gegen "Motorschaden" wie im Privat-Kaufvertrag absichern

Hallo zusammen,

ich habe vor, einen Wagen zu kaufen, bei welchem bekannt ist, das die Motoren sehr empfindlich sind, was Kolbenkipper angeht.
Ich habe auch schon mit dem Verkäufer ausgehandelt, das wir kurz vor dem Vertragsabschluss zusammen zu einer Werkstatt in einer Nähe fahren und eine Endoskpie machen lassen.
Diese Suche ich aus und wenn da alles passt, ich danach definitiv den Wagen auch bar bezahle und mitnehme.

So nun ........ folgendes Problem:
Ich finde einfach keine Werkstatt, die das macht,
oder aber in den nächsten 4 Wochen dafür mir ein Termin geben kann.

Da ich aber nicht so lange warten will, und eigetnlich auch nicht kann, mein jetziger ist schon seit letzte Woche verkauft (mit Anzahlung), und der wartet nur noch bis Ende diese Woche.
Ohne Auto ist keine Option..... mit Kleinkind wenn irgendwas passiert. Wohne auf dem Land.

So nun ........... jetzt meine Idee....und die eigentliche Frage:
Ich bin kurz davor dem Verkäufer vorzuschlagen, ob ich nicht den Wagen nach dem Kauf hier bei mir in München Endoskopieren lassen kann,
und nur für den Fall, das wirklich schon überdurchschnittlich viele Abschabungen/Riefen in den Zylinderwänden zu finden sind, bzw. auch schlechte Kompressionswerte anzeigt,
ich ihn zurückgeben würde.

Natürlich würde ich die Endoskopie hier nur in einer Verttragswerkstatt mit Beleg/Beweis des Ergebnisses machen lassen.

Wie soll ich Ihm das jetzt vorschlagen, oder was müsste nach aktueller Gesetzeslage im Kaufvertrag (Privat an Privat) stehen, oder auch nicht,
damit ich da so eine Rückgabeoption habe.

1. Reicht da einfach nichts reinzuschreiben.
Eigentlich ja nicht, oder? Der Käufer darf ja nichts verschweigen, und wenn dann hier bei der Endoskopie paar Tage nach dem Kauf den Schaden festgestellt wird,
muss der ja schon vor dem Kaufvertrag gewesen sein. Nur muss dann auch der Käufer davon gewusst haben, und das kann man ja als normaler (Autofahrer-)Leie nicht wissen.

2. Wenn man reinschreibt, „Motor ist nicht kaputt“ oder „Motor hat keinen Kolbenkipper“, falls er das überhaupt mitmacht, reicht das dann,
das ich abgesichert bin, gegen die „teuer kaputte Katze im Sack“

Danke schon mal im Voraus,

Schöne Grüße,
Kristijan

Beste Antwort im Thema

Vielleicht ist es auch eine Option, ein ganz anderes KFZ zu wählen, das ni ht für solche Anfälligkeiten bekannt ist? Wenn man sich den V10 schon nicht neu leisten kann?

Ansonsten ist es eben schon ein Unterschied. Ich stelle mich also mal auf den Standpunkt des Verkäufers: du willst das Auto kaufen, mit einem Rückgaberecht wenn bei irgendeiner Untersuchung irgendwo das falsche Ergebnis herauskommt. Dann fährst Du quer durch die Republik, lässt den V10 mal zeigen was er kann, rauchst am Ende in der Karre und schmierst noch Ketchup vom nächsten McMenü in den Teppich, parkst in einer windigen Wohngegend wo der nächste nachbarliche Neider den Wagen zerkratzt. Dann macht Ahmed von nebenan die Untersuchung (nachdem ihr beide ein WE auf dicke Hose gemacht habt) und bescheinigt erhöhten Verschleiß. Und dann soll ich das Auto wieder zurück nehmen.

So mal die überspitzte Darstellung. Aber dieses Risiko soll ich als VK eingehen, und Du als Käufer willst auf Nummer sicher für "kleines" Geld ein Auto mit Angeberfaktor kaufen. Samt Rückgaberecht. Das ist etwas anderes, als
Wenn du mit mir zusammen eine Werkstatt aufsuchst in meiner Umgebung. Wenn Du dann den Wagen willst - ist er weg für immer. Wenn nicht, hab ich das og Risiko durch deine Nutzung nicht.

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Such weiter und kauf beim Händler, da hast du erstens Gewährleistung und eventuell eine Garantie, je nach Händler und Verhandlungsgeschick.

Ist zwar etwas teurer, aber dafür ist man mehr oder weniger auf der sicheren Seite.

Privatkauf ist halt mit einem größeren Risiko versehen, an diesem Wagen sind die Wartungs- und Reparaturkosten enorm, denn für viele Sachen muß der Motor raus oder abgesenkt werden.

Er möchte sich gar nicht gegen zukünftige Motorschäden absichern, sondern nur einen Passus in den Vertrag aufnehmen, in dem ihm die Möglichkeit eingeräumt wird auf eigene Kosten das Fahrzeug und auch den Motor von einer Vertragswerkstatt überprüfen zu lassen und das Fahrzeug bei mangelhaften Ergebnissen dem Verkäufer wieder zurückzugeben.
Wenn der Verkäufer dies mitmacht, dann kann man dies machen. Als Verkäufer würde ich, sofern das Fahrzeug nicht absolut als unverkäuflich gilt, solch einem Passus nicht zustimmen.

Glaube auch nicht, dass jemand sowas unterschreiben würde... Und selbst wenn!

Wenn er die Kohle danach direkt verprasst und bei ner berechtigten Forderung dann anschließend die Finger hebt,
sitzt Du auch auf dem Hobel!

Zitat:

@rimz schrieb am 6. Juni 2017 um 16:26:21 Uhr:


konsultier einen anwalt und lass dir einen vertrag formulieren. die euros für den anwalt kannst du dann auch noch verschmerzen. sofern hier kein anwalt seine dienste und sein wissen unentgeltlich kundtun will. würde ich an deiner stelle auch hier sicher gehen, damit es keine lücken, die zu deinen lasten ausgelegt werden könnten, übrig bleiben.

Würde ich auch empfehlen. Auch ansonsten stimme ich den anderen Beiträgen hier zu. Wäre ich der Verkäufer und das Risiko so hoch, dann würde ich vermutlich garkeine Prüfung zustimmend. Denn wenn etwas dran sein sollte (und das scheint ja grundsätzlich ohne Verschulden nicht unwahrscheinlich), dann wüsste ich so ab dem Zeitpunkt davon, müsste es ab da angeben und hätte nach deiner Schilderung quasi den kompletten Fahrzeugwert verloren. Dein Verkäufer scheint also schon ein wirklich fairer Geschäftspartner zu sein, da wäre also wohl ein Leihwagen bis bei ihm ein Termin frei ist angebrachter.

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Zitat:

@rimz schrieb am 6. Juni 2017 um 16:26:21 Uhr:


konsultier einen anwalt und lass dir einen vertrag formulieren. die euros für den anwalt kannst du dann auch noch verschmerzen. sofern hier kein anwalt seine dienste und sein wissen unentgeltlich kundtun will. würde ich an deiner stelle auch hier sicher gehen, damit es keine lücken, die zu deinen lasten ausgelegt werden könnten, übrig bleiben.

Es ist von der Sache her sicherlich sinnvoll, einen Rechtsanwalt einen kugelsicheren Vertrag aufsetzen zu lassen, der den Käufer vor allen Eventualitäten schützt.

"Vergessen" habt ihr dabei eine Kleinigkeit:
Was um alles in der Welt sollte den Verkäufer dazu bewegen, ein solch umfangreiches Pamphlet, das u.U. zu seinen Ungunsten verwendet werden kann zu unterschreiben?

Was hier verlangt wird ist, einen Privatverkäufer zur Übernahme einer (Teil-) Gewährleistungspflicht zu nötigen.

Generell ist ein Privatkauf eine Risikoangelegenheit.
Ein Auto, das bekannt anfällig für teure Schäden ist würde ich nicht kaufen.
Will ich es warum auch immer unbedingt haben, würde ich es mindestens beim seriösen (Marken-) Händler kaufen, der eine gewisse Absicherung bietet.

Was den aktuellen Fall angeht bin ich der Ansicht, dass Du dein bisheriges Fahrzeug (obwohl Du wusstest dass Du es für die Familie benötigst) zu vorschnell verkauft hast.
Ohne dies gäbe es den "Problem" jetzt nicht.

Just my 5 Ct.

Es geht hier ja um ein sehr spezielles Fahrzeug. Da gelten andere Regeln als beim 08/15 Auto. Es mag deshalb sehr wohl sein, dass der Verkäufer sich darauf einlässt.

Vom Händler kaufen ist immer ein guter Rat, aber ich befürchte zumindest beim Markenhändler wirst du keinen S6 mit dem 5,2 Liter Motor mehr kriegen. Die neuen haben ja alle den 4,0 Liter V8. Und alte S6 verkaufen Audi Händler aus gutem Grund selbst sehr ungern. Die werden an andere Händler abgegeben..

Ja, so ganz unrecht haste nicht. War schon überspitzt ausgedrückt.
Der alte V10 ist (warum ist hinreichend bekannt) ausserordentlich unbeliebt bei Händlern und wird selbst rel. jung auffällig oft aus privater Hand verkauft.
Das weiß sicherlich auch der Vorbesitzer.
Im Privatmarkt mag es bei diesem Ding daher durchaus sein, dass ein VK zu gewissen Kompromissen bereit ist.

Als Käufer würde ich dennoch einen (großen) Bogen um dieses graue Kapitel deutscher Ingenieurkunst machen.
Irgendwann ist man den 20l Alltagsdurchschnittsverbrauch überdrüssig, und bekommt das Fahrzeug dann selbst wenn es durchhält nur noch über den Preis los.

Unglaublich, auf was für Ideen Menschen kommen können.

Kein Verkäufer dieser Welt würde einen solchen Vertrag unterschreiben.

Und außerdem, wenn die Kisten zu diesem Problem neigen, dann macht man doch einen großen Bogen drum und sucht sich was weniger Anfälligeres. Selbst wenn er jetzt in Ordnung ist, hast Du das Problem in 1 oder 2 Jahren. Und dann?

Beim Audizentrum in Augsburg wird ein S6 Avant mit dem V10 Motor angeboten, beim Audi Zentrum in Nürnberg eine Limousine mit dem entsprechenden Motor, in Kamen ist ein S6 Avant bei einem Volkswagenhändler im Angebot, ebenso beim Audizentrum in Reutlingen.

Warum sollte das Vorhaben nicht funktionieren? Der Vertrag muss nur so formuliert werden, dass es auch für den Verkäufer interessant ist:
- Den möglichen Rückgabegrund besser nicht schriftlich festhalten, da dann der Verkäufer ja von dem Mangel weiß und beim nächsten Verkauf angeben muss. Wenn er aber bei Rückgabe nicht über den Grund informiert wird, kann er auch nichts wissentlich verschweigen
- Der Verkäufer muss halt mit Geld überzeugt werden. Man einigt sich z.B. auf Verkaufspreis X. Mit Rückgaberecht kostest der Wagen nun X+1000 EUR, erstatt werden bei Rückgabe aber nur X EUR.
Rückgabe nur bis 100 Kilometer und innerhalb von 5 Tagen
Zustand bei Übergabe wird genau dokumentiert, jegliche Abweichung von dem Zustand schließt eine Rückgabe aus.
Falls die Angst besteht, dass der Verkäufer im Fall einer Rückgabe nicht mehr zahlungsfähig ist, kann gegen Bezahlung auch ein Notar als Treuhänder zwischengeschaltet werden.

Dem Käufer muss halt klar sein, dass sein Wunsch nicht ohne deutliche Mehrkosten möglich sein wird. Auch falls mit dem Auto alles O.K. ist und er es nicht zurückgeben wird, muss er das Risiko dem Verkäufer bezahlen.

Ich sehe hier nur zwei realistische Möglichkeiten:

1.) Du schlägst dem Verkäufer eine dir genehme Regelung im Kaufvertrag vor und entweder akzeptiert er oder nicht.
Was ich nicht tun würde, wäre mir von einem Anwalt einen Passus aufsetzen zu lassen...denn das unterschreibt dir kein privater Verkäufer der im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist.

2.) Alles vergessen was das angeht und zusehen, dass die Untersuchung VOR Verkauf stattfindet, notfalls musst du eben deinen Radius so lange vergrößern, bis du eine willige Werkstatt findest und wenn du dafür eben 2h fahren musst. Das dürfte unterm Strich deutlich weniger Stress verursachen.

Wer entscheidet eigentlich nach der Untersuchung, ob ein überdurchschnittlicher Verschleiss vorliegt? Ein Sachverständiger? Welche Kriterien müssen erfüllt sein?

Ohne vorherige Klärung dieser Fragen ist eine Untersuchung für die Katz, weil nach der Untersuchung die Diskussionen anfangen, ob ein Mangel vorliegt. Da werden Verkäufer und Käufer konträre Ansichten haben, was wieder zu einem Streit führen wird.

O.

Selbst mit Geld wird man den Verkäufer nicht locken können, eine Motorschaden-Klausel zu unterschreiben.

Beispiel:
Ein neuer Motor für den BMW 320iA E90 meiner Mutter hat inkl. Montage schon 8000 Euro gekostet (warum sie das hat machen lassen spielt jetzt keine Rolle). Was würde dann erst neuer bzw. ein Austauschmotor als V10 für den Audi S6 kosten? Ich denke mit 15.000 Euro wäre man sicher dabei.

Der Verkäufer ginge doch maximal das Risiko ein, dass der Wagen nach einer Woche wieder auf dem Hof stünde.

Der TE will "nur" ein Rücktrittsrecht und keine Gewährleistung auf den Motor. Die würde natürlich kein Privater je geben.

Zitat:

@rudi333 schrieb am 7. Juni 2017 um 12:07:09 Uhr:


Unglaublich, auf was für Ideen Menschen kommen können.

Kein Verkäufer dieser Welt würde einen solchen Vertrag unterschreiben.

...

tja, die Frage ist nur:
was soll der (Privat)verkäufer sonst mit diesem Auto machen?

wenn "normale" Kaufinteressenten entweder auf andere weniger anfällige Motorisierungen ausweichen ... oder - wie hier auch geraten - wegen Gewährleistung(sillussion) nur beim Händler kaufen wollen ...

Zitat:

@Lattementa schrieb am 7. Juni 2017 um 15:22:34 Uhr:


Der Verkäufer ginge doch maximal das Risiko ein, dass der Wagen nach einer Woche wieder auf dem Hof stünde.

kommt auf die genaue Ausgestaltung des Vertrags an:

darf der Käufer das Auto bis zur eventuellen Rückgabe nur mit Kurzzeitkennzeichen gewegen?

oder auf sich anmelden?

in letzterem Fall käme ein weiterer Haltereintrag hinzu 😉
und das Problem, dass zukünftige Interessenten, die der Verkäufer zu sich auf den Hof locken kann, wissen wollen warum der 1. Käufer abgesprungen ist UND DEN VERTRAG ANNULIEREN KONNTE???

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