Gegen einen Baum gefahren. Was jetzt?
Hi,
ich bin gestern Abend gegen einen Baum gefahren - Schaden an meinem Auto ist wahrscheinlich höher als der Wert, also ein Totalschaden. Polizei gerufen und abschleppen lassen.
Ich bin Fahranfänger und habe nur eine Haftpflicht, das Auto ist also vermutlich verloren.
Meine Frage betrifft jetzt aber den Baum.
Ich möchte um jeden Preis vermeiden, dass ich hochgestuft werde und meine Haftpflichtversicherung teurer wird.
An wen geht die Rechnung für den Schaden am Baum? (falls eine kommt, es fehlt nur ein Stück Rinde)
Kann ich die (selbst wenn es in den vierstelligen Bereich gehen sollte) einfach selber zahlen? Ohne, dass ich meine Haftpflicht in Anspruch nehme?
Bitte schnelle Antworten!
Danke.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 1. Mai 2016 um 21:50:03 Uhr:
danke, sehe ich auch so.der selbstdarsteller muss endlich von der bühne, damit der schall (ich) nicht erhallt.
Nach Wahn folgt Größenwahn.🙄
Schade das es mittlerweile fast immer die Gleichen sind, die viele Threads mit ihrer Korinthenkackerei
aufblasen und schlecht lesbar machen.
Gruß Frank,
mit Gehörschutz unterwegs. 😁
70 Antworten
Bei der Schadenmeldung an den Versicherer bitte gleich mitteilen, dass Du ggf den Schaden zurückzahlen möchtest. Damit sollte gesichert sein, dass sie nach Abschluß des Schadens Dich informieren (was allerdings bei einigen Versicherer nicht unbedingt üblich ist), wie hoch der Schaden reguliert wurde.
Bei einigen Versicherer ist die Rückzahlung innerhalb von 6 Monaten möglich, bei manchen sogar ist auch Ratenzahlung möglich.
Die Höherstufung erfolgt zum Vertragsablauf (siehe Police).
Zitat:
@Mimro schrieb am 1. Mai 2016 um 14:10:57 Uhr:
In dem Fall meldest Du den Schaden Deiner Versicherung, lässt ihn regulieren und zahlst ihn nach erfolgter Regulierung an die Versicherung zurück. Die Rückstufung erfolgt übrigens erst zur nächsten Hauptfälligkeit!
Wo steht das in welchen AKB?
Statt check24 erstmal Einen Berater aufsuchen.
Woher weißt du wie du eingestuft wirst?
Und hast du schon ein neues Auto in Sicht?
Was bedeutet zur nächsten Hauptfälligkeit? Wenn ich jährlich zahle erst nächstes Jahr? Weil ein neues Auto bräuchte ich schnellstmöglich.
Was wäre denn, wenn ich den Schaden regulieren lasse, ihn zurück kaufe und dann den Vertrag mit Abmeldung meines Autos kündige?
Wenn ich das Gespräch mit der Stadt suchen würde, schreibe ich dann einfach "Ja hallo, Sie werden bald erfahren, dass ich einen Ihrer Bäume angefahren habe.." ?
Weil spätestens nach der Meldung bei er Versicherung (die ich gerade mache) läuft es doch eh ober die, oder?
Oder kann ich die Schadensmeldung auch zurückziehen, sollte ich es doch mit der Stat direkt klären können. Als wär das ganze nie passiert?
julzi
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Und ich überlege, mir das identische Auto (BMW 318i Bj. 98) nochmal zu kaufen um Teile wie meine nagelneuen Sommerreifen, Felgen und alles was nicht kaputt ist weiterverwenen zu können bzw als Ersatzteile für die Zukunft zu behalten.
Dann solltest du einen Versicherungsmakler fragen, die haben eine teils bessere Möglichkeit wie check24.
Zitat:
@julzi schrieb am 1. Mai 2016 um 14:33:37 Uhr:
Wenn ich das Gespräch mit der Stadt suchen würde, schreibe ich dann einfach "Ja hallo, Sie werden bald erfahren, dass ich einen Ihrer Bäume angefahren habe.." ?
.
Mir persönlich würde da mehr einfallen. Bspw. paar Fotos machen u. dann auch Richtung Baumpfleger lenken.
Die Stadt ist nicht unbedingt an einer kostengünstigen Lösung interessiert. Der Baumpfleger sollte dann auch umgehend Maßnahmen treffen und nicht erst in 4 Wochen.
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 1. Mai 2016 um 14:45:04 Uhr:
Zitat:
@julzi schrieb am 1. Mai 2016 um 14:33:37 Uhr:
Wenn ich das Gespräch mit der Stadt suchen würde, schreibe ich dann einfach "Ja hallo, Sie werden bald erfahren, dass ich einen Ihrer Bäume angefahren habe.." ?.
Mir persönlich würde da mehr einfallen. Bspw. paar Fotos machen u. dann auch Richtung Baumpfleger lenken.
Die Stadt ist nicht unbedingt an einer kostengünstigen Lösung interessiert. Der Baumpfleger sollte dann auch umgehend Maßnahmen treffen und nicht erst in 4 Wochen.
Tja, einfach den Baum "reparieren" 😁 lassen ohne den Besitzer des Baum einzubeziehen. Gute Idee.
Also wenn ich jemand ans Auto fahre, lasse ich es auch meinen Kumpel reparieren. Sofort und schnell.
Schließlich kann es ja sein, dass der Geschädigte nicht an der günstigsten Lösung interessiert ist.
Gruß Frank,
der weis, daß es bei seinem Verhalten eventuell 2x zahlt. 😉
Zitat:
aber auf nasser Straße nach einer scharfen Kurve ausgebrochen und frontal gegen den Baum (Tempo 30 schätze ich).
19 " + Chinareifen?
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 1. Mai 2016 um 14:45:04 Uhr:
Zitat:
@julzi schrieb am 1. Mai 2016 um 14:33:37 Uhr:
Wenn ich das Gespräch mit der Stadt suchen würde, schreibe ich dann einfach "Ja hallo, Sie werden bald erfahren, dass ich einen Ihrer Bäume angefahren habe.." ?.
Mir persönlich würde da mehr einfallen. Bspw. paar Fotos machen u. dann auch Richtung Baumpfleger lenken.
Die Stadt ist nicht unbedingt an einer kostengünstigen Lösung interessiert. Der Baumpfleger sollte dann auch umgehend Maßnahmen treffen und nicht erst in 4 Wochen.
Fotos hat die Polizei ja schon gemacht, als der Unfall aufgenommen wurde...
Aber dann mach ich jetzt einfach beides, oder?
- den Schaden mit Aktenzeichen der Versicherung melden und anmerken, dass ich den Schaden gerne selber begleichen würde um eine Hochstufung zu verhindern
und
- der Stadt schreiben (eventuell mit Fotos), dass ich den Baum angefahren habe und daran interessiert bin die Instandsetzungskosten selber zu begleichen?
julzi
Zitat:
@mucht schrieb am 1. Mai 2016 um 15:00:12 Uhr:
War das heute Nacht auf der Basler Str. bei der BZ ?
Ja, das war ich.
Ok, bin dran vorbeigefahren. Alles halb so schlimm. Du kannst morgen das Gartenamt anrufen und sagen was passiert ist. Die werden aber auch von der Polizei informiert. Für den Fremdschaden (Baum) mußt du bzw. deine Haftpflicht aufkommen. Du kannst den Schaden erstmal von der Vers. bezahlen lassen und später zurückkaufen. Du verhinderst dadurch eine Höherstufung. Ob sich das lohnt kann dir dann die Vers. ausrechnen sobald die Schadenshöhe feststeht.
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 1. Mai 2016 um 14:21:49 Uhr:
Zitat:
@Mimro schrieb am 1. Mai 2016 um 14:10:57 Uhr:
In dem Fall meldest Du den Schaden Deiner Versicherung, lässt ihn regulieren und zahlst ihn nach erfolgter Regulierung an die Versicherung zurück. Die Rückstufung erfolgt übrigens erst zur nächsten Hauptfälligkeit!Wo steht das in welchen AKB?
Ganz ehrlich? Ich habe keine Ahnung wo das steht, es interessiert mich aber auch nicht besonders.
Ich weiß aber, worauf Du hinaus willst... :-)
@TE: was ich Dir mit dem Post mitteilen wollte ist, dass die Rückstufung erst nächstes Jahr erfolgt und somit beim jetzigen Neukauf noch keine Mehrbelastung erfolgt.
Nochmals mein Tipp mit Deinen Eltern oder suche Dir zumindest einen Makler, der Dich betreut!
Bei der Wahl des neuen Versicherers ist es wichtig die Rückstufungstabellen der jeweiligen Anbieter zu berücksichtigen.