gegnerische Versicherung zahlt nicht
Ganz kurz,
meiner Frau ist jemand leicht auf die Stoßstange gefahren beim Ausparken. Kratzer.
Zwei Tage später die telefonische ( !!!!!!!! ) Reparaturfreigabe - 100 % Haftungsübernahme.
Dann wurde repariert.
Drei Monate später - nein - keine Regulierung - Schaden kann nicht davon herrühren.
Nun sitzen wir auf 4000, --Euro Kosten.
Die AXA mauert, der Anruf hat nicht stattgefunden, den hat der Werkstattleiter erfunden.
Meine Frage - haftet die Verursacherin auch privat für den von ihr verursachten Schaden ??
Danke für ne Antwort
Werner
22 Antworten
Hast du denn nichts von dem Unfallgegner? Kein unterschriebenes Unfallprotokoll? Keine Fotos von der Schadensstelle, so wo der andere noch hinten drauf hing?
Ist das das Auto deiner Frau oder deines? Im letzteren Falle wärest du der Kläger und deine Frau ggfls. die Zeugin zum Unfall. Und den Werkstattmeister könntet ihr als Zeugen für die tel. erklärte Kostenübernahme benennen.
Risiko bleibt natürlich, aber so gewaltig ist das nicht.
Was ich persönlich etwas merkwürdig finde, dass zwei Tage nach dem Vorfall bereits die Kostenübernahme erklärt worden sein soll. Lag da das Gutachten schon vor?
Und dass jemand ohne RS-Versicherung gleich zwei Anwälte konsultiert oder waren die aus einer Kanzlei?
... und es bleibt noch die Frage zum Werkstattmeister..
Normaler Weise fangen die erst an, wenn die schriftliche Zusage der Vers. vorliegt.
Da stimmt doch was nicht.
Der konnte vor lauter Lachen bestimmt nicht mehr klar denken. Kratzer an der Stoßstange und ein Gutachten über 3.000,- €. Sowas repariert jede bessere Lackiererei für ein paar Hunderter.
Moin!
Das Problem ist, es wird immer viel telefoniert, was dann letztlich nicht nachzuweisen ist. Bei einer derartigen Summe muss darauf geachtet werden, dass auch ein "Stück Papier vorliegen".
Rechtlich gesehen, kann man auch versuchen, die Schadenssumme privat von dem Verursacher zu bekommen. Letztlich wir man aber vor Gericht selten erfolg haben.
G
HJü
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Stimmt genau, und während beim Fahren oft das Smartphone wichtiger ist als das Lenkrad, nutzt man in solchen Situationen dessen Kamera nicht. Selbst wenn man kein Blatt Papier und keinen Stift dabei hat, kann man eine Unfallaufnahme doch auch mit dem Smartphone aufnehmen, per SMS, per WhatsApp austauschen.
Hat hier nicht der Werkstattmeister das Problem?
Er hat dem TE doch gesagt das es eine Reparaturfreigabe von der Versicherung gäbe. ... .
Der TE kann diese Umstände doch gar nicht einschätzen.
Wenn meine Werkstatt mir anruft und sagt sie habe die Freigabe, dann hätte ich vlt. auch den Auftrag zur Reparatur erteilt, ohne das weiter zu hinterfragen. .. . .
Zudem würde ich mich auch noch mal mit dem 1. Gutachter unterhalten. Dessen Gutachten erfolgte ja vor der Reperatur. .. .
Hallo,
der Sachverhalt ist doch klar, Gutachten / Bilder etc liegen vor; die Versicherung lehnt aber die Regulierung ab.
Die Frage ist jetzt, ob der TE das Prozesskostenrisiko tragen soll, weil es die einzige Möglichkeit ist an Geld zu kommen.
Zwei echte Anwälte raten ab, ein Hobby Anwalt rät dazu - jetzt muss eine Entscheidung gefällt werden.
Das ist nicht korrekt. In diesem thread hat niemand zur Klage geraten; nicht die Nichtanwälte, nicht die Hobbyanwälte und auch nicht die realen solchen und auch nicht die beiden Anwälte, die der TE bereits konsultiert hatte. Ist leicht zu erkennen wenn man sich mal den Spaß macht, die persönlich gepflegten Scheuklappen abzunehmen. 😁