Gegengutachten wg. Haftpflichtschaden?
Hallo
Meine Versicherung hat einen von mir verursachten schaden an einem fremden Fahrzeug auf Grund eines sachverständigengutachtens reguliert. Ich kann jetzt den Schäden zurückkaufen, oder schieße mit den haftpflichtbeiträgen hoch.
Ich zweifle das Gutachten (liegt mir vor) an. Welche Möglichkeiten habe ich gegen meine Versicherung bzw. den dubiosen Gutachter vorzugehen.
Grüße
H.
Beste Antwort im Thema
Ich fasse es mal zusammen:
Verursachung und Berührung der Fahrzeuge ist unstreitig. Der Anstoßpunkt ist der Kollision zuzuordnen. Folglich hat der Verursacher die Beweislast dafür, dass es bei der Ermittlung zur Höhe des Schadens nicht mit rechten Dingen zugegangen ist.
Ich gehe mal davon aus, dass der Gutachter von der H-Versicherung des TE beauftragt wurde und es sich hierbei um einen Haussachverständigen handelt. Daher z.B. kein Internetauftritt. Auch die Tatsache, dass die Versicherung dem TE das Gutachten zur Verfügung gestellt hat, spricht dafür. Wenn der Anspruchsteller der Auftraggeber wäre, hätte normalerweise die Versicherung ihn um Erlaubnis der Weiterleitung bitten müssen.
Nach 3 Jahrzehnten Schadenbearbeitung habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Versicherungsnehmer fast grundsätzlich immer zur Höhe ihre Einwendungen haben und auch entsprechend polemisch, aggressiv und primitiv argumentieren. Die Anspruchsteller sind im Gegenzug meist der Auffassung, dass die Versicherung zu wenig zahlt.
Wenn der TE sich zu 100% sicher ist, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht, steht es ihm doch frei, Betrugsanzeige gegen alle Beteiligten (Anspruchsteller, Gutachter und Sachbearbeiter) zu stellen.
Klaus, der froh ist seit 9 Jahren nicht mehr im Geschäft sein zu müssen.
44 Antworten
Ich fasse es mal zusammen:
Verursachung und Berührung der Fahrzeuge ist unstreitig. Der Anstoßpunkt ist der Kollision zuzuordnen. Folglich hat der Verursacher die Beweislast dafür, dass es bei der Ermittlung zur Höhe des Schadens nicht mit rechten Dingen zugegangen ist.
Ich gehe mal davon aus, dass der Gutachter von der H-Versicherung des TE beauftragt wurde und es sich hierbei um einen Haussachverständigen handelt. Daher z.B. kein Internetauftritt. Auch die Tatsache, dass die Versicherung dem TE das Gutachten zur Verfügung gestellt hat, spricht dafür. Wenn der Anspruchsteller der Auftraggeber wäre, hätte normalerweise die Versicherung ihn um Erlaubnis der Weiterleitung bitten müssen.
Nach 3 Jahrzehnten Schadenbearbeitung habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Versicherungsnehmer fast grundsätzlich immer zur Höhe ihre Einwendungen haben und auch entsprechend polemisch, aggressiv und primitiv argumentieren. Die Anspruchsteller sind im Gegenzug meist der Auffassung, dass die Versicherung zu wenig zahlt.
Wenn der TE sich zu 100% sicher ist, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht, steht es ihm doch frei, Betrugsanzeige gegen alle Beteiligten (Anspruchsteller, Gutachter und Sachbearbeiter) zu stellen.
Klaus, der froh ist seit 9 Jahren nicht mehr im Geschäft sein zu müssen.
Zitat:
Ich gehe mal davon aus, dass der Gutachter von der H-Versicherung des TE beauftragt wurde und es sich hierbei um einen Haussachverständigen handelt. Daher z.B. kein Internetauftritt. Auch die Tatsache, dass die Versicherung dem TE das Gutachten zur Verfügung gestellt hat, spricht dafür. Wenn der Anspruchsteller der Auftraggeber wäre, hätte normalerweise die Versicherung ihn um Erlaubnis der Weiterleitung bitten müssen.
Vielen Dank für den sachlichen Hinweis zum Haussachverständigen. Ich werde versuchen das nach Ostern zu klären. Wenn sich da kein Ansatz findet bleibt mir wohl nur der alte Weisheit : "Auch beim Zahlen freunlich sein"
Frohe Ostern
H.
Ich bin fasziniert - wer hier etwas länger mitliest weiß, dass die "Betrüger" von der Versicherung immer zu wenig zahlen und grundlos kürzen. Hier wurde grade mein gesamtes Weltbild auf den Kopf gestellt...
Gratulation für den sehr sachlichen Post!
Ähnliche Themen
Wie hoch ist der Schaden am geg. Auto?
Was ist es für ein Auto?
Zitat:
Original geschrieben von Vollnarkose
@fordfuchs: ich habe kein Problem für Dinge einzustehen für die ich verantwortlich bin.
Ich bekomme aber schlechte Laune wenn jemand versucht sich auf meine Kosten die Taschen vollzumachen
Es ist doch nicht dein Geld sondern das der Versicherung.
Ich nehme mal zu Deinen Gunsten an, dass Du den Ironie Smiley vergessen hast.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Es ist doch nicht dein Geld sondern das der Versicherung.Zitat:
Original geschrieben von Vollnarkose
@fordfuchs: ich habe kein Problem für Dinge einzustehen für die ich verantwortlich bin.
Ich bekomme aber schlechte Laune wenn jemand versucht sich auf meine Kosten die Taschen vollzumachen
Ist es schon wenn er den Schaden selbst regulieren will um einer Beitragserhöhung in der Haftpflicht zu vermeiden.
Man kann darüber schimpfen wie mal will, das bei dieser Art von Schäden auch gerne mal übertrieben wird und es möglicherweise auch kostengünstiger zu beseitigen wäre steht außer Frage.
Die Frage ist halt die ob man sich als Geschädigter z.B. mit SmartRepair- Reparatur zufrieden geben muss!?
Bei einem neueren Fahrzeug denke ich wären die wenigsten von uns hier bereit dieses Reparaturverfahren anzunehmen.
Bei Fahrzeugen ab 3 Jahren halte ich persönlich solch eine Reparatur als zumutbar.
Gruß
fordfuchs
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Bei Fahrzeugen ab 3 Jahren halte ich persönlich solch eine Reparatur als zumutbar.Gruß
fordfuchs
Und ab 6 Jahren tuts dann auch eine Sprühdosenlackierung?
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Ist es schon wenn er den Schaden selbst regulieren will um einer Beitragserhöhung in der Haftpflicht zu vermeiden.
Man kann darüber schimpfen wie mal will, das bei dieser Art von Schäden auch gerne mal übertrieben wird und es möglicherweise auch kostengünstiger zu beseitigen wäre steht außer Frage.
Die Frage ist halt die ob man sich als Geschädigter z.B. mit SmartRepair- Reparatur zufrieden geben muss!?
Bei einem neueren Fahrzeug denke ich wären die wenigsten von uns hier bereit dieses Reparaturverfahren anzunehmen.
Bei Fahrzeugen ab 3 Jahren halte ich persönlich solch eine Reparatur als zumutbar.
Grußfordfuchs
Zumindest du als Fachmann soltest aber schon Wissen, welcher Reparaturweg für eine fach- und Sachgerechte Unfallreparatur ab und an gerade mal bei Kunststoff- Verkleidungen im Frontbereich erforderlich ist.
Hier geht es nämlich nicht immer nur darum ob hinterher alles wiede schön aussieht.
Nicht wahr?
Zitat:
Original geschrieben von Sammens
Wie hoch ist der Schaden am geg. Auto?
Was ist es für ein Auto?
Ist ja irgendwie faszinierend, dass der TE die Frage nicht beantwortet.
Hallo ,
@Germania: der TE hat mit der Versicherung telefoniert-aber offenbar suchen die meisten da immer noch Ostereier...Ich warte noch auf deren Rückruf.
Was ich erfahren habe ist, das der SV nicht von meiner Versicherung beauftragt wurde, sondern offenbar vom Geschädigten. In diesem Zusammenhang finde ich es nach wie vor dubios, das es diesen Sachverständigen nirgendwo offiziell zu finden gibt.
Die Schadenshöhe liegt übrigens bei 524 Euro.
Wie ich finde eine Menge Holz für ein verbogenes Kennzeichen und einen zersplitterten Plastikennzeichenhalter an einem über 10 Jahre alten Daihatsu Kleinwagen.
H.
Das ja nur n bagatellschaden. Kauf den schaden zurück und gut ist. Oder lass dich hochstufen.
Du kannst dennoch nix sehen aber dahinter alles kaputt sein. Wie kühler halter quertrager etc . Du hast den unfall verbockt und musst dafür nun gerade stehen. Auch wenns weh tut.
Das gegengutachten kostet nur dich mehr geld.
Zitat:
Original geschrieben von Vollnarkose
...
Die Schadenshöhe liegt übrigens bei 524 Euro.
Wie ich finde eine Menge Holz für ein verbogenes Kennzeichen und einen zersplitterten Plastikennzeichenhalter an einem über 10 Jahre alten Daihatsu Kleinwagen.
...
Die Stoßstange wird sicherlich etwas abbekommen haben, da kannst du froh sein, wenn du mit lediglich 524 € davonkommst.
Die Lackierung einer alten Stoßstange ist nicht billiger, als die einer neuen.
Freue dich lieber, dass der Schaden nicht deutlich höher ist, denn darauf hättest du auch keinen Einfluss gehabt.
Zitat:
Die Stoßstange wird sicherlich etwas abbekommen haben, da kannst du froh sein, wenn du mit lediglich 524 € davonkommst.
Das ist richtig und so wie ich jetzt gelernt habe ist der Umfang des "Abbekommens" unerheblich und eine Diskussion darüber sinnlos. Da wird eben reguliert. Ich will jetzt auch keine Diskussion darüber beginnen ob das alles so richtig ist.
Ich verbleibe mit den schönen Worten meines alten Kollegen Rolf : "Auch beim zahlen freundlich sein"
N.