Gegnerische Versicherung zahlt nicht, langsamer Anwalt...

Hallo zusammen,

im Grunde eine einfache Geschichte:

Unfallhergang
ich stand im Stau als vorletzter, es knallt hinter mir und der bereits hinter mir stehende Wagen wird mir ins Heck geschoben. Das war im November des vergangenen Jahres.

Der Verursacher (70) hat alles den Beamten vor Ort geschildert und Schuld eingeräumt, Fahrer und Beifahrerin aus dem "aufgeschobenen" Fahrzeug hinter mir wurden mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht, ihr Fahrzeug war stark beschädigt (großer MB - stellte sich später als wirtschaftlicher Totalschaden heraus). Glücklicher weise war der Abstand zwischen mir und dem drauf Geschobenen groß genug, dass dieser mir "nur" noch die Stoßstange (gebrochen) und den dahinter liegenden Dämpfer eindrückte.

Kosten & gegnerische Versicherung
Am Tag darauf zur Opel Vertragswerkstatt, KVA erstellen lassen (ca. 1300.- Euro) und der gegnerischen Versicherung gemeldet. Der Schaden wurde aufgenommen, die Kostenübernahme (Reparatur - nicht fiktiv) jedoch abgelehnt mit der Begründung, der Preis der Stoßstange inkl. Lackierarbeiten/Reparatur sei für ein 10 Jahre altes Fahrzeug unangemessen.

Anwalt
Da somit auch nach einer Woche keine einfache Klärung möglich schien (nur Diskussionen mit Call Center MA) - ab zum Anwalt. Idealere Weise der gleiche, der schon den anderen Geschädigten vertritt.

Fotos, KVA sowie Schilderung zum Unfallhergang und Kopie Unfallaufnahme der Polizei dem Anwalt übergeben.

Mein Problem
Leider musste ich feststellen, das der Anwalt sehr träge ist. Er stellte zwei Fristen, worauf die Versicherung bisher nicht reagierte. Es wurde zuletzt auch eine Eröffnung eines Klageverfahrens schriftlich angekündigt... keine Reaktion. Leider verstrich auch diese Frist und der Anwalt war Tage lang nicht erreichbar (auch kein Rückruf erfolgt, trotz ausdrücklicher Bitte). Als ich dann die Sekretärin erreichte erfuhr ich, das er JETZT den Einblick in die polizeiliche Akte zum Unfall beantragt hat. Nach fast 3 Monaten! Super. Das bekam ich dann sogar in Kopie noch einmal schriftlich.

Da die Bezahlung des Anwaltes über eine Rechtschutzversicherung läuft, habe ich versucht, mir dort Rat zu holen. Leider wurde mir mitgeteilt (was mir schon fast klar war), das die RS pro Schadensfall nur einmal die Anwaltskosten übernimmt. Ich könne zwar das Mandat entziehen, müsste dann jedoch die Kosten des neuen Anwaltes selbst tragen.

Ganz ehrlich: vielleicht bin ich zu ungeduldig, aber wie es aussieht kommt auch bis zum Frühjahr keine Bewegung in die Sache. Der Anwalt ist NIE erreichbar und ruft niemals zurück. Lediglich die Sekretärin ist erreichbar. Auskünfte kann sie keine erteilen und verspricht einfach bei jedem Anruf meinerseits den Rückruf des AW. Das scheint jedoch zu nichts zu führen.

Ebenso unklar ist mir die Aussage der Rechtschutzversicherung, das bereits die Kosten für Schriftwechsel und Erstberatung des Anwaltes beglichen worden. Ich dachte immer, das passiert im Anschluss eines Falles. Ansonsten reicht ihn das führ ein paar Briefe vielleicht (offensichtlich).

Der (Total-)Schaden des anderen Beteiligten ist ebenfalls bisher nicht reguliert worden, obwohl die generische Versicherung bereits das Fahrzeug begutachtet hat. Der Gutachter bestätigte lt. dessen Aussage den vermuteten Totalschaden. Seit dem ist auch dort Funkstille.

Darum meine Fragen:

- was kann man in dieser Situation noch machen (es steht leider nicht an der Kanzlei, wie ein AW arbeitet)? Anderer Anwalt + entstehende Kosten stehen kaum in Relation, da diese Leistungen vom Gegner im Erfolgsfall zwar erstattungspflichtig sind – jedoch nicht für 2 Anwälte, weil einer etwas langsam ist…

- ist dieses Vorgehen inzwischen üblich?

Im Moment scheint es, als würde ich, so dumm es klingt, trotz allem auf dem Schaden sitzen bleiben – und das stößt schon bitter auf…

Gruß
Christian

Beste Antwort im Thema

Und der nächste unfähige Rechtsanwalt.........😠

Was laufen in dieser Branche eigentlich für Spastiker herum ?

Ist ja schlimmer wie bei uns.

Gruß

Delle

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Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


nur so am rande erwähnt....

geh doch einfach zu einem anderen anwalt und bitte dort um ein beratungsgespräch. diese sind in vielen fällen KOSTENLOS (vorher halt anfragen). bist du im adac haben die eigene adac anwälte in deiner nähe (vorher bei denen durchklingeln) die ein solches beratungsgespräch auch anbieten.

Es wäre sicherlich sehr hilfreich, wenn Du hier die vielen Fälle erklären würdest, in denen  ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt kostenlos ist. 

Ich kenne nur die von Dir erwähnte kostenlose Beratung durch einen  Anwalt für ADAC-Mitglieder und die Beratung nach dem Beratungshilfegesetz (für Personen mit Einkommen auf HIV  Level).
 
O.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


moin moin....VIELE werkstätten bieten diesen service an. da unterschreibst ein zettelchen das die ganze abwicklung mit der versicherung über die werkstatt läuft.

Natürlich bieten Werkstätten, Gutachter etc. an, Ansprüche gegenüber der Versicherung an sie abzutreten und im "Normalfall" gibt es auch keine Probleme damit - ich handhabe das selber so, aber auch nur, wenn die Haftungsfrage klar ist.

Sobald jedoch die Versicherung nicht oder nur partiell regulieren will und wird, werden sich Werkstatt und Gutachter am Auftraggeber schadlos halten, und das ist der Geschädigte.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Es wäre sicherlich sehr hilfreich, wenn Du hier die vielen Fälle erklären würdest, in denen  ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt kostenlos ist. 

Ich kenne nur die von Dir erwähnte kostenlose Beratung durch einen  Anwalt für ADAC-Mitglieder und die Beratung nach dem Beratungshilfegesetz (für Personen mit Einkommen auf HIV  Level).
 
O.

in welchen fällen das is weiss doch ich nicht 😉 meiner hat beim ersten mal 50dm für das beratungsgespräch genommen, beim 2. wars kostenlos. beides mal KEIN verkehrsrecht. also hat da die adac kostenfreie sache nicht gezogen. deshalb ja vorher fragen. bietet nicht jeder an. hab ich ja auch nicht gesagt...VIELE bieten das an. 😉

@bits
die haftungsfrage dürfte bei "stauende, hinten fährt einer drauf und schieb den vorsich stehenden auf mich drauf" zu 100% klar sein...oder etwa nicht?

ich kenne den text jetzt dieser "abtretungs erklährung" nicht auswendig, und ich bin auch kein jurist, aber wen man schulden bzw offene vorderungen abtreten kann KÖNNTE das ja vielleicht auch mit einem schadensfall gehen. ich weiss es nicht...

fakt ist das es 100% geht.

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle


Aber wohl kaum den zweiten auch noch, gell?

Natürlich nicht für den zweiten. Aber die Selbtsbeteiligung der RS hätte man sich sparen können. Wenn der Anwalt schon scheiße ist 😁 .

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Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


die haftungsfrage dürfte bei "stauende, hinten fährt einer drauf und schieb den vorsich stehenden auf mich drauf" zu 100% klar sein...oder etwa nicht?

Zur Haftungsfrage gehört nicht nur "wer", sondern auch "wieviel", und wie man an diesem Thread sieht, gibt es nicht immer auf beide Fragen grünes Licht.

Eine Abtretungserklärung beinhaltet ja lediglich, dass der Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten an die Werkstatt bzw. der Gutachterkosten an den Gutachter abgetreten wird. Werden jedoch nicht die Gesamtkosten erstattet, muß der Auftraggeber der Arbeiten bzw. des Gutachtens - sprich der Geschädigte - die Differenz aus eigener Tasche zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


moin moin....VIELE werkstätten bieten diesen service an. da unterschreibst ein zettelchen das die ganze abwicklung mit der versicherung über die werkstatt läuft.

quelle: http://www.versicherung-in.de/.../

und deinen hut kannste ruhig aufbehalten...

Ich schreibe es noch einmal. Wenn die Versicherung aus irgendeinem Grund nicht zahlt, bekommst du die Rechnung. Oder meinst du etwa die Werkstatt fängt mit der Versicherung einen Rechtsstreit an?

Nur wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist und die Versicherung der Reparatur zugestimmt hat wird die Gefahr das du die Rechnung doch noch bekommst geringer.

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy
moin moin....VIELE werkstätten bieten diesen service an. da unterschreibst ein zettelchen das die ganze abwicklung mit der versicherung über die werkstatt läuft.
 
quelle: http://www.versicherung-in.de/.../
 
und deinen hut kannste ruhig aufbehalten...

und du entfernst am besten mal dein Brett vor dem Kopf. 

Hast du nach diesen Beiträgen immer nicht nicht verstanden, dass der jenige für die Rechnung gerade steht, welcher den Auftrag erteit hat?

"Da unterschreibt man ein Zettelchen", man oh man.....🙄

Echt nicht zu glauben, was es für naive Menschenkinder gibt.

Zitat:

Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat und kennt selbst keinen Anwalt, dann empfiehlt es sich immer, bei der Rechtsschutz anzurufen und sich dort einen Anwalt empfehlen zu lassen.

Das hilft dann zumindest für das nächste Mal... . Im aktuellen Fall wurde mir der jetzige Anwalt (leider) empfohlen. Das werde ich zukünftig - und nach dieser Erfahrung - anders angehen...

Vielen Dank & Gruss
Christian

So - Ende in Sicht. Jetzt hat erstaunlicher Weise die Versicherung doch noch (ohne weiteres Zutun des AW) ein Einsehen gehabt. Hatte das eigentlich schon fast abgeschrieben 🙁 .

Mit einigen Abzug, sollen jetzt ca. 960.- Euro überwiesen werden. Abzug gab es für die Stundensätze der Fachwerkstatt, da mir zwei Vergleichsangebote gemacht werden konnten, die deutlich preiswerter sind. Allerdings mit gleichzeitigen Hinweis auf zusätzlich Erstattung bei Nachweis der durchgeführten Reparatur lt. KV in der Opel-Werkstatt. Immerhin.

Dauer: Mitte November 2010 - Mitte März 2011. Zum Glück war die Beschädigung nur eine optische Beeinträchtigung. Bei dem Geschädigten hinter meinem Fahrzeug gab es bisher auch keine Regulierung. Und das ist bei einem Totalschaden deutlich ärgerlicher.

D.h. Glück im Unglück und wieder was gelernt - werde mir beim nächsten Mal (!) den AW von der Rechschutzversicherung vermitteln lassen. Vielleicht geht es dann etwas schneller...

Vielen Dank nochmals & Gruß
Chrisitan

Ich habe das selbe problem nur da ist mir jemand beim spur wechseln mein vorfahr mißachtet und ist rein gefahren.Ich wurde von der Polizei als recht gezeigt.Nun hat die unfall gegnerin gesagt an ihre versicherung das sie nicht die unfallverursacherin sei und deswegen bezahlt die versicherung nicht.Nun nach 3 monaten kam der anwalt endlich zum idee zu klagen.Meinst du aus erfahrung was du gemacht hast das ich auch an mein geld ran komme???? ich mein es sind 3 monate her im Juni 2011 war der unfall gewesen und wir haben heute september.

Guten Morgen liebe Gemeinde,

auch wenn das Thema schon etwas her ist und sicherlich auch nicht mehr aktuell, so möchte ich doch etwas dazu schreiben aus eignener Erfahrung.

Rechtslage: Unverschuldeter Verkehrsunfall.

Da geht das erste Problem los, denn ich habe festgestellt das viele nicht wissen das sie sich auf Kosten der Gegnerischen Versicherung einen Anwalt nehmen können.

Anwaltssuche, aber Vorsicht, jetzt nur keinen Fehler machen!
Ihr werdet sehen, egal in welcher Kanzlei Ihr anruft und egal welche Tätigkeispunkte diese Kanzlei tätigt, wenn die ins Ohr bekommen das es sich um einen unverschuldeten Unfall handelt sagen alle sofort,selbstverständlich machen wir auch Verkehrsrecht.
Ist ja auch klar warum, die Kohle ist gesichert für den Anwalt und das läuft schön so nebenbei ohne viel Arbeit.

Darum unbedingt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht nehmen, niemanden anders!
Besonders dann wenn noch ein Personenschaden vorhanden ist.

Was ich Euch schreibe habe ich nicht im Internet zusammen gelesen, sondern sind eigene Erfahrungen.
Meine Frau hatte im Mai 2012 einen großen unverschuldeten Unfall, hat mehrere Aufenthalte im KH und 3 Operationen hinter sich.
Sitzt nach 1 Jahr und 4 Monaten noch im Rollstuhl und macht erste Gehversuche am Rollator.

Bei diesem Unfall hatte mein Schwiegervater zuerst einen Anwalt beauftragt welcher alles verhandelt.
Diesem habe ich nach 2 Monaten das Mandat entzogen und einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragt.
Und schon geht es.
Dieser Fachanwalt erklärte mir das es heute nicht mehr möglich ist Verkehrsrecht nebenbei zu machen, weil viel zu komplieziert.
Man merkt eben auch das er nur Verkehrsrecht macht, denn die schönen Fremdwörter in den Arztberichten kann er mir alle sofort übersetzen wenn er sie liest.

Des weiteren hat er Kosten von der Versicherung eingetrieben wo ich garnicht wußte das sowas geht, wie Haushaltsführungsschaden u.s.w..

Also, falls was passieren sollte was wir alle nicht hoffen, bitte unbedingt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Bleibt schrottfrei und gute Fahrt.

Grüße aus Ulm

Olaf

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