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Gefälschter TÜV-HU Hauptuntersuchungs-Bericht vom KÜS?

Themenstarteram 19. November 2019 um 20:54

Guten Abend,

ich habe mir einen neuen gebrauchten PKW gekauft.

Der Verkäufer hatte mir diesen KÜS-Bericht

(siehe angehängtes Foto)

mitgegeben, dazu logischerweise den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein,

auf dem auch "Anmeldung zur nächsten HU Mai 2021" gestanden hatte.

Damit bin ich bei uns zur KFZ Zulassungsstelle, und wollte das Auto anmelden, einen 20 Jahre alten VW-Passat.

Die Dame bei der KFZ-Zulassungsstelle wollte jedoch den KÜS Hauptuntersuchungsbericht nicht anerkennen.

Was kann ich jetzt tun?

Ein Nachbar meinte, bei dem KÜS Bericht handele es sich um eine Fälschung.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@-KUES- schrieb am 21. November 2019 um 15:31:33 Uhr:

Ich war heute nicht bei der KFZ-Zulassungsstelle wegen Anmeldung, sondern habe den Vorbesitzer und Verkäufer angerufen.

Dieser meinte, man bekäme das Auto auch mit der Seite 1 des KÜS-Hauptuntersuchungsberichtes angemeldet, zumindestens habe das bei ihm im Mai 2019 so geklappt.

Und da zeigt es sich , das es zum Himmel stinkt !!!

Fakt ist . Hast du nen aufmerksamen Mitarbeiter der Zulassungsstelle = keine Anmeldung, was auch völlig korrekt ist !

Du wurdest mit der Karre über den Tisch gezogen. So einfach ist das .

Gruss

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Zitat:

@-KUES- schrieb am 19. November 2019 um 22:25:48 Uhr:

Und wer bezahlt das, wenn das Auto noch 1 1/2 Jahre TÜV hat.

Du müßtest hier in Vorleistung gehen und dann versuchen, dir die Kosten vom Verkäufer zurück zu holen.

Diese Variante hat den Vorteil, daß du das Fahrzeug direkt nutzen kannst.

Zitat:

@-KUES- schrieb am 19. November 2019 um 22:27:42 Uhr:

Die Nummer des Berichts steht im Bericht

Richtig. Das sieht man ja auf dem Foto.

Die Frage ist, ob die Nummer des Berichtes auch im Fahrzeugschein (ZB1) steht.

Zitat:

@Hermy66 schrieb am 19. November 2019 um 22:22:02 Uhr:

Zitat:

@-KUES- schrieb am 19. November 2019 um 22:16:13 Uhr:

 

Ja, das Auto wurde aber mit genau diesem TÜV / KÜS Bericht im Mai 2019 offiziell in Deutschland angemeldet.

Das heißt aber nicht , daß es deswegen ein 2. Mal ebenso funktionieren muß … :rolleyes:

= Das hat die Dame von deinem Amt hat schon alles richtig gemacht … :D

...um die Sorgfalt ists beim Personal heutzutage insgesamt nicht mehr allzu gut bestellt... warum soll das bei Sachbearbeitern von Zulassungsstellen anders sein.

Und beim 2. Mal war da eben ein Sachbearbeiter der aufgepaßt hat...

Ich kenne z.B. eine Zulassungsstelle, da denke ich wäre es kein Problem nach dem Abmelden eines Fahrzeugs die gestempelten Kennzeichen mit nach Hause zu nehmen... dort verlassen sich die Sachbearbeiter drauf, dass der Kunde die Dinger beim Verlassen der Zulassungsstelle an der im -nicht einsehbar- im Vorzimmer aufgestellten "Standbohrmaschine mit Fräskopf" entstempeln ohne das jemand kontrolliert.

Oder wenn ich für eine selbstfahrende Arbeitsmaschine dort die Betriebserlaubnis erteilen lasse... das ist ein Drama, obwohl die nur mit der Schreibmaschine die Halterdaten auf die Papiere tippen und das Ganze mit ein paar Siegeln und Stempeln absegnen müssen... inzwischen nehme ich immer als Muster Kopien von einer bereits vorhandenen Maschine mit, damit der Sachbearbeiter davon abschreiben kann.

Zitat:

@-KUES- schrieb am 19. November 2019 um 21:54:27 Uhr:

Ein Nachbar meinte, bei dem KÜS Bericht handele es sich um eine Fälschung.

Dafür kann ich keine Anzeichen erkennen.

Das ist lediglich eine Bescheinigung über eine HU, die nicht bestanden wurde, weil die AU dazu fehlt (und natürlich fehlt hier auch die Seite 1, wie bereits festgestellt).

Wenn das schon so'n Drama mit dem Bericht ist, wer weiß ob der Händler Dir nicht mit Absicht Seite 1 nicht mitgegeben hat. Da werden die 100 Eumel für frischen TÜV (angenommen Du machst den nochmal, was ich übrigens zur Sicherheit empfehlen würde) nur Pinuts sein.

AU/HU werden immer zusammen gemacht, wenn da schon keine AU gemacht wurde klingelt aber der Alarm...

Zitat:

@400.000km schrieb am 19. November 2019 um 22:21:14 Uhr:

Eine Hauptuntersuchung ist nur mit AU gültig. Wenn keine AU durchgeführt wurde, hat das Fahrzeug auch keine gültige Hauptuntersuchung.

Eine HU ist vor allem nur mit gültiger AU vollständig, und abweichende Regelungen für Ausfuhrkennzeichen gibt es nicht mehr.

Wenn also das vorliegende Fragment nicht gefälscht ist, so müsste auf Seite 1 des Berichts die Einstufung "erhebliche Mängel" stehen. Mit der natürlich ein Fahrzeug nicht angemeldet werden kann, und für die natürlich inzwischen die Nachuntersuchungsfrist abgelaufen ist, sprich: Es reich nicht, eine einzelne AU zu machen sondern es muss eine komplett neue HU gemacht werden.

Die Bemerkung auf Seite 2 lässt allerdings den Schluss zu, dass der Prüfer in den letzten 12 Jahren irgendwas verpasst hat (so lange gibt es nämlich schon die Regelung nicht mehr, dass es Ausfuhrkennzeichen "ohne richtige HU" gibt...)

Hi,

ohne AU die entweder direkt während der HU bei der KÜS gemacht wird oder zeitnah in einer entsprechend zugelassenen Werkstatt gibt es keine Plakette.

Da gibt es auch nix zu Diskutieren ist einfach so, da die AU inzwischen ja Bestandteil der HU ist und es keine extra Plakette mehr dafür gibt.

Kurz gesagt egal ob der Zettel echt ist oder ein Fälschung damit bekommst du den Wagen nicht zugelassen. Auch nur eine AU zu machen bringt nix da die normalerweise im Rahmen der HU zu machen ist.

Wenn du den Wagen zulassen willst wirst du nicht um eine HU/AU rum kommen, also 100€ plus Reparaturen.

GRuß Tobias

Zitat:

@Drahkke schrieb am 19. November 2019 um 22:23:59 Uhr:

Die einfachste Variante zur Lösung des Problems bestünde jetzt darin, die HU/AU neu machen zu lassen und das Fahrzeug dann mit dieser neuen HU/AU-Bescheinigung beim Straßenverkehrsamt anzumelden.

Irgendwas sagt mir, dass der Wagen die HU nicht einfach so bestehen wird...

Privater oder gewerblicher Verkäufer? Um was für ein Auto handelt es sich denn?

Das Dokument sollte nicht gefälscht sein. Wer fälscht denn eine nicht bestandene HU?

Wenn der Wagen wirklich danach noch zugelassen wurde, dann muss es einen zweiten HU-Bericht geben oder der Beamte bei der Zulassungsstelle hatte einen schlechten Tag.

Der TE sollte einfach den Verkäufer kontaktieren. Mit gültigem TÜV wurde er angeboten und verkauft, also muss der Wagen auch eine gültige HU haben. Wenn nicht, Rückgabe des Wagens, Kaufpreisminderung oder der Verkäufer übernimmt die HU-Kosten.

Allheilmittel kann nur eine neue HU incl. AU sein. Die evtl. festgestellten Mängel was ich stark vermute dann beseitigen lassen und mit dem frischen HU-Bericht den Wagen anmelden.

Anders gibt es keine Chance den Wagen zuzulassen.

Der Preis von 78,00 € laut Prüfbericht beinhaltet eben keine AU, sondern war nur für eine HU ohne AU für den Export. Warum und wieso das der Vorbesitzer geschafft hat, hiermit eine Zulassung zu erhalten, ist für dich erstmal nicht relevant, da du daraus keinen Rechtsanspruch auf eigene Zulassung ableiten kannst. Dein Ansprechpartner ist hier einzig und allein der Verkäufer aus Basis dessen, was im Kaufvertrag schriftlich geregelt wurde.

Moin ,

ich orakel mal . Vorbesitzer hat nur Schein ( mit Vermerk über die nächste HU ) und Brief den Eimer angemeldet. So habe ich auch Autos und Motorräder angemeldet .

Andere Sachbearbeiter wollten zusätzlich noch den original HU Bericht sehen .

Der Verkäufer hat keinen Tüv bekommen und hat dir das Fahrzeug dann untergejubelt.

Ich sehen 2 Möglichkeiten :

1. Rücktritt vom Kauf, sofern der Tüv bis 21 eine zugesicherte Eigenschaft im KAUFVERTRAG war !

2. Selber Tüv auf die Karre machen und anmelden. Im Anschluss versuchen die Kosten einzutreiben.

 

Und wieder zeigt es sich . Augen auf beim Autokauf :)

Gruss

Vielleicht erklärt uns der TE ja noch, auf Grund welcher Details er den Ausführungen des Verkäufers geglaubt hat...

Für mich ist das Ganze im Moment nicht wirklich schlüssig.

Zitat:

Der Verkäufer hat keinen Tüv bekommen und hat dir das Fahrzeug dann untergejubelt.

Kann er ja nicht. Bei KÜS gibt's keinen TÜV. :D

Zitat:

@hk_do schrieb am 20. November 2019 um 07:31:06 Uhr:

Die Bemerkung auf Seite 2 lässt allerdings den Schluss zu, dass der Prüfer in den letzten 12 Jahren irgendwas verpasst hat (so lange gibt es nämlich schon die Regelung nicht mehr, dass es Ausfuhrkennzeichen "ohne richtige HU" gibt...)

Wer weiß wie alt das Ding ist, einen Datumsstempel draufklatschen kann schließlich jeder (und die Postition desselben ist nicht unbedingt die übliche Stelle). ;)

Gruß Metalhead

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