Gegengutachten wg. Haftpflichtschaden?
Hallo
Meine Versicherung hat einen von mir verursachten schaden an einem fremden Fahrzeug auf Grund eines sachverständigengutachtens reguliert. Ich kann jetzt den Schäden zurückkaufen, oder schieße mit den haftpflichtbeiträgen hoch.
Ich zweifle das Gutachten (liegt mir vor) an. Welche Möglichkeiten habe ich gegen meine Versicherung bzw. den dubiosen Gutachter vorzugehen.
Grüße
H.
Beste Antwort im Thema
Ich fasse es mal zusammen:
Verursachung und Berührung der Fahrzeuge ist unstreitig. Der Anstoßpunkt ist der Kollision zuzuordnen. Folglich hat der Verursacher die Beweislast dafür, dass es bei der Ermittlung zur Höhe des Schadens nicht mit rechten Dingen zugegangen ist.
Ich gehe mal davon aus, dass der Gutachter von der H-Versicherung des TE beauftragt wurde und es sich hierbei um einen Haussachverständigen handelt. Daher z.B. kein Internetauftritt. Auch die Tatsache, dass die Versicherung dem TE das Gutachten zur Verfügung gestellt hat, spricht dafür. Wenn der Anspruchsteller der Auftraggeber wäre, hätte normalerweise die Versicherung ihn um Erlaubnis der Weiterleitung bitten müssen.
Nach 3 Jahrzehnten Schadenbearbeitung habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Versicherungsnehmer fast grundsätzlich immer zur Höhe ihre Einwendungen haben und auch entsprechend polemisch, aggressiv und primitiv argumentieren. Die Anspruchsteller sind im Gegenzug meist der Auffassung, dass die Versicherung zu wenig zahlt.
Wenn der TE sich zu 100% sicher ist, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht, steht es ihm doch frei, Betrugsanzeige gegen alle Beteiligten (Anspruchsteller, Gutachter und Sachbearbeiter) zu stellen.
Klaus, der froh ist seit 9 Jahren nicht mehr im Geschäft sein zu müssen.
44 Antworten
"Unser Herrgott hat einen großen Tiergarten"
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
"Unser Herrgott hat einen großen Tiergarten"
?????
Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
?????Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
"Unser Herrgott hat einen großen Tiergarten"
Du warst nicht gemeint 😉
ich wollte damit zum ausdruck bringen, dass ich den spruch nicht kenne :-)
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@fordfuchs:
Bitte lass solche Beleidigungen. Wir können hier, mangels Bilder und den Zahlen, doch eigentlich nichts an der Sache beurteilen.
Wir können nur dem TE sagen das es verflucht schwer wird seine Meinung zu beweisen. Solange bleibt es aber seine Meinung.
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
ich wollte damit zum ausdruck bringen, dass ich den spruch nicht kenne :-)
OK,
dann für die jüngeren unter uns die Kölsche-Übersetzung:
"Jede Jeck es anders"
Zitat:
Original geschrieben von steini111
...
Wir können hier, mangels Bilder und den Zahlen, doch eigentlich nichts an der Sache beurteilen.
...
Hallo Steini,
etwa abgehoben erscheint mir der Vortrag des TE aber auch.
Vielleicht tut er mal "Butter bei die Fische"
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Hallo Steini,Zitat:
Original geschrieben von steini111
...
Wir können hier, mangels Bilder und den Zahlen, doch eigentlich nichts an der Sache beurteilen.
...etwa abgehoben erscheint mir der Vortrag des TE aber auch.
Vielleicht tut er mal "Butter bei die Fische"Liebe Grüße
Herbert
Natürlich ist es eher unwahrscheinlich, aber eben nicht ausgeschlossen. Zahlen und Fakten (Bilder) wären sicher auch gut, auch für den TE um ihm ganz unparteiisch diese Fakten neu zu bewerten.
Grüße
Steini
Zitat:
Vielleicht tut er mal "Butter bei die Fische"
damit kann ich als Nordlich was anfangen :-) Danke für die Kölsche Übersetzuung!
@fordfuchs: ich habe kein Problem für Dinge einzustehen für die ich verantwortlich bin.
Ich bekomme aber schlechte Laune wenn jemand versucht sich auf meine Kosten die Taschen vollzumachen.
im konkreten Fall geht es um einen kennzeichenträger und ein Nummernschild das ich beschädigt habe, mir aber eine ganze Stoßstange samt Lackierung in Rechnung gestellt wird.
H.
Tja,
der Klassiker: "Ich habe nur das Kennzeichen und den Halter..."
Ohne Umschweife kann man dir dann sagen. Ohne Beweise (Fotos, Zeugen) dass unter dem Kennzeichen mitsamt Halter kein weiterer Schaden entstanden ist hast du eigentlich keine Chance gegen das Gutachten und die erfolgte Regulierung.
Ruf mal deine Versicherung an, evtl lassen die dir ein Bild zukommen auf dem der Schaden zu sehen ist. Evtl geht es dir dann besser 🙂
Grüße
Steini
Bei den heutzutage lackierten Stoßstangen (die heißen nur noch im Volksmund so und haben nur kosmetische Funktionen) führt schon ein leichter Anstoß zu Schäden, die zumindest eine Lackierung erforderlich machen. Wenn der Aufprall stärker ist, dann sind Bruchschäden nicht immer sofort erkennbar, weil sich die Deformation der Bauteile häufig zurückbildet.
Lackierung der Stoßstange plus ggf. Mietwagen und schon lohnt ein Rückkauf oft nicht mehr.
wärest Du gegen diese Stoßstange gefahren hättest Du den Ärger jetzt nicht 😁
edit
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Bei den heutzutage lackierten Stoßstangen (die heißen nur noch im Volksmund so und haben nur kosmetische Funktionen)
Du würdest dich wundern was die so aushalten. Klar führt ein kleiner Schaden zu einer Lackbeschädigung, aber der Unfall muss schon einiges stärker werden bevor dahinterliegende Teile beschädigt werden - zumindest vorne. Hinten hängt das stark vom Hersteller ab was dahinter ist.
Der Lack ist aber auch der große Vorteil, den kann man ersetzen. Ein unlackierter Stoßfänger ist beim kleinsten Kratzer dagegen zu ersetzen weil man ihn nicht fachgerecht instandsetzen kann.
Hier gehe ich mal davon aus dass mindestens ein Lackschaden vorliegt, das Kennzeichen liegt unmittelbar am Stoßfänger an, wenn das verformt wurde muss der Stoßfänger dahinter mindestens die gleiche Verformung mitgemacht haben. Durch das Andrücken von Kennzeichen bzw. dessen Halter ist zudem schnell der Lack dahinter beschädigt.
Zudem prüfen die Versicherungen heute jedes Gutachten und suchen was sie kürzen können. Wäre ein Wunder wenn das hier nicht so gewesen wäre. Wenn die Geld sparen können machen die das, auch bei 200€ weniger Reparaturkosten wird der VN hochgestuft, jede Kürzung ist also ein Gewinn für die Versicherung.