Gegengutachten sieht Ausbeulen statt Neuteil vor! Unverschuldeter Auffahrunfall.

Hallo,

ich war Opfer eines Auffahrunfalls an einer Ampelkreuzung. Schuldfrage zu 100% beim Gegner.
Das Gutachten meines beauftragten Sachverständigen liegt bei ca. 3500,-€ und sieht den Austausch der Heckklappe vor. In der Heckklappe sind 2 Dellen die mit Ausbeulen,Spachteln + Teillackieren repariert werden könnten.

Ich wollte mir den Schaden lt. Gutachten auszahlen lassen.

Da das Fahrzeug erst 2,5 Jahre alt ist, keinerlei Macken aufweist und einen Restwert von >30.000,-€ aufweist, sieht mein Gutachter und ich den Ersatz der Heckklappe gerechtfertigt.

Die gegnerische Versicherung hingegen sieht in Ihrem Gegengutachten eine Reparatur der Heckklappe vor, da diese günstiger ist.

Ich bin Rechtsschutzversichert und das Fahrzeug ist Fahrbereit. Bisher hatte ich noch keinen Anwalt eingeschalten.

Habe ich Anspruch auf ein Neuteil? Wie sollte ich weiter vorgehen?

Vielen Dank schon einmal.

MfG.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Wer hat eigentlich Interesse daran, dass in einem Gutachten ein Fahrzeugteil nicht als Instandsetzung sondern als Neuersatz ausgewiesen wird ?

Der weisungsfrei tätige Sachverständige, der im Rahmen der objektiven Ermittlung der Schadenhöhe aufgrund seiner besonderen Sachkunde nach Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges zu der Einschätzung gelangt ist, dass entweder ein technisch einwandfreies Reparaturergebnis nur durch Neuteilersatz sicherzustellen ist, oder dieser Reparaturweg der unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kostengünstigere ist?

Ja, genau der! 😁😉

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


- Der Geschädigte, der seinen Schaden fiktiv abrechnen möchte (und das Teil natürlich instandsetzen lässt)

Das nennt sich Dispositionsfreiheit des Geschädigten. Sein gutes Recht also.

Wenn er sich, gleich aus welcher Laune heraus, mit einem qualitativ geringeren Reparaturergebnis zufrieden gibt, so ist dies sein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


- Die Versicherung, die ....... nein, die natürlich nicht, die soll ja nur den höheren Aufwand bezahlen.

Nein. Sie hat nur den Schadenersatz zu leisten, der den Geschädigten in den wirtschaftlichen Zustand vor Schadeneintritt versetzt. Wenn der Geschädigte diesen Betrag dann zweckentfremdet verprasst, und das Fahrzeug nicht technisch einwandfrei repariert, dann fährt er schließlich mit einer billig zusammengeschusterten Karre herum, über die sich der Versicherer nicht ärgern muss.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Und wenn nicht, dann wird die Versicherung verklagt (Rechtschutz und Anwalt sei Dank), vom Gericht wird ein Sachverstäniger beauftragt, der begutachtet das inzwischen reparierte Fahrzeug und stellt fest, dass die Reparatur an der Heckklappe durch Instandsetzen einwandfrei durchgeführt wurde. Uuups.

... oder bestätigt die Darstellung des Klägers, dass die gewählte Reparaturmethode nicht zu einem technisch einwandfreien Ergebnis geführt hat. Und dann hat die Versicherung den gemischten Salat (3 Gutachten, Prozesskosten, Nachbesserung der Reparatur, ...). Uuups. 🙂

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Ohne jetzt alles gesetzlich und bürokratisch begründen zu können: ich würde auch in diesem fall eine instandsetzung durch auffüllen und überlackieren nicht akzeptieren! Warum? Wir reden hier von einem Audi TFSI A6 bj 2006, und nicht von Tante Bertas Fiesta von 96.
Abgesehen davon, bleibt immer noch das ungute gefühl, auch nach komplett Austausch der Heckklappe, ab jetzt einen Unfallwagen zu haben!!!

So, Gegengutachten ist jetzt da und sieht wie vermutet die Instandsetzung der Heckklappe vor. Das Gutachten liegt um die 2k,-€ und damit 1,5k,-€ unter dem 1. 😰.

Nähere Details hab ich noch nicht, da ich es noch nicht persönlich sehen konnte. Ich weiß nur das auch die Wertminderung um 50,-€ geringer angesetzt wurde als im 1. Gutachten (echt lächerlich).

Jetzt werde ich Weiteres mit meinem SV durchsprechen und die Sache nach voheriger Ankündigung mit Fristsetzung zur Auszahlung des 1. Gutachtens an einen Anwalt abgeben.

MfG und bis die Tage.

Zitat:

Original geschrieben von driver2211
spätestens an der Delle würde ich auf Ersatz bestehen.... das ist keine Delle, zumindest ich sehe das als Beule an...

Gruss
 
Marcus

Nöö....Marcus,

eine Beule ist nach Außen.... 😁
eine Delle ist nach innen 😎

Gruss

Delle

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx
Mal ein ernsthafte Frage: Wenn der TE selbst vorgibt, dass die Heckklappe seines Fahrzeuges ohne weiteres* instandgesetzt werden kann, aus welchem Grund soll dann ein Neuersatz gerichtfertigt sein ?

Das muss noch lange nicht bedeuten, dass die Reparatur auch fach- und sachgerecht ist. 

* ohne weiteres hat der TE hier nicht geschieben....

In der Heckklappe sind 2 Dellen die mit Ausbeulen,Spachteln + Teillackieren repariert werden könnten.

Das hat der TE geschrieben

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Wer hat eigentlich Interesse daran, dass in einem Gutachten ein Fahrzeugteil nicht als Instandsetzung sondern als Neuersatz ausgewiesen wird ?

- Der Geschädigte, der seinen Schaden fiktiv abrechnen möchte (und das Teil natürlich instandsetzen lässt)

- Der Sachverständige, der einen zufriedenen Auftraggeber hat und dessen Honorarrechnung höher ausfällt

- Die Werkstatt, da derartige Arbeiten auch von weniger qualifizierten Mitarbeitern durchgeführt werden können, man am Ersatzteil zusätzlich verdient und das ach so beschädigte Teil dem nächsten Kunden, der seinen Schaden nicht von einer Versicherung ersetzt bekommt, verkaufen kann.

- Die Versicherung, die ....... nein, die natürlich nicht, die soll ja nur den höheren Aufwand bezahlen.

p.s. Wer im übrigen davon ausgeht, dass Neuteile nie gespachtelt werden, der irrt.

Bedauerlicherweise machen hier einige ganz offensichtlich den Reparaturweg am Abrechnungswunsch des Geschädigen fest.

Sicherlich kann man hier über eine Instandsetzung der Heckklappe nachdenken ( aber mit Sicherheit nicht nur mit 1 oder 1,5 Stunden wie man manche hier vielleicht glauben mögen....)

Dies würde aber nach meiner Bescheidenen und laienhaften Meinung auch durchaus eine Wertminderung nach sich ziehen.

Ein Neuersatz der Heckklappe ist hier gerechtfertigt und diesen wird die Versicherung auch bezahlen.

Früher oder später........ 😎

Wetten das?

wer schlägt ein ?

Gruss

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Ein Neuersatz der Heckklappe ist hier gerechtfertigt und diesen wird die Versicherung auch bezahlen.

Früher oder später........ 😎

Wetten das?

wer schlägt ein ?

Gruss

Delle

Und wenn nicht, dann wird die Versicherung verklagt (Rechtschutz und Anwalt sei Dank), vom Gericht wird ein Sachverstäniger beauftragt, der begutachtet das inzwischen reparierte Fahrzeug und stellt fest, dass die Reparatur an der Heckklappe durch Instandsetzen einwandfrei durchgeführt wurde. Uuups.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx
Wer hat eigentlich Interesse daran, dass in einem Gutachten ein Fahrzeugteil nicht als Instandsetzung sondern als Neuersatz ausgewiesen wird ?

Der Sacherständige, der für den Reparaturweg verantwortlich zeichnet

- Der Sachverständige, der einen zufriedenen Auftraggeber hat und dessen Honorarrechnung höher ausfällt

Schau an, dass sagt einer, der hier sonst immer predigt, mann soll bei MT nicht mit bösen und haltlosen Unterstellungen gegenüber anderen Propagieren.

Eine glatte 6 (in Worten sechs) xAKBx 😠
 
- Die Werkstatt, da derartige Arbeiten auch von weniger qualifizierten Mitarbeitern durchgeführt werden können, man am Ersatzteil zusätzlich verdient und das ach so beschädigte Teil dem nächsten Kunden, der seinen Schaden nicht von einer Versicherung ersetzt bekommt, verkaufen kann.

Soso.... deratige Abeiten können von "wenig qualifizierten" Mitarbeitern duchgeführt werden.... alles klar 🙄

Moin Moin.

Ich schlage mit ein,

Das Gegengutachten ist eh nur ein Schreibtischgutachten.

MfG.alrock01

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Wer hat eigentlich Interesse daran, dass in einem Gutachten ein Fahrzeugteil nicht als Instandsetzung sondern als Neuersatz ausgewiesen wird ?

Der Sacherständige, der für den Reparaturweg verantwortlich zeichnet

und um jegliche Diskussion mit seinem Auftraggeber (sei es der Geschädigte oder die Werkstatt) aus dem Wege zu gehen !

- Der Sachverständige, der einen zufriedenen Auftraggeber hat und dessen Honorarrechnung höher ausfällt

Schau an, dass sagt einer, der hier sonst immer predigt, mann soll bei MT nicht mit bösen und haltlosen Unterstellungen gegenüber anderen Propagieren.

Eine glatte 6 (in Worten sechs) xAKBx 😠

Schlecht aufgestanden - Ärger mit der Frau - schlechtes Wetter draußen oder warum so missgelaunt ?

Ich unterstelle mal, dass dir Gutachten anderer Sachverständiger schon mal zur Prüfung und Beurteilung vorgelegen haben.

- Die Werkstatt, da derartige Arbeiten auch von weniger qualifizierten Mitarbeitern durchgeführt werden können, man am Ersatzteil zusätzlich verdient und das ach so beschädigte Teil dem nächsten Kunden, der seinen Schaden nicht von einer Versicherung ersetzt bekommt, verkaufen kann.

Soso.... deratige Abeiten können von "wenig qualifizierten" Mitarbeitern duchgeführt werden.... alles klar 🙄

Für mich besteht zwischen einem Kfz-Mechaniker und einem Karosseriebauer schon ein Unterschied. Wenn die Praktiker (ich sitze ja nur am Schreibtisch) das anders sehen 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Basti16



Zitat:

Original geschrieben von SV Stoll


Wurde das Fahrzeug von der Versicherung begutachtet?
Mittlerweile ja.

@altrock01

Nur zur Erinnerung

Moin Moin.

@xAKBx

Hier wird auch jedes Wort auf die Goldwaage gelegt,habe mich dafür bei Dir bedankt.

Der TE.hat auf die Frage von chicko2706 ob der Gutachter von der Gegnerischen
Vers. schon da war geschwiegen.

Mit Schreibtischgutachten meine ich,daß das Gutachten des TE am Schreibtisch
zusmmengestrichen wurde.

Eben mal 1500€ weniger?

Das nenne ich zusammenstreichen.

MfG.alrock01

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

und um jegliche Diskussion mit seinem Auftraggeber (sei es der Geschädigte oder die Werkstatt) aus dem Wege zu gehen !

Und wieder so eine haltlose Unterstellung von dir, echt nicht zu glauben.... 🙁

Die freiberuflichen Sachverständigen schreiben alles auf, nur um vor den betrügerischen Anspruchstellern und Werkstätten Ruhe zu haben, weil die Versicherung ja sowieso
bezahlen muss ???

Schlecht aufgestanden - Ärger mit der Frau - schlechtes Wetter draußen oder warum so missgelaunt ?
Ich unterstelle mal, dass dir Gutachten anderer Sachverständiger schon mal zur Prüfung und Beurteilung vorgelegen haben.

Ich weis wirklich nicht, was meine Laune mit deinen Polemischen Antworten hier gemein hat. Aber wenn du das nächste mal hier bei MT rum heulst und dich über pauschale Vorverurteilungen beschwerst, werde ich dich an diesen Fred hier erinnern.... versprochen.    

Für mich besteht zwischen einem Kfz-Mechaniker und einem Karosseriebauer schon ein Unterschied. Wenn die Praktiker (ich sitze ja nur am Schreibtisch) das anders sehen

*Kopfschüttel* mehr sag ich dazu nicht..... 😠

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Wer hat eigentlich Interesse daran, dass in einem Gutachten ein Fahrzeugteil nicht als Instandsetzung sondern als Neuersatz ausgewiesen wird ?

Der weisungsfrei tätige Sachverständige, der im Rahmen der objektiven Ermittlung der Schadenhöhe aufgrund seiner besonderen Sachkunde nach Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges zu der Einschätzung gelangt ist, dass entweder ein technisch einwandfreies Reparaturergebnis nur durch Neuteilersatz sicherzustellen ist, oder dieser Reparaturweg der unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kostengünstigere ist?

Ja, genau der! 😁😉

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


- Der Geschädigte, der seinen Schaden fiktiv abrechnen möchte (und das Teil natürlich instandsetzen lässt)

Das nennt sich Dispositionsfreiheit des Geschädigten. Sein gutes Recht also.

Wenn er sich, gleich aus welcher Laune heraus, mit einem qualitativ geringeren Reparaturergebnis zufrieden gibt, so ist dies sein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


- Die Versicherung, die ....... nein, die natürlich nicht, die soll ja nur den höheren Aufwand bezahlen.

Nein. Sie hat nur den Schadenersatz zu leisten, der den Geschädigten in den wirtschaftlichen Zustand vor Schadeneintritt versetzt. Wenn der Geschädigte diesen Betrag dann zweckentfremdet verprasst, und das Fahrzeug nicht technisch einwandfrei repariert, dann fährt er schließlich mit einer billig zusammengeschusterten Karre herum, über die sich der Versicherer nicht ärgern muss.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Und wenn nicht, dann wird die Versicherung verklagt (Rechtschutz und Anwalt sei Dank), vom Gericht wird ein Sachverstäniger beauftragt, der begutachtet das inzwischen reparierte Fahrzeug und stellt fest, dass die Reparatur an der Heckklappe durch Instandsetzen einwandfrei durchgeführt wurde. Uuups.

... oder bestätigt die Darstellung des Klägers, dass die gewählte Reparaturmethode nicht zu einem technisch einwandfreien Ergebnis geführt hat. Und dann hat die Versicherung den gemischten Salat (3 Gutachten, Prozesskosten, Nachbesserung der Reparatur, ...). Uuups. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



... oder bestätigt die Darstellung des Klägers, dass die gewählte Reparaturmethode nicht zu einem technisch einwandfreien Ergebnis geführt hat. Und dann hat die Versicherung den gemischten Salat (3 Gutachten, Prozesskosten, Nachbesserung der Reparatur, ...). Uuups. 🙂

Beim letzten Punkt (Nachbesserung der Reparatur) komme ich nicht mit.

Die Versicherung repariert nicht.Folglich geht die Nachbesserung zu Lasten der Werkstatt.

Gruß,
Joschi

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