Gehaltsverzichtsmodel Mercedes E Klasse

Mercedes E-Klasse S213

Hey Freunde ich brauch mal eure Hilfe.

Wollte mir ein Auto Leasen Gehaltsverzichtsmodel.

Das Auto (Mercedes E Klasse) kostet laut Mercedes 58K bei unseren Partner nur 50K Listenpreis.

Leasingrate liegt bei 575€ mtl. Alles Inklusive

Mein Gehalt liegt bei 3000€ brutto und die Entfernung zur Arbeit ist 19km.

Was würde mich das netto Kosten? Kann mir einer die Rechnung erklären?

Danke

Beste Antwort im Thema

Ein Arbeitgeber, der einem Mitarbeiter mit 3.000 Euro brutto einen Gehaltsverzicht für ein 50.000 Euro Fahrzeug schmackhaft macht, ist von allen guten Geistern verlassen. Das ist unseriös.

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Zitat:

@hoinzi schrieb am 7. Dezember 2016 um 22:43:02 Uhr:



Zitat:

@kaiverbo schrieb am 7. Dezember 2016 um 13:56:13 Uhr:



Es wird halt überall schön propagiert, wie toll doch Firmenwägen sind und wie enorm die Firmen sich dabei auf Staatskosten Autos leisten.
Ich habe mir das selbst schon oft durchgerechnet, und insgeheim gehofft, dass ich damit günstiger wegkommen würde - Pustekuchen 😁

Ein Firmenwagen ist halt ein gutes Stück weit natürlich auch Statussymbol gegenüber Nachbarn und Freunden/Bekannten. Da macht eine E-Klasse natürlich mehr her als eine A-Klasse. 😉

Aber das kann man auch erreichen indem man nicht den Firmenwagen sondern stattdessen lieber eine kräftige Gehaltserhöhung nimmt.

Das Mehr an Netto steckt man in die Finanzierung der E-Klasse.

Vorteil:

- Kein Nachteil im Krankheitsfall, bei Rente usw.

- man besitzt das Auto auch nach Beendigung der Finanzierung und kann dann ohne monatliche Rate weiterfahren

- das erhöhte Gehalt bleibt bestehen

Ich jedenfalls würde immer die 500€ Gehaltserhöhung vorziehen.

Zitat:

Aber das kann man auch erreichen indem man nicht den Firmenwagen sondern stattdessen lieber eine kräftige Gehaltserhöhung nimmt.
...
Ich jedenfalls würde immer die 500€ Gehaltserhöhung vorziehen.

Brutto oder netto? Was bei deiner Logik nicht stimmt. Achtung, Milchmädchenrechnung:

500€ brutto, die dich die E-Klasse als Firmenwagen kostete, sind als Gehaltserhöhung irgendwas um die 250€ netto. Viel Erfolg damit ein 60.000€ Auto zu finanzieren, wenn du dann in 25 Jahren fertig bist, ist der Wagen dreimal verschrottet.

500€ netto wären irgendwas um die 1000€ brutto. Das ist schon eine ordentliche Gehaltserhöhung, selbst damit wäre die Finanzierung der 60.000€ E-Klasse noch schwierig. Für 1.000€ brutto könntest du dir aber Firmenwagen aussuchen, die weit über eine E-Klasse hinausgehen...

Mal ganz außen vor gelassen, dass du eben keine sorgen zu Reparaturen, Versicherung, Wartung, Wertverlust etc. hast.

Von daher würde ich deine Aussage so pauschal nicht stehen lassen, das sollte jeder für sich im Einzelfall selbst entscheiden und berechnen.

Zitat:

@hoinzi schrieb am 7. Dezember 2016 um 22:43:02 Uhr:



Zitat:

@kaiverbo schrieb am 7. Dezember 2016 um 13:56:13 Uhr:



Es wird halt überall schön propagiert, wie toll doch Firmenwägen sind und wie enorm die Firmen sich dabei auf Staatskosten Autos leisten.
Ich habe mir das selbst schon oft durchgerechnet, und insgeheim gehofft, dass ich damit günstiger wegkommen würde - Pustekuchen 😁

Ein Firmenwagen ist halt ein gutes Stück weit natürlich auch Statussymbol gegenüber Nachbarn und Freunden/Bekannten. Da macht eine E-Klasse natürlich mehr her als eine A-Klasse. 😉

Ich habe mit 2 metern Höhe und einem zulasten der Sitzhöhe gebauten Körper nicht die große Auswahl an Autos (es passen aktuell: MB 205(hier ist die Sonnenblende arg im Sichtfeld)/213/222, Audi: A6/8, BMW: F07/10/11/34&G10).
Die E-Klasse wäre dabei auch mein Favourit, bewegen sich die Autos auch alle in einem ähnlichen Preisrahmen (die Großen mal ausgenommen..).
Bei den Kosten für den Unterhalt vergeht mir aber die "Freude" auf eines der Modelle, spätestens dort versucht dann ja auch jeder irgendwie zuzusehen, ob sich die Kosten drücken lassen können - auf ein erträgliches Niveau.

Wäre ich viel unterwegs, dann würde ich den 204er definitiv eintauschen, aber nicht des Prestiges wegen sondern der Sicherheit.
Mein Vater hatte zuletzt mit seinem GLK einen unspektakulären Auffahrunfall (30km/h), obwohl bei ihm aber noch "eine Handvoll" Platz zwischen Kopf und Decke ist, hatte er sich dort leicht verletzt - nicht auszudenken wie das aussieht bei 80 - dort habe ich einige Bedenken, da ich im 204er schon recht buckelig sitzen muss.

Zitat:

500€ netto wären irgendwas um die 1000€ brutto. Das ist schon eine ordentliche Gehaltserhöhung, selbst damit wäre die Finanzierung der 60.000€ E-Klasse noch schwierig. Für 1.000€ brutto könntest du dir aber Firmenwagen aussuchen, die weit über eine E-Klasse hinausgehen...

Mal ganz außen vor gelassen, dass du eben keine sorgen zu Reparaturen, Versicherung, Wartung, Wertverlust etc. hast.

Von daher würde ich deine Aussage so pauschal nicht stehen lassen, das sollte jeder für sich im Einzelfall selbst entscheiden und berechnen.

Beim Firmenwagen für 1000€ Brutto muss aber auch die Firma was dazulegen.
Im Endeffekt sind die Kosten für Reparaturen, Sprit, Service, Wertverlust einfach da, sie können nur verlagert und unterschiedlich versteuert werden.
Pauschalisieren kann man beim Firmenwagen einfach nichts, die Erklärungen dazu gab es schon häufig im Thread.

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Mal kurz zu den Anmerkungen "Das kann man so pauschal nicht betrachten"

STIMMT!

Als Poster in einem Forum hat man KEINE andere Wahl, als seine eigene Sichtweise darzulegen. Der geneigte Leser ist dann aufgerufen, das Posting zu ignorieren, oder zu überlegen, ob diese Sichtweise auch auf IHN zutrifft.

Behaupte ich mal pauschal :-)

Meine Aussagen betreffen mein Exgehalt, meine Entfernungen, meine Nutzung und einen relativ breiten Ring drumherum. Wer wesentlich anders aufgestellt ist, muss halt selbst mal nachrechnen. :-)

Zitat:

@azrazr schrieb am 8. Dezember 2016 um 09:18:48 Uhr:


...

Als Poster in einem Forum hat man KEINE andere Wahl...

Man hat immer eine Wahl, in diesem Fall z.B.: einfach mal die Finger von der Tastatur lassen.

Zitat:

@azrazr schrieb am 7. Dezember 2016 um 15:06:25 Uhr:



Und noch eine Sache: der Beitrag zur Rentenversicherung sinkt bei Firmenwagennutzung! Das ist gut? Oder schlecht: man kriegt später (je nach Wagen) weniger oder deutlich weniger staatliche Rente - bei gleichem "Lohn"....

Erstens dürften die meisten Firmenwagenberechtigten über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, so dass dies nicht relevant ist.

Falls der AN unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient, ist der geldwerte Vorteil auch SV-pflichtig - also keine Einbußen bei der späteren Rente.

Ich spreche ausdrücklich vom "echten" Firmenwagen, nachdem Du Deinen Beitrag diesbezüglich nicht differenziert hast. Gehaltsumwandlungsmodellen stehe ich per se skeptisch gegenüber.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 8. Dezember 2016 um 12:11:05 Uhr:



(...)
Ich spreche ausdrücklich vom "echten" Firmenwagen, nachdem Du Deinen Beitrag diesbezüglich nicht differenziert hast. Gehaltsumwandlungsmodellen stehe ich per se skeptisch gegenüber.

Gruß
Der Chaosmanager

Öh... Was ist ein "echter" Firmenwagen? Der, den man privat nicht nutzen darf? Der ist doch geschenkt!

Für die private Nutzung kenne ich (für Angestellte) nur das Gehaltsumwandlungsmodell, und nur darauf habe ich mich bezogen. Gibt es etwas Anderes bei PRIVATER Nutzung?

Und - ich war WEIT unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, habe aber einen Firmenwagen gekriegt. Grund: ständig raus zu Kunden. Eine Weile habe ich 30 ct/km für meinen Wagen abgerechnet, aber irgendwann habe ich "gedroht", mir einen 500 EUR-Fiesta zuzulegen, egal wie der aussieht und egal ob er liegenbleibt, wenn ich keinen Firmenwagen kriege. Da habe ich einen Firmenwagen gekriegt, und als Dank für den Einsatz meines eigenen Wagens im Vorfeld durfte ich den Firmenwagen auch privat nutzen. Der Firmenwagen war aber "nur" ein A1 TDI 90 PS Basisausstattung + Radio + Piepser + Tempomat (ich fuhr Golf VI 2.0 TDI Highline mit allem, was Golf reinpacken konnte, außer Leder und der Navieinheit im Bildschirmradio).

Das Dienstfahrzeug war also deutlich "minderwertiger" - aber ich war Tausend Prozent zufrieden und glücklich. Vor allem, weil der Audi mit 21.000 EUR Neupreis sehr günstig für Privatfahrten war.

Zitat:

@azrazr schrieb am 8. Dezember 2016 um 13:04:26 Uhr:



Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 8. Dezember 2016 um 12:11:05 Uhr:



(...)
Ich spreche ausdrücklich vom "echten" Firmenwagen, nachdem Du Deinen Beitrag diesbezüglich nicht differenziert hast. Gehaltsumwandlungsmodellen stehe ich per se skeptisch gegenüber.

Gruß
Der Chaosmanager

Öh... Was ist ein "echter" Firmenwagen? Der, den man privat nicht nutzen darf? Der ist doch geschenkt!

Für die private Nutzung kenne ich (für Angestellte) nur das Gehaltsumwandlungsmodell, und nur darauf habe ich mich bezogen. Gibt es etwas Anderes bei PRIVATER Nutzung?

Ja, natürlich. Für mich ist ein echter Firmenwagen ein Fahrzeug, welches der AG zur Verfügung stellt (einschl. privater Nutzung) und der Mitarbeiter nichts dafür bezahlt. Die Privatnutzung muss selbstredend als GWV versteuert werden.

Ein Firmenwagen, der nicht privat genutzt werden darf, ist aus meiner Sicht witzlos.

Für die Firmenwagen, die ich in meinem Berufsleben als Angestellter fuhr, habe ich nie etwas bezahlen müssen, in den meisten Fällen nicht einmal den Sprit für Urlaubsfahrten (und das waren zumeist BMW 5er oder Mercedes E-Klasse, u. a. auch ein BMW V8).

Im Vertrieb kenne ich eigentlich nur "echte" Firmenwagenmodelle, von Gehaltsumwandlung ist da i. d. R. nie die Rede.

Derzeit fahre ich einen Privatwagen, die geschäftlichen Fahrten werden vom AG ersetzt. Ich könnte zwar einen Firmenwagen fahren, müsste dann aber einen Audi nehmen, und das möchte ich nicht.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@Bert1956 schrieb am 8. Dezember 2016 um 08:32:22 Uhr:



Aber das kann man auch erreichen indem man nicht den Firmenwagen sondern stattdessen lieber eine kräftige Gehaltserhöhung nimmt.

Das funktioniert eigentlich nur vernünftig, wenn es sich nicht um einen "echten" Firmenwagen handelt.

Der Grundgedanke ist ja eine Win-Win Situation. Also ein Angestellter der beruflich ein Auto braucht. Dieses Auto nun für Privatfahrten als AG freizugeben, kostet in der Regel nur kleines Geld, spart dem Angestellten aber großes Geld.
Sprich, nutzt man als Angestellter den Firmenwagen nicht privat, kann man nur auf eine sehr kleine Gehaltserhöhung hoffen, die bei weitem nicht reicht, um ein privates Auto zu bezahlen.

Eine teure Nummer ist es nur dann, wenn der Firmenwagen gar nicht für dienstliche Zwecke benötigt wird und der Firmenwagen ausschließlich ein Privatvergnügen für den Angestellten ist. Das lohnt eigentlich für beide Seiten nicht so wirklich. Dann nimmt man lieber das Geld, welches das Auto kostet, als Gehaltserhöhung.

Gehaltsumwandlung oder Gehaltsverzicht vom Barlohn lohnt sich nur, wenn der Gegenwert in der Lohnsteuer oder Sozialversicherung begünstigt ist. Beispielsweise bei
- betrieblicher Altersvorsorge
- Fahrtkostenzuschuß
- Zuschuß zu Kinderbetreuungskosten
- steuerfreies Firmenhandy etc.

Alles andere ist nicht so wirklich interessant. Bei der Umwandlung von 500 Euro Barlohn in 500 Euro Kfz-Privatnutzung spart man ja nichts.

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 8. Dezember 2016 um 13:14:33 Uhr:


Ein Firmenwagen, der nicht privat genutzt werden darf, ist aus meiner Sicht witzlos.

Aus deiner Sich ja, aus der Sicht Anderer vielleicht sogar Sinnvoll. Kenne Einen der sich die Privatnutzung ausdrücklich verbieten lässt. Denn Beruflich fährt Er ca 80000km/Jahr und Privat vielleicht 5000km und da wären auch noch einige Kilometer mit dem Motorrad dabei. Er sieht es schlicht gar nicht ein die 1% zu Versteuern wo Er das Auto Privat eh so gut wie nie nutzen würde.
Man muss den Einzelfall betrachten und kann es nicht pauschal betrachten.
😁 Wobei eine E-Klasse bei 3000€ Brutto sicher keinen Sinn macht, für den Arbeitnehmer, zumindest keinen `Finanziellen.

Ich auch, weil ich keine 5 % mit meinem Firmenwagen privat fahre. Wo soll ich auch groß hin?
Außerdem habe ich ein ganz normales Privatfahrzeug. In Summe wäre es wohl billiger, nur den kostenlosen (Versteuerung nach Fahrtenbuch, kein Gehaltsverzicht oder sonstige Beteiligung) Firmenwagen zu nutzen, aber ein altes Privatauto ist eben stressfreier, wenn man Zementsäcke verlädt oder zwei Fahrräder im Kofferraum transportieren will.

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 8. Dezember 2016 um 13:14:33 Uhr:



Zitat:

@azrazr schrieb am 8. Dezember 2016 um 13:04:26 Uhr:


Öh... Was ist ein "echter" Firmenwagen? Der, den man privat nicht nutzen darf? Der ist doch geschenkt!

Für die private Nutzung kenne ich (für Angestellte) nur das Gehaltsumwandlungsmodell, und nur darauf habe ich mich bezogen. Gibt es etwas Anderes bei PRIVATER Nutzung?

Ja, natürlich. Für mich ist ein echter Firmenwagen ein Fahrzeug, welches der AG zur Verfügung stellt (einschl. privater Nutzung) und der Mitarbeiter nichts dafür bezahlt. Die Privatnutzung muss selbstredend als GWV versteuert werden.

Ein Firmenwagen, der nicht privat genutzt werden darf, ist aus meiner Sicht witzlos.

Für die Firmenwagen, die ich in meinem Berufsleben als Angestellter fuhr, habe ich nie etwas bezahlen müssen, in den meisten Fällen nicht einmal den Sprit für Urlaubsfahrten (und das waren zumeist BMW 5er oder Mercedes E-Klasse, u. a. auch ein BMW V8).

Im Vertrieb kenne ich eigentlich nur "echte" Firmenwagenmodelle, von Gehaltsumwandlung ist da i. d. R. nie die Rede.

Derzeit fahre ich einen Privatwagen, die geschäftlichen Fahrten werden vom AG ersetzt. Ich könnte zwar einen Firmenwagen fahren, müsste dann aber einen Audi nehmen, und das möchte ich nicht.

Gruß
Der Chaosmanager

Das ist doch alles dasselbe. Nur hast Du eben eine saftige Gehaltserhöhung, die die Versteuerung der geldwerten Vorteile abfedert. Das ist halt eine Luxusversion.

"Früher" gab es auch wohl noch andere Modelle - die gibt es nimmer...

Zitat:

@azrazr schrieb am 9. Dezember 2016 um 00:23:53 Uhr:


Das ist doch alles dasselbe. Nur hast Du eben eine saftige Gehaltserhöhung, die die Versteuerung der geldwerten Vorteile abfedert. Das ist halt eine Luxusversion.

Nein, von Gehaltserhöhung ist da nicht die Rede.
Der Vorteil liegt beim Arbeitnehmer auch ohne Gehaltserhöhung da drin, dass er privat kein Fahrzeug von seinem Netto mehr zahlen muss. Das ist einfach nur in der Regel Fahrzeugkosten vs. Pauschalbesteuerung des geldwerten Vorteils.

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