1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. gegnerische Versicherung reagiert nicht ... was machen???

gegnerische Versicherung reagiert nicht ... was machen???

Hallo zusammen,

als aktiver Leser habe ich heute auch mal eine Frage 🙂

Vor ca. vier Wochen hat man mir beim Ausparken die Stoßstange beschädigt. Der Schädiger hat mir sofort seine Versicherungsnummer usw. mitgeteilt, damit ich den Schaden abrechnen kann.

Drei Tage später habe ich einen Kostenvoranschlag in einer Vertragswerkstatt machen lassen und diesen bei der Versicherung eingereicht. Ein Sachbearbeiter rief mich an und sagte, daß der Schaden durch einen Sachverständigen begutachtet werden müsse. Soweit auch alles kein Problem. Eine Woche später wollte die Sekretärin des Sachverständigen einen Termin mit mir vereinbaren. Da ich aber immer wenig Zeit habe und das Auto auch ständig brauche, bat ich sie mich am nächsten Tag nochmal anzurufen. Seitdem habe ich nichts mehr gehört.

Ist es denn meine Sache den Herrschaften hinterher zu laufen?

Sollte ich nun selber mal zur DEKRA oder zum TÜV fahren und ein "Kurzgutachten" machen lassen? Das Auto würde ich auch ganz gerne reparieren lassen, allerdings nicht in Vertragswerkstatt, d.h. die Regulierung sollte auf Gutachtenbasis stattfinden.

Kann mir die Versicherung denn die Zahlung verweigern, wenn sie das Auto nicht durch einen eigenen Gutachter betrachtet haben?

Vielen Dank schonmal im voraus,

18 Antworten

Nachtrag:

Kostenvoranschlag beläuft sich auf 690 Euro. Fahrzeug ist ein Golf aus 94

Hi,

suche dir einen freien Gutachter und akzeptiere nicht den der gegnerischen Versicherung. Mein Gutachter hat bisher immer sofort Zeit gehabt und nie länger als 15min gebraucht... 😉
Das Gutachten schickt er dann zur Versicherung und du rufst nach ca. einer Woche dort an und fragst wie es aussieht.

Ja, man muss den hinterherlaufen!

Gruß Marvin

Biete der Versicherung an auf Basis des KV zu regulieren. Hat für die Versicherung den Vorteil, daß sie keine Gutachterkosten bezahlen muß.
Lässt sie sich darauf ein, ist es in Ordnung.

Andernfalls gehst Du zu einem Gutachter Deiner Wahl, läßt dort ein Kurzgutachten fertigen und reichst dies nebst Gutachterrechnung ein.

Die Versicherung wird in beiden Fällen abzgl. der MwSt regulieren.

Hast Du das Fahrzeug reparieren lassen, so bekommst Du die tatsächlich angefallene MwSt gegen Vorlage von Rechnungen ebenfalls erstattet.

Sofern im Gutachten ein Nutzungsausfall festgehalten wurde, steht der Dir nach Nachweis der durchgeführten Reparatur ebenfalls zu.

Klar ist es deine sache, den Dingen hinterherzulaufen, ist ja dein Schaden, den du rehuliert haben möchtest, ich denke mal die Versicherung könnte auch darauf verzichten, zu zahlen :-)

Zitat:

bat ich sie mich am nächsten Tag nochmal anzurufen. Seitdem habe ich nichts mehr gehört.

D. h. du hast nicht angerufen?

Machs wie oben schon beschrieben, entweder per KV versuchen oder selber zur DEKRA o.ä.

Ähnliche Themen

Hallo

da die Schuldfrage eindeutig geklärt ist und auch der Schädiger nichts gegenteiliges behauptet muß seine Versicherung zahlen.

Meine Frage ist nur, ob die V regulieren wird, OHNE daß sie einen eigenen Gutachter schickt, denn es war genügend Zeit einen zu schicken und ich möchte den Schaden nun reparieren.

Wird die Versicherung erfahrungsgemäß ein Gutachten der DEKRA o.ä. akzeptieren und dann gemäß dem Gutachten (ohne MWSt) regulieren oder muß ich nun warten bis sich ein Versicherungseigener Gutachter bequemt?

Vielen Dank nochmal

Wie oben schon geschrieben wurdem, du kannst von der gegn. Versicherung nicht gezwunden werden, IHREN SV zu beauftragen, als Geschädigter hats du grundsätzlich freie Gutachterwahl.

Ja super, vielen Dank. Dann kann ich ja wohl schon diese Woche reparieren lassen.

Schöne Grüße,

Wichtig ist für Dich nur den Schaden beweisen zu können.

Läßt sich die gegnerische Versicherung nicht auf einen Kostenvoranschlag ein, so mußt Du ein Gutachten vorlegen.

Aufschiebbare Reparaturen würde ich vorsichtshalber stets erst nach der Regulierung durch die gegnerische Versicherung vornehmen.

Ja, das ist ja das Problem. Der Kostenvoranschlag hat der V nicht gereicht. Da ich aber jetzt schon mehrere Wochen auf einen Anruf der V warte, würde ich nun selber gerne eins erstellen lassen. Dann wird doch das Erscheinen des Versicherungs-eigenen Gutachters hinfällig, oder ?

Gruß,

Hallo,
kann man mit Deinem Telefon Anrufe nur entgegennehmen????
Mit meinem kann ich auch rausrufen.
Die V. würde bei mir freiwillig alles zahlen, Hauptsache ,
der Telefonterror wäre zu Ende.

eg49

hast du nich auch geschrieben, dass die V. dir sagte, DU solltest am nächsten Tage anrufen???

@ eg49,

mein Telefon hat auch die Sende-Funktion.

Warum aber sollte es senden wenn es auch empfangen kann...das soll heißen, daß ich doch meinen Part zu einer kostengünstigen und legitimen Regulierung erfüllt habe.

Wahrscheinlich wird es nach einem Besuch des versicherungs-eigenen Gutachters darauf hinauslaufen, daß ich dann zu einem freien Sachverständigen fahren muß um meinen Schaden angemessen reguliert zu bekommen. Das kostet Geld und Zeit. Geld letztendlich auch den Versicherungsnehmer.

So werden aus 500 Euro ganz schnell 1000...wozu??

Geuß,

Grundregel:
Als Geschädigter nie den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Grundregel:
Als Geschädigter nie den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.

Vom akzeptieren spricht ja auch keiner, aber die Versicherung will schon prüfen ob der Schaden so hoch ist und das Recht hat sie.

Du würdest jawohl auch nicht jeden Schaden einfach so bezahlen, wenn die Versicherungen das machen würden, dürfen wir uns wegen der dann wohl folgenden Beitragserhöhungen nicht wundern.

Ich hatte nunmehr auch schon 3 Gutachter von Versicherungen an meinen Autos. Ergebnis einer spielte den Schaden runter, worauf ich mir nochmal nen eigenen Gutachter nahm. Die anderen beiden gaben ihr OK.

Christo

Deine Antwort
Ähnliche Themen