Gegengutachten sieht Ausbeulen statt Neuteil vor! Unverschuldeter Auffahrunfall.

Hallo,

ich war Opfer eines Auffahrunfalls an einer Ampelkreuzung. Schuldfrage zu 100% beim Gegner.
Das Gutachten meines beauftragten Sachverständigen liegt bei ca. 3500,-€ und sieht den Austausch der Heckklappe vor. In der Heckklappe sind 2 Dellen die mit Ausbeulen,Spachteln + Teillackieren repariert werden könnten.

Ich wollte mir den Schaden lt. Gutachten auszahlen lassen.

Da das Fahrzeug erst 2,5 Jahre alt ist, keinerlei Macken aufweist und einen Restwert von >30.000,-€ aufweist, sieht mein Gutachter und ich den Ersatz der Heckklappe gerechtfertigt.

Die gegnerische Versicherung hingegen sieht in Ihrem Gegengutachten eine Reparatur der Heckklappe vor, da diese günstiger ist.

Ich bin Rechtsschutzversichert und das Fahrzeug ist Fahrbereit. Bisher hatte ich noch keinen Anwalt eingeschalten.

Habe ich Anspruch auf ein Neuteil? Wie sollte ich weiter vorgehen?

Vielen Dank schon einmal.

MfG.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Wer hat eigentlich Interesse daran, dass in einem Gutachten ein Fahrzeugteil nicht als Instandsetzung sondern als Neuersatz ausgewiesen wird ?

Der weisungsfrei tätige Sachverständige, der im Rahmen der objektiven Ermittlung der Schadenhöhe aufgrund seiner besonderen Sachkunde nach Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges zu der Einschätzung gelangt ist, dass entweder ein technisch einwandfreies Reparaturergebnis nur durch Neuteilersatz sicherzustellen ist, oder dieser Reparaturweg der unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kostengünstigere ist?

Ja, genau der! 😁😉

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


- Der Geschädigte, der seinen Schaden fiktiv abrechnen möchte (und das Teil natürlich instandsetzen lässt)

Das nennt sich Dispositionsfreiheit des Geschädigten. Sein gutes Recht also.

Wenn er sich, gleich aus welcher Laune heraus, mit einem qualitativ geringeren Reparaturergebnis zufrieden gibt, so ist dies sein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


- Die Versicherung, die ....... nein, die natürlich nicht, die soll ja nur den höheren Aufwand bezahlen.

Nein. Sie hat nur den Schadenersatz zu leisten, der den Geschädigten in den wirtschaftlichen Zustand vor Schadeneintritt versetzt. Wenn der Geschädigte diesen Betrag dann zweckentfremdet verprasst, und das Fahrzeug nicht technisch einwandfrei repariert, dann fährt er schließlich mit einer billig zusammengeschusterten Karre herum, über die sich der Versicherer nicht ärgern muss.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Und wenn nicht, dann wird die Versicherung verklagt (Rechtschutz und Anwalt sei Dank), vom Gericht wird ein Sachverstäniger beauftragt, der begutachtet das inzwischen reparierte Fahrzeug und stellt fest, dass die Reparatur an der Heckklappe durch Instandsetzen einwandfrei durchgeführt wurde. Uuups.

... oder bestätigt die Darstellung des Klägers, dass die gewählte Reparaturmethode nicht zu einem technisch einwandfreien Ergebnis geführt hat. Und dann hat die Versicherung den gemischten Salat (3 Gutachten, Prozesskosten, Nachbesserung der Reparatur, ...). Uuups. 🙂

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wenn die gegnerische Versicherung das Auto nicht selber gesehen hat, sondern nur das Gutachten und dessen Bilder, wird es für die rechtlich schwierig, den Anzug / Kürzung stichhaltig zu belegen.
Kaum eine Versicherung wird so einen Prozeß eingehen.

Oder hatte die Vers. einen eigenen Gutachter vorbeigeschickt, der sich das Auto "Live" und nicht nur anhand Fotos angesehen hat ?

Moin,

spätestens an der Delle würde ich auf Ersatz bestehen.... das ist keine Delle, zumindest ich sehe das als Beule an...
Ich würde Dir wohl auch zu nem Anwalt raten...

Gruss

Marcus

Zitat:

Original geschrieben von Marcxxx



Zitat:

Den Anwalt zahlt die gegnerische Versicherung.

Für die Schadenregulierung ja, aber beim Streit um die Gutachten???

Ist ja auch egal, wie gesagt zur Not bin ich Rechtsschutzversichert. (Übrigens bei der selben Versicherung wie der Unfallverursacher Haftpflichtversichert ist 😁)

Da die meisten Versicherungen nicht gerne Zahlen , immer einen Anwalt nehmen von Anfang an , das spart Zeit und Nerven !

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Moin.

Delle 1 ist schon als kleine Beule zu bezeichnen.

Da bei der Beule die Kante getroffen ist,denke ich das dein
Gutachter den Ersatz der Heckklappe begründen kann.

Ich denke,Du hast gute Karten den Ersatz der Klappe durchzusetzen.

Aus meiner Erfahrung gibt die Versicherung meistens nach.

Was mich nur wundert ,das die Vers,bei dieser geringen
Schadenshöhe ein Gegengutachten erstellen läßt.

Vermutlich ist für die Vers. das Gutachten deines SV nicht stimmig,
bzw.fehlerhaft.

An deiner Stelle würde ich jetzt warten,bis Du das Gegengutachten
in Händen hast,wer weiß was da wirklich drin steht.

Den Gang zu Anwalt sehe ich allerdings näher kommen,Du hast Dir
wohl den falschen Unfallgegner (Vers.) ausgesucht.

MfG.alrock01

PS.Die Instandsetzung der H-klappe dürfte ohne Probleme möglich
und sinnvoll sein.

Zitat:

Original geschrieben von alrock01


Da bei der Beule die Kante getroffen ist,denke ich das dein
Gutachter den Ersatz der Heckklappe begründen kann.

Hallo,

das Witzige ist, als mein Gutacher die Beule gesehen hat sprach er sofort von einer neuen Heckklappe.
Der Gegengutachter sprach sofort vom Ausbeulen und keinem wirtschaftlichen Verhältnis von Schaden zu Austauschteil. So unterschiedlich ist die Sicht der Dinge 🙁.

Mein Gutachter meint auch, dass wir erst einmal das Gegengutachten abwarten und dann weiter sehen. Da ihm die Versicherung wohl das 1. Gutachten bei Unbrauchbarkeit nicht bezahlen wird, hat er ebenfalls Interesse daran das sein Gutachten anerkannt wird.

Danke auf jeden Fall schon einmal für die Einschätzung aus der Ferne. Ich hatte schon Angst ausgelacht zu werden wegen der "kleinen" Beschädigung und Neuteilforderung. Es ist halt ein privat finanzierter und dementsprechend gepflegter "Dicker"und sein 1. Unfall.

Insgesamt mus ich sagen das Versicherungsforum hat mich stark positiv beeindruckt, schnelle, fachliche und vor allem Themenbezogene Antworten, das ist bei MT immer seltener zu finden.

Danke und ich halte euch auf dem laufenden. Falls noch andere Meinungen kommen wäre ich auch dafür dankbar.

MfG.

Moin noch mal kurz,

Das dein Gutachte wegen Unbrauchbarkeit nicht bezahlt wird,

kann und darf die Vers.nicht bestimmen.

Da würde ein Rechtsstreit voran gehen.

MfG.alrock01

Mal ein ernsthafte Frage: Wenn der TE selbst vorgibt, dass die Heckklappe seines Fahrzeuges ohne weiteres instandgesetzt werden kann, aus welchem Grund soll dann ein Neuersatz gerichtfertigt sein ?

Moin Moin.

@xAKBx

Deine Frage ist berechtigt.

Zunächst,es handelt sich hier um einen Haftpflichtschaden bei dem gilt,
für aller beschädigten Teile,neu für alt.

Ein ausgebeueltes/gespachteltes/Teil kann später ein Nachteil für
den Geschädigten sein.

Zum Beispiel konnte sich später evtl. Rost bilden,oder der Füller/Spachtel
bei einem Anstoß abplatzen.

Es ist in Deutschland gängige Praxis,geschraubte Blechteile eher zu ersetzn,
als sie instandzusetzen.

Ob es immer sinnvoll ist oder nicht,dem enthalte ich mich.

MfG.alrock01

Zitat:

Original geschrieben von alrock01


Moin Moin.

Zunächst,es handelt sich hier um einen Haftpflichtschaden bei dem gilt,
für aller beschädigten Teile,neu für alt.

Na na na. Das wäre mir aber neu.

Es gilt eher was SV Stoll weiter oben gesagt hat:

Es wird instandgesetzt, was fachgerecht und wirtschaftlich instandgesetzt werden kann und es wird ausgetauscht, wo es nicht mehr wirtschaftlich oder technisch sinnvoll ist.

Ob der Geschädigte das eine oder das andere lieber hätte, ist irrelevant.

Es drängt sich die Frage von xAKBx und SV Stoll ja geradezu auf: Warum Austausch, wenn offenbar Instandsetzung lt. TE ausreicht?

Ein ausgebeueltes/gespachteltes/Teil kann später ein Nachteil für
den Geschädigten sein.

Eher nicht. Bei einer fachgerechten Instandsetzung dürfte es da kein Problem geben. Sonst ist es eben nicht fachgerecht.

Zum Beispiel konnte sich später evtl. Rost bilden,oder der Füller/Spachtel
bei einem Anstoß abplatzen.

Dazu musst Du aber ordentlich Spachtel draufhauen..
Und lackiert werden muss das Neuteil schließlich auch.

Gruß

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Es drängt sich die Frage von xAKBx und SV Stoll ja geradezu auf: Warum Austausch, wenn offenbar Instandsetzung lt. TE ausreicht?

Hallo Hafi545

... weil die Meinung des TE irrelevant ist? Nur weil ihm diese Reparaturmethode ausreichend erscheint, muss diese ja noch lange nicht sach- und fachgerecht sein.

... was, wenn instandgesetzt würde und sich hiernach noch Unregelmäßigkeiten in der Form zeigten, und dem TE das ggf. nicht egal wäre? Gibt´s dann endlich eine neue Heckklappe, oder dürfte nachgepfuscht werden?

... und was, wenn mit dick Spachtel instandgesetzt würde, 1 Jahr später wieder einer hinten drauf knallt, an besagter Stelle fett der Spachtel abplatzt? Wird dann - von geeigneter Stelle 😁 - laut "Vorschaden, ach was, schlecht reparierter Altschaden, uswusf" geschrien, und dick und fett hierfür was in Abzug gebracht?

Fragen über Fragen ...

😁

Hallo Elk_EN,

Fragen über Fragen?
Nicht wirklich...
Nicht die Meinung des TE ist Irrelevant, sondern das Begehren des Geschädigten ist es. Kleiner aber feiner Unterschied, der aber eigentlich ganz gut lesbar ist, wenn man genau hinschaut.
😎

Auch  die anderen Thesen passen nicht so ganz:

Der Reparaturweg ist sach- und fachgerecht zu kalkulieren.
Die geschilderten Horrorszenarien von zentimeterdickem Spachtel der bei der ersten Bodenwelle abfällt, kommen vielleicht vor.
Aber eher im Rahmen sogenannter Reparaturen in "Eigenregie" in Verbindung mit fiktiver Abrechnung und schnellem Verkauf des Wagens.

Sie werden sicher von keinem Sachverständigen -egal ob angestellt oder freiberuflich- kalkuliert und auch von keiner seriösen Werkstatt ausgeführt.

Wenn instandgesetzt würde und es käme zu Unregelmäßigkeiten, wäre die Frage zu klären, ob die Reparatur einwandfrei durchgeführt wurde.
Wenn die Werkstatt zu dem Ergebnis kommt, dass sie ein Teil tatsächlich nicht mehr richten kann, wird sie aber wohl im Vorfeld den SV anrufen und die Sache klären.

Ich kann mich überhaupt nur an einen einzigen Fall erinnern, in dem das tatsächlich mal Thema gewesen wäre und ich mache den Job jetzt schon eine ganze Weile (Kasko Schaden: VN wollte von Anfang an unbedingt den Austausch einer Tür. SV hat Insta kalkuliert. WS hat auch gesagt, dass das geht und es so gemacht. Danach musste der SV noch ein- oder zweimal raus und die  Werkstatt musste nachbessern, weil König Kunde Unebenheiten gesehen hat, die keiner sonst sehen konnte.  Die  alte Tür ist trotzdem noch drin...)

Der springende Punkt ist doch wie immer das Spannungsverhältnis zwischen Totalreparation und Wirtschaftlichkeit. Wieviel ist nötig, um den Schaden fachgerecht zu beseitigen und was ist Cash für den Geschädigten?

Und die  Frage beantwortet sich doch immer gleich im Schadensrecht:
Geschuldet ist das, was der wirtschaftlich denkende Mensch selbst ausgeben würde, um den Schaden vollständig zu beseitigen zu lassen.
Nicht weniger und nicht mehr (Wieviel das ist, müssen die Techniker klären. Aber auch da gibt es eben unterschiedliche Meinungen und viel Ermessen).

Und  wer den Schaden selbst zahlen würde, wird in der Werkstatt zuerst fragen, ob man nicht instandsetzen kann und nicht, ob man nicht eine neue Haube einbauen kann.
😎
Gruß
Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Und die Frage beantwortet sich doch immer gleich im Schadensrecht:
Geschuldet ist das, was der wirtschaftlich denkende Mensch selbst ausgeben würde, um den Schaden vollständig zu beseitigen zu lassen.

Was ist

vollständig

?

Das, was ein Geschädigter aus seiner subjektiven - und aufgrund momentaner finanzieller Schieflage ggf. auch genügsamen 😁 - Sicht für vollständig hält (und sich ggf. bei einer späteren Veräußerung im Verkaufsgespräch mit dem potentiellen Käufer als diskutabel erweist ... 😰🙁😉),
oder das, was ein Sachverständiger für vollständig im Sinne der Herstellerrichtlinien hält?

Geschuldet ist der wirtschaftliche Zustand vor Schadeneintritt. Nicht mehr. Aber auch nicht weniger.

Guts Nächtle. 🙂

Möin Moin.

Mit Dir Hafi habe ich gerechnet.😁

Das ich für eine Instandsetzung eher zu haben bin als für den Austausch
der Teile solltest Du bemerkt haben.

Eine fachgerechte Instandsetzung findet heutzutage leider nicht mehr
so häufig statt wie es sein sollte,da es zuwenig Fachkräfte gibt die richtig mit
Blech umgehen können.

Die Regel ist doch um bei der Heckklappe zu bleiben,die Beule wird so gut es
eben die"Fachkraft"beherscht raugedrückt,der Rest ist Spachtel und Füller.

Daher habe ich auch geschrieben,es---kann---ein Nachteil sein.

Das bei Haftplichtschäden wirtschaftlich instandgesetzt wird,erlebe ich
eher selten.

In der Praxis ist es doch so,das z.B.fast jeder Stoßfanger komplet getauscht
wird,obwohl eine Instandsetzung problemlos möglich gewesn wäre,
und das sogar bei Kaskoschäden.

Ich könnte darauf wetten,wenn der TE sein Fahrzeug zu seinem Vertragshändler
gebracht hätte,hätte der TE ohne zu sprechen eine neue Heckklappe bekommen.

Was der TE möchte ist irrelevant,richtig,was der SV geschrieben hat aber nicht,
und darum geht es hier.

Wie der TE sein Auto am Ende repariert,kann sich jeder denken.Ob die
Instandsetzung hinterher fachgerecht ist,steht auf einem anderen Blatt Papier

Nun zum Tkema"neu für alt",sicher ist es so wie ich es geschrieben habe
missverständlich ausgedrückt.😕

Richtig ist ,es gibt keinen Abzug für das Altteil,wenn es durch ein
Neuteil ersetzt wird. Besser so?😁

Und leider wie so häufig ,Spekulieren wir ohne zu Wissen wie die
Heckklappe von innen aussieht,bzw.ob sie evtl.in sich verzogen ist.

MfG.alrock01

Hallo,

noch ein paar Anmerkungen von mir.

Das "Blech" an der Stelle ist ziemlich dick und stabil somit ist "ziehen" nicht/nur schlecht möglich. Drücken kann man von hinten scheinbar nicht. Wie soll die Beule ausgeglichen werden wenn nicht mit 100g Spachtel???

Es geht nicht darum was ich anschließend wie machen lasse sondern mir das (aus)bezahlt wird was die Vorschaden Zustandswiederherstellung kosten würde.

Fakt ist, vor dem Schadenseintritt hatte ich eine vollkommen unbeschädigte Heckklappe die 1 Lackschicht aufwies. Wenn jetzt gespachtelt und lackiert wird, sieht die Heckklappe wieder aus wie vorher aber nur von außen. Sie ist definitiv nicht mehr so wie sie vor Schadeneintritt war. An einer Stelle ist Spachtel und überall eine doppelt so dicke Lackschicht.

Wenn ich ein Neuteil bekäme, wäre die Heckklappe wie von Werk und wies nur eine Lackschicht auf. In meinen Augen kommt das einer Vorschaden Zustandswiederherstellung am nächsten. Die Lackschicht(dicke) ist zwar nicht die gleiche aber dafür ist ja die Wertminderung da. Wo es weiter geht, sollte ich das Fahrzeug veräußern wer es Verkaufsfördernder dem Käufer den Unfallschaden mit dem Austausch der Heckklappe und den Fotos vom Schaden darzulegen als Ihm zu erklären das an der Stelle gespachtelt wurde.

MfG.

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