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Gegnerische Versicherung kürzt diverse Positionen im Kostenvoranschlag. -Ist das hinzunehmen?

Themenstarteram 5. Februar 2013 um 16:26

Hallo zusammen, ich habe nach einem Parkrempler ein kleines Problem mit der gegnerischen Versicherung. Vielleicht hat jemand einen Rat für mich, da ich trotz intensiver Internetrecherche zu keiner eindeutigen Befund gekommen bin, ob ich "verarscht" werde, oder nicht.

Ich fange einfach mal von vorn an:

Meiner Frau ist auf dem Parkplatz beim Einparken eine Dame in ihren Meriva gefahren. Es entstand eine Beule mit Lackabrieb neben/über dem hinteren Radlauf.

Die Unfallgegnerin gab die Schuld unter Zeugen und auch in schriftlicher Form direkt zu (schließlich war der Wagen meiner Frau ja auch zum Zeitpunkt des Unfalls geparkt).

Da der Schaden deutlich sichbar ist, wollten wir die Sache nicht einfach auf sich beruhen lassen, was wir der Unfallgegerin umgehend mitteilten.

Wir entschieden uns jedoch, den Schaden nicht direkt beheben zu lassen, sondern erstmal das Geld der Versicherung zu nehmen, um zu einem späteren Zeitpunkt eventuell mal damit in die Werkstatt zu fahren.

Kurze Zeit später klingelte das Telefon und es meldete sich eine Mitarbeiterin der Allianz. Dieser teilten wir unseren Entschluss mit.

"Kein Problem", sagte sie, "fahren Sie zu einer Werkstatt Ihres Vertrauens und reichen Sie uns von dieser einen Kostenvoranschlag zusammen mit ein paar Fotos des Schadens ein."

Meine Frau fuhr also zu unserer Stammwerkstatt; einer "kleinen Bude" um die Ecke. Der dort erstellte Kostenvoranschlag war der Allianz nicht detailliert genug. Auch ein zweiter, genauer aufgeschlüsselter KVA wurde von der Allianz abgewunken.

Somit fuhr ich schon stark genervt zur hiesigen Opel-Vertragswerkstatt.

Der dort erstellte KVA wurde nun von der Allianz anerkannt, allerdings wurde kräftig gekürzt:

Der Arbeitslohn um ~25%,

die Lackierarbeiten um ~20%

und die Verbringungskosten komplett.

Die Begründung für das Streichen der Verbringungskosten lautet, dass nicht nachgewiesen werden kann, dass diese tatsächlich anfallen.

Der Abzug bei den Lohn- und Lackierkosten wurde damit begründet, dass es in meiner Nähe eine Fachwerkstatt (nicht: Vertragswerkstatt) mit geringieren Sätzen gibt.

 

Nun stellt sich mir natürlich die große Preisfrage, was zu tun ist.

Im Internet finden sich, gerade was die Verbringungskosten angeht, leider sehr wiedersprüchliche Angaben.

Am liebsten würde ich einfach so aus Prinzip auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu einem Anwalt rennen. Ich befürchte jedoch, dass dieser Zug abgefahren ist, da der Streitwert ja nun "nur" bei ein paar Hundert Euro liegt, für die sich wahrscheinlich kein Anwalt krumm macht.

Ich ärgere mich echt schwarz, dass ich mir nicht sofort Rechtsbeistand besorgt habe...die Versicherungstante hat mich durch ihre lockere und optimistische Art wirklich ganz schön geblendet.

Vielen Dank im Voraus für Eure Tips!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Ich weis nicht wo das Problem liegt...

Entweder du lässt den Schaden direkt beheben und es wird alles bezahlt...

Oder aber du nimmst halt die Kohle und machst damit was anderes... das die Versicherung hier weniger bezahlt ist völlig normal und würde ich auch nicht anders machen.

 

Finde es ehrlich gesagt auch asozial wenn die Leute immer das maximum herausschlagen wollen obwohl sie dabei eh meistens mit Gewinn aus der Sache gehen (in Fällen wie diesen)...

wenn man keine Ahnung vom Thema hat sollte man einfach mal die Finger von der Tastatur lassen und hier nicht die User beleidigen, die auf eine vernüftige Frage eine vernünftige Antwort haben möchten. 

 

Ob du hier bei der fiktiven Abrechnung etwas asozial findest respektive was du machen würdest ist sowas von unwichtig.

 

Echt unglaublich was manche hier so absondern.......:mad:

 

Da mus man sich wirklich nicht wundern, wenn sich hier im Versicherungsforum bald keiner mehr traut etwas zu fragen, weil man von solchen Amateuren ohne einen funken fach- und Sacherstand vom Thema hier gleich beleidigt wird. 

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@ chris492

 

Dein Beitrag war eindeutig zu verstehen und Du hast schon Reaktionen darauf bekommen.

 

Ich denke, dabei sollte man es nun belassen.

 

Danke!

 

Grüße

 

wvn

 

 

 

 

Kenne ich ehrlichgesagt nicht anders von all meinen Unfällen. Da wird sich dann Monate gewunden und Anwälte bemüht und irgendwann zahlen sie dann doch immer. Ich hatte aber schon die absonderlichsten Begründungen für das Zusammenstreichen der Rechnung:

- BMW wird beim Lackzentrum von BMW München repariert (Arbeitskollege meinte in meiner Fahrertür parken zu müssen) ich gehe voll in Vorleistung mit knapp 3000€ -> Erste Reaktion der Versicherung war es, mir eine Gegenrechnung zuzusenden in dem von einer freien Werkstatt im Schwarzwald lackiert wird und der Stundensatz in München defintiv zu hoch wäre. 2 Monate und viele Anwaltsbriefe später wurde gezahlt.

- Gleicher BMW wird von einem Golf beim ausparken an der hinteren Stossstange beschädigt, BMW meint die Stossstange kann man nicht mehr ausbesseren da nur Plastik -> 1700€, Versicherung meint bischen drüberlackieren maximal 700€. 1 Monat später und einige Anwaltsbriefe später...

Aktuell war mein Mercedes in der Werkstatt wegen eines Auffahrunfalls. Gutachter der Dekra meint 11.000€ Schaden -> Versicherung rückt nach drei Monaten 6200€ heraus über den Rest wird gerade diskutiert (Stundensatz in München zu hoch, muss man wirklich die Plastikverkleidung im Kofferraum wechseln nur weil die einen kleinen Riss hat, die Felge kann doch runterpoliert werden, wieso müssen wir Rechts auch einen neuen Reifen zahlen wenn nur der Linke beschädigt wurde (6mm past halt nicht so wirklich zu einem neuen Reifen)...)

Zitat:

Original geschrieben von MattR

...

wieso müssen wir Rechts auch einen neuen Reifen zahlen wenn nur der Linke beschädigt wurde (6mm past halt nicht so wirklich zu einem neuen Reifen)...)

Das ist aber nicht das Problem der Versicherung, wenn der andere Reifen weiter abgefahren ist und das Profil vom neuen nicht dazu "passt". Den Fall hatte ich auch schon im Bekanntenkreis, da gab es trotz Anwalt keinen zweiten neuen Reifen.

Zitat:

Original geschrieben von cc307

Zitat:

Original geschrieben von MattR

...

wieso müssen wir Rechts auch einen neuen Reifen zahlen wenn nur der Linke beschädigt wurde (6mm past halt nicht so wirklich zu einem neuen Reifen)...)

Das ist aber nicht das Problem der Versicherung, wenn der andere Reifen weiter abgefahren ist und das Profil vom neuen nicht dazu "passt". Den Fall hatte ich auch schon im Bekanntenkreis, da gab es trotz Anwalt keinen zweiten neuen Reifen.

Schauen wir mal was insgesamt bei rauskommt ich gehe ja noch von zwei bis drei Monaten weiterer Bespassung aus.

Falls das Ergebnis nicht zufriedenstellend sein sollte werde ich wohl für mich persönlich die Konsequenz ziehen und meine Versicherungen (mehrere KFZ Versicherungen, Krankenversicherung, Hausrat, Rechtsschutz, ein zu verlängerendes Baudarlehen bei der zugehörgen Bausparkasse steht auch an...) alle zu einer anderen Gesellschaft verlagern (bin zufälligerweise bei der gleichen Versicherung) bis das Spielchen dann irgendwann wieder von Vorne losgeht.

Themenstarteram 6. Februar 2013 um 20:11

Schonmal vielen Dank für die zahlreichen Tips und natürlich das größte Dankeschön an Chris (ich weise vorsichtshalber mal darauf hin, dass hier Sarkasmus im Spiel ist) für seine tollen Denkanstöße!

Was jedoch an meinem Verhalten "asozial" ist, da kann ich Dir leider nicht so richtig folgen:

An einem zwar nicht mehr neuen, aber dennoch gepflegten Fahrzeug wurde ein sichtbarer Schaden verursacht. Diesen beheben zu lassen kostet Geld, diesen selbst zu beheben kostet weniger Geld, dafür aber Zeit (weche sich ja bekanntlich ebenfalls mit Geld aufwiegen lässt) und diesen nicht zu beheben kostet indirekt auch Geld, da der Wert des Fahrzeugs sinkt. Oder würdest Du beim Gebrauchtwagenkauf eine Beule/Schramme nicht als Argument benutzen, den Preis noch ein paar hundert Euro zu drücken?

Hier geht es allerdings nicht darum, ob es asozial ist, gegenüber den "armen" Versicherungen (btw: den Grund für die immer teurer werdenden Beiträge könnte man übrigens u.A. auch bei den Glaspalästen, Prämien und "Dienstreisen" suchen, anstatt bei den Geschädigten) auf sein Recht zu bestehen, sondern um die Klärung meiner Frage, ob das Verhalten der Allianz VOR DEM GESETZ korrekt ist, oder nicht.

Somit wäre es schön, wenn Du, lieber Chris, Dich hier jetzt zurückhälst und, wenn Du Deine Sichtweise unbedingt mit anderen Menschen teilen möchtest, statt dessen z.B. einen eigenen Diskussionsthreat aufmachst, eine Demo gegen die Ausbeutung von Versicherungsgesellschaften organisierst, oder sonst irgendwas tust, das MEINEN Threat nicht noch unübersichtlicher macht. -Danke!

 

So, nun versuche ich mal, alle Eure Fragen zu beantworten:

-Es handelt sich um ein 2006er Baujahr. -Natürlich kein Neufahrzeug, aber ein gepflegter Garagenwagen mit wenigen km auf dem Tacho.

-Inspektionen wurden immer alle durchgeführt, aber seit 2010 nicht mehr in einer Vertragswerkstatt.

-Der KVA unserer Stammwerkstatt wurde abgeleht, da er der Versicherung nicht detailliert genug war. Der zweite KVA wurde direkt an die Allianz gefaxt, so dass ich ihn nicht gesehen habe und somit die Details mit dem KVA des FOH nicht vergleichen kann. Jedenfalls wurde er ebenfalls wg. mangelnden Details abgelehnt. Der Meister erklärte mir, dass er in seiner kleinen Werkstatt keine spezielle Software zum Erstellen von KVAs und Rechnungen habe, dass sich aber bisher noch keine Versicherung derart mukiert hätte, wie die Allianz in meinem Fall. Hier wäre noch zu erwähnen, dass meine Bitte an einen der Sachbearbeiter, er möge doch den Meister mal anrufen und ihm genau erklären, worauf es der Allianz ankommt, mit den Worten "Das ist nicht mein Job" abgetan wurde.

-Der KVA der Opel-Werkstatt liegt etwa 10% höher als der meiner Stammwerkstatt. Der Betrag, der mir nun überwiesen wurde, liegt somit etwas unterhalb von dem, was die Fachwerkstatt veranschlagt, wenn man die Verbringungskosten rausrechnet.

Der ein oder andere wird jetzt wahrscheinlich sagen: "Stell dich nicht so an; wenn die Beträge (Verbringungskostern außen vor) nicht sooo weit auseinanderliegen, dann hast Du doch, was Du wolltest."

Dies ist prinizpiell auch richtig; natürlich muss ich nicht am Hungertuch nagen, weil mir die Allianz das Leben so schwer macht.

Aber es pisst mich einfach tierisch an, dass bei der kleinen, günstigen Werkstatt Korinthen gekackt wurden, bis der Arzt kommt, man dann aber den dicken Rotstift auspackt, weil es bei der Vertragswerkstatt - oh Wunder - etwas mehr kostet.

Zudem kann man sich sicherlich auch vorstellen, dass ich besseres zu tun habe, als immer wieder die Werkstätten abzuklappern und dauernd sinnlose Telefonate mit unsympathischen Leuten zu führen

Zitat:

Zudem kann man sich sicherlich auch vorstellen, dass ich besseres zu tun habe, als immer wieder die Werkstätten abzuklappern und dauernd sinnlose Telefonate mit unsympathischen Leuten zu führen

Dann hoffe ich das Du darau gelernt hast und das nächste Mal direkt zu einem unabhängigen Sachverständigen Deiner Wahl fährst und die Abwicklung einem Fachanwalt für Verkehrsrecht übergibst. Anschließend kannst Du dich dann beruhigt zurücklehnen und hast keinen weiteren Aufwand und Ärger.

Du bist der Meinung, dann wäre keine Kürzung vorgenommen worden?

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Du bist der Meinung, dann wäre keine Kürzung vorgenommen worden?

Die Kürzungen sollte man nicht pauschalisieren.

 

Darüber worüber sich die Gutachter aufregen sind nicht unbedingt die Kürzungen bei Verrechnungssätzen und Verbringungskosten, sondern eher über die Kürzungen, welche durch die "eigenmächtige" Änderung des durch den SV vorgegebenen Reparaturwegs entstehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Zitat:

Du bist der Meinung, dann wäre keine Kürzung vorgenommen worden?

Auch dann hätte es bestimmt den Versuch einer Kürzung gegeben.

Nur hätte der Anwalt entsprechend darauf reagiert und damit auch durchaus Erfolg haben können. Ich hab hier zum Beispiel gerade ein aktuelles Urteil vorliegen bei dem die Versicherung anschlißend UPE, Verbringung und Verrechnungssätze der Vertragswerkstatt nachzahlen durfte, obwohl das Auto deutlich über drei Jahre alt war und für die letzten ca. 5 Jahre kein Nachweis einer Reparatur oder Wartung in der Vertragswerkstatt vorlag.

Das muß aber nicht immer so ausgehen, es sind alles Einzelfälle und jeder ist etwas anders gelagert.

Themenstarteram 7. Februar 2013 um 9:20

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Zitat:

Zudem kann man sich sicherlich auch vorstellen, dass ich besseres zu tun habe, als immer wieder die Werkstätten abzuklappern und dauernd sinnlose Telefonate mit unsympathischen Leuten zu führen

Dann hoffe ich das Du darau gelernt hast und das nächste Mal direkt zu einem unabhängigen Sachverständigen Deiner Wahl fährst und die Abwicklung einem Fachanwalt für Verkehrsrecht übergibst. (...)

Oh ja, davon kannst Du ausgehen.

Wenn ich die Kürzungen hinnehmen muss, wovon ich inzwischen fast ausgehe (ich werde am Wochenende jedoch nochmal einen "schönen" Brief aufsetzen), dann werde ich die Sache auf jeden Fall unter die Kategorie "Lehrgeld" heften.

Zitat:

Original geschrieben von wvn

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Du bist der Meinung, dann wäre keine Kürzung vorgenommen worden?

Die Kürzungen sollte man nicht pauschalisieren.

 

Darüber worüber sich die Gutachter aufregen sind nicht unbedingt die Kürzungen bei Verrechnungssätzen und Verbringungskosten, sondern eher über die Kürzungen, welche durch die "eigenmächtige" Änderung des durch den SV vorgegebenen Reparaturwegs entstehen.

Genau so ist das......

Man muss hier natürlich konkretisieren und nicht pauschalisieren.

 

Wird der Reparaturweg angegriffen und das auch noch ohne das Fahrzeug gesehen zu haben, das geht natürlich nicht.

 

Es sei denn, man erkennt auf den Fotos schon das da etwas nicht nicht stimmt. Auch der Meister egal ob Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt schreibt schon mal gern mehr auf, wie eigentlich nötig. Das kann er auch, denn sein KVA ist unverbindlich, er kann sogar Altschäden "mit reparieren" wen sein Auftrageber ihm das so aufträgt.

 

Beim Gutachten ist das schon etwas anderes. So ein Schadengutachten hat nämlich eine Schutzwirkung zu gunsten Dritter. Das bedeutet die Versicherung kann sich darauf verlassen, dass der Sachverständige als Fachmann Altschäden erkennt und sich -wenn es darauf ankommt- sogar weigern kann und sollte in solch einem Fall ein Gutachten zu erstatten. Es sei den er weist in seinem Gutachten ausdrücklich darauf hin, dass die Kalkulation auf Weisung seines Auftrageber erfolgte. Nur dann kann man sich sicher selber ausmalen was mit diesem Gutachten passiert.

 

Werden Stundenverrechnungsätze UPE Aufschläge oder Verbringungskosten angegriffen, ist das Gutachten erst einmal auf jeden Fall nicht falsch und schon gar nicht unbrauchbar. 

 

Der Sachverständige ist sogar verpflichtet auf diese Positionen hinzuweisen und diese im Gutachten zu berücksichtigen, sonst läuft er Gefahr, dass sein Gutachten unter Umständen unbrauchbar ist. 

 

Er hat die Stundensätze und Nebenkosten zu berücksichtigen, welche die ihm vom Anspruchsteller benannte Werkstatt auch berechnet. 

 

Ob der Geschädigte nun darauf Anspruch hat oder nicht obliegt einzig und allein der rechtlichen Würdigung und nicht der technischen. Darauf sollte ein qualifizierter Sachverständiger seinen Kunden bereits schon bei der Besichtung hinweisen.

 

Wie KSV es schon richtig beschrieben hat, es kommt immer auf den Einzelfall an, eine Pauschalisierung geht gar nicht.

 

Allein bereits aus diesem Grund sind die sogenannten "Prüfberichte" der Auftragsstreicher (Wegelagerer des Schadenmanagement...:D) für die Mülltonne.

 

Die meinen nämlich in Ihren schriftlichen Meinungsäußerungen das Sie zwar jemanden kennen der es billiger repariert, verkaufen es aber so, als wenn Ihr Gesülze die tatsächlichen und richtigen Reparaturkosten dokumentieren.

 

Und darüber wird sich in der Schadenwelt täglich in der gesamten Republik vor allen möglichen und unmöglichen Amtsgerichten gestritten.....:D

 

Also noch mal Zusammenfassend:

 

1.0

Wird der Reparaturweg eines qualifizierten SV mit einem Kürzungsbericht angegriffen ist das ein No-Go.

Dagegen sollt man sich in jedem Fall wehren und die Chancen hier den Schadenersatz aus dem Gutachten zu bekommen stehen gut. 

 

2.0

Werden Stundenverrechnungssätze UPE Aufschläge und Verbringungskosten angefriffen und Referenzwerkstätten benannt muss in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden, ob man sich hier auf einen Streit einlässt, da die Erfolgsaussichten nicht immer erfolgreich sind. Auch wenn eine Rechtschutzversicherung besteht ist das kein Garant dafür, dass man auch den Prozess gewinnt. Hier genau zu prüfen und abzuwägen, wie die Erfogsausichten sind. Das geht nur mit einem qualifizierten Rechtsanwalt der in der Materie steckt und Ahnung hat.

 

3.0

Einen KVA sollte man nur bei Bagtell- oder Kleinschäden bis max 750 Euro einholen. Gründe hierfür siehe oben.

Und auch nur dann, wenn es für den Geschädigen ganz klar erkennbar ist, das ein Bagetellschaden vorliegt.

(z.b.Lackkratzer oder Oberflächenbeschädigungen)

 

Bei einem Opel Corsa A oder änhlichen Fahrzeugen ist aber eigentlich immer ein Gutachten erforderlich weil der Wiederbeschaffungswert in den meisten Fällen unter 750 Euro liegt......:D

(Sorry, war nur ein Beispiel, Gruß an alle Corsa A Fahrer vom Manta B- Fahrer...:)) 

 

 

 

 

 

 

 

Meine Erfahrung: Verbringungskosten werden gezahlt, auch wenn die Versivherung zunächst immer "betrügen" will, aber das habe ich hier schon einige male ausführlich geschrieben, einfach suchen.

Mein ewiger Tipp: Egal wie was wo immer sofort einen Anwalt einschalten, die Versicherungen wollen es eben nicht anders. Früher dachte ich auch die Versicherungen wären kooperativer, wenn man die Kosten minimiert, leider sieht die Versicherung aber bei Geschädigten ohne Anwalt nur "Opfer".

Themenstarteram 8. Februar 2013 um 11:53

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Meine Erfahrung: Verbringungskosten werden gezahlt, auch wenn die Versivherung zunächst immer "betrügen" will, aber das habe ich hier schon einige male ausführlich geschrieben, einfach suchen.

Ich schreibejetzt am Wochenende nochmal einen freundlichen und sachlichen Brief an die Versicherung. Vielleicht nützt ja was.

Werde dann auf jeden Fall Bericht erstatten.

Zitat:

Mein ewiger Tipp: Egal wie was wo immer sofort einen Anwalt einschalten, die Versicherungen wollen es eben nicht anders. Früher dachte ich auch die Versicherungen wären kooperativer, wenn man die Kosten minimiert, leider sieht die Versicherung aber bei Geschädigten ohne Anwalt nur "Opfer".

So kommt es mir auch vor.

Falls mir oder meiner Frau nochmal jemand in die Karre fährt, werde ich kein Wort mehr persönlich mit der Versicherung reden, sondern auf der Stelle zum Anwalt rennen. Soviel ist sicher.

Themenstarteram 9. März 2013 um 14:20

Heute kam die Antwort. -Inhaltlich wie erwartet:

Wenn ich nachweise, dass mein Wagen stets in der Vertragswerkstatt gewartet wurde (Checkheft, Quittung etc.) bekomme ich den vollen Stundensatz und Verbrinungskosten werden nur erstattet, wenn der Schaden wirklich behoben wird.

Außerdem beruft man sich auf die Schadenminderungspflicht.

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