TÜV-Bericht mit Mängelhinweisen -Fzg zulassungfähig? falsche Textbausteine?
Moin,
mir wird ein Fahrzeug abgemeldet zum Kauf angeboten. Der HU-Bericht von vor 6 Wochen weist geringfügige Mängel aus, enthält aber auch den Textbaustein, dass die Verkerscherheit mit Ausnahme der genannten Mängel bescheinigt wird und diese innerhalb eine Monats zu beseitigen sind. Bezüglich der Plakette wird auf Zuteilung durch Verkehrsbehörde verwiesen. Ein Klebesiegel mit nächstem HU-Termin in 27 ist auf das Berichtspaper geklebt.
Wie ist nun der rechtliche Status de Fahrzeug? Verkehrsicher mit Ausnahme heißt dann doch eigentlich nicht so richtig verkehrsicher? Gibt's denn dann überhaupt eine Zulassung oder ist da erst noch ein Nachweis zur Mängelbehebung zu erbingen?
Laut Werkstatt des Vorbesitzers sei das wohl ein Versehen mit den Textbausteine aber keinerlei Probleme zu erwarten.. Man habe exta erst den Wagen vorgeführt und dann die (schwereren als auf em Bericht verzeichneten) Mängel behoben. Ist aber auch kein Mängel-Bericht vom ersten Mal bei den Papieren. Unterscheiden sich die Unterlagen bei Wiedervorführung erkennbar oder wird dann einfach zu dem Datum ein neuer, positiver HU-Bericht geschrieben? Wird der dann auch erteilt, wenn "nur" noch geringfügige Mängel bestehen oder sind alle Missstände zuvor vermerkten Misstände abzuarbeiten, bis dann eine Plakette erteilt wird?
Zudem fiel auf, dass beide Abblendlicht-Lampen defekt waren. Einfach nur Pech, dass diee genau in der Zeitseit dem TÜV ausgefallen sin, oder ein Anzeichen fü Gefälligkeitsgutachtne oer gar manipulierte Unterlagen?
11 Antworten
Bei der Nachkontrolle müssen alle Mängel, also geringe und erhebliche Mängel, abgestellt sein.
So richtig schlau werde ich jetzt aus deinem Text nicht, was für Textbausteine das sind.
Mach doch einfach mal ein Foto von dem Bericht, ohne persönliche Daten und der FIN.
Es hört sich so an bzw. Liest sich so, als wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, und erhebliche sowie geringe Mängel gleichzeitig festgestellt wurden, und nur die erheblichen Mängel (zum Zeitpunkt der Prüfung) beseitigt wurden. Das wäre soweit i.O. und ist gang und gäbe.
Der normale Textbaustein bei abgemeldet und geringen Mängeln. Erhebliche Mängel sind immer unverzüglich abzustellen 😉
"Komisch" ist das immer nur für die mit dem Irrglauben geringe Mängel wären Wurscht. 🙄
Laufzeit bis 27 passt doch, da abgemeldet gibt's halt keinen Stempel in die ZB1 und da noch kein Kennzeichen zugeteilt ist gibt's die HU-Plakette halt bei der Anmeldung auf das neue Kennzeichen.
Mach dir keine Gedanken, melde das Auto an und freue dich. Und behebe zeitnah auch die restlichen Mängel. Ende.
Na hier steht halt auch unverzüglich, spätetens bis Ablauf eine Monats. Ist das der richtige Text? (siehe Anhang)
Die Zulassung gibt's dann ohne weiteren Beseitigungsnachweis? Nicht dass ich dann beim Anmelden nach dem Kaufvertrag feststelle, eine Autoruine zu besitzen, die ich von ihrem Standort nicht einmal ohne Orgie mit irgendwelchen Überführungskennzeichen oder Abschlepper wegbekomme?
und wie past das zu "erst vorgeführt, dann repariert", wenn immer noch Mängel vorhanden sind? Dann kann das ja keine Wiedervorführung gewesen sein sondern allenfalls neuer Anlauf bei anderer Station/Dienst,der dann nicht mehr schwerwiegend genug zum Verweigern der Plakette war?
Hier der Text.
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Sind die Mängel behoben?
Wenn nicht kommt das noch auf dich zu.
Ich würde das Auto dann wohl nicht kaufen.
Zitat:
@Teletrabi schrieb am 26. August 2025 um 17:57:19 Uhr:
und wie past das zu "erst vorgeführt, dann repariert", wenn immer noch Mängel vorhanden sind?
Gar nicht, lt. dem Scan von dir gibt es keinen vorherigen Bericht mit EM, das ist der einzige Bericht zu deinem Auto mit dem Ergebnis "geringe Mängel". Das ist eine ganz normale HU und keine Nachuntersuchung was dir da vorliegt.
Und da ist kein Text versehentlich drauf, das ist genau richtig so. Mit geringen Mängeln ist die HU im Normalfall wie bei dir auch bestanden, du musst zu keiner Nachprüfung.
Trotzdem sind auch geringe Mängel verpflichtend innerhalb eines Monats zu beseitigen, deswegen steht der Satz so oder ähnlich formuliert bei allen Prüfberichten mit dem Ergebnis "geringe Mängel" drauf.
Nochmal: es hat alles seine Richtigkeit. Und bei der Anmeldung wird niemand einen Nachweis fordern, daß die Mängel behoben sind.
Es ist so wie ich dir sagte:
Zitat:
@nogel schrieb am 26. August 2025 um 17:49:28 Uhr:
Mach dir keine Gedanken, melde das Auto an und freue dich. Und behebe zeitnah auch die restlichen Mängel. Ende.
Zitat:@AudiJunge schrieb am 26. August 2025 um 18:06:32 Uhr:
Sind die Mängel behoben? Wenn nicht kommt das noch auf dich zu. Ich würde das Auto dann wohl nicht kaufen.
Nicht dein Ernst. Ein gM kann eine Glühlampe sein, die direkt vor der Prüfung abgeraucht ist.
Naja, wir reden von einiger Rostproblematik nach dem Bericht und keiner Glühlampe. Das sollte man sich schon genauer angucken. 😉
Wenn man sich ungeschickt genug anstellt schafft man es bestimmt, dass die Zulassung mit dem Bericht verweigert wird 😜
Aber die meisten Leute würden es wohl schaffen, sowas nicht zu provozieren...
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 26. August 2025 um 18:27:16 Uhr:
Nicht dein Ernst. Ein gM kann eine Glühlampe sein, die direkt vor der Prüfung abgeraucht ist.
Ein Blick in den Prüfbericht zeigt das es eben nicht nur eine kaputte Glühlampe ist um die es da geht.