Geltungsbereich Verkehrszeichen 314

Moins zusammen,

ich habe mal eine Frage, wie Ihr die Sache seht.

In der Nähe unseres Kindergartens wurden letzte Woche zwei Parkschild Modell 314 mit Zusatzschild "Parken nur für Angehörige des xyz Vereins" aufgestellt }> Standort auf dem Screenshot bei den roten Kreuzen.
Da hat wohl jemand aus dem Verein einen guten Draht zum Bürgermeister ;-).
Wie ist denn da die Sachlage? Wie weit ist der Geltungsbereich der zwei Schilder? Darf man an den gelben Stellen noch parken?
Es wurde kein 314-10, 314-20 oder 314.1 verwendet.

Besten Dank für Eure Hilfe

Vogelperspektive
67 Antworten

Auf dem Gehweg? Der Gehweg verläuft zwischen den beiden Schildern.

Das geschotterte ist ebenfalls Gehweg.

Zitat:

@Acki68 schrieb am 18. Dezember 2024 um 06:20:11 Uhr:


Die Parkschilder stehen dort weil ausnahmsweise an diesen beiden Stellen das Parken auf dem Gehweg erlaubt sein soll.

Die Schilder wurden aufgestellt um den Personenkreis, der dort (zwei Parkplätze) parken darf, auf die Vereinsmitglieder zu beschränken.

Zitat:

@Roman1971 schrieb am 18. Dezember 2024 um 09:23:11 Uhr:


Die Schilder wurden aufgestellt um den Personenkreis, der dort (zwei Parkplätze) parken darf, auf die Vereinsmitglieder zu beschränken.

Nein, um es diesem Personenkreis zu erlauben dort zu Parken.

Das sind ja keine Verbotsschilder sondern eine Park-Erlaubnis.

Gruß Acki

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Zitat:

@Acki68 schrieb am 18. Dezember 2024 um 09:27:05 Uhr:


Nein, um es diesem Personenkreis zu erlauben dort zu Parken.
Das sind ja keine Verbotsschilder sondern eine Park-Erlaubnis.

Doch, wenn es einem Personenkreis ausdrücklich erlaubt wird, dann ist es den nicht dazugehörigen verboten.

Dieses Schild verbietet aber nichts.
Verboten ist das Parken dort dadurch das es sich um einen Gehweg handelt.

Zitat:

@Acki68 schrieb am 18. Dezember 2024 um 09:44:06 Uhr:


Dieses Schild verbietet aber nichts.
Verboten ist das Parken dort dadurch das es sich um einen Gehweg handelt.

Dann darf jeder Verkehrsteilnehmer dort (zwei Parkplätze) parken, weil das Deiner Interpretation der Sachlage nach erlaubt ist.

Warum ist denn das geschotterte ein Gehweg? Sieht das auf den Fotos so aus? Der Gehweg ist doch eindeutig gepflastert, und die Zufahrten zu den Garagen. Die geschotterten Bereiche sind doch deutlich abgehoben und nun teilweise mit diesen 314er schildern gekennzeichnet.

Ich würde die schotterungen nie als Gehweg erkennen, da man darüber auch nicht läuft, um den Platz zu queren.

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