wieder 😉
Aber jetzt im Ernst, wenn Deine Aussage korrekt ist, dann gibt es kein Grund, die infrage zu stellen.
Zitat:
@stevoboy schrieb am 16. Dezember 2024 um 23:17:17 Uhr:
Aber lasst uns einfach mal annehmen, das ist öffentlicher Grund. Es steht schließlich eine Schule drauf.
In DE gilt doch im öffentlichen Raum, geparkt darf überall dort wo es nicht verboten ist.
Die zwei neuen Schilder stellen ein verbot da. Wo darf nun nicht mehr geparkt werden oder wo noch?
Mit dem selben Argument dürfte man das Kind bis unmittelbar zur Schultür fahren oder auf dem Schulhof parken, weil das ja öffentlicher Grund ist und so lange kein Durchfahrtsverbotsschild steht. ist das ja öffentliche Verkehrsfläche.
Zitat:
@stevoboy schrieb am 16. Dezember 2024 um 23:17:17 Uhr:
In DE gilt doch im öffentlichen Raum, geparkt darf überall dort wo es nicht verboten ist.
Das ist ein Irrtum.
Geparkt werden darf auf (befestigten) Seitenstreifen, am Fahrbahnrand oder auf besonders markierten Flächen (Parkplätzen, auf Gehwegen markierten Parkflächen...)
Zitat:
@stevoboy schrieb am 16. Dezember 2024 um 23:17:17 Uhr:
Die zwei neuen Schilder stellen ein verbot da. Wo darf nun nicht mehr geparkt werden oder wo noch?
Die Zeichen verbieten nichts, sie gestatten das Parken einem bestimmten Personenkreis an diesen Stellen.
Das ganze ist Gehweg und deshalb darf dort gar nicht geparkt werder, außer an den beiden durch Schilder markierten Parkplätzen.
Gruß Acki
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 17. Dezember 2024 um 15:17:50 Uhr:
Mit dem selben Argument dürfte man das Kind bis unmittelbar zur Schultür fahren oder auf dem Schulhof parken, weil das ja öffentlicher Grund ist und so lange kein Durchfahrtsverbotsschild steht. ist das ja öffentliche Verkehrsfläche.
Auch wenn es deinerseits vermutlich sarkastisch gemeint war, aber genauso wird es möglich sein, weil mit welcher Begründung sollte man das auch unterlassen, wenn diesbezüglich keine Beschilderung aufgestellt wurde. Nur weil es keiner macht, bedeutet es noch lange nicht, dass es verboten ist.
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 17. Dezember 2024 um 15:38:32 Uhr:
mit welcher Begründung sollte man das auch unterlassen, wenn diesbezüglich keine Beschilderung aufgestellt wurde.
Weil der Schulhof kein Seitenstreifen, Fahrbahnrand oder zum Parken freigegebener Gehweg ist.
Gruß Acki
Hallo Acki,
Gerade aus Wikipedia kopiert:
Ist an einer Straße kein Parkstreifen ausgewiesen, ist das Parken in Deutschland nach § 12 StVO an dem rechten Fahrbahnrand bei Beachtung der Situation erlaubt. In verkehrsberuhigten Bereichen dagegen darf nur innerhalb der vorgesehenen Flächen geparkt werden.
Es ist kein Seitenstreifen da nicht parallel zu Fahrbahn. Aber es kann ein Parkstreifen auf der rechten Fahrbahnseite sein. Parkstreifen können auch rechtwinklig zu Fahrbahn angeordnet sein. Weiter vorne sind genau solche Buchten zu finden.
Geschottert reicht als Befestigung. Für das P reicht der Gemeinde die halb geschotterte Fläche ja auch aus.
Wenn da nicht geparkt werden soll, warum das 314er Schild statt einer Halteverbotszone für den kompletten Platz?
Die Parkschilder stehen dort weil ausnahmsweise an diesen beiden Stellen das Parken auf dem Gehweg erlaubt sein soll.
Gruß Acki