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Geldwerter Vorteil bei Streckensperrung

Themenstarteram 29. Januar 2019 um 7:41

Hi,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe folgendes Anliegen:

Ich habe von meiner Firma die Möglichkeit wahrgenommen einen Firmenwagen zu bekommen. Da ich diesen meistens für Privatfahrten nutze kommt die 1%-Regelung zu tragen.

Für diese Regel wird ja 0,03% des Neuwagen-Listenpreises mal des Arbeitsweges gerechnet.

Nun zu meiner Frage: Eigentlich sind mein Arbeitsweg ca. 27 km. Aktuell ist eine Straße gesperrt, wodurch ich einen Umweg über die Autobahn in Kauf nehmen muss und so fahre ich täglich 42 km.

Muss hier zwangsweise zur Berechnung nun die 42 km genommen werden, da ich der Meinung bin, dass ich dafür eigentlich keine Schuld trage, dass diese Strecke von der Stadt gesperrt wurde und jetzt dem Staat dafür noch Geld bezahlen muss. Kann natürlich auch sein, dass ich mich irre, weswegen ich hier frage :)

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Das ist natürlich ärgerlich und das solltest du mit deiner Firma klären, denn eigentlich gilt als Entfernung die kürzeste, mögliche Fahrtstrecke, auch wenn z.B. aus Zeitersparnisgründen eine längere Strecke real gefahren wird.

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Wann wurde die Strecke denn gesperrt? Bevor der Firmenwagen kam oder z.B. einen Tag danach?

Ich würde die kürzeste mögliche Strecke am ersten Tag der Firmenwagennutzung angeben, dabei 100%ig bei der Wahrheit bleiben und danach die Füße still halten.

 

Sorgt die Sperrung wirklich für 15km Umweg? Gibt es keinen noch so unsinnigen kürzeren Weg (Feldweg, Wohngebiet, was auch immer)?

am 7. Februar 2019 um 9:01

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 6. Februar 2019 um 20:00:34 Uhr:

Wann wurde die Strecke denn gesperrt? Bevor der Firmenwagen kam oder z.B. einen Tag danach?

Was macht das für einen Unterschied?

Die Strecke hat seine Firma herausgefunden (laut seiner Angabe). Wäre der Firmenwagen einen Tag nach der Sperrung gekommen, könnte er jetzt daher gehen und sagen, dass er für den einen Tag bitte anders behandelt werden will. Aber das ist doch lächerlich.

Er kann nur zwei Dinge tun, erstens noch mal schauen, ob das tatsächlich der kürzeste Weg ist und zweitens aufpassen, wann die Sperrung wieder aufgehoben ist. Anschließend ab ins Personalbüro.

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