Geländereifen auf Straßenmotorrad?

Fahr eine alte 750ger Moto Guzzi Breva und bin letztens ausgefahren und auf einen Feldweg. Mit gestreckten Beinen. Weil ich mich ansonsten in den Graben begeben hätte.
Ich bräuchte eh neue Reifen, und hab mir überlegt, ob ich Geländereifen draumachen soll, so wie Scrambler. Also nicht krasse Stollen, sondern so Trail-/ Rally-, Leicht-Offroad. Wie immer die auch heißen. 110/70 und hinten 130/80 übrigens.

Meine Fragen:
Macht das bei einem Straßenmotorrad (oder z.Bsp. einer 750ger Breva) Sinn? Was gibt’s da im Jahr 2020 für Reifen? Wird das damit dann auf normalen Straßen mit ihren Kurven unangenehm? Ist der damit Verschleiß wesentlich höher? Holpert oder bremst das schlecht?

(Bitte nicht falsch verstehen, ich will mir keinen Café-Scrambler hinstellen, und auch nicht Off-Road fahren, und auch keine gutgemeinten Tipps, auf welches Modell ich umsteigen soll. Ich fahre nunmal die Guzzi, die behalt ich auch. Ich will mein Alltagsmotorrad einfach noch ein bisschen alltagstauglicher machen. Und da ich in der oberbayerischen Provinz wohne, heißt Alltag hier gelegentlich „nicht-befestigte-Wege“. Schneller als 140 fahren tu ich übrigens eh nie, auch nicht auf der Autobahn, weil mehr geht mit dieser Guzzi auch nicht).
Vielen Dank für euer Feedback ...

Beste Antwort im Thema

Das habe ich wohl gesehen.

Mir liegt es grundsätzlich fern, etwas zu wiederholen, das andere bereits genannt haben. So habe ich mir überlegt, noch was dazu zu schreiben.

Aber der TE hat nach praktischen Erfahrungen gefragt und darüber hatte ich hier nichts gelesen. Ich aber fahre bereits den dritten Satz STR auf verschiedenen Enduros.

Den ersten Satz Pirelli Scorpion STR habe ich in der Toscana und in Slowenien auf der F800GS gefahren.

Ich habe ihn gekauft, weil es der einzige Reifen mit grobem Profil ist, der bis 240 km/h zugelassen ist, das erfordern meine beiden großen BMW-Enduros. (V-Reifen)
Damit bin ich in der Toscana über die Schotterpisten der Marmorbrüche Carraras gerumpelt und durch riesige Matschlöcher auf irgendwelchen Waldpisten geschlingert. Besonders hat mich dieser Reifen als Grobprofiler (ein Grobstoller ist ganz was anderes) aber auf trockener, vor allem aber nasser (Asphalt-)Fahrbahn überzeugt.

Selbst auf dem mit zahllosen Bitumenflicken gespickten Wurzenpass gab es keinerlei Unruhe mit der 800GS, trotz strömenden Regens.

Gleichzeitig erlaubte der pneu auf trockener Straße Schräglagen, die die des K60 scout klar in den Schatten stellen, den ich vorher auf der F800 hatte, der aber vom Geschwindigkeitsindex her nicht mehr zulässig ist (M+S - Regelung weggefallen).

Aufgrund dieser guten Erfahrungen habe ich nach rund 8000 km wieder einen Satz STR auf die F800GS montiert, die mich auch 2019 im Friaul selbst durch ein Schneefeld nicht enttäuscht haben.

Aus diesem Grund habe ich auch meine stärkste Enduro, das ist eine R1200GS, mit dem STR bestückt und bin damit in 9 Tagen 4081 km gefahren. Über Autobahnen, durch die französischen Cevennen, auf abenteuerlichsten Pisten durch die Vulkane der Garrotxa, die Halbwüste der Bardenas Reales mit ihren Schotterpisten und über die entlegensten Schmugglerpfade der Hautes Pyrenées.

Die Reise war so aufregend und spannend, dass ich darüber sogar ein Buch geschrieben habe.

Völlig unaufgeregt hingegen verrichteten die STR ihren Dienst in allen Lagen und auf allen Untergründen.
Nach nun etwa 4500 km haben sie noch die Hälfte des ursprünglichen Profils, was aber nicht heißt, dass die nochmal 4500 halten. 2000 vielleicht, mit etwas ruhigerer Gashand. Dann kommt wieder ein STR drauf.

Das ist mein Beitrag zu dem Thema und damit lass ich es auch bewenden. Alle anderen Enduroreifen die ich auf meinen verschiedenen Fahrzeugen montiert habe (Mitas E09 auf F650GS Dakar, Michelin Anakee Wild auf DR 800S oder Heidenau K60 scout auf NX 650) kann ich getrost weglassen, denn die gibt es nicht als 17" Vorderrad.

Das sei aber auch noch erwähnt: Meine Praxis bezieht sich auf F800GS (90/90-21" Vorderrad, 150/70-17" hinten) und die R1200GS (110/80-19/150/70-17)

Mit einem 17" Vorderrad kann die Charakteristik anders sein.

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doppelt gepostet

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 8. Januar 2020 um 19:58:38 Uhr:



Zitat:

@schlurchi schrieb am 8. Januar 2020 um 19:54:17 Uhr:


Da ist schon mal gut, vielen Dank. Hilft mir, obwohl die natürlich auch nur gelistet haben, was sie verkaufen.

Ich mag die wegen der Bewertungen.
Aber stimmt, alle Firmen sind nicht vertreten. Ich glaube auch nicht, dass es eine komplette Datenbank gibt. Aber ich lerne ggf. gern dazu.

Manchmal gibt es auch Leute in Fachforen für das Motorrad außerhalb von MT, die bessere Kompetenzen haben.

Bei mopedreifen kannst Du die Freigaben nur noch herunterladen, wenn Du registrierter Stammkunde bist. Also Login mit Passwort.

Wenn Du einen Reifen kaufst, bekommst Du sie natürlich.

Zitat:

@Daciageha schrieb am 9. Januar 2020 um 15:29:27 Uhr:


eventuell hilft ja dies weiter ist relativ neu aktualisiert

Ey, Alter ...

Ich kann mich darüber nicht freuen. Die Sache hat nämlich einen großen Haken. Doch dazu später. Erstmal noch zu den Pirelli SR STR für die Guzzi:

Die Frage ist, was im Fahrzeugschein steht. Bei alten Zulassungen (z.B., meiner 89er XTZ 750) stehen häufig Hersteller und Reifenbezeichnung („nur gen.: Bridgestone Trail Wing vuh“) exakt drin. Und natürlich meist welche, die es längst nicht mehr gibt. Oder eben Zollgrößen wie bei der 247E (R80 G/S) bis 1987.

Hier geht nichts ohne die Unbedenklichkeitserklärung, denn das merkt auch das unfähigste Kontrollorgan.

(Für die 247E ab 1988 bekommt man die Freigabe für den STR, die hat Felgen, die für schlauchlose Reifen geeignet sind. Da sehe ich aber kein Problem, das auch für die alte R80G/S durchzubringen, wenn man die Schlauchverwendung in die Papiere einträgt.)

Bei neueren Motorrädern (COC) steht „Reifenfabrikatsbindung gem. BE beachten“ in der ZB1. Da sehe ich vor dem Kontrollorgan kein Problem, denn der weiß nicht, was in der BE steht. Ich im Übrigen auch nicht, weils mir egal ist. Und das prüft nach meiner Erfahrung auch keiner nach, nicht mal bei der HU. Ich war letztes Jahr sechsmal mit Motorrädern bei der HU.

Wenn die Daten stimmen und Marke/Typ vorn und hinten dieselbe ist, ist alles gut.

Das entspricht auch dem, was der ADAC in seinen Informationen unter 1.1.3. schreibt, das wurde im GS-Forum schon diskutiert, weil das eher ein Problem als einen Fortschritt darstellt:

Schnelle Enduro und „langsame“ Stollenreifen.

Viele Grobiane sind bauartbedingt eben nur bis 160, 180 oder 190 km/h zugelassen.

Abmessungen, Traglast und V-Index müssen passen, bislang geht auch M+S mit Bäpper durch, auch wenn das eigentlich zu beanstanden ist, wenn der Reifen ab 2018 produziert wurde.

Genau da liegt auch das Problem mit dieser Änderung der Vorschriften, die die Situation eher verschlechtert, als verbessert.

Denn momentan kann ich noch einen „Langsamen“ Reifen auf einer schnellen Maschine fahren, wenn ich vom Hersteller eine entsprechende UBB habe. Meist steht dann aber ein Sternchen unter dem zu lesen ist „Produktionsdatum bis 31.12.2017, Aufkleber im Sichtbereich“.

Ab sofort und mit einem Reifen DOT 2020 ist das Papier wertlos. Dann kann man alle Heidenau K60 Conti TKC80, Michelin Anakee Wild usw. in die Tonne treten, wenn für das Moped mindestens ein H-Reifen vorgeschrieben ist.

Ich habe aktuell auf meine Suzuki DR800S einen neuen (2019) Anakee Wild aufgezogen. Das ist ein „R“-Reifen, zugelassen bis 170 km/h. In den Papieren ist ein „S“ – Reifen vorgesehen, obwohl der Dampfhammer nur 160 rennt. Aber für die DR BIG habe ich eine UBB. Ohne die Beschränkung auf das Herstellungsdatum. Ab DOT 2020 ist das passé.

Auf meine 3LD (Yamaha XTZ 750) darf ich den Anakee Wild nicht mehr montieren, wenn ich keinen mit DOT5317 oder früher erwische. Die will H-Reifen (Vmax 180 km/h) Und da gibt’s die Datumsbeschränkung für die M+S-Kennzeichenung beim STR.

Witzigerweise nicht für den Conti TKC80, wenn der auch nur bis 160 km/h gefahren werden darf. Aber da genügt der Aufkleber.. Verstehe, wer will.
Steht so in den UBB (Anhang)
Dann bleibt aktuell bei groben Profilen eigentlich nur der Pirelli Scorpion Rallye STR übrig.

Echt, für die GS 247E gibt es den STR?

Bin ich zu blöd zum suchen.

Ich hab die TL Felge.

Finde die UBB aber die mit Auflage das ein Schlauch zu verwenden ist und Speedindex.
Siehe https://www.pirelli.com/.../r-80-gs-my-1988

Hast du da noch was anderes?

Ich fahre den Avon Trailrider auf der Honda NC, hat auch eine Freigabe (obwohl nicht notwendig).
Ist sehr gut auf der Straße und etwas besser abseits als ein reiner Straßenreifen.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 9. Januar 2020 um 19:56:48 Uhr:


Bei neueren Motorrädern (COC) steht „Reifenfabrikatsbindung gem. BE beachten“ in der ZB1.

Jein. Das wurde auch bei alten Maschinen mit STVZO-Zulassung automatisch eingetragen wenn die Maschine umgemeldet wurde - beispielsweise meine XJ 600 S von 1995 (keine E-Homologation).

Bei den neueren Maschinen stand es in jedem Fall schon von Anfang an drin, da hast du Recht.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 9. Januar 2020 um 19:56:48 Uhr:


Denn momentan kann ich noch einen „Langsamen“ Reifen auf einer schnellen Maschine fahren, wenn ich vom Hersteller eine entsprechende UBB habe. Meist steht dann aber ein Sternchen unter dem zu lesen ist „Produktionsdatum bis 31.12.2017, Aufkleber im Sichtbereich“.

Ab sofort und mit einem Reifen DOT 2020 ist das Papier wertlos. Dann kann man alle Heidenau K60 Conti TKC80, Michelin Anakee Wild usw. in die Tonne treten, wenn für das Moped mindestens ein H-Reifen vorgeschrieben ist.

Wobei die Aktion mit der DOT ja von manchem Hersteller ohne Eintrag in die UBB umgesetzt wurde. Da wäre dann die Frage: Gilt die alte UBB noch? Und wenn nicht -> wie sollte das der Beamte vor Ort ermitteln können?

Bei der UBB die ich damals von Mitas für den E-07 Dakar erhalten habe steht nichts drin. War ja auch vor der M+S-Gesetzesänderung. Gut, habe inzwischen einen anderen Pneu drauf, aber die UBB hätte ich ja noch parat... 😉

Ausschnitt der UBB - schön einlaminiert für unter die Sitzbank. 😉

Grüße, Martin

Auf jeden Fall ist das scheisskompliziert und für den Laien kaum noch zu verstehen.

Den Spruch mit Reifenfabrikatsbindung lt. BE hat mich auch verunsichert als ich vor kurzem meine 95er Transe zugelassen habe.
Da der TÜV direkt mit vor Ort ist, habe ich da mal nachgefragt, aber mein Moped hat keine Bindung, der Satz sagt also erstmal nichts aus.
Kann der Schutzmann eigentlich vor Ort in die BEs gucken?
Ich habe mir die Seite ausdrucken lassen, bis auf die Größen, Traglast und Geschwindigkeitsindex steht da nichts weiter.
Den Zettel nehme ich lieber mit.

Genau so ist das. Ob das Kontrollorgan die BE beim KBA einsehen kann, liegt am Equipment an der Kontrollstelle. Man kann es nicht ausschließen. Ich persönlich kenne aber keinen, der das je gemacht hat und ich war bei vielen Kontrollstellen dabei. Ich denke, das wäre ein unverhältnismäßiger Aufwand, das will keiner.

Dieser Satz wird mittlerweile allgemein immer eingetragen. Ich war mit dem Komplettumbau einer NX650 Dominator beim TÜV Süd (GzEdBE) auch da wurde nicht nachgeschaut, sondern eben dieser Satz vermerkt. Die ist EZ 1991. Vorher war noch eine Markenbindung in den Papieren.

Ich sags mal so, ohne damit eine rechtsverbindliche Aussage zu treffen:

Solange die Größe, der Geschwindigkeitsindex und die Traglastzahl passen sowie beide Reifen vuh vom selben Hersteller und Typ sind, wird das keine Sau interessieren.
So betrachtet, würde ich an Stelle des TE diesen Pirelli Rallye STR ohne mit der Wimper zu zucken montieren, wenn dieser Satz in der ZB1 steht.

Zitat:

@darkestmind schrieb am 10. Januar 2020 um 18:52:02 Uhr:


Kann der Schutzmann eigentlich vor Ort in die BEs gucken?

Nein. Das ist ja auch sein Problem. Habe das mal hier aufbereitet:

www.600ccm.info - XJ 600 S/N: »Reifenfabrikats­bindung gem. Betriebs­erlaubnis«

Bei einer Kontrolle hat er nur den Teil I zur Verfügung. Niemand muss seine BE oder das CoC mitschleppen.

UBB gibt es keine wenn sowieso keine Reifenfabrikatsbindung vorlag und die Dimensionen passen.

UBB gibt es dann, wenn die Maschine eine Bindung hat(te) und der Hersteller seinen Reifen gerne an die Besitzerinnen und Besitzer der Maschine verkaufen will. In Deutschland - den Rest der Welt interessiert das sowieso nicht.

Exkurs. Als ich meine XJ 600 S auf 45 kW "leistungsgesteigert" hatte und dies mit dem Papierkram von Yamaha eintragen lassen wollte hat der nette Dekra-Mensch sich geweigert die "Uraltpellen" einzutragen. Von Yamaha war's eigentlich so vorgesehen gewesen, der Sachverständige hat's aber abgelehnt weil es eben sinnfrei ist einen Pneu einzutragen der gar nicht mehr produziert wird. 😉

Somit hatte ich die 45 kW in den Papieren stehen - ohne die Vorgabe der Reifenfabrikatsbindung.

Grüße, Martin

Zitat:

@darkestmind schrieb am 10. Januar 2020 um 18:52:02 Uhr:



Kann der Schutzmann eigentlich vor Ort in die BEs gucken?

Das kommt -wie ich oben schon schrieb- auf den Einzelfall an. Grundsätzlich kann er das vor Ort, sofern der Streifenwagen über ein Datenfunkterminal verfügt. Bei angeordneten Kontrollstellen, z.B., des KTM ist meist ein Bearbeitungstrupp dabei, die haben online Zugriff auch auf die Datenbanken des KBA.

Es reicht, das Kennzeichen oder die FIN einzugeben. Manch einer würde sich wundern, welche Informationen man über Fahrzeug und Halter (auch ehemalige) nach Eingabe von ein paar Zahlen und Buchstaben als Zugangsberechtigter erhält.

Wenn er es für angemessen hält, wird also der Kontrollbeamte mit den Papieren zur Bearbeitung gehen und um eine entsprechende Überprüfung bitten.

Selbst wenn kein Bearbeitungsmodul dabei ist, haben Streifenwagen Funkverbindung zur Dienststelle und zur Datenstation. Zudem verfügt heute jede Besatzung über ein dienstliches, mobiles Telefon.

Es reicht, der Dienststelle anzurufen, die FIN durchzugeben und um Überprüfung zu bitten.

Für den umrüstungswilligen Kradbesitzer wäre es also interessant zu wissen, ob für sein Fahrzeug entsprechende Eintragungen in der COC vorhanden sind, oder nicht. Das Blöde ist, dass er eben nicht die Möglichkeiten wie die Kontrollorgane hat, das mal eben zu checken. Der TÜV Süd kann das auch, falls man da jemanden kennt.

Richtig ist, dass die Wahrscheinlichkeit, dass das Kontrollorgan sich die Mühe einer Überprüfung macht, wenn die Basisdaten stimmen, gegen Null tendiert. Aber zwischen "nicht wollen" und "nicht können" ist eben ein Unterschied.

Möglicherweise könnte allerdings eine "Gelände"-Bereifung auf einem Cruiser Mißtrauen erwecken, das zu so einer Überprüfung führt. Das kann durchaus auch im Nachhinein geschehen, also nicht an der Kontrollstelle, wo man den zu Kontrollierenden nicht über Gebühr aufhalten darf und soll (Verhältnismäßigkeit) Dann macht man ein Foto, überprüft das in Ruhe auf der Dienststelle und schickt ggf. einen "Nachbrenner".

Jetzt sollte man wissen, was in der COC dieser Guzzi steht. Sind da keine Markenbindungen vorgesehen, kann man den STR problemlos aufziehen.

Man muss aber keinen kennen beim TÜV um dort einen Blick rein werden zu können.
Ich habe beim TÜV Nord bereits zwei mal in die BE meiner Kräder sehen dürfen/lassen.
Da steht so einiges drin, das stimmt, die Manipulatoren haben es ab diesem Punkt sehr schwer.
Freundliche Nachfrage hat immer gereicht, ggf. noch was in die Kaffeekasse und alles ist bestens.

Zitat:

@sam66 schrieb am 9. Januar 2020 um 23:16:17 Uhr:


Ich fahre den Avon Trailrider auf der Honda NC, hat auch eine Freigabe (obwohl nicht notwendig).
Ist sehr gut auf der Straße und etwas besser abseits als ein reiner Straßenreifen.

Den Trailrider habe ich auch auf meiner F800ST. Ist der einzige offroadtaugliche Reifen mit Freigabe für die BMW.
Ich habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht.
Der Reifen funktioniert auf miserablen rumänischen Waldwegen mit Schotter oder Matsch hervorragend und lässt auch Heizerei auf der Transalpina bei 35°C zu ohne zu schwächeln.

Zitat:

@darkestmind schrieb am 11. Januar 2020 um 15:30:52 Uhr:


Man muss aber keinen kennen beim TÜV um dort einen Blick rein werden zu können.

Die Zeiten mit Bakschisch in die Kaffeekasse sind hier lange vorbei. Man kann nicht einmal mehr in der Prüfstelle Herrenberg anrufen, wenn man die interne Nummer nicht kennt und die paar Stunden in der Woche, an denen dieses Telefon vom freundlichen Fräulein besetzt ist.

Sonst landet man in einem call-Center sonstwo und kann da Termine machen. Und einfach mal vorbeifahren und fragen, welche Reifen denn für eine MG Breva zulässig sind, kannst Du hier vergessen. Die haben viel zu viel zu tun, um nach sowas zu suchen. Machen die auch nicht.

Beim TÜV Bernhausen kann man wohl nach einem Auszug aus der BE/COC des Fahrzeugs fragen. Aber offiziell und gegen Gebühr.

Ich brauchte mal einen KBA-Auszug für eine bestimmte Felge. Dafür musste ich zahlen. Wäre damals evtl. auch auf anderem Wege gegangen, aber ich lass mir da nichts anhängen.

KBA-Auskünfte an Privatpersonen kosten m.W. nach auch Geld.

Was ich mir vorstellen könnte, ist, dass man mit den Umrüstungswünschen bei einer Prüfstelle vorspricht und unter Vorlage des Fahrzeugscheins um Auskunft bittet, was man denn montieren darf, wenn der Passus "gem. BE beachten" in der ZB1 steht. Da könnte man dann Glück haben.

Oder schlicht und ergreifend beim Fahrzeughersteller bzw. dem Händler. Das wäre Service.

Ein bißchen bemühen muss man sich aber schon.

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