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Gehaltsumwandlung

VW Passat B6/3C

Hallo miteinander,
ich würde gerne mit meinem Chef eine Gehaltsumwandlung vereinbaren. Ich verzichte auf einen Teil des Gehaltes, bekomme dann im Gegenzug einen PKW als Geschäftswagen. Nun zu meinen Fragen:

Was denkt Ihr, auf wieviel meines Gehaltes müsste ich verzichten, wenn ich den 2.0TDI mit 170 PS (Bruttoneupreis ca. 35.000,00 EUR) nehme? Mein Arbeitgeber sollte natürlich keine finanziellen Nachteile haben.

Hat der Arbeitgeber irgendwelche Vor- bzw. Nachteile, wenn ich Gehaltsumwandlung mache?

Was könnte ich als Verhandlungsargument bringen, damit mein Arbeitgeber den Deal eingeht?

Die 1% bzw. 0,03% Regelung ist mir bekannt (aus anderem Threat)

Vorab schon mal danke für die Antworten.

lg Werner

12 Antworten

habe ich im Cache auf der AUDI Homepage gefunden.

"Mit einem Dienstwagen die Steuerlast senken
Freuen Sie sich über ein sinkendes Bruttogehalt! Denn unter dem Strich bleibt für Sie mehr übrig, wenn Sie als Ausgleich für Ihren Verzicht einen Dienstwagen erhalten. Durch das niedrigere Bruttogehalt sinkt gleichzeitig Ihr Steuersatz. Und trotz des zu versteuernden geldwerten Vorteils durch den Dienstwagen fällt Ihre Ersparnis durch die Reduzierung Ihres Bruttogehalts in der Regel höher aus. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater!

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>Häufige Fragen
Rechtlicher Hintergrund
Die Frage, ob die Gehaltsumwandlung von Barlohn in einen Sachbezug wie die Überlassung eines Pkw steuerlich anerkannt wird, hat in der Vergangenheit mehrfach die Finanzgerichte beschäftigt. Der Bundesfinanzhof hat hierzu 1997 abschließend entschieden, dass die Gehaltsumwandlung eine steuerlich zu berücksichtigende Gehaltsverwendung ist (AZ: BFH VI B 83/97). Seitdem steht einer Gehaltsumwandlung von Barlohn in eine Pkw-Überlassung steuerrechtlich nichts mehr im Wege."

Mein TIP, spreche das mit dem Steuerberater deines Vertrauens! Es lohnt nicht immer!!!

Merke, Dein Chef will deine Arbeitskraft immer umsonst.

Re: Gehaltsumwandlung

Zitat:

Original geschrieben von lutw


...
Was denkt Ihr, auf wieviel meines Gehaltes müsste ich verzichten, wenn ich den 2.0TDI mit 170 PS (Bruttoneupreis ca. 35.000,00 EUR) nehme? Mein Arbeitgeber sollte natürlich keine finanziellen Nachteile haben.
...

Hi,

wie Du vielleicht in dem anderen von Dir zitierten Thread gelesen hast, sind die 1% in der Regel eine Begünstigung.

Realistische Kosten betragen wohl zwischen mtl. 1,2 und 1,5% des NP bei 3-4 Jahren Haltezeit und 45 bis 60 tkm, wenn der AG sehr günstige Grosskundenrabatte erhält und Du Dich auf ein gängiges Modell einlässt (Passat Variant Diesel ohne Auffälligkeiten wie z.B. "signalgelbe Lackierung" oder ähnliches 😉 )

Ansonsten eher z.T. noch deutlich darüber 🙁

Gekaltsumwandlung

hallo lutw,

wir müssen unsere dienstwagen auch durch gehaltsumwandlung refinanzieren, d.h. wir zahlen die leasingrate die der firma anfällt. ich zahle so ca. 550 eur p.m. bei 36 teur listenpreis ( ca. 400 eur leasingrate bei angedachten 150 tkm in 54 monaten + 150 eur für fuhrparkmanagement und alle anfallenden kosten wie verschleiss, reifen etc.). dazu kommt noch die versteuerung. lohnt sich also nur bei viel privater km leistung.

gruss aus sachsen

Der oben zitierte Thread von vergangener Woche hat mich als Arbeitgeber natürlich neugierig gemacht und meinen Steuerberater zu Rate gezogen.

Zunächst einmal kann man wohl nur den Teil seines Gehaltes /Lohnes umwandeln, der über den tariflich vereinbarten Gehälten liegt.

Je nach Ausgestaltung des Vertrages rechnet sich die Umwandlung eher für den Arbeitnehmer, nicht aber für den Arbeitgeber, auch wenn das wohl immer wieder suggeriert wird.

Zitat:

Original geschrieben von nanimarc


Zunächst einmal kann man wohl nur den Teil seines Gehaltes /Lohnes umwandeln, der über den tariflich vereinbarten Gehälten liegt.

Je nach Ausgestaltung des Vertrages rechnet sich die Umwandlung eher für den Arbeitnehmer, nicht aber für den Arbeitgeber, auch wenn das wohl immer wieder suggeriert wird.

Hi,

ich darf bis zu 15% des tariflichen Bruttogehaltes umwandeln.
Für den AG lohnt es sich finanziell nur, wenn die Umwandlung des AN über dem geldwerten Vorteil liegt (Einsparung von Lohnnebenkosten).
Der Hauptvorteil des AG liegt in der Motivation und AG-Bindung des AN bei unternehmensweiter Einführung eines solchen Modells. In wieweit das messbar ist ????? 🙂

Gruß
Curd

Hi Curd.

Das ist ja nun seltsam. Genau diese Aussage (Tarifliches Gehalt) , war halt eine Wesentliche, bezüglich der Gehaltsumwandlung, die meine Steuerberaterin gemacht hat.

Das verwirrt mich mal wieder, da meine Steuerberaterin eine 7000 %ige ist, schenkle ich ihr da auch den Glauben.
Wieso darfst du das ?
Ich würde meinen Mitarbeitern auch die Lösung der Gehaltsumwandlung anbieten wollen, jedoch ist mir der Gesamtaufwand der damit dann verbunden ist doch zu hoch, wenn man nichts vom Tariflohn abzwacken kann.

Der Hintergedanke ist halt, daß die pauschale Fahrtkostenerstattung nur noch ab 21 km einfacher Fahrtstrecke möglich sind, und die fallen bei meinen MA´s nun weg.

Zitat:

Original geschrieben von nanimarc


Das verwirrt mich mal wieder, da meine Steuerberaterin eine 7000 %ige ist, schenkle ich ihr da auch den Glauben.
Wieso darfst du das ?

Hi,

7000%ig wohl über den gesamten Fachbereich - aber nicht unbedingt auf das Thema spezialisiert?
Ich hatte in dem anderen Thread einen Link auf einen Dienstleister (Athlon) gesetzt. Auch Sixt bietet solche Modelle an. Frag da doch mal unverbimdlich an, da sitzen Fachleute zu dem Thema.
Ich bin in einem Großkonzern mit 70.000 AN beschäftigt. Wenn die Umwandlung des tariflichen Gehaltes nicht erlaubt wäre würde es bei unserer Anzahl der inanspruchnehmenden AN (ca. 3.000) sofort bei den entsprechenden Behörden auffallen?

Denk dran, dass irgendjemand (Dienstleister oder eigenes Personal) die Fuhrparkverwaltung machen muss. Da liegen Deine versteckten Kosten!

Gruß
Curd

Zitat:

Original geschrieben von Curd



Denk dran, dass irgendjemand (Dienstleister oder eigenes Personal) die Fuhrparkverwaltung machen muss. Da liegen Deine versteckten Kosten!

Da empfiehlt sich "all-inclusive"-Leasing bei dem wirklich alle Kosten inkl. Kfz-Steuer, Versicherung, Reifen, Reparaturen, GEZ, Wartung, etc. in der Leasingrate enthalten sind. Die Fuhrparkverwaltung macht dann faktisch komplett die Leasinggesellschaft.

Zitat:

Original geschrieben von Curd


Hi,

7000%ig wohl über den gesamten Fachbereich - aber nicht unbedingt auf das Thema spezialisiert?
Ich hatte in dem anderen Thread einen Link auf einen Dienstleister (Athlon) gesetzt. Auch Sixt bietet solche Modelle an. Frag da doch mal unverbimdlich an, da sitzen Fachleute zu dem Thema.
Ich bin in einem Großkonzern mit 70.000 AN beschäftigt. Wenn die Umwandlung des tariflichen Gehaltes nicht erlaubt wäre würde es bei unserer Anzahl der inanspruchnehmenden AN (ca. 3.000) sofort bei den entsprechenden Behörden auffallen?

Denk dran, dass irgendjemand (Dienstleister oder eigenes Personal) die Fuhrparkverwaltung machen muss. Da liegen Deine versteckten Kosten!

Gruß
Curd

Ok, ihr sprecht immer von mittelständischen oder Großunternehmen, ich von Kleinbetrieben, sagen wir bis 10 MA.

Da sehen die Gehaltsstrukturen und der Stand der Mitarbeiter schon ganz anders aus.

Man nehme zum Beispiel einen Handwerksgesellen mit 13 Euro Tariflohn/Stunde. Würde mich wirklich interessieren, ob ich ihm davon beispielsweise 2 Euro von kürzen könnte um das dann in einen PKW "umzuwandeln".

Ich denke, daß die meisten, von denen Du sprichst, ein weitaus höheres, individuell verhandeltes Gehalt bekommen, und dann eine Gehaltsumwandlung vollzogen wird.

Vielleicht ist es auch von der Arbeitsvertragsgestaltung und dem damit verbundenen Verdiensteintrag abhängig.

Ich höre da nochmals nach.

Moin moin,

wenn deine Karten in der Firma nicht so schlecht stehen würde ich einfach mal nachfragen was drin ist. Nicht gleich auf etwas verzichten was evtl. gar nicht sein muss.

Mein Cheff zahlt mir ein Gehalt und dadazu noch einen PKW meiner Wahl und es ist alles frei über die 1 % Regelung abgedekt.

Gruß Schulle

Re: Gehaltsumwandlung

Zitat:

Original geschrieben von lutw


Was denkt Ihr, auf wieviel meines Gehaltes müsste ich verzichten, wenn ich den 2.0TDI mit 170 PS (Bruttoneupreis ca. 35.000,00 EUR) nehme? Mein Arbeitgeber sollte natürlich keine finanziellen Nachteile haben.

 

Die Kosten für den Arbeitgeber liegen eigentlich nur bei der Leasingrate - die aber auch wieder abgeschrieben werden kann, bzw. bei Steuer, Versicherung, Inspektion und Sprit...

In der Leasingrate liegt das Problem. Manche Arbeitgeber lassen sich die Leasingrate von Ihren Arbeitnehmern in Form von Kürzung der jährlichen Sonder-(Bonus-)Zahlung erstatten.

Somit ist das Ganze (bei Leasingratenumlage zu Lasten Arbeitnehmer) nur bei vielen „echten“ privaten KM rentabel. Je nach Modell sollten schon ca. 15.000-20.000 echte Urlaubs- und „Sonntagsfahrten“ etc. pro Jahr zusammenkommen.

Aber die ganze Rechnerei funktioniert nicht, wenn man beruflich bedingt gezwungen ist, den Wagen häufig für geschäftliche Fahrten einzusetzen. Dann hilft nur Firmenwagen nehmen, Augen zu und durch.

Meine privaten PKW-Kosten (etwa 15.000km insges. pro Jahr bei etwa 10-15 Jahre Haltedauer) waren bisher immer etwas günstiger als Geschäftswagen mit Leasingratenbeteiligung, da ich bisher geschäftlich keinen PKW benötigt habe.

Und noch ein Vorteil beim Privatwagen: Günstiger Wagenkauf von Werksangehörigen etc. und nach Ablauf der Garantie evtl. günstige Wartung, da der Vertragshändler nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist.

Bei Rückgabe eines Leasingfahrzeuges kann je nach Leasing-Unternehmen jede kleine Delle oder Kratzer zum Kostenproblem werden. Beim Privatverkauf werden solche Gebrauchsspuren leichter toleriert.

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