Geltungsbereich eines Streckengebotes
Schönen guten Tag!
In meiner unmittelbaren Nähe gibt es seit einiger Zeit eine Beschilderung, die bei mir für allgemeine Ratlosigkeit sorgt. Es geht um eine Kurve, vor der ein 30er-Schild steht. Über dem Schild ist das Vorsichtzeichen für die Kurve, aber unter dem 30er-Schild ist kein Zusatzzeichen, dass das Tempolimit nur für diese nachfolgende Kurve gilt.
Ich habe das mal gefilmt und kommentiert:
https://my.hidrive.com/share/3y6c8ez5db
Meine Frage: An welcher Stelle darf man wieder auf 50 km/h beschleunigen? Es gilt ja der Grundsatz, dass Streckengebote so lange gelten, bis sie aufgehoben werden...
Die zuständige Behörde wird sich ja etwas dabei gedacht haben und es gibt genaue Pläne, wie und wo Verkehrszeichen aufgestellt werden, so dass ich eigentlich nicht davon ausgehe, dass dort etwas falsch gemacht oder vergessen wurde. Oder doch?
Matthias
43 Antworten
Ich kannte das bisher auch so: Zusatzzeichen unter dem Schild. Aber wenn die Leute hier, die offenbar entsprechende Rechtsprechung verfolgen, anderer Meinung sind, dann könnte das ja möglicherweise so sein, dass auch das darüberstehende Gefahrenzeichen den Geltungsbereich begrenzt.
Endgültig wissen wird man das wohl erst, wenn zwischen dem Kinder-Schild und der Ampel mal auf 30 geblitzt wird und man sich dann gegen den Bußgeldbescheid wehrt.
Matthias
Zitat:
@Tom9973 schrieb am 11. Juli 2022 um 11:07:13 Uhr:
Das ist der Knackpunkt an dieser Stelle. Das Kurvenzeichen ist nicht als Zusatzzeichen zur Geschwindigkeitsbegrenzung zu lesen (weil es drüber und nicht drunter steht), sondern beide Schilder sind unabhängig voneinander zu betrachten und damit bleiben die 30 km/h auch nach der Kurve gültig.
Die StVO sagt dazu:
Zitat:
"Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282."
Puh, das mit dem Zweifgelsfrei sieht aber jeder anders-
Der Fahrer hatte keine Zweifel, das Gericht gesteht ihm dieses nicht zu denn da könnte ja noch immer was kommen...z.B. Dreck 200, 500m nach der Baustellenausfahrt
Interessant sind oftmals die Wanderbaustellen, die ggf. auf der AB 80km/h anzeigen, aber gelegemndlich gibt es keine Tätigkeit mehr, nur die Fahrzeuge mit den Schilder stehen da, muss man dann 5Km oder 10km , bis zur nächsten Ausfahrt 80 fahren. ?
Meistens sieht man die Wanderbaustelle wenn tätigkeiten erfolgen eindeutig nach dem Schild und wann sie zu Ende ist, es könnte aber noch ein zweiter Bau-Trupp kommen..
Im konkreten Beispiel ist es eindeutig. Kurve beendet = Tempo 30 beendet.
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Zitat:
@U.Korsch schrieb am 11. Juli 2022 um 12:02:17 Uhr:
Im konkreten Beispiel ist es eindeutig. Kurve beendet = Tempo 30 beendet.
Selbst wenn man das Kurvenschild als Zusatzschild zum Tempo 30 betrachtet, so sagt das Kurvenschild nicht aus, dass nur eine Kurve kommt. Und schon sind wir in der bescheidenen Frage drin, ist die Gefahrenstelle zweifelsfrei nach der einen Kurve beendet? Das ist leider praktisch ganz oft bei den Tempolimits mit Gefahrenzeichen die Krux.
Nicht Zusatzschild. Gefahrzeichen. Und ja, das Zeichen sagt, dass nur eine Kurve kommt, nämlich eine Rechtskurve. Wenn es danach gerade wird, ist die Gefahr „Kurve rechts“ zweifelsfrei beendet.
Wieviel Grad "Kurve" wäre denn ein Ende der Rechtskurve ? also z.B. nach DIN oder vergleichbar?
Für manche ist die Kurve bzw. die angezeigte Gefahr der Kurve bereits zweifelsfrei vorbei wenn die Kurve nicht mehr so scharf ist.
Solche Details können wir hier nicht klären. Was „Geradeaus“ ist sollte aber klar sein, bezogen auf die ursprüngliche Frage.
Sofern es eine Situation gibt, in der an eine scharfe Rechtskurve eine leichte Rechtskurve anschließt, bedarf es einer anderen Beschilderung. Denn anders als in der Praxis üblich bedarf es einer konkreten Geschwindigkeitsbeschränkung nur an besonderen Stellen. Im Allgemeinen genügt das Gefahrzeichen allein, da bereits hiermit eine situative Geschwindigkeitsreduzierung erwirkt wird. Dort wo nur eine „leichte“ Kurve vorhanden ist, kommt eine Anordnung von entsprechenden Gefahrzeichen nicht in Frage, ein Tempolimit erst recht nicht.
Der Punkt ist aber das eine Baustellenausfahrt auch einen klaren Anfang oder Ende hat, aber die davon ausgehende Gefahr auch danach vorhanden sein kann.
Und dann gibt es Geschwindigkeitsbeschränkungen, die ich selbst Vettel nicht zugetraut hätte: Sauenge Wechselkurven und ein Tempo 80 Schild davor. Wenn man quietschende Reifen haben will, schafft man 75. Mehr geht bei bestem Willen nicht. Aber die klassischen Tempolimit plus 5 % kann man vergessen, sosehr man es probiert.
Eigentlich sind die Tempolimits meist recht sinnvoll aufgestellt und man kann sich gedankenlos daran halten, wenn man gefahrlos von A nach B kommen will.
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 10. Juli 2022 um 13:16:06 Uhr:
Aber wie ist dann zu erklären das beim Zusatzschild mit der Schneeflocke z.B. eine Geschwindigkeitsbeschränkung ganzjaährig gilt ? Hier wird ja auch keine Entscheidungsspielraum, daß die Gefahr nicht (mehr) existiert zugestanden ?
Weil das bei der Beschreibung des Zusatzzeichen da so geschrieben steht. Es gibt Zusatzzeichen mit einschränkender Wirkung und welche mit erläuternder Funktion (klingt komisch, ist aber so).
Wie schon mehrmals richtig geschrieben, endet eine Geschwindigkeitsbegrenzung die am selben Pfosten wie ein Gefahrenzeichen (alles was mit rotem Dreieck umrandet ist) angebracht ist, automatisch nach dem die Gefahr (Kurve, Baustelle, Steinschlaggefahr, ...) beendet ist.
Gruß Metalhead
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 10. Juli 2022 um 14:00:32 Uhr:
Hm, es werden zwar unterschiedliche Wörter verwendet, aber im praktischen Sprachgebrauch ist eine Schneeflocke als Erläuterung für die mögliche Gefahr oder ein Kurvensymbol als Gefahrensymbol in meinen Augen gleichwertig.
Dafür wurden ja die Fahrschulen erfunden. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@Tom9973 schrieb am 11. Juli 2022 um 11:07:13 Uhr:
Das ist der Knackpunkt an dieser Stelle. Das Kurvenzeichen ist nicht als Zusatzzeichen zur Geschwindigkeitsbegrenzung zu lesen (weil es drüber und nicht drunter steht), sondern beide Schilder sind unabhängig voneinander zu betrachten und damit bleiben die 30 km/h auch nach der Kurve gültig.
Falsch, einfach nur falsch!
Gruß Metalhead
Zitat:
@Tom9973 schrieb am 11. Juli 2022 um 12:13:32 Uhr:
Und schon sind wir in der bescheidenen Frage drin, ist die Gefahrenstelle zweifelsfrei nach der einen Kurve beendet? Das ist leider praktisch ganz oft bei den Tempolimits mit Gefahrenzeichen die Krux.
Das ist bei einer bekannten Strecke kein Problem. Da weiss man, dass die Kurve endet. So auch bei anderen Gefahrenzeichen wie Rollsplit oder Schnee. Ich bin mal mit 100 in einer 80er Zone geblitzt worden, wo ein 80 Schild mit einem Schneeflockengefahrenschild aufgestellt war. Ich habe mit dem oben genannten Paragrafen geantwortet (es waren +10 Grad an dem Tag) und es kam als Antwort zurück, dass ja im Schatten noch Schnee und Eis hätte sein können. Ich habe dann geantwortet, dass ich die Strecke an diesem Tag zwei Stunden vorher schonmal gefahren bin (und konnte das auch nachweisen). Da wurde es eingestellt.