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Geleasten oder Finanzierten Dienstwagen dem Betriebsvermögen entnehmen.

Themenstarteram 30. Juli 2014 um 8:52

Wie kann ich ein PKW aus dem Betriebsvermögen durch eine Nutzungsüberlassung entnehmen?

Die Belastung der Rate fällt weg und ich miete das Auto nur gelegentlich wenn ich es brauche.

Beste Antwort im Thema

Vorausgesetzt Du bist der Inhaber der Firma, und es handelt sich um Deinen Firmenwagen.

Wenn es ein geleaster oder finanzierter Wagen ist, ist mit der Firma ein Vertrag geschlossen. Daher ist ein Verkauf des Wagens ohne die Zustimmung des Leasinggebers/Bank kaum möglich.

Generell (soweit ich weiß) kann man einen Firmenwagen nur aus dem Betriebsvermögen raus kaufen. Dabei muss ein Marktüblicher Preis gezahlt werden, und die USt nicht vergessen. Zudem was heißt "die Belastung der Rate fällt weg", die Rate muss doch immer gezahlt werden egal von wem. Dabei ist die Rate doch in der Firma besser aufgehoben (steuerliche Anrechnung als Betriebskosten) als bei einer Privatperson.

Vielleicht kannst Du Deine Gedanken nochmal etwas präzisieren, wie genau stellst Du Dir das vor.

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am 14. August 2014 um 12:36

Nachdem der TE offensichtlich selbst nicht sagen kann, ob das Fahrzeug nun geleast oder finanziert ist, er zudem nicht klar artikulieren kann, was er tatsächlich wissen möchte und sich außerdem seit 14 Tagen bedeckt hält, ist es m. E. müßig, sich mit seinem Fall weiter zu beschäftigen.

Aber das ist nur meine unmaßgebliche Meinung ...

Grüße

Der Chaosmanager

Die Sonderzahlung bezieht sich aber auch nur auf das Nutzungsrecht des PKW, damit ist der PKW in diesem Fall immer noch nicht beim Leasingnehmer bilanziert. Lediglich die Sonderzahlung für das Nutzungsrecht wird über die Laufzeit abgegrenzt.

Gruß Jerry

@ Chaosmanager

... die ich trotzdem gut finde.

Möglichweise sitzt er auch gerade in der IHK und macht den Existenzgründerkurs,

oder er hat sich zurückgestellt und versehentlich ertragsneutral aufgelöst ***puff*** :D

oder er muß Auto fahren um sich selbst 0,30€ pro km zu zahlen und so reich zu werden um tausende Unternehmensbeteiligungen zu kaufen ¿ ¿ ¿

Fragen über Fragen ....

Schönes verlängertes Wochenende wünscht Euch (heute nicht mehr buchend)

Der Johannes

am 14. August 2014 um 12:43

Zitat:

Original geschrieben von johBK

Nicht ganz, eine möglicherweise geleistete Zahlung muß natürlich beim Leasingnehmer bilanziell erfasst werden.

Nachdem nicht jeder Selbstständige bilanzieren "muss", wäre Deine o. g. Aussage in ihrer Pauschalität nicht korrekt ... Wobei mit "Zahlung" eine möglicherweise geleistete Anzahlung - sprich Leasingsonderzahlung - gemeint sein dürfte ;)

Grüße

Der Chaosmanager

Ging ja auch nur um den Fall, daß bilanziert werden muß, deswegen hatte ich ja deutlich weiter oben dem TE mal die Frage gestellt, wie seine Buchhaltung aussieht.

Mit "Zahlung" ist natürlich die Leasingsonderzahlung gemeint, war hier etwas tipfaul...

am 14. August 2014 um 12:55

Zitat:

Original geschrieben von johBK

... deswegen hatte ich ja deutlich weiter oben dem TE mal die Frage gestellt, wie seine Buchhaltung aussieht.

Ich schätze mal, unsere Fragen werden wohl vom TE niemals beantwortet werden ... vielleicht hat er sie ja auch gar nicht verstanden ... oder er hat unserem allseits bekannten jschie66 eine PN geschrieben ...

Schönen Tag noch,

Der Chaosmanager

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