Gehaltsverzichtsmodel Mercedes E Klasse
Hey Freunde ich brauch mal eure Hilfe.
Wollte mir ein Auto Leasen Gehaltsverzichtsmodel.
Das Auto (Mercedes E Klasse) kostet laut Mercedes 58K bei unseren Partner nur 50K Listenpreis.
Leasingrate liegt bei 575€ mtl. Alles Inklusive
Mein Gehalt liegt bei 3000€ brutto und die Entfernung zur Arbeit ist 19km.
Was würde mich das netto Kosten? Kann mir einer die Rechnung erklären?
Danke
Beste Antwort im Thema
Ein Arbeitgeber, der einem Mitarbeiter mit 3.000 Euro brutto einen Gehaltsverzicht für ein 50.000 Euro Fahrzeug schmackhaft macht, ist von allen guten Geistern verlassen. Das ist unseriös.
98 Antworten
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 9. Dezember 2016 um 19:33:24 Uhr:
(...)
sprich eine Gehaltserhöhung um die Kosten des Firmenwagens wäre für die Führungskraft lukrativer.
Und genau DESWEGEN kriegt er den Dienstwagen. Der läuft nämlich sozialversicherungsfrei :-)
Woher kommt eigentlich der Gedanke, dass sich oft eine Gehaltserhöhung eher lohnt? - Würde das wirklich gerne verstehen.
Anbei ein Beispiel:
AN:
5.000€ Brutto
Steuerklasse 3
Keine Kirchensteuer
Fahrzeug: 50.000€ BLP
Entfernung Arbeitsstätte: 30km
Nettoabzug für den Firmenwagen: 389€
Wenn sich dieser jemand nun also ein Fahrzeug für 25.000€ kauft, 5 Jahre lang nutzt und wir von einem Restwert von 10.000€ ausgehen, liegen die monatlichen Kosten (nur für den Kauf) bei 250€. Versicherung bei geschätzt 50€ pro Monat. Verbleiben also noch 89€ für Steuer, Verschleißteile, Reparaturen & vor allem Sprit.
Selbst wenn derjenige 15.000€ für das Fahrzeug erhalten würde, geht für mich die Rechnung nicht auf. - Und dann haben wir noch nicht mal davon gesprochen, dass die Fahrten zur Arbeit ebenfalls als Werbungskosten abgesetzt werden können, + fahre ich keinen Neuwagen, + erhalte ich i.d.R. kein Neufahrzeug alle 3 Jahre.
Ich kann ja verstehen, dass bei einer Entfernung von >50km zur Arbeitsstätte die Rechnung schwieriger wird. - Aber gibt es neben diesem Punkt sowie einem möglicherweise zu geringem Brutto (siehe TE), noch weitere Gründe?
Zitat:
@azrazr schrieb am 9. Dezember 2016 um 19:52:17 Uhr:
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 9. Dezember 2016 um 19:33:24 Uhr:
(...)
sprich eine Gehaltserhöhung um die Kosten des Firmenwagens wäre für die Führungskraft lukrativer.Und genau DESWEGEN kriegt er den Dienstwagen. Der läuft nämlich sozialversicherungsfrei :-)
Das ist leider nicht richtig. Auf den GWV fallen gemäß § 14 SGB IV in Verbindung mit § 1 SvEV auch SV-Abgaben an. Dies ist für Führungskräfte, die i. d. R. über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, allerdings nicht relevant.
Gruß
Der Chaosmanager
Ja, in dem Fall stimmt das.
Ähnliche Themen
Zitat:
@azrazr schrieb am 9. Dezember 2016 um 20:06:37 Uhr:
Ja, in dem Fall stimmt das.
Wie darf ich das verstehen "in dem Fall"?
Nochmals: Unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze fallen auf den GWV auch SV-Abgaben an.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@azrazr schrieb am 9. Dezember 2016 um 20:06:37 Uhr:
Ja, in dem Fall stimmt das.
Nicht nur in dem Fall, in allen Fällen!
Ist der AN unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, hat er das zu versozialversichern.
Zitat:
@shiddy121 schrieb am 9. Dezember 2016 um 19:58:00 Uhr:
Woher kommt eigentlich der Gedanke, dass sich oft eine Gehaltserhöhung eher lohnt? - Würde das wirklich gerne verstehen.
Dein Denkfehler besteht aus meiner Sicht darin, dass der Firmenwagen auch genau oder annähernd das ist, was man sich sonst auch anschaffen würde. Ist das der Fall, dann lohnt es sich, ist es eben nicht der Fall, dann sieht das ganz schnell anders aus.
Es gibt tatsächlich drei Varianten:
- Firmenwagen mit privater Nutzung
- Firmenwagen ohne private Nutzung, aber abgestellt zuhause -> Fahrtenbuch führen und den Wagen nur für Fahrten zum Kunden nehmen. Fahrten zur ersten Arbeitsstelle sind hierbei bereits steuerlich problematisch, da wird der GWV zuschlagen und es lohnt sich für den Fahrer kaum noch.
- Firmenwagen abgestellt an der ersten Arbeitsstelle und somit definitiv keine privaten Fahrten. Ist eher ein Poolwagen, weil selten an eine Person gebunden. Könnte man aber sicher bei einem Vertriebler der nahe am ersten Arbeitsplatz wohnt gut machen.
Bei Variante 1 gibt es dann noch die Untervarianten:
- Kilometerbegrenzung für private Fahrten.
- Zuschuss durch den Mitarbeiter, z.B. 150€ pro Monat. Mindert direkt den GWV.
- Kein Sprit für Urlaubsfahrten oder auch kein Sprit inkl. im Ausland
Nur bei Variante 1 stellt sich die Frage, ob ein Verzicht auf den Firmenwagen beruflich denkbar ist und sich dann rechnet. Da kommt es dann darauf an, was die Firma an Ausgleich zahlen würde. Denkbar wäre eine Gehaltserhöhung um die Brutto-Leasingrate oder auch um die Brutto-Leasingrate zzgl. typischen Spritkosten. Da kann man schnell auf ein Bruttoplus von mehr als deutlich mehr als 1000 Euro kommen.
Bei mir wäre der Verzicht auf den FW ohne ein Plus im Brutto. Ist einfach nicht vorgesehen in der Regelung. Müsste man individuell verhandeln.
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 9. Dezember 2016 um 20:15:12 Uhr:
Zitat:
@azrazr schrieb am 9. Dezember 2016 um 20:06:37 Uhr:
Ja, in dem Fall stimmt das.Wie darf ich das verstehen "in dem Fall"?
Nochmals: Unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze fallen auf den GWV auch SV-Abgaben an.
Gruß
Der Chaosmanager
JA! In dem Fall, in dem die Beitragsbemessungsrenze überschritten ist.
Zitat:
@azrazr schrieb am 10. Dezember 2016 um 20:40:07 Uhr:
JA! In dem Fall, in dem die Beitragsbemessungsrenze überschritten ist.
Und ist er das nicht, dann muss der geldwerte Vorteil auch sozialversicherungspflichtig behandelt werden. Sprich das geht voll in die Rente, ist also aus der Sicht sogar positiv für den AN.
Zitat:
@azrazr schrieb am 10. Dezember 2016 um 20:40:07 Uhr:
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 9. Dezember 2016 um 20:15:12 Uhr:
Wie darf ich das verstehen "in dem Fall"?
Nochmals: Unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze fallen auf den GWV auch SV-Abgaben an.
Gruß
Der ChaosmanagerJA! In dem Fall, in dem die Beitragsbemessungsrenze überschritten ist.
Dann lies bitte nochmals vollständig, was ich (und auch Jupp78) geschrieben haben ...
Grüße
Der Chaosmanager
Chaos - was ist Dein Problem! Dein Einwand war 100% korrekt - und hat mich an die Beitragsbemessungsgrenze erinnert. Es ist alles gut! Was willst Du noch dazu erklären?
Zitat:
@azrazr schrieb am 10. Dezember 2016 um 21:24:59 Uhr:
Chaos - was ist Dein Problem! Dein Einwand war 100% korrekt - und hat mich an die Beitragsbemessungsgrenze erinnert. Es ist alles gut! Was willst Du noch dazu erklären?
Du willst offensichtlich nicht verstehen, dass UNTERHALB der Beitragsbemessungsgrenze auf den GWV auch SV-Abgaben anfallen ...
Das ist aber nicht mein Problem, sondern Deines ...
Grüße
Der Chaosmanager
Zitat:
@azrazr schrieb am 11. Dezember 2016 um 07:53:56 Uhr:
Auf meinem Gehaltszettel waren durch den Geschäftswagen weniger Sozialabgaben.
Jetzt müsstest du zur Bewertung noch schreiben, wie hoch dein brutto ohne Dienstwagen war, LP des Autos, über welches Jahr wir sprechen, ob du in West oder Ost wohnst und zumindest auch ob eine PKV bestand, ;-)
Zitat:
@azrazr schrieb am 11. Dezember 2016 um 07:53:56 Uhr:
Auf meinem Gehaltszettel waren durch den Geschäftswagen weniger Sozialabgaben.
Sorry, ich habe vom Sozialversicherungsrecht gemäß SGB IV geschrieben und Du beschreibst Deinen persönlichen Fall, der nach Deinen eigenen Worten anders gelagert war:
Am 08.12. hattest Du geschrieben, dass Du aus eigener Erfahrung nur das Gehaltsumwandlungsmodell kennen würdest. Wenn Dein Gehalt gekürzt wurde, ist es logisch, dass auch die SV-Abgaben gesunken sind ...
Wenn ein AN bei ungekürztem Gehalt den GWV für einen Firmenwagen zusätzlich versteuern muss (das ist nach meiner Erfahrung der Normalfall), dann steigen auch die SV-Abgaben (bei Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze).
Gruß
Der Chaosmanager