Geltungsbereich Verkehrszeichen 314
Moins zusammen,
ich habe mal eine Frage, wie Ihr die Sache seht.
In der Nähe unseres Kindergartens wurden letzte Woche zwei Parkschild Modell 314 mit Zusatzschild "Parken nur für Angehörige des xyz Vereins" aufgestellt }> Standort auf dem Screenshot bei den roten Kreuzen.
Da hat wohl jemand aus dem Verein einen guten Draht zum Bürgermeister ;-).
Wie ist denn da die Sachlage? Wie weit ist der Geltungsbereich der zwei Schilder? Darf man an den gelben Stellen noch parken?
Es wurde kein 314-10, 314-20 oder 314.1 verwendet.
Besten Dank für Eure Hilfe
67 Antworten
@Taunusrenner Wie kann dieser Platz denn nicht öffentlich sein, wenn darauf STVO Schilder aufgestellt werden? STVO Schilder dürfen nur auf öffentlichem Gelände aufgestellt werden.
Auf einem privaten Baumarktparkplatz stehen auch keine StVO Schilder.
Der Platz muss doch zwingend öffentlich sein, wenn dort ein 314er Schild steht.
Wenn es, wie Du vorhin geschrieben hast "erkennbar" und nicht könnte sein ist, dann wäre die Sachlage eindeutig. Das hier genannte Beispiel mit den Vereinsparkplätzen gehört nicht zu der Rubrik, die ich als sauber umgesetzt und rechtssicher bezeichnen würde.
Wo steht geschrieben, dass StVO-Schilder nur auf öffentlichem Gelände aufgestellt werden dürfen?
Auch auf Bau- oder Supermarkt-Parkplätzen sind solche Schilder oft zu finden. Nimm nur mal die Schilder für Behinderten-Plätze...
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 16. Dezember 2024 um 21:12:19 Uhr:
Auch auf Bau- oder Supermarkt-Parkplätzen sind solche Schilder oft zu finden. Nimm nur mal die Schilder für Behinderten-Plätze...
Schon eine Politesse gesehen, die auf solchen "Supermarkt-Parkplätzen" kontrolliert hat? Falls die Antwort "nein" ist, was der Fall sein sollte, dann frage Dich selbst nach dem, warum.
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Zitat:
@Roman1971 schrieb am 16. Dezember 2024 um 21:07:28 Uhr:
@TaunusrennerWenn es, wie Du vorhin geschrieben hast "erkennbar" und nicht könnte sein ist, dann wäre die Sachlage eindeutig. Das hier genannte Beispiel mit den Vereinsparkplätzen gehört nicht zu der Rubrik, die ich als sauber umgesetzt und rechtssicher bezeichnen würde.
Siehst Du- genau das meine ich. Im Grunde genommen für eigentlich jeden erkennbar- zumal ich auf privatem Grund meine Schilder aufstellen kann, wie es mir gefällt. Hält sich ja im Allgemeinen auch jeder dran, weil es einfach und verständlich ist. Eben wie hier, wo jeder begriffen hat, um was es geht. Alle wären zufrieden- gäbe es nicht immer wieder irgendeinen Schlaukopf, der sich mit allen Mitteln auflehnt. Aber jeder, wie er will. Und wer sonst nichts zu tun hat.....
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 16. Dezember 2024 um 21:20:04 Uhr:
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 16. Dezember 2024 um 21:12:19 Uhr:
Auch auf Bau- oder Supermarkt-Parkplätzen sind solche Schilder oft zu finden. Nimm nur mal die Schilder für Behinderten-Plätze...Schon eine Politesse gesehen, die auf solchen "Supermarkt-Parkplätzen" kontrolliert hat? Falls die Antwort "nein" ist, was der Fall sein sollte, dann frage Dich selbst nach dem, warum.
Warum und mit welcher Berechtigung sollte eine Politesse einen privaten Parkplatz kontrollieren?
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 16. Dezember 2024 um 21:22:31 Uhr:
Warum und mit welcher Berechtigung sollte eine Politesse einen privaten Parkplatz kontrollieren?
Das nennt man Eigentor.
Klar.
Ich kann auf meinem privaten Parkplatz Schilder aufstellen, wie ich lustig bin. Ob die selbstgemalt sind oder StVO entsprechen, ist völlig wurscht. Und -solange ich gegen keine Gesetze verstoße- geht das die Obrigkeit auch nichts an. Mittlerweise hat jeder Aldi-Parkplatz ausgeschilderte Behinderten-Plätze, Plätze für Familien oder Frauen-Parkplätze, an den Ausfahrten dann oft konforme Vorfahrt gewähren oder gar Stopp-Schilder.
Natürlich kannst Du Dich auch diesen Regeln widersetzen, die Du jedoch mit der Nutzung des Parkplatzes anerkannt hast, und müsstest mit eventuellen Konsequenzen leben. Aber das ist dann wieder ein ganz anders Thema.
Insofern ist es auch total egal, wie Du glaubst, die Beschilderung des Vereinsparkplatzes interpretieren zu müssen. Vernünftig denkende Menschen haben es verstanden oder fragen bei Unsicherheit lieber einmal nach.
Auf privaten Grundstücken darfst du keine STVO Schilder aufstellen. Du darfst auch kein 30 km/h Schild in deinem Garten aufstellen. Auf keinem Baumarktparkplatz habe ich jemals ein STVO Schild gesehen.
Aber lasst uns einfach mal annehmen, das ist öffentlicher Grund. Es steht schließlich eine Schule drauf.
In DE gilt doch im öffentlichen Raum, geparkt darf überall dort wo es nicht verboten ist.
Die zwei neuen Schilder stellen ein verbot da. Wo darf nun nicht mehr geparkt werden oder wo noch?
Denn Widerspruch beim Straßenverkehrsamt werde ich sicher noch einreichen. Mal schauen was da raus kommt.
Zitat:
@stevoboy schrieb am 16. Dezember 2024 um 23:17:17 Uhr:
geparkt darf überall dort wo es nicht verboten ist.
Nein, zum Parken ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren oder ein befestigter Seitenstreifen zu benutzen.
Du hast es noch nicht verstanden, obwohl die Hinweise deutlich genug sind. Das hier genannte Grundstück ist kein Privatgrundstück und deshalb kann ich den Fragesteller zustimmen, dass "in DE gilt doch im öffentlichen Raum geparkt dar überall dort, wo es nicht verboten ist".
Deshalb auch meine gestrige Frage an Dich, die mit der Politesse verbunden war, weil ich die Hoffnung hatte, dass Du selbst zu der Erkenntnis kommst, dass es sich hier um öffentlichen Grund handelt.
Überlege, warum der Fragesteller ein Widerspruch beim Straßenverkehrsamt einreichen will. Etwa weil er wegen Parken auf privatem Grund verwarnt wurde? Um Dir das Nachdenken zu ersparen, die Antwort lautet nein.
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 17. Dezember 2024 um 07:21:51 Uhr:
. Das hier genannte Grundstück ist kein Privatgrundstück
Hört hört.
Du kennst das Grundbuch der Örtlichkeit?
Kennst du es denn? Der TE, der die Örtlichkeit wohl kennt, spricht von einem öffentlichen Grundstück. Das sollte doch reichen.
Die STVO kennt erstmal nur Fahrbahn, Seitenstreifen und Gehweg.
Auf der Fahrbahn darf am rechten Fahrbahnrand geparkt werden (wenn nichts anderes dagegen spricht).
Auf dem Seitenstreifen darf/muß geparkt werden wenn er ausreichend befestigt ist.
Alles andere ist erstmal Gehweg und da darf nur geparkt werden wenn es ausdrücklich erlaubt ist - also z.B. ein P-Schild steht oder eine Parkmarkierung da ist.
Gruß Acki
Zitat:
@stevoboy schrieb am 16. Dezember 2024 um 23:17:17 Uhr:
Auf privaten Grundstücken darfst du keine STVO Schilder aufstellen. Du darfst auch kein 30 km/h Schild in deinem Garten aufstellen. Auf keinem Baumarktparkplatz habe ich jemals ein STVO Schild gesehen.
Natürlich darfst Du das. Nur nicht so, dass es Einfluss auf den Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum nehmen könnte - also von der Straße aus zu sehen wäre.
Schon mal das Schild geshen "es gelten die Regeln der StVO" - warum sollten für private Nutzung neue Schilder erfunden werden? Die rechtliche Bindung mag eine andere sein, aber JA SCHON OFT GESEHEN.