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Gegnerische Versicherung zahlt nicht - was tun?

Audi A3 8P

Ich möchte erst einmal vorausschicken, dass ich mit solchen Situationen bisher keinerlei Erfahrung habe, falls sich jemand über irgendetwas wundern sollte!
Ich habe folgendes Problem:

Vor etwa anderthalb Monaten komme ich morgens zu meinem Wagen und sehe eine dicke Beule im hinteren linken Kotflügel, samt großen Lackabschürfungen und Rissen im Radkasten. Eigentlich steht mein Baby in der Tiefgarage, aber ich war bei meiner Freundin und dort hat er diesen Schutz leider nicht.
Am Scheibenwischer hing eine Klarsichtfolie mit Visitenkarte eines Polizeioberkommissars und einem handgeschrieben Brief drin, dass ein Zeuge beobachtet habe, wie ein Transporter eines Reinigungsunternehmens nachts um 3:15 (Wochentags) rückwärts in meinen Wagen gescheppert und dann einfach abgehauen ist. Überhört oder nicht bemerkt haben kann er das nicht, denn der Kotflügel ist ja nicht aus Kunststoff und die Beule ist derart groß und tief, da muss auch am anderen Wagen einiges passiert sein. Der Zeuge hat zum Glück sofort die Polizei gerufen, die den Schaden aufgenommen und eine Unfallmitteilung verfasst hat, sogar das Kennzeichen hatte der Zeuge notiert - Glück im Unglück!
Soweit so gut.
Versicherung des Unfallgegner angerufen, Schaden gemeldet und Gutachter beauftragt, da es sich bei weitem nicht blos um einen Bagatellschaden handelt.
Zwei Wochen nachdem das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung einging, bekam ich einen Bogen zugeschickt, in dem ich alle Fragen, die bereits im Gutachten ausführlich beantwortet wurden, noch einmal beantworten sollte. Von der Bauart und Erstzulassung meines Wagens über eventuelle Vorschäden bis hin zum Unfallhergang (wobei ich letzteres ja nur von der Polizei erfahren habe).
Direkt am nächsten Tag habe ich den Bogen zurückgeschickt, doch es passierte zwei Wochen lang garnichts. Daraufhin rief ich an, erkundigte mich was da los sei und man entgegnete mir, dass es nicht voranginge, weil der von der Reinigungsfirma ausgemachte Fahrer die Tat noch nicht gestanden hätte und gegen den Halter dieses Fahrzeugs noch ein anderes Verfahren wegen Unfallflucht laufen würde. Man melde sich bei mir, wenn es Neuigkeiten gäbe.
Dieses Telefonat ist allerdings schon wieder gut zwei Wochen her und ich bin es ehrlich Leid!
Der reine (!) Schaden beträgt gut 3.000 € (ohne Wertminderung oder Nutzungsausfallentschädigung) und ich bin nicht gewillt, an meine Anlagen zu gehen, um die Summe mal eben vorzuschießen.
Das widerum heißt, dass ich die ganze Zeit mit einem zerbeulten Auto herumfahre und das wo mir doch soviel an dem kleinen Grauen liegt :(!
Deshalb die Frage(n) an euch:
1. Was mache ich am Besten, damit ich schnellstmöglich mein Geld sehe und den Schaden beheben kann?
2. Können die wirklich einfach die Zahlung solange zurückhalten, bis der Typ (von dem ich sogar den Namen habe) die Tat gesteht?
3. Und was passiert, wenn er sie nie gesteht? Muss ich dann bis zur strafrechtlichen Verurteilung auf mein Geld warten? Das dauert doch ewig...

Bin für jede Antwort dankbar!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von thefastestnils


Am Scheibenwischer hing eine Klarsichtfolie mit Visitenkarte eines Polizeioberkommissars und einem handgeschrieben Brief drin, dass ein Zeuge beobachtet habe, wie ein Transporter eines Reinigungsunternehmens nachts um 3:15 (Wochentags) rückwärts in meinen Wagen gescheppert und dann einfach abgehauen ist. Überhört oder nicht bemerkt haben kann er das nicht, denn der Kotflügel ist ja nicht aus Kunststoff und die Beule ist derart groß und tief, da muss auch am anderen Wagen einiges passiert sein. Der Zeuge hat zum Glück sofort die Polizei gerufen, die den Schaden aufgenommen und eine Unfallmitteilung verfasst hat, sogar das Kennzeichen hatte der Zeuge notiert - Glück im Unglück!

Alleine die Tatsache, das der Fahrer Unfallflucht begangen hat, würde mir schon ausreichen um das ganze

sofort

an den Anwalt zu übergeben.

Dem wachsamen Nachbarn/Passanten würde ich mindestens einen Kasten Bier hinstellen, sofern dieser Bier mag - kommt heutzutage wirklich sehr, sehr selten vor! Seine Aufmerksamkeit hat dir sicherlich mehrere hundert Euro (wenn nicht sogar mehr) gespart, die du aus eigener Tasche hättest zahlen müssen!

Ein Update zu diesem Vorgang wäre sicherlich interessant!

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Hört sich kompliziert an :confused:
Würde dir eins Raten:
Such dir einen Anwalt des Vertrauens und beauftrage ihn mit dieser Angelegenheit...und das zeitnah!
Die Kosten für den Anwalt, werden der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt.
Habe leider bereits einige Unfälle hinter mir und kann dir als aus Erfahrung sagen, das dies immer die feinste Lösung für dich ist.
Erspart die viel Ärger und mit einem Anwalt geht plötzlich alles viel schneller. ;-)
Viel Erfolg!

seh ich genauso,Anwalt muß her!!!
ansonsten machen die mit dir was sie wollen...

Guten Morgen.
Nimm Dir unbedingt sofort einen Anwalt! Der kostet Dich keinen Cent, denn den muss die gegnerische Versicherung bezahlen. Das ist gesetzlich ganz klar so geregelt.
Wir hatten sowas auch mal. Es kam genauso ein Brief rein und dann schien es so als wollten die gegnerische Versicherung das alles in die Länge ziehen. Darauf habe ich denen einen Brief geschrieben, dass sie in Zukunft bitte nur noch direkt mit meinem Anwalt kommunizieren mögen, da der mir das auch so empfohlen hat. Und auf einmal ging das alles viel schneller.
So ein Brief schreibt eigentlich auch jeder Anwalt (auch in anderen Fälle, die nichts mit dem Strassenverkehr zu tun haben) gleich mal als erstes an die Gegenpartei.
Den Anwalt hatte mir übrigens mein Audi-Partner empfohlen. Erst wollte die gegnerische Versicherung mir einen Gutachter, eine Werkstatt etc. vorschreiben, wo ich das alles hätte machen alles sollen.
Das muss man sich aber nicht gefallen lassen. So lange Du Dir einen anerkannten Gutachter und am besten eine Audiwerkstatt wählst, kannst Du das frei aussuchen, wo Dein Wagen repariert wird und wer da was macht. Genauso wie Du Dir frei aussuchen kannst, zu welchem Anwalt Du gehst.
Und den muss und wird die gegnerische Verischerung immer bezahlen, so fern der Fahrer bzw. Halter zum Tatzeitpunkt auch ordentlich versichert war. Das scheint ja aber so zu sein, wenn die Verischerung Dir ja schon so ein Fragebogen zugeschickt hat.
MfG
Lara

Also...
Was das Thema Instandsetzung und Geld für die Instandsetzung angeht sagt der Gesetzgeber...Geld hast Du zu haben :eek: .... klingt mies ist aber so.
Auch ist es richtig, das dem Versicherer das Recht zusteht, den Sachverhalt zu prüfen und den Fahrzeughalter oder Führer dazu zu befragen. Dies kann sich aber nicht über Wochen hinziehen, zumal nicht der Fahrer, sondern das Fahrzeug versichert ist.
Da in Deinem Fall die Sachlage anhand des Zeugen ( bei dem würde ich mich überdies mal ordentlich bedanken ;) !!! ) und der ermittlungsakte der Polizei ja recht klar ist, würde ich das Verhalten der gegnerischen Versicherung ebenfalls als Hinhaltetaktik einstufen.
Das Einfachste ist in der Tat einen Anwalt mit der Warnehmung Deiner Interessen zu beauftragen. Dann hast Du keinen Stress, bekommst in der Regel zudem mehr Geld als wenn Du das selbst erfragst und da erlauben sich die Versicherer nicht sone Faxen, weil sie wissen das das dann ganz schnell auf nem Richtertisch landet und dann wirds unnötig teurer.
Manchmal reicht aber auch schon die Androhung der Beauftragung eines Anwalts. Wichtg ist in solchen Fällen immer den Schriftverkehr zu dokumentieren...also Einschreiben und Fristsetzungen ( wenn nicht bis zum xx.xx.xx das und das passiert dann kommen folgene Konsequenzen yyyyy auf sie zu... ) und das reicht meist schon. Dann wissen die das Sie keinen Naivling vor sich haben und kommen dann schon in die Spur.
Aber wie gesagt...bedank Dich mal bei dem netten Nachbarn. Zivilcourage sollte eigentlich selbstverständlich sein, ist es aber heute bei weitem nicht mehr. Da kann man echt froh sein wenn man Menschen um sich hat die da gleich so geistesgegenwärtig handeln und man so zu seinem Recht kommt.
Ich drücke Dir die Daumen und wünsche viel Glück, auf das Dein Grauer bald wieder strahlt ;) .
Greetz
Natter

Wenn es doch nur Leute gäbe, die die Interessen und Rechte von anderen durchsetzen würden. Am Besten gegen Bezahlung oder noch besser, wenn man nicht Schuld ist, soll der andere dafür zahlen. Der würde sich dann um alles kümmern. Man sollte diese Leute Rechtsanwalt oder so nennen.....:cool:

Nee mal im Ernst, ab zum Anwalt und reiß dem Unfallverursacher den A**** auf, dass die Leute immer so lange zögern verstehe ich nicht :confused:

Zitat:

Original geschrieben von thefastestnils


Am Scheibenwischer hing eine Klarsichtfolie mit Visitenkarte eines Polizeioberkommissars und einem handgeschrieben Brief drin, dass ein Zeuge beobachtet habe, wie ein Transporter eines Reinigungsunternehmens nachts um 3:15 (Wochentags) rückwärts in meinen Wagen gescheppert und dann einfach abgehauen ist. Überhört oder nicht bemerkt haben kann er das nicht, denn der Kotflügel ist ja nicht aus Kunststoff und die Beule ist derart groß und tief, da muss auch am anderen Wagen einiges passiert sein. Der Zeuge hat zum Glück sofort die Polizei gerufen, die den Schaden aufgenommen und eine Unfallmitteilung verfasst hat, sogar das Kennzeichen hatte der Zeuge notiert - Glück im Unglück!

Alleine die Tatsache, das der Fahrer Unfallflucht begangen hat, würde mir schon ausreichen um das ganze

sofort

an den Anwalt zu übergeben.

Dem wachsamen Nachbarn/Passanten würde ich mindestens einen Kasten Bier hinstellen, sofern dieser Bier mag - kommt heutzutage wirklich sehr, sehr selten vor! Seine Aufmerksamkeit hat dir sicherlich mehrere hundert Euro (wenn nicht sogar mehr) gespart, die du aus eigener Tasche hättest zahlen müssen!

Ein Update zu diesem Vorgang wäre sicherlich interessant!

Zusätzlich kannst du bei deiner Haftpflichtversicherung nach fragen oder du eine Zusatzklausel in deinem Vertrag stehen hast, das deine Versicherung zahlt falls dein Unfallverursacher kein Geld hat!?!
Hab ich mit abgeschlossen! Sie zahlt aber erst bei einem Schadensfall ab 2500€ was bei dir ja höher ist.
Leonid

@ Leonid_
Diese Klausel gibts nicht in der Kfz Versicherung.
Die Ausfalldeckung die du meinst, gibt es nur bei der Privaten Haftpflicht. Und auch erst dann, wenn der andere nicht versichert ist und auch kein Geld hat.
Hier also völlig unrelevant.

Zitat:

Original geschrieben von 0-100



Zitat:

Original geschrieben von thefastestnils


Dem wachsamen Nachbarn/Passanten würde ich mindestens einen Kasten Bier hinstellen, sofern dieser Bier mag - kommt heutzutage wirklich sehr, sehr selten vor! Seine Aufmerksamkeit hat dir sicherlich mehrere hundert Euro (wenn nicht sogar mehr) gespart, die du aus eigener Tasche hättest zahlen müssen!

Jo, sowas muss man heute echt zu schätzen wissen. Wenn alle Mitmenschen so wären, bräuchte man sich erheblich weniger Gedanken um sein Hab und Gut machen.

Auf jeden Fall RA nehmen, zahlt wie gesagt die gegnerische Versicherung und grad in so einem Fall mit Unfallflucht etc. würde ich nicht auf den dir zustehenden Rechtsbeistand verzichten.

Zitat:

Original geschrieben von thefastestnils


1. Was mache ich am Besten, damit ich schnellstmöglich mein Geld sehe und den Schaden beheben kann?

zum anwalt deiner wahl gehen, für den die gegn. versicherung aufkommen muss...

Zitat:

2. Können die wirklich einfach die Zahlung solange zurückhalten, bis der Typ (von dem ich sogar den Namen habe) die Tat gesteht?

die vers. kann den sachverhalt prüfen...und entsprechend bearbeiten...bei einigen versicherungen sind bearbeitungszeiten von 3-4monaten keine seltenheit...

Zitat:

3. Und was passiert, wenn er sie nie gesteht? Muss ich dann bis zur strafrechtlichen Verurteilung auf mein Geld warten? Das dauert doch ewig..

korrekt!

wenn die vers. sich querstellt, wird es auf ein gerichtsverfahren rauslaufen...und da bist du bei wartezeiten, ab klagedatum von teilweise 6monaten und mehr...

bei welcher vers. ist der kleintransporter versichert?

Zitat:

Original geschrieben von Leonid_


Zusätzlich kannst du bei deiner Haftpflichtversicherung nach fragen oder du eine Zusatzklausel in deinem Vertrag stehen hast, das deine Versicherung zahlt falls dein Unfallverursacher kein Geld hat!?!

nennt man das nicht "vollkasko"?!

erstmal herzliches beileid!
aber ja: du musst leider so lange warten, bis der unfallgegner entweder eine schadensmeldung bei seiner versicherung macht (er also gesteht, den schaden verursacht zu haben) od. eben dein anwalt etwas erreicht!
und das kann - wie mein vorredner bereits erwähnte- schonmal ein paar monate dauern!
ich bin in der kfz-branche tätig und habe leider wöchentlich mit solchen fällen zu tun!
da gibts sogar noch krassere fälle, wo z.b. unfallberichte u.ä. ganz plötzlich "verschwinden" und der sachverhalt -entgegen jeglicher vereinbarungen zum unfallzeitpunkt- auf einmal völlig unklar ist!
ich rate dir ebenfalls, einen guten anwalt damit zu betrauen.
sollte gegen den verursacher tatsächlich noch ein anderes verfahren laufen, dürfte es sich ja um einen ziemlichen härtefall handeln! :mad:
ich wünsch dir jedenfalls alles gute!

ps: lass den wagen auf jeden fall so wie er ist! (auch wenns schwer fällt)
unter umständen muss der schaden erneut für gerichtliche zwecke begutachtet werden.

Zitat:

Original geschrieben von Fox906bg


ps: lass den wagen auf jeden fall so wie er ist! (auch wenns schwer fällt)
unter umständen muss der schaden erneut für gerichtliche zwecke begutachtet werden.

Was hat das für einen Sinn?

Mag sein das ich mich irre aber ich sehe das folgendermaßen:

Es kann zweifelsfrei Nachgewiesen werden, welches Fahrzeug den Unfall verursacht hat (Dank Zeugen) und unabhängig davon, wer der Fahrer zu dem Zeitpunkt war, das Fahrzeug ist doch auf eine Person oder Firma angemeldet und ist demnach regulär versichert. Die Versicherung bezahlt die Reparatur, unabhängig von der Frage, wer der Fahrer war.

Ich würde mir hier einen Gutachte holen (am besten über Audi und am besten noch heute!), der den Schaden begutachtet und würde ihn anschließend reparieren lassen (Audi-Werkstatt deines Vertrauens).

Deiner Aussage nach, müsste er solange mit der Reparatur warten, bis die gegnerische Versicherung ihr "OK" gibt, was morgen aber auch erst in einem halben Jahr sein kein. So lange würde ich nicht mit einem "angebumsten" Fahrzeug fahren wollen

:eek:

Zitat:

Original geschrieben von 0-100


Deiner Aussage nach, müsste er solange mit der Reparatur warten, bis die gegnerische Versicherung ihr "OK" gibt, was morgen aber auch erst in einem halben Jahr sein kein. So lange würde ich nicht mit einem "angebumsten" Fahrzeug fahren wollen :eek:

stimmt!

ich kann mich an einige fälle erinnern, bei denen sich die versicherung zumindest teilweise rauswinden konnte, mit der begründung, noch keine reperaturfreigabe erteilt zu haben. (da ja noch nicht bewiesen ist, ob der unfallgegner den schaden tatsächlich verursacht hat, zeugen hin od. her)

auch nicht grade toll, wenn man dann mit einigen tausend € sitzen bleibt.

dies entspricht freilich nicht der regel, aber ich würd da schon auf nummer sicher gehen.

das wäre etwa so, als wenn ein dir völlig unbekannter eines tages bei dir klopft und behauptet, dein kind/hund etc. habe sein eigentum beschädigt und du ihm einfach so das geld in die hand drückst.

;)

(würdest du sicher nicht machen, die versicherung natürlich auch nicht

;)

)

Zitat:

Original geschrieben von Fox906bg


das wäre etwa so, als wenn ein dir völlig unbekannter eines tages bei dir klopft und behauptet, dein kind/hund etc. habe sein eigentum beschädigt und du ihm einfach so das geld in die hand drückst. ;)
(würdest du sicher nicht machen, die versicherung natürlich auch nicht ;))

Geiler Vergleich

;)

Hierzu kann ich nichts sagen, da mein Anwalt alles geregelt hatte und ich letzendlich immer nur einen Brief erhalten habe über den aktuellen Stand der Dinge. In einem Punkt sind wir uns aber einig: Angelegenheit vom Anwalt bearbeiten lassen!

Hin- oder her, wünsche dem TE auch jedenfall viel Erfolg und möge er bald das OK der Versicherung bekommen, damit das Fahrzeug bald wieder strahlt

:)

Cheers!

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