Geg. Versicherung schickt Sachverständigen
Hallo,
mir ist letzte Woche jemand beim rückwärts ausparken jemand ins Auto gefahren.
Dabei wurde die Stoßstange beschädigt und Blenden für Nebelleuchten.
Habe mir bei VW einen Kostenvoranschlag geholt. Bei der geg. Versicherung angerufen
und die Dame bei der Schadenaufnahme teilte mir sofort mit als ich ihr die Höhe des Schadens sagte das sie einen KfZ-Sachverständigen rausschicken würde.
Was soll das denn jetzt wohl? Warum reicht nicht der Kostenvoranschlag.
18 Antworten
Du hast das Recht dir nen eigenen Schverständigen zu nehmen, wenn du nicht Schuld bist. Ich würde da nochmal anrufen und anbieten, entweder den KVO bezahlen oder du nimmst nen eigenen Gutachter, basta!!! Den Gutachter von der Versicherung kannst du gleich wieder nach Hause schicken.
Zitat:
Original geschrieben von UURRUS
Du hast das Recht dir nen eigenen Schverständigen zu nehmen, wenn du nicht Schuld bist. Ich würde da nochmal anrufen und anbieten, entweder den KVO bezahlen oder du nimmst nen eigenen Gutachter, basta!!! Den Gutachter von der Versicherung kannst du gleich wieder nach Hause schicken.
Nach Hause schickn, kann er den nicht. Die gegnerische Versicherung darf sich ihr eigenes Gutachten erstellen lassen und Du darfst auf deren Kosten auch ein Gutachten erstellen lassen.
Notfalls klärt ein Gericht, welches Gutachten richtiger ist und wer was bezahlt...
Also anrufen und sagen "KVO zahlen und es wird billig, oder ich holn 2. Gutachter" is schonmal ein sehr guter Tipp, für die kanns (erstmal) nur teurer werden.
PS.: Wenn von denen ein Gutachter kommt, haste gaaanz schnell im Gutachten die Klausel "Wertverbesserung". Hatte ich au... un von den geschätzten 800€ bei VW bekam ich dann nur 450€.
Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
Nach Hause schickn, kann er den nicht. Die gegnerische Versicherung darf sich ihr eigenes Gutachten erstellen lassen und Du darfst auf deren Kosten auch ein Gutachten erstellen lassen.Zitat:
Original geschrieben von UURRUS
Du hast das Recht dir nen eigenen Schverständigen zu nehmen, wenn du nicht Schuld bist. Ich würde da nochmal anrufen und anbieten, entweder den KVO bezahlen oder du nimmst nen eigenen Gutachter, basta!!! Den Gutachter von der Versicherung kannst du gleich wieder nach Hause schicken.Notfalls klärt ein Gericht, welches Gutachten richtiger ist und wer was bezahlt...
Also anrufen und sagen "KVO zahlen und es wird billig, oder ich holn 2. Gutachter" is schonmal ein sehr guter Tipp, für die kanns (erstmal) nur teurer werden.
PS.: Wenn von denen ein Gutachter kommt, haste gaaanz schnell im Gutachten die Klausel "Wertverbesserung". Hatte ich au... un von den geschätzten 800€ bei VW bekam ich dann nur 450€.
das Problem ist der Wagen ist schon älter und deshalb meinte sie am Telefon schicken die einen Sachverständigen raus.
Ich habe eine Telefonnummer von dem Sachbearbeiter soll ich den nochmal
anrufen?
Na klar anrufen!!! Wie schon erwähnt, wenn die unbedingt ihren Gutachter rausschicken wollen, dann holst du dir auch einen. Du kannst denen natürlich vorschlagen das du dir gleich nen eigenen Gutachter suchst, damit die das eine Gutachten nicht 2 mal bezahlen müssen. Da ist dir geholfen und die haben auch was sie wollen.
Ich denke es geht denen in erster Linie darum zu prüfen ob das Auto nicht schon ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.
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Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
Notfalls klärt ein Gericht, welches Gutachten richtiger ist und wer was bezahlt...
Im Streitfall, holt das Gericht ein eigenes Gutachten ein. Dieses dann von einem, vom Gericht bestellten und zertifizerten, Gutachter. Ich würde mir darüber hinaus selbst einfach einen Gutachter holen - so oder so. So hat man Verhandlungsmasse und kann sich vergleichen. Bsp: Gutachter Versicherung:1000, der Eigene: 1400 = ca. 1150-1200€ (so wars bei mir).
MFG
Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
Nach Hause schickn, kann er den nicht. Die gegnerische Versicherung darf sich ihr eigenes Gutachten erstellen lassen und Du darfst auf deren Kosten auch ein Gutachten erstellen lassen.Zitat:
Original geschrieben von UURRUS
Du hast das Recht dir nen eigenen Schverständigen zu nehmen, wenn du nicht Schuld bist. Ich würde da nochmal anrufen und anbieten, entweder den KVO bezahlen oder du nimmst nen eigenen Gutachter, basta!!! Den Gutachter von der Versicherung kannst du gleich wieder nach Hause schicken.Notfalls klärt ein Gericht, welches Gutachten richtiger ist und wer was bezahlt...
Also anrufen und sagen "KVO zahlen und es wird billig, oder ich holn 2. Gutachter" is schonmal ein sehr guter Tipp, für die kanns (erstmal) nur teurer werden.
PS.: Wenn von denen ein Gutachter kommt, haste gaaanz schnell im Gutachten die Klausel "Wertverbesserung". Hatte ich au... un von den geschätzten 800€ bei VW bekam ich dann nur 450€.
bin ja mal gespannt was bei mir morgen rauskommt. ein kind von gegenüber hatt
mein schönes auto ein bischen verkratzt. motorhaube und Kotflügel, lt VW 1000-1200
euro und die will ich haben. wenn die mit sowas kommen "Wertverbesserung" um kohle ab zu streichen wirds aber lauter
Zitat:
Original geschrieben von crimsonidol7
bin ja mal gespannt was bei mir morgen rauskommt. ein kind von gegenüber hattZitat:
Original geschrieben von Qnkel
Nach Hause schickn, kann er den nicht. Die gegnerische Versicherung darf sich ihr eigenes Gutachten erstellen lassen und Du darfst auf deren Kosten auch ein Gutachten erstellen lassen.
Notfalls klärt ein Gericht, welches Gutachten richtiger ist und wer was bezahlt...
Also anrufen und sagen "KVO zahlen und es wird billig, oder ich holn 2. Gutachter" is schonmal ein sehr guter Tipp, für die kanns (erstmal) nur teurer werden.
PS.: Wenn von denen ein Gutachter kommt, haste gaaanz schnell im Gutachten die Klausel "Wertverbesserung". Hatte ich au... un von den geschätzten 800€ bei VW bekam ich dann nur 450€.
mein schönes auto ein bischen verkratzt. motorhaube und Kotflügel, lt VW 1000-1200
euro und die will ich haben. wenn die mit sowas kommen "Wertverbesserung" um kohle ab zu streichen wirds aber lauter
Wenn das Kind nicht haftpflichtversichert ist und die Eltern nicht zahlungswillig, wirste kein Euro sehen...
das ist die mama /haftpflichtversichert/ weil der balg ja grundsätzlich irgendwas demoliert. hatt schon 3 autos verkratzt, mit kreide hat er die bemalt. das waren um 3000-3500 für die Volksfürsorge. den putz von der garagenwand hatt er auch so bearbeitet als wenn ne kleine granate eingeschlagen hätte, im kindergarten ne holzhütte sperrholzreif gemacht usw. er ist zwar unter 7 jahren (deliktfrei eigentlich) aber die versicherung kommt für meinen schaden auf, will natürlich keinen cent verschenken
Zitat:
Original geschrieben von crimsonidol7
das ist die mama /haftpflichtversichert/ weil der balg ja grundsätzlich irgendwas demoliert. hatt schon 3 autos verkratzt, mit kreide hat er die bemalt. das waren um 3000-3500 für die Volksfürsorge. den putz von der garagenwand hatt er auch so bearbeitet als wenn ne kleine granate eingeschlagen hätte, im kindergarten ne holzhütte sperrholzreif gemacht usw. er ist zwar unter 7 jahren (deliktfrei eigentlich) aber die versicherung kommt für meinen schaden auf, will natürlich keinen cent verschenken
Na dann haste Glück gehabt. Dann is das aus reiner Kulanz der Versicherung (und bei dem "Vorstrafenregister" machn die das nicht mehr lange *gg*).
Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
Na dann haste Glück gehabt. Dann is das aus reiner Kulanz der Versicherung (und bei dem "Vorstrafenregister" machn die das nicht mehr lange *gg*).Zitat:
Original geschrieben von crimsonidol7
das ist die mama /haftpflichtversichert/ weil der balg ja grundsätzlich irgendwas demoliert. hatt schon 3 autos verkratzt, mit kreide hat er die bemalt. das waren um 3000-3500 für die Volksfürsorge. den putz von der garagenwand hatt er auch so bearbeitet als wenn ne kleine granate eingeschlagen hätte, im kindergarten ne holzhütte sperrholzreif gemacht usw. er ist zwar unter 7 jahren (deliktfrei eigentlich) aber die versicherung kommt für meinen schaden auf, will natürlich keinen cent verschenken
Das ist nicht aus Kulanz, sondern in der Regel sind alle im Haushalt lebenden Kinder die nicht arbeiten bei den Eltern mit haftpflichtversichert....
Hatte genau das gleiche gehabt VW Kostenvoranschlag Gegen Versicherung wollte Sachverständigen schicken. Mir egal sollten sie machen. Und dieser hat einfach nur den Kostenvoranschlag von VW bestätigt!
MfG
Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Das ist nicht aus Kulanz, sondern in der Regel sind alle im Haushalt lebenden Kinder die nicht arbeiten bei den Eltern mit haftpflichtversichert....Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
Na dann haste Glück gehabt. Dann is das aus reiner Kulanz der Versicherung (und bei dem "Vorstrafenregister" machn die das nicht mehr lange *gg*).
Kinder unter 7 jahren sind deliktfrei. da bräuchte keine versicherung zu löhnen.
erkundige dich mal, glaube was du denkst ist falsch
Zitat:
Original geschrieben von crimsonidol7
Kinder unter 7 jahren sind deliktfrei. da bräuchte keine versicherung zu löhnen.Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Das ist nicht aus Kulanz, sondern in der Regel sind alle im Haushalt lebenden Kinder die nicht arbeiten bei den Eltern mit haftpflichtversichert....
erkundige dich mal, glaube was du denkst ist falsch
Bei Kindern unter 7 Jahren muss die Haftpflicht
nurzahlen, wenn die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben.
Beispiel aus der eigenen Familie:
Meine Schwester war mit ihrer Familie (Sohn, 4 Jahre) bei Freunden zu Beusch. Dem Kind fällt was auf den Couchtisch mit Glasplatte drin, Glasplatte geht zu Bruch.
Haftpflichtversicherung angerufen. Die sagten: "Da alle im Raum waren, wurde die Aufsichtspflicht nicht verletzt. Wir müssen nicht zahlen. Wenn Sie jetzt sagen, dass zum Unfallzeitpunkt keiner im Raum war um das Kind zu beaufsichtigen, dann zahlen wir."
Sie haben dann auch gezahlt. Aber fakt ist: Die Eltern müssen ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, weil dann haften die Eltern und dann kann auch die Haftpflichtversicherung einspringen.
Wurde die Aufsichtspflicht nicht verletzt, haften nicht die Eltern sondern das Kind. Ist dieses unter 7 Jahre alt (oder nach BGH-Urteil im fließenden Verkehr unter 10 Jahre) ist es deliktfrei und kann auch nicht haften.
genauso schauts aus. der Spruch: Eltern haften für Ihre Kinder ist ein weit verbreiteter Irrtum. Gibt so ein Buch über die besten Rechts Irrtümer.