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Unverschuldeter Unfall in Frankreich - Abwicklungsprobleme

Themenstarteram 18. November 2007 um 11:40

Meine Freundin hatte einen unverschuldeten Unfall in Frankreich (ihr ist eine ältere Dame ist ihrem Audi in den Kofferraum gekracht).

Unfallbericht wurde ausgefüllt und dort hat die Dame auch ihre Schuld zugegeben - also erstmal alles klar.

Wieder zu Hause wurde über die Grüne Karte die Axa Deutschland als Vermittler ermittelt (war auch unheimlich schwer, da die Dame bei der Axa France versichert war :D ), die dann erstmal etwas Zeit brauchte, um die Freigabe (oder wie man das auch nennt) zu bekommen.

Wir sollten dann einen Kostenvoranschlag machen lassen, was ich aber ablehnte, weil ein Kostenvoranschlag bei einem Totalschaden (Heck ist schön eingedrückt und der Audi 19 Jahre alt).

War ebenso kein Problem, man fragt in Frankreich wegen Übernahme Kosten für einen Gutachter nach...der würde mich dann auch anrufen :D. Auf meinen Einwand, dass ich aber dann lieber einen eigenen Gutachten beauftragen möchte, wurde nur kurz gesagt, dass das auch möglich sei, aber man erstmal warten sollte.

2 Wochen später ruft mich der von der Axa beauftragte Gutachter ständig an, den ich aber weiterhin ablehne - ein Anruf bei der Axa (die nun absolut unfreundlich wurde) ergab nun, dass man auf einmal nicht einen eigenen Gutachter nehmen könnte und ich wurde gefragt, was ich denn an deren Gutachter auszusetzen hätte - ich habe ihr gesagt, dass sie sich die Frage mal selber beantworten sollte...

Naja, es würde nun geprüft, aber nach 2 Wochen ist weiterhin nichts passiert und meine Nachfragen werden absolut unfreundlich niedergeschmettert, ich solle Geduld haben, ob Axa France das überhaupt zahlt.

Nun meine Frage: Kann ich auch nach französischem Recht einen eigenen Gutachter nehmen? Laut der Seite der französischen Botschaft in Deutschland wäre das so...aber das war dort nicht ganz eindeutig beschrieben! Die Axa meinte das anfangs auch, jetzt windet sie sich...

Hat hier jemand fundiertes Wissen und Erfahrung und kann mir das beantworten, dass ich nächste Woche endlich einen Gutachter bestellen kann??

Besten Dank im Voraus!

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16 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Lexmaul23

Hat hier jemand fundiertes Wissen und Erfahrung

du solltest einen darauf spezialisiserten anwalt aufsuchen!

wenns soweit gekommen ist, dass die am telefon sich rumwinden, ist das kind meist schon in den brunnen gefallen, da die gemerkt haben, dass du wenig/garkeine ahnung hast, und die so kosten einsparen können....

 

...muss meinem Vorredner erstmal zustimmen.

 

Die AXA in D ist mit der Regulierung des Schadens beauftragt, somit ist der Schadenersatzanspruch dem Grunde und der Höhe nach an diese zu richten. Wie Du das machst ist von Dir zu entscheiden.

Wenn Du bislang offensichtlich auf anwaltliche Unterstützung verzichtest hast, wird der Grund darin bestehen, weil Du die Übernahme eines Kostenrisikos durch einen Rechtsschutzversicherer nicht haben wolltest. Wenn es so ist, ist es ungut.

Ohne Anwalt, Audi 19 J. alt und Totalschaden - vergiss es. Um wie viel Schadenersatz geht es denn?

In D herrschen bezüglich der Kfz-Schadenersatzansprüche paradiesische Rahmenbedingungen, F darf hier als Entwicklungsland bezeichnet werden. Gut oder schlecht - anderes Thema.

 

Themenstarteram 18. November 2007 um 13:24

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

wenns soweit gekommen ist, dass die am telefon sich rumwinden, ist das kind meist schon in den brunnen gefallen, da die gemerkt haben, dass du wenig/garkeine ahnung hast, und die so kosten einsparen können....

Sorry, aber was bringt mir das Posting? Ich würde hier nicht fragen, wie es nach französischem Recht ausschaut, wenn ich das wüsste :rolleyes:.

Und ich habe der Dame klar gesagt, dass ich einen eigenen Gutachter haben möchte...wo gebe ich da meine Ahnungslosigkeit preis - das deutsche Recht kenne ich bzgl. Haftpflichtschäden recht gut, aber bringt mir in diesem fall nichts.

Und ein Anwalt kommt erstmal ebensowenig in Frage - zum einem ist keine RS vorhanden und hier ist wieder die Frage der Kostenübernahme nach französischem Recht - denn eins weiß ich schon (wie über mir gesagt wurde): Frankreich ist da ein Entwicklungsland.

Und die Axa übernimmt zwar die Abwicklung, aber nur als Mittler...sie zahlt nicht nach deutschem Recht - so lese ich es zumindest und das sagten mir auch die Gründe-Karte-Jungs!

Und um wieviel Schadensersatz es geht, weiß ich nicht...woher auch ohne Gutachten :rolleyes:

 

Zitat:

Original geschrieben von Lexmaul23

Sorry, aber was bringt mir das Posting?

die erkenntnis, das am falschen ende gespart wurde :rolleyes:

was erwartest du?

bei deinem schaden ist ärger doch schon vorprogrammiert (bzw. steckst du schon mittendrinn ohne es anscheinend bemerkt zu haben!)...

was bringt es dir, wenn die vs sagt "wir zahlen keinen unabhängigen gutachter und basta" und du bestehst weiterhin darauf? die vs sitzt am längeren hebel....!

und wie Beukeod schon teffend schrieb:

Ohne Anwalt, Audi 19 J. alt und Totalschaden - vergiss es

und der umsatnd dass frankreich dort ein entwicklungsland ist, ist für dich hier nicht wirklich nützlich!

 

Themenstarteram 18. November 2007 um 13:42

Hä? DIe Versicherung hat sich nicht gegen einen anderne Gutachter gesperrt - die wurden halt nur unfreundlich nachdem ich den ins Spiel gebracht habe und kümmern sich halt mir extremer Langsamkeit darum - passierne tut da schon etwas!

Und wo wurde bitte am falschen Ende gespart? Und weil der Audi ein Totalschaden hat und 19 Jahre alt ist, soll man es vergessen...eine gewissermaßen beknackte Einstellung.

Kannst du mir nun sagen, ob ein Gutachter und/oder Anwalt bezahlt wird?

Zitat:

Original geschrieben von Lexmaul23

Hä? DIe Versicherung hat sich nicht gegen einen anderne Gutachter gesperrt - die wurden halt nur unfreundlich nachdem ich den ins Spiel gebracht habe und kümmern sich halt mir extremer Langsamkeit darum - passierne tut da schon etwas!

Und wo wurde bitte am falschen Ende gespart? Und weil der Audi ein Totalschaden hat und 19 Jahre alt ist, soll man es vergessen...eine gewissermaßen beknackte Einstellung.

Kannst du mir nun sagen, ob ein Gutachter und/oder Anwalt bezahlt wird?

@Lexmaul23, tut mir Leid, Dein angesäuerter Ton ist gewöhnungsbedürftig.

Vorbemerkung.

Wenn Dir unsere Aussagen nicht gefallen, solltest Du eher daran denken, dass wir ganz nüchtern lediglich Deine Situation einschätzen. Den fehlenden Verkehrsrechtsschutz den Du offensichtlich nicht hast, das ist aber von Dir so entschieden worden, können wir nicht kompensieren.

 

Zu Deiner Frage: Die Gutachtenkosten werden in Frankreich von der gegnerischen Versicherung übernommen - oder auch nicht übernommen. In F hat man auf diese Kostenübernahme anders als in D keinen grundsätzlichen Anspruch.

* Rechtsanwaltskosten werden grundsätzlich in F nicht übernommen.

* Nutzungsausfall in Deinem Fall (wenn er denn wie in D nachgewiesen wird) für maximal 10 Tage von 7.- €.

* Höchstentschädigung:Wiederbeschaffungswert - Restwert.

* Kreditkosten:Fehlanzeige.

* Unfallnebenkosten:Fehlanzeige.

Du siehst, meine Aussage:Ohne Anwalt, Audi 19 J. alt und Totalschaden - vergiss es.

ist schon begründet und mit Deiner Feststellung:

Zitat:

..eine gewissermaßen beknackte Einstellung.

Liegst Du schlicht daneben. Für Deinen Unmut ist hier niemand zuständig.

Mache Dir doch bitte mal die Rechnung auf, was Dir letztlich unterm Strich per Saldo übrig bleibt.

 

PS Der Ideal-Frankreichfahrer hätte gehabt.

* Verkehrsrechtsschutz

* Autoschutzbrief

* Eine Kfz.-Versicherung die ihm den fremdverursachten Schaden im Ausland nach deutschem Recht entschädigt

* Auslandskrankenversicherung

 

 

 

 

Themenstarteram 18. November 2007 um 16:30

Ne ne, Ihr könnt nur nicht richtig lesen - es war nicht MEIN Auto, sondern das meiner Freundin und ICH regel das nur für sie.

Ich persönlich habe die von Dir empfohlenen Schutzbriefe etc...

Und Du siehst, dass es klug war, dass ich eben nicht zum Anwalt gerannt bin oder sofort einen Gutachter selber gerufen habe. Und hier ist doch grad das Problem meines "säuerlichen Tons" - ich stelle eine Frage und ich bekomm außer in deinem letzten Posting nur - sorry - Geblubber, was einem nichts bringt.

Es ist wie es ist und Laberei, was man alles hätte vorher machen können, bringt meiner Freundin JETZT rein gar nichts ;)

Ich möchte, dass meine Freundin Geld sieht und mehr nicht - der Wagen wird eh weitergefahren und irgendwann verschrottet!

Sehr, sehr interessanter Tonfall von lexmaul23.

Jeder, der Hilfestellungen bietet wird angemacht.

Da der Wagen fahrbereit ist, spielt Zeit keine Rolle.

Geld wird es je nach Zustand und Restwert des Autos auch kaum geben.

So what?

Grundsätzlich hilfreich:

FAQ Versicherungen

www.unfallweb.de

Zitat:

Original geschrieben von Lexmaul23

 

Es ist wie es ist und Laberei, was man alles hätte vorher machen können, bringt meiner Freundin JETZT rein gar nichts ;)

Ich möchte, dass meine Freundin Geld sieht und mehr nicht - der Wagen wird eh weitergefahren und irgendwann verschrottet!

Da fällt mir nur noch ein, manch einer lernt es nie! Leidest Du eigentlich unter Verfolgungswahn oder mit was begründest Du Deine Unfreundlichkeit?

 

PS Danke dass ich konkrete Aussagen machen durfte - mein Pech, dass ich nicht Deine Gnade habe. Ich kann damit leben....

 

 

Zur Erinnerung:

Zitat:

Zu Deiner Frage: Die Gutachtenkosten werden in Frankreich von der gegnerischen Versicherung übernommen - oder auch nicht übernommen. In F hat man auf diese Kostenübernahme anders als in D keinen grundsätzlichen Anspruch.

* Rechtsanwaltskosten werden grundsätzlich in F nicht übernommen.

* Nutzungsausfall in Deinem Fall (wenn er denn wie in D nachgewiesen wird) für maximal 10 Tage von 7.- €.

* Höchstentschädigung:Wiederbeschaffungswert - Restwert.

* Kreditkosten:Fehlanzeige.

* Unfallnebenkosten:Fehlanzeige.

am 18. November 2007 um 17:51

In einem unterscheidet sich das Schaderesatzrecht zwischen F + D nicht - den Schaden muss der TE bzw. seine Freundin beweisen. Aber daraus wird wohl nix:

 

 

Zitat:

Wir sollten dann einen Kostenvoranschlag machen lassen, was ich aber ablehnte

 

2 Wochen später ruft mich der von der Axa beauftragte Gutachter ständig an, den ich aber weiterhin ablehne

 

 

Kein Nachweis zur Schadenhöhe - keine Entschädigung für einen Fahrzeugschaden. Schadenbearbeitung kann auch einfach sein.

 

Warum der von der AXA beauftragte Sachverständige in diesem Fall abgelehnt wird, erschliesst sich (zumindest) mir nicht.

 

Themenstarteram 18. November 2007 um 18:30

Sorry, aber irgendwie werde ich grad hier falsch verstanden - war zumindest nicht meine Absicht, aber irgendwie wird nur die Hälfte gelesen bzw. was reininterpretiert!

1. Ich habe nie gesagt, dass meine Freundin oder ich unter Zeitdruck stehen.

2. @xAKBx: Genau solche Beiträge verstehe ich nicht - ein Kostenvoranschlag macht bei einem offensichtlichen Totalschaden keinen Sinn. Und den eigenen Gutachter habe bisher abgelehnt, weil der Fahrzeugwert vorher entscheidend ist - und da habe ich lieber einen unanbhängigen Gutachter als einen vom Unfallgegner - gibt die und die Erfahrungen zu diesem Thema! Du hättest den nächsten Satz da noch zitieren sollen, dann wird auch klar warum...

3. @Beukeod: Genau Deine hilfreiche Ausführung hat mir doch geholfen, wofür ich Dir auch dankbar bin - ganz ehrlich! Geschriebens wird auch oft falsch verstanden, es war garantiert nicht so gemeint!

4. @madcruiser: Was meinst Du, dass es kaum Geld gibt - was verstehst Du unter "kaum"? Das hier keine tausende von Euros zu erwarten sind, ist mir doch absolut bewusst...sollte ich deshalb nix machen und die sache begraben?

Nochmals: Sollte jemand mein Geschreibe in den falschen Hals bekommen haben, dann tut es mir leid - nur einige Kommentare hätte man sich (und auch ich) sparen können, da sie JETZT nix mehr bringen.

Zum Thema nochmal:

Soll ich nun einfach warten oder spricht die Erfahrung bei solchen Auslandsschäden (evtl. mit der Axa) eher dahin, dass man froh sein kann, dass abgewickelt wird und ich den Axa-Gutachter nehmen sollte?

edit wegen überholt!

1. Deine Freundin muss den ihr enstandenen Schaden beweisen.

Dazu ist nur ein Gutachten, nicht aber ein KVA geeignet.

2. Ohne Beweis keine Regulierung.

3. Der von Deiner Freundin bauftragte Gutachter wird regelmäßig einen höheren Zeitwert und einen niedrigeren Restwert ausweisen, als der von der Versicherung.

Wie gesagt:

FAQ Versicherungen

www.unfallweb.de

Da steht alles drin was man wissen muss.

@Lexmaul23,

schön. Schwamm drüber.

Ich würde jetzt den AXA-Gutachter kommen lassen, achte darauf, dass dieser aber von der AXA beauftragt wird. Allenfalls bist Du bzw. Deine Freundin Auftraggeber!

Ich sehe hierzu keine taugliche Alternative. Das Ergebnis ist abzuwarten und dann zu befinden.

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