Gefahrguttransport bei Eis und Schnee
Hallo,
gibt es eine Konkrete Regelung für den Transport von Gefahrgut bei Schnee oder Nebel?
Danke schon mal im voraus.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von markus.o
Glatteis ist ja klar.
Aber beim Thema Schneeglätte scheiden sich die Geister. Ausserdem ist das alles sehr DEHNBAR.
Sagen wir einmal es hat geschneit, Straße ist zu aber kein EIs im Spiel. Ich habe meine Maschine voll ausgeladen.
Mit voller Maschine, also genügend Gewicht auf den Achsen läßt es sich auf Schneefahrbahn sehr schön Fahren.
Also gehe ich Theoretisch davon aus das eine Gefährdung anderer auszuschliesen ist. Aber was ist wenns trotzdem kracht?????
Dann konntest du eben eine Gefährdung anderer
nichtausschließen, denn sonst hätte es ja nicht gekracht oder????
hier nochmal der Text :bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
21 Antworten
wobei es bei meinem beispiel noch ne andere Moglichkeit gibt, man kann doch die Tagesruhezeit auch aufteilen :
Ich fahr aufm parkplatz lege mich 3 stunden aufs ohr, fahre weiter bis zum ziel und nehme dann 9h am stück. Dann habe ich zwar 12h statt 11h aber bin wieder in den gesetzlichen Regelungen.
Zitat:
Kannst ja im Gegenzug der Dispo mal nahelegen den anderne Kollegen kein Gefahrgut mehr fahren zu lassen
Genau so und nicht anders muss es gehen wer mit ADR Ware bei Schnee und Eis weiterfährt dem gehört der ADR Schein entzogen und fertig ist.
Wenn wir früher mit Schwerlast unterwegs waren hat die Polizei bestimmt obs weitergeht oder nicht.Da wir nur Nachts fahren durften und es da ja nun mal den meisten Schnee gibt habe ich für einen Transport von Breidenbach nach Dingolfing mal eine ganze Woche gebraucht.
Gerade bei Grossraum- und Schwerlasttransporten gibt es da ein "kleines" Problem.
Im Abschnitt "Allgemeine Auflagen", der jeder Genehmigung nach RGST zugrunde liegt, steht:
Zitat:
3. Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Glatteis ist die Fahrt zu unterbrechen und das Fahrzeug möglichst außerhalb der Fahrbahn abzustellen und in geeigneter Weise zu sichern.
Damit ist kurioserweise nur die Glätte durch Eis erfasst und nur eine
erheblicheSichtbehinderung.
Gelegentlich wird aber durch kontrollierende Polizeikräfte (mehrmals vorgekommen im Bereich CLP und im Bereich CO) auch eine angebliche Schneeglätte in vorhergehenden Streckenverlauf beanstandet. Ausserdem wird (nicht nur in diesen Bereichen) auch bei nur leichtem Nebel oder Schneefall mit Sicht > 100 m die Weiterfahrt unterbunden.
Besonders NL-Schwertransportfahrer können von den Aktionen bei CLP ein Lied singen.
Nicht nur die. Ich auch. Mit übergroßen Uberseekisten nach Hamburg war im Winter im Raum MS-OS immer wieder ein Abenteuer.😁😁😁
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während meiner Tankerzeit, war Schnee und Eis manchmal überhaupt kein Grund stehen zu bleiben. Wenn wir aus dem Ostblock kamen gings bis zur Grenze durch, da dann auf den ersten Rastplatz und gemäß Vorschrift für Meldepflichtige Güter Polizei angerufen. Dort nach Begleitschutz nachgefragt. Meistens kein bekommen, denn es hieß wenn sie bis hier gekommen sind fahren sie auch so weiter. Dienststelle Anrufzeit usw. notiert udn weiter gings.
Allerdings gings damals von Westdeutschen oder anderen Ausländischen Chemiefirmen bei Schnee nicht mal richtig vom Betriebshof runter.
Aber Leute das ist über 25 Jahre her.
Hmm, und das gilt nur für Gefahrgut Transporte? Das hieße ja das LKW fahren dürfen, und dabei in kauf nehmen dürfen das ander Gefährdet werden... Wer mit nem LKW nicht ausschließen kann das andere dabei zu schaden kommen, sollte auch den nächsten Parkplatz aufsuchen. Schließlich kann man auch hier den restlichen verkehr ganz schön gefährden. In so einem Fall würde ich ganz einfach an den Rastplatz ranfahren, und meinen Chef anrufen, dass es nciht weiter geht. Wenn er dann meint ich solle weiterfahren, würde ich ihn Fragen, ob er die verantwortung für eventuelle schäden, (auch Personenschäden) übernehmen würde, und mir das schriftlich geben würde. Ich glaube sowas würde kein Chef unterschreiben. Und wenn doch hätte man eine 1A Vorlage für nen Rechtsstreit, falls es dazu kommen soll, weil man natürlich trotzdem nicht weiterfährt.
Zitat:
Original geschrieben von ConvoyBuddy
Gerade bei Grossraum- und Schwerlasttransporten gibt es da ein "kleines" Problem.Im Abschnitt "Allgemeine Auflagen", der jeder Genehmigung nach RGST zugrunde liegt, steht:
Zitat:
Original geschrieben von ConvoyBuddy
Damit ist kurioserweise nur die Glätte durch Eis erfasst und nur eine erhebliche Sichtbehinderung.Zitat:
3. Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Glatteis ist die Fahrt zu unterbrechen und das Fahrzeug möglichst außerhalb der Fahrbahn abzustellen und in geeigneter Weise zu sichern.
Gelegentlich wird aber durch kontrollierende Polizeikräfte (mehrmals vorgekommen im Bereich CLP und im Bereich CO) auch eine angebliche Schneeglätte in vorhergehenden Streckenverlauf beanstandet. Ausserdem wird (nicht nur in diesen Bereichen) auch bei nur leichtem Nebel oder Schneefall mit Sicht > 100 m die Weiterfahrt unterbunden.
Besonders NL-Schwertransportfahrer können von den Aktionen bei CLP ein Lied singen.
hi,
es ist aber allgemein bekannt, das gerade auf der a1 von und nach hamburg, zwischen osnabrück und bremen ein eldorado für übereifrige sherrifs ist, die herrschaften finden ausser schnee und eis immer einen grund dir die weiterfahrt zu verweigern... :-)
es ist aber auch immer wieder beeindruckend wie andere kollegen bei diesen strassenverhältnissen reagieren....ich fahre mit 85 tons und kämpfe mich zum nächsten rastplatz, werde überholt und über funk noch beschimpft (in der regel von kühler oder paketkutschern..das ist völlig vorbehaltslos)...
also kollegen, am dienstagnacht habt ihr wieder die möglichkeit, von kassel nach bremen mit 80 tons und 5,5 breite...
bis dahin
grüsse aus dem schonen münsterland