Gehaltsverzichtsmodel Mercedes E Klasse

Mercedes E-Klasse S213

Hey Freunde ich brauch mal eure Hilfe.

Wollte mir ein Auto Leasen Gehaltsverzichtsmodel.

Das Auto (Mercedes E Klasse) kostet laut Mercedes 58K bei unseren Partner nur 50K Listenpreis.

Leasingrate liegt bei 575€ mtl. Alles Inklusive

Mein Gehalt liegt bei 3000€ brutto und die Entfernung zur Arbeit ist 19km.

Was würde mich das netto Kosten? Kann mir einer die Rechnung erklären?

Danke

Beste Antwort im Thema

Ein Arbeitgeber, der einem Mitarbeiter mit 3.000 Euro brutto einen Gehaltsverzicht für ein 50.000 Euro Fahrzeug schmackhaft macht, ist von allen guten Geistern verlassen. Das ist unseriös.

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Zitat:

@A346 schrieb am 6. Dezember 2016 um 18:42:31 Uhr:



Mir ist keine Firmenwagenregelung bekannt, die sich nicht nach der Tätigkeit des AN oder nach seinem Gehalt in der Firma ausrichtet.

Du kannst privat Millonen auf dem Konto haben und bekommst trotzdem keinen Firmenwagen. Warum nicht?
Weil es die Kriterien des AN in Verbindung mit dem Job nicht hergeben.

Da es hier so aussieht, dass der AG die Kosten einfach nur weiter gibt, wird es weder nach Tätigkeit, noch nach Gehalt gehen. Daher ist das Angebot auch nicht wirklich prickelnd.

Ist final aber natürlich Spekulation, da sich der TE sehr mit Infos zurück hält.

Hast recht Jupp,

der TE rückt keine Infos mehr raus. Wird wohl seinen Grund haben...

Ich hatte zu meiner aktiven Zeit mehr wie 3K Brutto, es würde mir aber im Traum nicht einfallen, eine E Klasse zu leasen.

Und in der heutigen Zeit ist 3K nichts, da frage mal die VW Mitarbeiter.
Bei VW hat vor 10 Jahren schon eine Sekräterin schon 3,9K als Lohn verbuchen können.

Zitat:

@A346 schrieb am 6. Dezember 2016 um 18:42:31 Uhr:



Zitat:

@Jupp78 schrieb am 6. Dezember 2016 um 18:32:54 Uhr:


Auch wenn du es nicht akzeptieren magst, Geld kommt in diesem Land bei weitem nicht immer nur von dem Job, in dem derjenige aktuell arbeitet.

Mir ist keine Firmenwagenregelung bekannt, die sich nicht nach der Tätigkeit des AN oder nach seinem Gehalt in der Firma ausrichtet.

Du kannst privat Millonen auf dem Konto haben und bekommst trotzdem keinen Firmenwagen. Warum nicht?
Weil es die Kriterien des AN in Verbindung mit dem Job nicht hergeben.

Bei meinem Vater in der Firma (großer Pharmakonzern) gibt es so eine Regelung.

Der MA kann ein Fahrzeug über den AG leasen und bekommt die Kosten voll auf die Lohnabrechnung. Rechnet sich meiner Meinung nach nicht, ist aber möglich und macht Eindruck bei den Nachbarn.

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Zitat:

@snegel schrieb am 6. Dezember 2016 um 12:22:55 Uhr:


Ich spekuliere jetzt einfach mal mit ;-)
So wie sich das anhört, bekommst du einen Firmenwagen, aber "darfst" die "Leasingrate", oder Teile davon selbst tragen. Bekommst du nicht noch Zuschuss für dienstlich gefahrene Kilometer? So ist das bei uns.

Versteuern musst du natürlich den Listenpreis, zusätzlich wird dir von deinem Bruttogehalt die Nettoleasingrate abgezogen (Zumindest wenn es ein Firmenwagen ist). Will heissen aus deinen 3000 Brutto werden gut 2400€ Brutto. Dann darfst du den Waqgen verteuern nach 1% Methode un 0,03%*19.

Ist das denn so? Die 1%-Versteuerung habe ich doch dann, wenn mir der Arbeitgeber das Kfz kostenlos zur Nutzung überlasst. Wo liegt denn mein geldwerter Vorteil, wenn ich die Leasingrate selbst zahle? Ansonsten würde man für das Fahrzeug ja doppelt bezahlen...

Zitat:

@hoinzi schrieb am 7. Dezember 2016 um 12:00:18 Uhr:


Ist das denn so? Die 1%-Versteuerung habe ich doch dann, wenn mir der Arbeitgeber das Kfz kostenlos zur Nutzung überlasst. Wo liegt denn mein geldwerter Vorteil, wenn ich die Leasingrate selbst zahle? Ansonsten würde man für das Fahrzeug ja doppelt bezahlen...

Naja, der Vorteil besteht darin, dass das Fahrzeug vom Bruttogehalt bezahlt wird und nicht vom Netto.

Kleines Beispiel: Leasingrate 500€ und die 1% Regelung ergibt zufällig auch exakt 500€.
Dann kostet einen das Fahrzeug exakt 500€ netto, sprich genau die Leasingrate. Bekommt der Arbeitgeber nun ganz tolle Leasingraten, weil er Großabnehmer ist und eine riesen Flotte hat, dann kann das lohnen. Aber eine enge Kiste wird es meistens, wenn der AG nichts hinzu gibt.

Die Frage ist eben aber immer auch; würde ein Arbeitnehmer mit dem Einkommen privat auch den Betrag Netto für ein Auto ausgeben welchen er durch diese Regelung weniger überwiesen bekommt?
Schon allein die Idee mit 3k Brutto eine neue E-Klasse leasen zu wollen finde ich seltsam.
Aber vielleicht bin ich da doch etwas konservativ und das mit BJ 1979.

Zitat:

@Sidi A4 2.6 schrieb am 7. Dezember 2016 um 12:50:19 Uhr:


Schon allein die Idee mit 3k Brutto eine neue E-Klasse leasen zu wollen finde ich seltsam.

Nicht seltsam, die Erklärung steht doch schon hier.
Der TE dachte, er spart Wunder was, wenn er es über den AG laufen lässt. Das spiegelt sich schon in seiner Frage wieder, wo denn eigentlich der Vorteil wäre, nachdem man ihn über die Kosten aufgeklärt hat 😉.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 7. Dezember 2016 um 13:23:06 Uhr:



Zitat:

@Sidi A4 2.6 schrieb am 7. Dezember 2016 um 12:50:19 Uhr:


Schon allein die Idee mit 3k Brutto eine neue E-Klasse leasen zu wollen finde ich seltsam.

Nicht seltsam, die Erklärung steht doch schon hier.
Der TE dachte, er spart Wunder was, wenn er es über den AG laufen lässt. Das spiegelt sich schon in seiner Frage wieder, wo denn eigentlich der Vorteil wäre, nachdem man ihn über die Kosten aufgeklärt hat 😉.

Es wird halt überall schön propagiert, wie toll doch Firmenwägen sind und wie enorm die Firmen sich dabei auf Staatskosten Autos leisten.
Ich habe mir das selbst schon oft durchgerechnet, und insgeheim gehofft, dass ich damit günstiger wegkommen würde - Pustekuchen 😁

Firmenwagen lohnt sich (bedingt) bei:

- Abrechnung per Fahrtenbuchmethode (nur der direkte, geldwerte Vorteil von X ct/km wird versteuert)
- für den Arbeitsweg nur unterhalb 8-9 km pro Strecke (1% + Kilometerpauschale)
- wenn man mehr im Außendienst tätig ist, als in der Firma direkt (dann ist der komplette Arbeitsweg unversteuert)

Mit Fahrtenbuchmethode kostet also das Auto "nur" die Versteuerung der tatsächlich angefallenen Kosten pro km - ist immer noch besser, als die kompletten Kosten zu zahlen. Bei der 1%-Regelung zahlt man die Kilometer zur Arbeit PLUS 1% des Wagenwertes, selbst dann, wenn man das Auto gar nicht nutzt (Urlaub, Krankheit, Feiertage...)

Die 1%-Regelung lohnt nur dann, wenn man extra dafür eine Gehaltserhöhung kriegt, damit der Firmenwagen kostenneutral oder weitgehend kostenneutral ausfällt.

Und noch eine Sache: der Beitrag zur Rentenversicherung sinkt bei Firmenwagennutzung! Das ist gut? Oder schlecht: man kriegt später (je nach Wagen) weniger oder deutlich weniger staatliche Rente - bei gleichem "Lohn"....

Kann sich rächen, wenn der Lohn nicht entsprechend erhöht wurde zum Firmenwagen....

Zitat:

@hoinzi schrieb am 7. Dezember 2016 um 12:00:18 Uhr:


Ist das denn so? Die 1%-Versteuerung habe ich doch dann, wenn mir der Arbeitgeber das Kfz kostenlos zur Nutzung überlasst. Wo liegt denn mein geldwerter Vorteil, wenn ich die Leasingrate selbst zahle? Ansonsten würde man für das Fahrzeug ja doppelt bezahlen...

Ja, ist so. Und so wie Jupp schreibt, wird es eng bzw. sinnfrei ohne Zuschuss vom AG. Im Idealfall ist der Zuschuss = Leasingrate. Wir können dadurch sehr frei auswählen welche Fahrzeuge wir möchten ohne große Einschränkungen hinsichtlich Ausstattung. Wenn die Rate dadurch teurer wird als der Zuschuss, muss man sich halt überlegen ob es einem wert ist.

Der Vorteil ist natürlich auch, dass, so wie Jupp schreibt, die Fullservicerate netto vom Brutto abgezogen wird. Das lindert dann wieder die Abgaben und es wird auch keine Mwst. fällig auf die Rate, da ja der AG das Fahrzeug least.

Ich vermute das könnte hier in dem Fall etwas anders sein. Wenn der AG nur erlaubt privat über Firmenkonditionen zu leasen, wäre mMn auch die Rate mit Mwst zu versteuern. Die erste Frage wäre wohl, wer ist Halter des KFZ?
Aber so wir ihr schon geschrieben habt, hält sich der TE mit Infos sehr zurück. Scheint wirklich einer dieser Fälle zu sein, wo die fehlgeleitete Annahme vorherrschte ein Firmenwagen sei umsonst oder wenigstens günstig. Azrazr hat dazu ja etwas verfasst, wann sich ein Dienstwagen rechnerisch lohnt. (Natürlich muss man auch den Aspekt betrachten, dass man als Firmenwagen evtl. ein Auto nimmt, dass man sich privat nicht leisten würde, einfach weil der Spritverbrauch egal ist ;-) )

Zitat:

@azrazr schrieb am 7. Dezember 2016 um 15:06:25 Uhr:


Firmenwagen lohnt sich (bedingt) bei:
...

Das ist so pauschal gar nicht zu sagen.

Zitat:

@azrazr schrieb am 7. Dezember 2016 um 15:06:25 Uhr:


Und noch eine Sache: der Beitrag zur Rentenversicherung sinkt bei Firmenwagennutzung! Das ist gut? Oder schlecht: man kriegt später (je nach Wagen) weniger oder deutlich weniger staatliche Rente - bei gleichem "Lohn"....

😁 Und jetzt sind wir bei dem Punkt warum Arbeitgeber solche Sachen anbieten. Sie sparen den Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungen für den Betrag der Gehaltsumwandlung.
Im Übrigen macht sich das auch bei der Lohnfortzahlung im Krankeitsfall bei mehr als 6 Wochen bemerkbar. Im Grunde überall wo der Nettolohn eine Rolle spielt.

Was Viele beim Leasing auf finanziell Messers Schneide übersehen ist das Sie die Kiste dann über die Laufzeit an der Backe haben, in guten wie auch schlechten Zeiten.

Irgenwie habe Ich den Eindruck das es gerade Mode ist sich Autos zuzulegen die man sich reell betrachtet nicht leisten kann wenn Ich so auf den Parkplatz meines AG schaue oder im weitläufigeren Bekanntenkreis. Relativ neuwertige GLK, S-Klasse oder A5/7 sind bei Hilfsarbeitern wohl Pflicht.
😁 Wobei, in den 90ern war das wohl bei den Klamotten so. Auto das fast zusammenbricht, keine Kohle aber Anzüge und sonstige Klamotten von Boss & Co.

Zitat:

@azrazr schrieb am 7. Dezember 2016 um 15:06:25 Uhr:



Mit Fahrtenbuchmethode kostet also das Auto "nur" die Versteuerung der tatsächlich angefallenen Kosten pro km - ist immer noch besser, als die kompletten Kosten zu zahlen.

Diese pauschale Aussage teile ich nicht. Mit dem Fahrtenbuch spart man nur dann Steuern beim GWV, wenn der Privatanteil relativ gering ist.

Zitat:

Die 1%-Regelung lohnt nur dann, wenn man extra dafür eine Gehaltserhöhung kriegt, damit der Firmenwagen kostenneutral oder weitgehend kostenneutral ausfällt.

Wenn der AG die Kosten des Firmenwagens in voller Höhe übernimmt, kann sich bei hohem Privatanteil die 1%-Pauschalregelung durchaus lohnen.

Weshalb man einen Firmenwagen UND eine Gehaltserhöhung bekommen sollte, kann ich nicht nachvollziehen. Das wäre zwar übermäßig großzügig von Seiten des AG, aber in der Praxis doch unrealistisch. Aber ich habe solch unrealistischen Erwartungshaltungen auch schon bei Mitarbeitern erlebt ... Da gab es einen, der zwar gerne den Firmenwagen (Typ und Ausstattung nach seiner Wahl) wollte, der aber verlangte, dass der AG die Versteuerung des GWV in Form einer entsprechenden Gehaltserhöhung übernehmen sollte. Dem habe ich dann gesagt, dass er zwei Möglichkeiten hätte: Entweder er nimmt den Firmenwagen oder er lässt es bleiben.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@kaiverbo schrieb am 7. Dezember 2016 um 13:56:13 Uhr:



Es wird halt überall schön propagiert, wie toll doch Firmenwägen sind und wie enorm die Firmen sich dabei auf Staatskosten Autos leisten.
Ich habe mir das selbst schon oft durchgerechnet, und insgeheim gehofft, dass ich damit günstiger wegkommen würde - Pustekuchen 😁

Ein Firmenwagen ist halt ein gutes Stück weit natürlich auch Statussymbol gegenüber Nachbarn und Freunden/Bekannten. Da macht eine E-Klasse natürlich mehr her als eine A-Klasse. 😉

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