Gehaltsverzichtsmodel Mercedes E Klasse
Hey Freunde ich brauch mal eure Hilfe.
Wollte mir ein Auto Leasen Gehaltsverzichtsmodel.
Das Auto (Mercedes E Klasse) kostet laut Mercedes 58K bei unseren Partner nur 50K Listenpreis.
Leasingrate liegt bei 575€ mtl. Alles Inklusive
Mein Gehalt liegt bei 3000€ brutto und die Entfernung zur Arbeit ist 19km.
Was würde mich das netto Kosten? Kann mir einer die Rechnung erklären?
Danke
Beste Antwort im Thema
Ein Arbeitgeber, der einem Mitarbeiter mit 3.000 Euro brutto einen Gehaltsverzicht für ein 50.000 Euro Fahrzeug schmackhaft macht, ist von allen guten Geistern verlassen. Das ist unseriös.
98 Antworten
Ich spekuliere jetzt einfach mal mit ;-)
So wie sich das anhört, bekommst du einen Firmenwagen, aber "darfst" die "Leasingrate", oder Teile davon selbst tragen. Bekommst du nicht noch Zuschuss für dienstlich gefahrene Kilometer? So ist das bei uns.
Versteuern musst du natürlich den Listenpreis, zusätzlich wird dir von deinem Bruttogehalt die Nettoleasingrate abgezogen (Zumindest wenn es ein Firmenwagen ist). Will heissen aus deinen 3000 Brutto werden gut 2400€ Brutto. Dann darfst du den Waqgen verteuern nach 1% Methode un 0,03%*19.
Was mich etwas verwirrt, ist dass du oben in den Konditionen den BLP nennst mit 50k€. Eigentlich sollte bei gewerblichen Angeboten die Leasingrate anhand des Nettpreises berechnet werden, bist du dir da sicher?
Aber gehen wir mal von den 50k€ aus.
Ergibt nach https://www.nettolohn.de/rechner/firmenwagenrechner.html
mit 50k€ BLP, 19KM zur Arbeit und 575€ Selbstbeteilung:
Ein Netto von knapp 1200€ die verbleiben. (Stkl. 1, Kirchensteuer, 08/15 Krankenkasse, keine Kinder)
"Für den geldwerten Vorteil eines Firmenwagens im Wert von 50.000,00 €
und den geldwerten Vorteil der Fahrkosten in Höhe von 285,00 €
müssten Sie auf 682,54 € Netto verzichten. "
Ich sehe hier nicht die E-Klasse als Problem, die 0,64% sind schon OK, aber die 50k€ Listenpreis und die hohe SB. Die Rechnung wäre gleich bei einem VW für 50k€ und ähnlichem Faktor.
Ein Brutto von 3000€ ist nun eben nicht geeignet ein 50k€ Auto zu fahren, egal ob privat oder Firma. Orientier dich mal eher so in Richtung 25k€ (Golf, A-Klasse, 1er, alle anderen dürften schlechte Konditionen haben). Da bekommst du wenigstens auch noch etwas Ausstattung. Eine E-Klasse für 50k€ ist ja nun doch relativ nackt.
Ein Arbeitgeber, der einem Mitarbeiter mit 3.000 Euro brutto einen Gehaltsverzicht für ein 50.000 Euro Fahrzeug schmackhaft macht, ist von allen guten Geistern verlassen. Das ist unseriös.
Zitat:
@A346 schrieb am 6. Dezember 2016 um 15:53:29 Uhr:
Ein Arbeitgeber, der einem Mitarbeiter mit 3.000 Euro brutto einen Gehaltsverzicht fü ein 50.000 Euro Fahrzeug schmackhaft macht, ist von allen guten Geistern verlassen. Das ist unseriös.
Dieser Arbeitgeber wird seinen Arbeitnehmern einfach die Möglichkeit einräumen, zu Firmenkonditionen ein Fahrzeug zu leasen. Wenn ich die Leasingrate sehe, dann ist die für eine E-Klasse inkl. allem auch sehr niedrig.
Dass der TE sich nun grade eine E-Klasse ausgeguckt hat, würde ich weniger in den Bereich des Arbeitgebers setzen, sondern allein in seine Wunschvorstellung 😉.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 6. Dezember 2016 um 16:01:36 Uhr:
Dieser Arbeitgeber wird seinen Arbeitnehmern einfach die Möglichkeit einräumen, zu Firmenkonditionen ein Fahrzeug zu leasen. Wenn ich die Leasingrate sehe, dann ist die für eine E-Klasse inkl. allem auch sehr niedrig.
Dass der TE sich nun grade eine E-Klasse ausgeguckt hat, würde ich weniger in den Bereich des Arbeitgebers setzen, sondern allein in seine Wunschvorstellung 😉.
Ich würde hier Jein zur Sorgfaltspflicht des AG sagen. Wir haben ein ähnliches Modell, halt noch mit Zuschuss für dienstliche Kilometer. Durch die Konditionen ist es meist halt so dass bspw. eine 60k E-klasse oder ein 50k Touran günstiger als Firmenwagen ist, als ein 30k voll ausgestatteter KIA o.ä.
Die Begrenzung sollte hier dann durch max Leasingrate in Verbindung mit max BLP laufen. Bei 3.000 Brutto ist dann meiner Meinung nach eher so max 450€ Full Service Rate bei 20-25k BLP sinnvoll.
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Zitat:
@snegel schrieb am 6. Dezember 2016 um 16:13:44 Uhr:
Ich würde hier Jein zur Sorgfaltspflicht des AG sagen.
Der AG wird von dem Plan noch gar nichts wissen. Am Ende ist das ja auch im Einzelfall zu bewerten, daher ist es schon richtig, dass es kein pauschales Ausschlusskriterium gibt.
Wenn, ausdrücklich wenn, dem TE die Möglichkeit vom AG eingeräumt würde, bei diesem Gehalt ein Fahrzeug in der Preisklasse 50.000 über einen Gehaltsverzicht als Firmenwagen bekommen zu können, wäre das für mich unseriös und in keiner Weise nachvollziehbar.
Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass es das gibt. Nicht bei einem Gehalt von 3.000 Euro brutto.
Viele Jahre ist es her, aber damals haben wir als Azubis ein wenig Unsinn gemacht. Sprich wir haben auf den Namen einer unserer Azubi-Kollegen eine S-Klasse mit allem drin bestellt.
Das ist grade so noch aufgefallen, u.a. mit der Ansage, naja kommt öfters vor, dass Azubis teure Autos kaufen.
Jetzt darfst du dir überlegen, warum das bei dem Gehalt erlaubt, toleriert und erfolgreich praktiziert wurde. Wenn du die Antwort hast, dann übertrag sie einfach 😉.
P.S.: Ich habe auch in den 3 Jahren Azubi-dasein Autos gekauft, die mehr gekostet haben, als ich in den 3 Jahren verdient habe 😉.
Nun, wir wissen ja nicht, was der Themenstarter noch für Kosten/Verpflichtungen hat.
Wenn er mietfrei noch im Hotel Mama wohnt, warum nicht?
Und was geht es den AG an, was der AN mit seinem Geld macht?
Fehlt nur noch, dass er ihm vorschreibt, was er für ein Auto fahren darf.
Zitat:
@A346 schrieb am 6. Dezember 2016 um 17:46:13 Uhr:
Gekauft, aber nicht als Firmenwagen über Gehaltsverzicht. Oder?
Wo ist der Unterschied?
Bezahlen muss man es so oder so.
Wenn der Mitarbeiter nun vor dir sitzt und dazu folgendes sagt:
"Meine Eltern sind vor einem Jahr verstorben und aus dem Hausverkauf habe ich eine halbe Million geerbt, davon will ich mir jetzt was gönnen, was aber nicht bedeutet, dass ich mehr ausgeben möchte als nötig."
Da sagst du dann, das geht bei dem Verdienst nicht?
Zur (gelöschten) Gehaltspfändung:
Das kann auch bei einem 30.000 Euro Auto passieren. Kommt nur darauf an, wieviel Geld der AN sonst noch benötigt.
Jupp, dein Beispiel hat mit der Realität nix zu tun.
Hier geht es schlicht und ergreifend um ein vermeindliches Angebot eines AG, das er (jedem?) seiner AN offeriert, unabhängig davon, ob es zum Gehalt passt.
Nr.5,
wenn Gehaltspfändungen eingehen und je nach Job des AN, geht es den AG ne Menge an, was der AN mit seinem Geld gemacht hat. Da steht beim AG alles auf Alarm.
Zitat:
@A346 schrieb am 6. Dezember 2016 um 18:20:40 Uhr:
Jupp, dein Beispiel hat mit der Realität nix zu tun.Hier geht es schlicht und ergreifend um ein vermeindliches Angebot eines AG, das er (jedem?) seiner AN offeriert, unabhängig davon, ob es zum Gehalt passt.
Auch wenn du es nicht akzeptieren magst, Geld kommt in diesem Land bei weitem nicht immer nur von dem Job, in dem derjenige aktuell arbeitet.
Wenn es die verheiratete Sekretärin ist, die nur halbtags arbeitet, dann würde vermutlich auch keiner wirklich zucken, auch wenn das ihr ganzes Gehalt vielleicht wäre 😉.
Und der AG bietet hier nur an vergünstigste Konditionen weiter zu geben. Da gibt es schlicht und einfach keine Pflicht seitens des AG zu prüfen, ob das für den mündigen Angestellten auch die richtige Entscheidung ist.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 6. Dezember 2016 um 18:32:54 Uhr:
Zitat:
@A346 schrieb am 6. Dezember 2016 um 18:20:40 Uhr:
Jupp, dein Beispiel hat mit der Realität nix zu tun.Hier geht es schlicht und ergreifend um ein vermeindliches Angebot eines AG, das er (jedem?) seiner AN offeriert, unabhängig davon, ob es zum Gehalt passt.
Auch wenn du es nicht akzeptieren magst, Geld kommt in diesem Land bei weitem nicht immer nur von dem Job, in dem derjenige aktuell arbeitet.
Mir ist keine Firmenwagenregelung bekannt, die sich nicht nach der Tätigkeit des AN oder nach seinem Gehalt in der Firma ausrichtet.
Du kannst privat Millonen auf dem Konto haben und bekommst trotzdem keinen Firmenwagen. Warum nicht?
Weil es die Kriterien des AN in Verbindung mit dem Job nicht hergeben.