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Geldwerter Vorteil bei Streckensperrung

Themenstarteram 29. Januar 2019 um 7:41

Hi,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe folgendes Anliegen:

Ich habe von meiner Firma die Möglichkeit wahrgenommen einen Firmenwagen zu bekommen. Da ich diesen meistens für Privatfahrten nutze kommt die 1%-Regelung zu tragen.

Für diese Regel wird ja 0,03% des Neuwagen-Listenpreises mal des Arbeitsweges gerechnet.

Nun zu meiner Frage: Eigentlich sind mein Arbeitsweg ca. 27 km. Aktuell ist eine Straße gesperrt, wodurch ich einen Umweg über die Autobahn in Kauf nehmen muss und so fahre ich täglich 42 km.

Muss hier zwangsweise zur Berechnung nun die 42 km genommen werden, da ich der Meinung bin, dass ich dafür eigentlich keine Schuld trage, dass diese Strecke von der Stadt gesperrt wurde und jetzt dem Staat dafür noch Geld bezahlen muss. Kann natürlich auch sein, dass ich mich irre, weswegen ich hier frage :)

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Das ist natürlich ärgerlich und das solltest du mit deiner Firma klären, denn eigentlich gilt als Entfernung die kürzeste, mögliche Fahrtstrecke, auch wenn z.B. aus Zeitersparnisgründen eine längere Strecke real gefahren wird.

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am 29. Januar 2019 um 13:24

Korrekt ist es die kürzeste mögliche Strecke anzugeben. Ist eine Straße gesperrt, dann ist das keine mögliche Strecke. Das darf/muss man auch gerne tagesscharf angeben. Natürlich wird niemand krähen, wenn eine Strecke mal kurzzeitig gesperrt ist, aber wenn das hier tatsächlich längerfristig passiert, dann ist es halt Pech.

Und wenn die kürzest mögliche Srecke durch eine neue Straßenführung noch kürzer wird, teilt man seinem AG dieses natürlich schnell mit, damit die Versteuerung für den Firmenwagen entsprechend schnell angepasst wird.

Das ist dann halt Glück.

Das mit der Sperre interessiert nicht für die Berechung der Kilometer. Mach die kürzeste Strecke, verwende für die Routenberechung alternativ Openstreetmap (da sind keine Sperrungen eingezeichnet) und alles ist gut.

Du versteuerst für das Auto geldwerten Vorteil und zahlst damit dafür, daß die Privatfahrten inklusive sind. Daher darfst Du auch weiterhin die Entfernungspauschale bei den Werbungskosten angeben.

Immer wieder interessant, daß da manche Firmen so planlos rangehen beim Firmenwagen. Einfach mal die längere Strecke ansetzen - ist ja egal, weil der Mitarbeiter zahlt. Und dann keine Info geben, daß man die Entfernungspauschale weiter ansetzen kann.

am 29. Januar 2019 um 13:34

Klar, anders herum kann das auch passieren.

Zitat:

@Xrayf schrieb am 29. Januar 2019 um 13:43:41 Uhr:

Zitat:

@uricken schrieb am 29. Januar 2019 um 12:35:17 Uhr:

Ich verstehe den Aufwand nicht - die KM-Pauschale hole ich mir doch am Ende des Jahres über die Steuererklärung wieder zurück. Ist nur blöd, wenn das Auto exorbitant teuer ist und die 30 Cent / km nicht abgedeckt sind.

Ich bin in dem Thema relativ neu. Dachte die kann man nicht mehr absetzen, wenn man mit einem Firmenwagen fährt, für den man auch Tankgeld bekommt?

Natürlich setzt man weiterhin die Pendlerpauschale ab. Man hat genauso Kosten (die steuerliche Mehrbelastung) für den Weg zur Arbeit, quasi wie jeder Arbeitnehmer auch.

 

Falls der Arbeitgeber einen Teil der Firmenwagenabzüge pauschal versteuert wird die Pendlerpauschale bei der Steuererklärung um genau den Betrag gekürzt / gegengerechnet.

Wenn der AG die Pauschalversteuerung nicht anwendet wird das auch nicht gegengerechnet.

 

An den Themenstarter: Schau wirklich, dass du die kürzeste mögliche Strecke findest (quer durch Wohngebiete, Spielstraßen, usw.). Ob die Fahrt dort Sinn macht ist egal, sie muss nur befahrbar sein.

Zitat:

Ist nur blöd, wenn das Auto exorbitant teuer ist und die 30 Cent / km nicht abgedeckt sind.

selbst ein dacia kostet 30cent pro km ^^

https://www.adac.de/_mmm/pdf/autokostenuebersicht_47085.pdf

am 31. Januar 2019 um 8:22

Zitat:

@PayDay schrieb am 30. Januar 2019 um 19:27:38 Uhr:

Zitat:

Ist nur blöd, wenn das Auto exorbitant teuer ist und die 30 Cent / km nicht abgedeckt sind.

selbst ein dacia kostet 30cent pro km ^^

https://www.adac.de/_mmm/pdf/autokostenuebersicht_47085.pdf

Unter den Randbedingungen des ADAC, welche maximal ungünstig sind, ist das so.

Aber das bedeutet nicht, dass nicht auch deutlich geringere Autokosten machbar sind ... ganz ohne Dacia.

Zitat:

 

Unter den Randbedingungen des ADAC, welche maximal ungünstig sind, ist das so.

Aber das bedeutet nicht, dass nicht auch deutlich geringere Autokosten machbar sind ... ganz ohne Dacia.

bei neuen fahrzeugen? rechne mal vor...

am 4. Februar 2019 um 8:13

Zitat:

@PayDay schrieb am 3. Februar 2019 um 06:34:45 Uhr:

bei neuen fahrzeugen? rechne mal vor...

Ein neues Fahrzeug, welches dann recht jung wieder verkauft wird, ist eine der zentralen ungünstigen Randbedingungen der ADAC Kostenrechnung.

Die zweite zentrale ungünstige Randbedingung ist, dass dieses Fahrzeug zum Listenpreis gekauft wird, aber jung Gebraucht dann natürlich zum Marktpreis wieder verkauft wird.

Diese beiden Bedingungen, vor allem in Kombination, machen es extrem teuer. Andere ungünstige Dinge wie "Ölwechsel nur in der Vertragswerkstatt" und Co. sind da praktisch Peanuts gegen.

Dabei ist diese Rechnung nicht falsch, man kann das so machen, aber man muss nicht. Man kann auch viiieel günstiger Auto fahren (und nicht signifikant schlechter).

Ich bin vom Fach.

Dein Arbeitgeber hat alles richtig gemacht. Es sind die tatsächlichen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusetzen.

In der Praxis wird so ne Umleitung sicherlich eher selten berücksichtigt. Dein Arbeitgeber müsste ja dann sehr regelmäßig überprüfen, ob auf den Arbeitswegen seiner Mitarbeiter irgendwelche Sperrungen sind.

Dafür hat doch keine Personalabteilung Zeit.

Ich würde ihn mal fragen, ob er das bei den anderen Mitarbeitern mit Firmenwagen regelmäßig überprüft und das als Argumentationsgrundlage verwenden.

am 6. Februar 2019 um 8:28

Zitat:

@KeineAhnung2244 schrieb am 5. Februar 2019 um 18:05:58 Uhr:

Ich würde ihn mal fragen, ob er das bei den anderen Mitarbeitern mit Firmenwagen regelmäßig überprüft und das als Argumentationsgrundlage verwenden.

Argumentation wofür?

Der Arbeitgeber hat aufgrund dessen, dass er zum ersten mal einen Firmenwagen bekommen hat, die kürzest mögliche Strecke genommen, welche eben länger ist, weil die andere mit der Sperrung keine mögliche Strecke darstellt. Was soll er da argumentieren?

Das einzige was er machen kann, ist eine erneute Prüfung anzustoßen, wenn die Streckensperrung aufgehoben ist.

Um vielleicht doch den kürzeren Fahrtweg durchzusetzen. Wofür denn sonst? ;)

am 6. Februar 2019 um 9:28

Also soll er den Arbeitgeber auffordern vorsätzlich falsche Angaben zu machen und beim Steuerbetrug fleißig mitzumachen?

Als Arbeitgeber würde ich solch einem Mitarbeiter was erzählen und je nachdem was er für eine Aufgabe hat hinterfragen, ob der überhaupt geeignet ist.

Du dramatisierst das etwas.

am 6. Februar 2019 um 9:55

Vielleicht ein bisschen ;).

Trotzdem bleibt so eine Aufforderung für mich ein No-Go. So was macht man nicht.

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