Gegen einen Baum gefahren. Was jetzt?
Hi,
ich bin gestern Abend gegen einen Baum gefahren - Schaden an meinem Auto ist wahrscheinlich höher als der Wert, also ein Totalschaden. Polizei gerufen und abschleppen lassen.
Ich bin Fahranfänger und habe nur eine Haftpflicht, das Auto ist also vermutlich verloren.
Meine Frage betrifft jetzt aber den Baum.
Ich möchte um jeden Preis vermeiden, dass ich hochgestuft werde und meine Haftpflichtversicherung teurer wird.
An wen geht die Rechnung für den Schaden am Baum? (falls eine kommt, es fehlt nur ein Stück Rinde)
Kann ich die (selbst wenn es in den vierstelligen Bereich gehen sollte) einfach selber zahlen? Ohne, dass ich meine Haftpflicht in Anspruch nehme?
Bitte schnelle Antworten!
Danke.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 1. Mai 2016 um 21:50:03 Uhr:
danke, sehe ich auch so.der selbstdarsteller muss endlich von der bühne, damit der schall (ich) nicht erhallt.
Nach Wahn folgt Größenwahn.🙄
Schade das es mittlerweile fast immer die Gleichen sind, die viele Threads mit ihrer Korinthenkackerei
aufblasen und schlecht lesbar machen.
Gruß Frank,
mit Gehörschutz unterwegs. 😁
70 Antworten
Wenn Du es weißt, warum schreibst es dann so?
Wäre es nicht hilfreicher, dem TE einen Weg aufzuzeichnen, wie er durch eine Verlegung der Hauptfälligkeit möglicherweise den finanziellen Aufwand reduzieren kann? So formulierst Du es, als wenn es (basta) so ist.
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 1. Mai 2016 um 12:50:17 Uhr:
Warum gegen den Baum gefahren ?Mit dem Handy gesimmst ???
Welche wären das?
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 1. Mai 2016 um 15:45:43 Uhr:
Wenn Du es weißt, warum schreibst es dann so?Wäre es nicht hilfreicher, dem TE einen Weg aufzuzeichnen, wie er durch eine Verlegung der Hauptfälligkeit möglicherweise den finanziellen Aufwand reduzieren kann? So formulierst Du es, als wenn es (basta) so ist.
Wie der TE den finanziellen Aufwand mit Verlegung der HF reduzieren könnte, weiß ich tatsächlich nicht... Wenn er jetzt die HF auf Zulassung des Ersatzfahrzeuges legt, verschiebt er den höheren Beitrag doch nur?
Zitat:
@Vandut schrieb am 1. Mai 2016 um 16:04:06 Uhr:
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 1. Mai 2016 um 12:50:17 Uhr:
Warum gegen den Baum gefahren ?Mit dem Handy gesimmst ???
Welche wären das?
Regressansprüche bis 5000,- und Hochstufung des Vertrages, deshalb fragte ich ja.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 1. Mai 2016 um 17:11:13 Uhr:
Zitat:
@Vandut schrieb am 1. Mai 2016 um 16:04:06 Uhr:
Welche wären das?
Regressansprüche bis 5000,- und Hochstufung des Vertrages, deshalb fragte ich ja.
Wahnsinn! So etwas hier in diesem Zusammenhang zu posten.
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 1. Mai 2016 um 17:11:13 Uhr:
Zitat:
@Vandut schrieb am 1. Mai 2016 um 16:04:06 Uhr:
Welche wären das?
Regressansprüche bis 5000,- und Hochstufung des Vertrages, deshalb fragte ich ja.
Gibt es nur bei Obliegenheitsverletzungen.
Seit wann gehört Handy am Steuer dazu?
Hast du da eine Quelle die das bestätigt?
@ TE
Du solltest in deinen AKB nachschauen, was dort zur Vermeidung von Rückstufungen steht.
Vermutlich kannst du einen Schaden nur bis zu einer gewissen Höhe zurückkaufen.
Daher würde ich zunächst umgehend das persönliche Gespräch mit der für den Baumschaden zuständigen Person der Stadtverwaltung suchen.
Vielleicht schaut sich das dann erst mal jemand an und gibt eine Stellungnahme zur voraussichtlichen Schadenhöhe ab und ob für die Stadt eine Regulierung ohne Einschaltung der Versicherung überhaupt in Frage kommt.
Zitat:
@Vandut schrieb am 1. Mai 2016 um 17:15:59 Uhr:
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 1. Mai 2016 um 17:11:13 Uhr:
Regressansprüche bis 5000,- und Hochstufung des Vertrages, deshalb fragte ich ja.
Gibt es nur bei Obliegenheitsverletzungen.
Seit wann gehört Handy am Steuer dazu?
Hast du da eine Quelle die das bestätigt?
z.B. hier
http://www.ra-schrenker.de/.../merkblatt-kfz-versicherung.pdf
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 1. Mai 2016 um 17:34:03 Uhr:
Zitat:
@Vandut schrieb am 1. Mai 2016 um 17:15:59 Uhr:
Gibt es nur bei Obliegenheitsverletzungen.
Seit wann gehört Handy am Steuer dazu?
Hast du da eine Quelle die das bestätigt?
z.B. hier
http://www.ra-schrenker.de/.../merkblatt-kfz-versicherung.pdf
Ein absoluter Müllartikel. Keine Ahnung hat dieser RA! Der kennt noch nicht einmal den Unterschied zwischen KH und Kasko! Vor dem kann man nur warnen, bevor der einen vor Gericht vertritt, wenn es um Versicherungsschutzangelegenheiten geht!
Fälle, in denen der Versicherungsschutz entfallen kann sind die der so genannten Gefahrerhöhung: Wird durch den Versicherungsnehmer das Risiko für den Eintritt eines Schadens erhöht, kann dies zu einem Wegfall des Versicherungsschutzes führen. Hierzu zählen beispielsweise das Fahren unter Alkoholeinfluss, das Fahren mit mangelhaften Bremsen oder abgefahrenen Reifen, oder das Telefonieren miteinem Handy während der Fahrt.
Bitte lasst ihn das Staatsexamen noch einmal wiederholen!
Zitat:
@Oetteken schrieb am 1. Mai 2016 um 17:20:57 Uhr:
@ TE
Vermutlich kannst du einen Schaden nur bis zu einer gewissen Höhe zurückkaufen.
Gibt's so einen Passus wirklich? Ich kenne jetzt auf die Schnelle keinen Tarif, der diesbezüglich Einschränkungen hat... Was wäre denn der Hintergrund? Umso höher der rückgekaufte Schaden, desto besser für den Versicherer...
@gammoncrack: gibt's denn eine Möglichkeit durch Verlegung der HF die Beiträge positiv zu beeinflussen?
Richtig! Ich kann jeden Schaden bis zur einer beliebigen Höhe zurückzahlen! Da gibt es keinerlei Einschränkungen. Nur die Informationspflicht des Versicherers ist auf eine bestimmte Höhe beschränkt.
Zum anderen Thema: Siehe PN!
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 1. Mai 2016 um 17:58:08 Uhr:
Begründung?
fragt sich sicherlich nicht nur der mitarbeiter des viertgrößten kfz-versicherers.
Aha! Der viertgrößte Versicherer nimmt also den eigenen Versicherungsnehmer bei einem Haftpflichtschaden in Regress, wenn der mit dem Handy telefoniert hat oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs war! Nun sollten aber alle schnellstens kündigen und zu irgendeinem x-beliebigen Versicherer wechseln, der sich bei der Schadenregulierung an die gesetzlichen Bestimmungen hält.
Übrigens: Du hattest in diesem Post mehrere Erklärungsnachfragen unterschiedlicher Kommentatoren zu einem Kommentar von Dir. Vieleicht gehst Du jetzt einmal drauf ein. Wäre für Dich eine Gelegenheit!