gelasert worden, was kann man dagegen machen?

Opel Vectra C

hi @ all

kurze frage,

wenn ein polizist (allein) in einem bulli sitzt mit einer laserpistole in der hand... und aus dem bulli heraus auto lasert, ist das dasnn rechtsgültig? und was kann man gegen sowas machen? die laserpistole muss doch vorher auch ausgerichtet werden oder nicht? und darf das ein polizist allein machen?

lg
schmidtler

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von schmidtler


an alle, ich selbst bin nicht zu schnell gefahren ich wurde nur um rat gebeten mehr nicht 😉

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Nur Ruhe! Daß Du mit Deiner Frage hier dumm angelabert wirst, war doch zu erwarten, oder?...🙄

MfG Walter

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Hallo,

Widerspruch durch einen Rechtsanwalt einlegen lassen.

Dann muss die P.nachweisen das alles mit Rechten Dingen zuging.

War das Gerät geeicht,welche Witterung herrschte,war der P.geschult und wann,etc. Dies geht nur mit Rechtsanwlt der bekommt auch Akteneinsicht.

ADE Opler

Zitat:

Original geschrieben von Stefan B 1983 T


Wenn er nicht angehalten und nicht geblitzt worden ist würde ich mir da 0 gedanken machen! Wo kein Bild kein Beweis!

Das ist nicht richtig!!

Es gibt Lasergeräte, welche mit einer Videokamera verbunden sind. Da wirst Du gefilmt und bekommst statt des Radarfotos einen Videoprint als Beweis.Leivtec XV2

Das lasern durch die Scheibe des Bullis ist übrigens kein Problem. Solltest Du zu schnell gewesen sein und es sich um ein Gerät mit Videoaufzeichnung gehandelt haben, kann in nächster Zeit ein Bußgeldbescheid ins Haus flattern.

Sollte es ein Gerät ohne Aufzeichnung gewesen sein, ist es unwahrscheinlich, dass noch etwas nach kommt.

Zitat:

Original geschrieben von blueXtreme


Das hatten wir mal, eine Zone 50 und waren mit ca. 60km/h unterwegs. Und es kam tatsächlich ein Schreiben von der Ö-Polizei: Sie haben die Geschwindigkeit um weniger als 20km/h überschritten.

Der Polizist stand alleine ohne irgendwas am Straßenrand mit Hände auf dem Rücken, sodass man sich nichts gedacht hat. Aber ja, sie dürfen/durften es zu dem Zeitpunkt.

Vielleicht hatte er ja eine Stoppuhr hinter dem Rücken in der Hand und hat eine vorher ausgemessene Strecke gestoppt.

Gruß
Achim

Hallo zusammen,

das mit dem Lasern wurde ja nun schon vom BEPO erklärt.
Jedoch reichen hier 2 Kollegen (Protokollführer und Lasermessposten).

Mit dem Nachfahren ist das etwas anders.

Bei geeichtem Tacho werden 10 % als Toleranz abgezogen, bei ungeeichtem Tacho 20 % von der abgelesenen Geschwindigkeit.
Bis 90 Km/h benötigt man 400 m Nachfahrstrecke, über 90 Km/h 500 m.
Anders sieht es bei der Viedeoaufzeichnung (Providia) aus.
Hier gibt es keine vorgeschriebenen Nachfahrstrecken. Hier sind auch geringere Toleranzen abzuziehen.
Die sind wie bei der Radarmessung. Bis 100 km/h drei Kilometer und darüber geht es dann gestaffelt weiter.

mfg Mark

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Die Geschichte mit den 150 km/h in ner 60iger Zone ist unglaubhaft oder nur Glück.

1. Die Verkehrsüberwachung darf auch einfach anhand von Tachowerten einen Tatvorwurf machen. Die dafür abzuziehenden Toleranzen sind jedoch unterschiedlich.

2. Selbst eine Schätzung der Geschwindigkeit durch erfahrene Beamte ist in Deutschland möglich (wenn auch sehr selten; es gibt jedoch eine Vielzahl von entsprechenden Urteilen).

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Lasern durch Scheiben ist wie bereits angemerkt ebenso Stand der Technik wie die zunehmende Verbreitung von Lasergeräten mit Videoaufzeichnung (in anderen Staaten Europas übrigens seit Jahren Pflicht!).

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