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Gegnerische Versicherung lehnt Schaden ab - Klage!?

Themenstarteram 2. Dezember 2017 um 16:10

Hallo zusammen,

Im Juni fuhr in mein stehenden Scirocco ein Radfahrer rein.

Der Unfall wurde der Haftpflichtversicherung des Radfahrers gemeldet und ich nahm mir einen Fachanwalt zu Abwicklung. Die Kostenübernahme von der gegnerischen Versicherung für den Anwalt wurde mir vom Anwalt bestätigt.

Schaden am Kotflügel links und riesen Delle in der Tür vorhanden. Auch der Holm ist beschädigt und unter dieser Beschädigung auch ein frischer Kratzer im Asphalt erkennbar.

Ich zu Vw gefahren und KV eingeholt. Summe 3500 Euro.

Die Versicherung meldet Zweifel an und beauftragt eigenen SV. Dieser erstellt Gutachten über 1700 Euro. Schaden am Holm nicht unfallkausal.

 

Daraufhin wurde erst einmal auf die Zahlung der 1700 Euro gewartet, diese kam aber nicht.

 

Nach mehreren Mahnungen lehnt die Versicherung auch die Regulierung der Schadenssumme von 1700 Euro ab, da der Schaden am Holm nicht unfallkausal sein soll und ich somit die Versicherung arglistig mit Verschweigen eines Altschadens täuschen wollte. Ich bin aber davon ausgegangen, dass der Schaden zum Unfall gehört. Ein Altschaden ist mir nicht bekannt.

 

Nun sagt mein Anwalt, wir könnten versuchen die ursprünglichen 3500 Euro einzuklagen oder aber eben die 1700 Euro (bessere Erfolgschancen).

 

Ich bin mir eben selbst nicht sicher ob der Schaden am Holm von dem Unfall stammt oder von einem Unfall den ich nicht mitbekommen habe. Jedenfalls war mir der Schaden am Holm vorher nicht aufgefallen und auch die Spuren im Asphalt deuteten für mich auf die Verursachung durch den Radfahrer hin.

 

Daher möchte ich erstmal die 1700 Euro, die eigentlich unstrittig sind, einklagen.

 

Der Anwalt redet aber von einem Kostenrisiko falls wir unterliegen sollten. Auch soll ich Gerichtskosten vorstrecken. Es liegt keine Rechtsschutzversicherung vor.

 

Was soll ich machen, wie stehen meine Chancen? 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Hardjumper88 schrieb am 4. Dezember 2017 um 09:40:25 Uhr:

und die geringere unstrittige Summe von 1700 (erstellt vom Gutachter der Versicherung) einzuklagen. Ohne Klage rührt die Versicherung nicht mehr. Hab Grad mal angerufen: leider keine Infos, wenden Sie sich an ihren Anwalt.

1) Reichen die 1700€ denn überhaupt für eine Reparatur?

2) Warum machtst du so einen Blödsinn? Du hast einen Anwalt - wenn auch vielleicht nicht den besten - da ist es überaus kontraproduktiv sich selber hinter dessen Rücken in die Regulierung einzumischen. Und wenn eh schon eine Klage im Raum steht: Niemals, nein auch dann nicht, auf gar keinen Fall telefonischen Kontakt. Alles schriftlich und alles über deinen Anwalt.

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Sorry wenn ich da widerspreche. Das ist hier keine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, wie bei Kraftfahrzeugen, sondern eine private Haftpflichtversicherung.

Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, gibt es da keinen Direktanspruch gegen die Versicherung. § 115 VVG sollte hier einschlägig sein.

Die schwarzen Schmutzanhaftungen können auch von dem Pedal des Fahrrades stammen. Lässt sich aber so nicht beurteilen.

Ahhh, das ist was ganz anderes.

Ja, könnte vom Fahrrad sein, stimme da Peter zu.

Nur nachweisen muss man es. Und da hat der RA schon mal versagt wie ich finde.

Der Schädiger muss verklagt werden und dieser muss seine PHV informieren. PHV wird Schaden bezahlen oder den Anspruch abwehren.

O.

Themenstarteram 3. Dezember 2017 um 12:44

Naja die Versicherung meint jedenfalls ich würde versuchen zu betrügen und die Sache am Schweller ist nicht unfallkausal. Mein Anwalt meint es bestehen bessere Chancen die 1700 Euro ohne Schaden am Schweller einzufordern anstatt den Gesamtschaden...

Die Versicherung meint auch anhand der erheblichen Zweifel soll ich noch ein eigenes Gutachten einholen, die Versicherung macht aber keine Kostenzusage für ein weiteres Gutachten und daher rät mein Anwalt direkt zur Klage auf Grundlage des Gutachtens des Versicherung... ich weiß es nicht, ärgere mich aber darüber keine Rechtsschutzversicherung zu haben... Sorge mich auch auf etwaigen Kosten für Anwalt oder Gericht sitzenzubleiben.

Hast du wegen der Delle im Schweller schon mal einen Dellendoktor aufgesucht? Sind manchmal richtige Künstler. Und ziemlich preiswert.

Hat er nicht wie beim Auto HF Schaden nicht auch Anspruch auf die Bestimmung des Gutachters und Übernahme durch die HF des Schädigers oder muss er in diesem Fall den Gutachter von der Versicherung akzeptieren?

Nein, muss er nicht, kann wie bei jedem anderen Schadensfall den Gutachter selbst wählen. Nur bei der Kasko ist das anders, da kann die Vers. den Gutachter schicken.

Wofür steht eigentlich die Abkürzung "HF"??? Haft(p)flichtversicherung?

Das bei Kasko wusste ich, nur bei einer Personenhaftpflicht war ich mir jetzt unsicher.

Siehe da, da sitzt schon der 2te Fehler m. M. n.

Ich würde den Sachverhalt mal mit einem unabhängigen Gutachter besprechen - wenn der den Schaden am Schweller für nicht plausibel hält, wird er Dir keine Riesenrechnung erstellen, sollte er ihn für plausibel halten, kann es Dir viel Geld einbringen.

Du selber musst wissen, ob es den Schaden schon vorher gab, wenn nicht ist der Fall doch klar. Die Abwehr mit Versicherungsbetrug ist schlechter Stil - passt also zu einigen Versicherungen.:D

Ohne eigenen Gutachter würde ich ungern weiter machen.

Themenstarteram 3. Dezember 2017 um 19:12

Der Schaden war vorher nicht da aber mittlerweile glaube ich auch, dass der Schaden vorher unbemerkt entstanden ist. Einen Gutachter zu beauftragen ist natürlich ein höheres Kostenrisiko für mich, daher würde ich am liebsten nur das Gutachten der Versicherung einklagen... aber selbst das wird ja nicht bezahlt.

Der Gutachter wird nur Geld nehmen wenn er ein Gutachten erstellen muss, wenn Du ihm den Sachverhalt schilderst, wird er keins erstellen was Dir nichts bringt.

Rede mit ihm.

Die kleine Delle macht keine 1.800 € aus.

Daher würde ich mich auch nicht mit 1.700 € zufrieden geben.

Mit dem Gutachten der Versicherung zum Autohaus, das den Kostenvoranschlag gemacht hat und die Kürzungen durchsprechen oder gleich zu einem Kfz.-Sachverständigen deiner Wahl.

Soll repariert werden? Zum Versicherungsgutachten: Lohnkosten von VW? Wahrscheinlich nebenbei notwendige Kosten wie Beilackierung, Verbringung usw.. gestrichen, das Übliche halt. Da soll dann eine Tür irgendwie instandgesetzt werden was dann so zwei Jahre hält bis der Spachtel ...

Die Kostenübernahme für ein Gutachten deinerseits ist kritisch zu sehen. Du hast deinen Schaden bereits per Kostenvoranschlag eingereicht, der war bei VW vermutlich kostenpflichtig, oder?

Wie alt ist das Auto? Im Gutachten der Versicherung eine Wertminderung enthalten?

Am Ende wird es eine Risikoabwägung. Vollen Schadenersatz wirst du wenn dann wohl nur mit eigenem Gutachten bekommen. Aber eben auch mit Risiko für Gutachtenkosten und dass ein Gerichtsgutachter das am Ende noch anders sieht. Letztlich läuft es bei zwei gegenteiligen Gutachten fast immer darauf hinaus dass das Gericht einen beauftragt der von keiner der beiden Parteien beauftragt wurde.

Dein Anwalt Fachanwalt für Scheidungsrecht? :confused:

Themenstarteram 4. Dezember 2017 um 8:40

Also macht es wirklich Sinn, anstatt das weitere von der Versicherung geforderte Gutachten erstellen zu lassen (höheres Kostenrisiko), direkt die Klage einzureichen und die geringere unstrittige Summe von 1700 (erstellt vom Gutachter der Versicherung) einzuklagen. Ohne Klage rührt die Versicherung nicht mehr. Hab Grad mal angerufen: leider keine Infos, wenden Sie sich an ihren Anwalt.

Dann hoffe ich mal, dass ihr für den unverschuldeten Unfall auf keinerlei Kosten sitzenbleibe.

Anwalt für Verkehrsrecht aber nicht empfehlenswert:/

Ich verstehe nicht, aus welchem Grund Du Kontakt mit der PHV suchst. Gegen diese hast Du keinen direkten Schadenersatzanspruch, da die PHV keine Pflichtversicherung ist.

Na ja, jeder muss selbst entscheiden, auf welchem Weg er versucht, zu seinem Geld zu kommen.

O.

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