Gegen einen Baum gefahren. Was jetzt?

Hi,
ich bin gestern Abend gegen einen Baum gefahren - Schaden an meinem Auto ist wahrscheinlich höher als der Wert, also ein Totalschaden. Polizei gerufen und abschleppen lassen.
Ich bin Fahranfänger und habe nur eine Haftpflicht, das Auto ist also vermutlich verloren.
Meine Frage betrifft jetzt aber den Baum.
Ich möchte um jeden Preis vermeiden, dass ich hochgestuft werde und meine Haftpflichtversicherung teurer wird.
An wen geht die Rechnung für den Schaden am Baum? (falls eine kommt, es fehlt nur ein Stück Rinde)
Kann ich die (selbst wenn es in den vierstelligen Bereich gehen sollte) einfach selber zahlen? Ohne, dass ich meine Haftpflicht in Anspruch nehme?

Bitte schnelle Antworten!
Danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 1. Mai 2016 um 21:50:03 Uhr:


danke, sehe ich auch so.

der selbstdarsteller muss endlich von der bühne, damit der schall (ich) nicht erhallt.

Nach Wahn folgt Größenwahn.🙄
Schade das es mittlerweile fast immer die Gleichen sind, die viele Threads mit ihrer Korinthenkackerei
aufblasen und schlecht lesbar machen.

Gruß Frank,
mit Gehörschutz unterwegs. 😁

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Zitat:

@gammoncrack schrieb am 1. Mai 2016 um 21:02:46 Uhr:


Was heißt sachlich. Ich habe Vandut geanwortet.

Ich finde es immer noch schrecklich, dass der viertgrößte Versicherer gegen alle gesetzlichen Regeln, Kunden die einen Unfall mit einem Handy am Ohr hatten regressiert. Und diejenigen Kunden, die keine Ahnung haben, zahlen dann auch noch! Wie oft habt Ihr das schon erfolgreich praktiziert?

Dass mir da die Hutschnur platzt, kannst Du ruhig mit fehlender Sachlichkeit bezeichnen. Totgelacht hast Du Dich über meine Argumente... Das ist wenigstens sachlich!

wo hab ich geschrieben, dass der viertgrößte versicherer anders agiert? lesen bildet. wenn du dann noch verstehst was andere schreiben, bist du fast unschlagbar.

mich interessiert es nicht die bohne, ob dir die hutschnurr platzt. solange du in der Form mir gegenüber auftrittst werde ich dem gleich tun. du hast es also in der hand. sowie man den wald reinruft, usw..

totgelacht habe ich mich darüber, dass offenbar der unterschied zwischen gesetzlichen und vertraglicher obliegenheit nicht bekannt ist. und? was ist daran unsachlich? ich fands lustig.

erst mit deinem letzten bzw. vorletzten beitrag wurdest du sachlich. das ist fakt.

Ich zitiere Dich:

]ich krümme mich vor lachen.
komplett am thema vorbei unser allwissender schadenspezialist, des nicht viertgrößten kfz-versichers
schon mal was von gesetzlichen obliegenheiten gehört. die gefahrstandspflicht (23VVG) ist so eine.
Und schwups ein Griff ins Regal vom Experten und mal ein bisschen Substanz:

Zitat:

Eine Gefahrerhöhung liegt demnach vor, wenn durch die nachträgliche Änderung der bei Abgabe der Vertragserklärung tatsächlich vorhandenen gefahrerheblichen Umstände ein neuer Zustand erhöhter Gefahr geschaffen wurde, der den Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher macht oder zu einer ungerechtfertigten Inanspruchname des Versicherers führen kann.

Aus der Fachliteratur:

Dr. Ulrike Kortüm: Die Gefahrerhöhung in der Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskoversicherung; In: Veröffentlichungen des Instituts für Versicherungswissenschaft der Universität Mannheim Band 69; Hrsg: Prof. Dr. Peter Albrecht, Prof. Dr. Hans-Jochen Bartels und Prof. Dr. Oliber Brand.

mal sehen welche Ausreden Du Dir jetzt zusammenschusterst.

Aber ich denke, andere hier können auch lesen! Und die beherrschen sogar die Groß-/Kleinschreibung 😁

und?
ich habe dir (zurecht) den unterschied zwischen ges. und vtrgl. obliegenheit erklärt und was eine gefahrenerhöhung ist.

wo schreibe ich denn das mein Brötchengeber regressiert.

ich stelle dir noch mal anheim das lesen und verstehen zu lernen bevor man gegen andere tätig wird.

Könnt ihr das privat auf nen Bier klären? Das ist nicht Sache des Threads.

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danke, sehe ich auch so.

der selbstdarsteller muss endlich von der bühne, damit der schall (ich) nicht erhallt.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 1. Mai 2016 um 21:50:03 Uhr:


danke, sehe ich auch so.

der selbstdarsteller muss endlich von der bühne, damit der schall (ich) nicht erhallt.

Nach Wahn folgt Größenwahn.🙄
Schade das es mittlerweile fast immer die Gleichen sind, die viele Threads mit ihrer Korinthenkackerei
aufblasen und schlecht lesbar machen.

Gruß Frank,
mit Gehörschutz unterwegs. 😁

@TE: Sei erstmal froh, dass Du noch lebst bzw. nicht schwer verletzt bist! Ein Profispieler von Hannover 96 hatte gerade dieses Glück nicht!

Zitat:

@julzi schrieb am 1. Mai 2016 um 14:04:37 Uhr:


Und ja, ich würde den Baum auch bei 1000 - 2000 Euro bezahlen, da mir bei check24.de ausgerechnet wurde, dass mein jährlicher Beitrag auf knapp 4000 Euro steigen würde (Ich brauche ja ein neues Auto und daher eine neue Versicherung).

4000 EUR??? Wir reden doch von einer Haftpflichtversicherung...oder? Wie soll das denn gehen?

Ich weiß es nicht, aber das wurde mir als bestes Angebot ausgespuckt...

Deswegen: Makler suchen, beraten lassen

Zitat:

@julzi schrieb am 1. Mai 2016 um 11:33:58 Uhr:


...
An wen geht die Rechnung für den Schaden am Baum?...

Die Rechnung geht von der Stadt bzw. Gemeinde an Deine Versicherung.

Offizielle Weg:

Teile Deiner Versicherung mit, dass Du den Schaden gerne zurückkaufen möchtest.

theoretisch ganz einfach, leider kommt jetzt die Praxis ins Spiel.

Es kann ganz schnell mal 1-2 Jahre ins Land gehen, bis das zuständige Amt
es schafft die Rechnung zu stellen.
Bürokratische Mühlen arbeiten äusserst langsam.

Wie Du das vielleicht beschleunigen kannst:
Bauamt, Bauhof oder Grünflächenamt sollten zuständig sein.
Zur Not rufste im Rathaus an und fragst wer zuständig ist.
Beim Vorabeiter des Bauhofs haste bessere Karten das was passiert als beim Bürgermeister.
Im Bekanntenkreis jemand der bei der Gemeinde arbeitet?

Spiel mit offenen Karten,
Fahranfänger, gewillt auch gerne den Schaden direkt zu bezahlen,
wird teuer für Dich wenn es sich zu lange hinzieht.....

So lässt sich u.U. jemand überreden sich den Schaden anzuschauen
und das Ganze zügiger abzuwickeln.

Hilft das nicht. könnte man auch jede Woche anrufen und fragen wann es
weiter geht, irgendwann kümmern die sich drum damit Du nicht weiter nervst.

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