Gehaltsverzichtsmodel Mercedes E Klasse
Hey Freunde ich brauch mal eure Hilfe.
Wollte mir ein Auto Leasen Gehaltsverzichtsmodel.
Das Auto (Mercedes E Klasse) kostet laut Mercedes 58K bei unseren Partner nur 50K Listenpreis.
Leasingrate liegt bei 575€ mtl. Alles Inklusive
Mein Gehalt liegt bei 3000€ brutto und die Entfernung zur Arbeit ist 19km.
Was würde mich das netto Kosten? Kann mir einer die Rechnung erklären?
Danke
Beste Antwort im Thema
Ein Arbeitgeber, der einem Mitarbeiter mit 3.000 Euro brutto einen Gehaltsverzicht für ein 50.000 Euro Fahrzeug schmackhaft macht, ist von allen guten Geistern verlassen. Das ist unseriös.
98 Antworten
Zitat:
@azrazr schrieb am 9. Dezember 2016 um 00:23:53 Uhr:
Das ist doch alles dasselbe. Nur hast Du eben eine saftige Gehaltserhöhung, die die Versteuerung der geldwerten Vorteile abfedert. Das ist halt eine Luxusversion.
Für mich ist es nicht das selbe, ob man für einen Firmenwagen auf einen Teil seines Gehalts verzichten muss oder den Firmenwagen ohne Zuzahlung gestellt bekommt. Mit "Luxusversion" hat die Gestellung eines Firmenwagens nichts zu tun, ebenso wenig mit einer Gehaltserhöhung. Bei Führungspositionen und bei Vertriebsmitarbeitern ist es sehr weit verbreitet, dass ein Firmenwagen dazu gehört. Bei Mitarbeitern, die häufig beruflich unterwegs sind, ist es für Firmen häufig die günstigste Lösung.
Zitat:
"Früher" gab es auch wohl noch andere Modelle - die gibt es nimmer...
Ich weiß nicht, was Du unter "früher" verstehst. Sowohl früher als auch heute ist es (wie schon gesagt) weit verbreitet, dass man als Führungskraft oder als Vertriebler einen Firmenwagen (einschl. Privatnutzung) zur Verfügung gestellt bekommt.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 9. Dezember 2016 um 11:59:20 Uhr:
@Chaosmanager schrieb am 9. Dezember 2016 um 11:59:20 Uhr:
Zitat:
"Früher" gab es auch wohl noch andere Modelle - die gibt es nimmer...
Ich weiß nicht, was Du unter "früher" verstehst. Sowohl früher als auch heute ist es (wie schon gesagt) weit verbreitet, dass man als Führungskraft oder als Vertriebler einen Firmenwagen (einschl. Privatnutzung) zur Verfügung gestellt bekommt.
Bevor wir uns in Begriffen verstricken, die zumindest ich nicht 100% zuordnen kann.
Ich kenne zwei Arten von Dienstfahrzeugen:
- KEINE privaten Fahrten, verboten bis zum Anschlag. Gibt's für umsonst.
- Private Fahrten erlaubt. Auf dem Gehalts-, Lohn-, Tantiemen-, Honorarzettel erscheint der geldwerte Vorteil und wird versteuert (nach irgend einem Schlüssel).
Ein anderes Modell KENNE ich nicht. Sprichst Du von einem dritten Modell, was oben nicht aufgeführt ist? Wenn ja - bitte um einen Link, damit ich mich informieren kann. Wenn nein, dann gibt es den "echten" Dienstwagen nicht. Man kann aber mit jedem Geld beliebig jonglieren, das steht außer Frage. Dass Vertriebler vom Arbeitgeber mehr Entgegenkommen erhalten(*), und dass sich Fürhungskräfte selbst bedienen ist allerdings auch nichts Neues.
Zu (*): die renitenten Vertriebler dürften Bahn fahren. Positiv: ihre Reisezeit ist keine Arbeitszeit. So kann man den Lohn auch drücken. 8h hin, 8h zurück, 2h beim Kunden = 2 x Stundensatz -> fertig. Im Prinzip kann sich ein Vertriebler ohne Geschäftsauto als gekündigt betrachten. Alg II ist in dem Fall lukrativer.
Zitat:
@azrazr schrieb am 9. Dezember 2016 um 12:38:41 Uhr:
Bevor wir uns in Begriffen verstricken, die zumindest ich nicht 100% zuordnen kann.Ich kenne zwei Arten von Dienstfahrzeugen:
- KEINE privaten Fahrten, verboten bis zum Anschlag. Gibt's für umsonst.
- Private Fahrten erlaubt. Auf dem Gehalts-, Lohn-, Tantiemen-, Honorarzettel erscheint der geldwerte Vorteil und wird versteuert (nach irgend einem Schlüssel).
Es mag sein, dass wir uns tatsächlich in unterschiedlichen Begriffen verstricken.
Über die erste Option habe ich nie gesprochen. Die zweite Option beschreibt das übliche Firmenwagenmodell.
Die zweite Option wird nicht nach irgendeinem Schlüssel versteuert, sondern nach den Richtlinien des EStG, d. h. 1 % vom BLP plus 0,03 % je Entfernungskilometer Wohnung-Arbeitsstätte. Alternativ kann sich der AN für ein Fahrtenbuch entscheiden, dann würden die tatsächlichen Kosten für die Privatfahrten versteuert.
Ein Mischmodell ist das in diesem Thread anfangs diskutierte Modell, nämlich der AN verzichtet auf einen Teil des Gehalts und erhält dafür einen Firmenwagen. Das habe ich mit "unechtem" Firmenwagen gemeint.
Zitat:
dass sich Führungskräfte selbst bedienen ist allerdings auch nichts Neues.
Du scheinst ein abenteuerliches Vorstellungsvermögen von Führungskräften zu haben. Für eine angestellte Führungskraft gibt es keine Möglichkeit der Selbstbedienung. Auch für solche Führungskräfte gibt es i. d. R. einen Dienstwagenordnung im Unternehmen.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 9. Dezember 2016 um 12:58:02 Uhr:
(...)
Ein Mischmodell ist das in diesem Thread anfangs diskutierte Modell, nämlich der AN verzichtet auf einen Teil des Gehalts und erhält dafür einen Firmenwagen. Das habe ich mit "unechtem" Firmenwagen gemeint.
Ah - ja, in meinem Kopf fungiert so etwas unter "Privatleasing zu Firmenkonditionen".
Ich frage mich, ob das nicht ein zweischneidiges Schwert ist. Wenn der Mitarbeiter zu Firmenkonditionen "einkauft", muss er den geldwerten Vorteil wiederum versteuern - und kommt am Ende womöglich nicht billiger raus, als bei einem anderen Anbieter, aber ohne Firmenkonditionen.
Bleibt noch evtl. die Bonität der Firma, die ein "besseres" Fahrzeug erlaubt - für Geld, dass besser in der Altersvorsorge angelegt wäre.
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 9. Dezember 2016 um 12:58:02 Uhr:
Zitat:
dass sich Führungskräfte selbst bedienen ist allerdings auch nichts Neues.
Du scheinst ein abenteuerliches Vorstellungsvermögen von Führungskräften zu haben. Für eine angestellte Führungskraft gibt es keine Möglichkeit der Selbstbedienung. Auch für solche Führungskräfte gibt es i. d. R. einen Dienstwagenordnung im Unternehmen.
(....)
Das war eine böse Spitze, gebe ich zu. Pauschal kann man das so nicht sagen, wie ich das dargestellt habe, und auf die Mehrheit der Führungskräfte trifft das auch nicht zu (schon gar nicht auf das Mittelmanagement), aber ein sauberer Herr Schlecker, der Aufsichtsrat einer AG oder der Gesellschafter einer GmbH kann sich durchaus de facto selbst bedienen... Ist aber nicht das Thema hier :-)
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Zitat:
@azrazr schrieb am 9. Dezember 2016 um 13:25:23 Uhr:
aber ein sauberer Herr Schlecker, der Aufsichtsrat einer AG oder der Gesellschafter einer GmbH kann sich durchaus de facto selbst bedienen...
Natürlich kann sich ein Unternehmensinhaber oder Gesellschafter einer GmbH im Rahmen der gesetzlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen selbst bedienen - es ist schließlich sein Unternehmen (damit will ich die Machenschaften des namentlich genannten Unternehmens, der Vermögenswerte vor der Insolvenz verschoben hat, nicht rechtfertigen ... deswegen habe ich geschrieben innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen).
Bei Aufsichtsräten verhält es sich schon anders, die können sich eigentlich gar nicht selbst bedienen ...
Gruß
Der Chaosmanager
Herr Schlecker war "nur" e.K.
NIX mit GmbH. NIX Gesellschafter. Von einer AG ganz zu schweigen.
Erst mal genau informieren und dann schreiben.
Zitat:
@Nr.5 lebt schrieb am 9. Dezember 2016 um 14:21:33 Uhr:
Herr Schlecker war "nur" e.K.NIX mit GmbH. NIX Gesellschafter. Von einer AG ganz zu schweigen.
Erst mal genau informieren und dann schreiben.
Ich weiß das und habe den von mir verwendeten Terminus "Unternehmensinhaber" auf ihn bezogen (weil er genannt war).
Der Beitrag, auf den ich geantwortet hatte, sprach von Herrn Schlecker ODER vom Gesellschafter einer GmbH.
Grüße
Der Chaosmanager
Ich frage mich gerade, wo das Problem ist, wenn sich Firmeninhaber aus dem Unternehmen bedienen. Es ist doch deren Unternehmen und je nach Gesellschaftsform ist das gesamte Vermögen der Firma auch in gewisser Weise Privatvermögen. Und hebe ich vom Firmenkonto zu viel Geld ab, kann ich eben mein Tagesgeschäft nicht mehr bestreiten und habe ein Problem.
Zitat:
@Goify schrieb am 9. Dezember 2016 um 14:33:18 Uhr:
Ich frage mich gerade, wo das Problem ist, wenn sich Firmeninhaber aus dem Unternehmen bedienen. Es ist doch deren Unternehmen und je nach Gesellschaftsform ist das gesamte Vermögen der Firma auch in gewisser Weise Privatvermögen. Und hebe ich vom Firmenkonto zu viel Geld ab, kann ich eben mein Tagesgeschäft nicht mehr bestreiten und habe ein Problem.
Genau das habe ich doch so geschrieben - oder was war an meinem Posting missverständlich?
Grüße
Der Chaosmanager
Leute - ich habe eine kleine Spitze auf UNLAUTERE Personen gesetzt. Ist doch nicht das Thema. Peace!
Chaosmanager, Diskussionsrunden sind dir irgendwie suspekt, scheint mir, oder dürfen zwei Leute nicht die gleiche Meinung äußern, wenn sie einer von beiden schon verlautbart hat? Ich wollte dir doch nur zustimmen mit einer anders ausgeschmückten Antwort und du fühlst dich gleich missverstanden.
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 9. Dezember 2016 um 14:29:18 Uhr:
Ich weiß das und ...
Du warst auch nicht gemeint. 😉
Zitat:
@Goify schrieb am 9. Dezember 2016 um 15:13:46 Uhr:
Chaosmanager, Diskussionsrunden sind dir irgendwie suspekt, scheint mir, oder dürfen zwei Leute nicht die gleiche Meinung äußern, wenn sie einer von beiden schon verlautbart hat? Ich wollte dir doch nur zustimmen mit einer anders ausgeschmückten Antwort und du fühlst dich gleich missverstanden.
Sorry, wenn ein Beitrag unmittelbar auf einen meiner Beiträge folgt, nehme ich an, dass es eine Reaktion auf meinen Beitrag ist. War wohl dann ein Missverständnis.
Wahrscheinlich kommt das daher, weil ich solche Aussagen, auf die ich selbst antworte, in der Regel zitiere, um herauszustellen, auf was ich mich konkret beziehe.
Nochmals sorry.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@azrazr schrieb am 9. Dezember 2016 um 13:25:23 Uhr:
Ah - ja, in meinem Kopf fungiert so etwas unter "Privatleasing zu Firmenkonditionen".
Wobei es durchaus auch noch echte Firmenwagen mit Privatnutzung gibt, die eine Mischform sind.
Beispiel:
Vertriebler mit Firmenwagen. Unternehmen sagt, private Nutzung ist möglich, aber unsere Erfahrung zeigt, das kostet uns als Firma im Mittel 150€ extra im Monat (einfach für den zusätzlichen Sprit, etwas höhere Leasingraten usw.). Das wollen wir, sofern der Mitarbeiter die Privatnutzung wünscht, vom Mitarbeiter zurück (also als Abzug vom Brutto).
Ob das ggf. lohnt, muss man individuell schauen, pauschal, auch nicht als Tendenz, geht das nicht.
Zu Führungskräften sei vielleicht noch ergänzt:
An vielen Stellen gehört ein Firmenwagen einfach zum guten Ton, auch wenn die Führungskraft diesen eigentlich genau gar nicht für dienstliche Zwecke und nur fürs Private braucht. Würden sich beide Seiten da tatsächlich mal zusammensetzen, dann würde sich oft heraus stellen, dass es gar nicht wirklich lohnt, sprich eine Gehaltserhöhung um die Kosten des Firmenwagens wäre für die Führungskraft lukrativer.
Bei Führungskräften ist das Auto schlicht ein Teil des Gehalts, zumindest öfters. Und bei einigen Firmen kann man am Firmenfahrzeug ablesen welchen Status die jeweilige Person hat.
Vor Jahren kam zum AG meines Vaters ein Klinkenputzer der gerne mehr Gehalt gehabt hätte statt einen Firmenfahrzeug, geht nicht und war auch nicht verhandelbar. Aber der Typ ist Anfangs mit der kleinsten möglichen Kiste gekommen die es bei dem Laden gab = Anfänger und Bezirk mit wenig Umsatz. Nach einem guten Jahr kam der gute Mann mit einem 5er BMW = fetter Monatsumsatz. Für diesen Weg brauchten Viele mehre Jahre oder blieben beim 3erBMW hängen. Aber diese Firma setzt wohl auch darauf das man den Ehrgeiz des Vertriebspersonal auch nach Außen sehen kann. Wenn ein Neuer mit dem 5er ankommt und der Altgediente immer noch im 3er rumfährt baut das einen gewissen Druck auf, aber keine Ahnung ob das noch so läuft bei dieser Firma.