Gefährdung durch schwaches Licht bei Regen

Hallo zusammen,

ich war letzte Woche bei Regen auf der Autobahn unterwegs, als ich von einem getunten, schwarzen Opel überholt wurde, wobei mir direkt die modifizierten Heckleuchten aufgefallen sind. Als sich der Wagen vor mich setzte und ein wenig entfernte waren die (eingeschalteten) Heckleuchten immer schlechter zu erkennen und schließlich komplett "unsichtbar" (und das bei nichtmal 100m Abstand). Meiner Meinung nach sind solche Heckleuchten aus oben genanntem Grund sehr gefährlich da das Auto bei diesen oder noch schlechteren Wetterbedingungen zu spät gesehen werden kann und somit Auffahrunfälle provoziert. Daher stellen sich für mich die Fragen:

1. Sind solche Heckleuchten überhaupt zulässig?
2. Sollte ggf. gegen den Fahrer Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs erstattet werden?

Zur Veranschaulichung sind anbei Screenshots von meiner Dashcam - Einstellung #1 zeigt den Wagen direkt neben mir, wo sichtbar ist dass die Heckleuchten an sind; #2 zeigt den Wagen etwas entfernt vor mir, zum Vergleich neben 2 anderen Autos mit serienmäßiger Beleuchtung.

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Moin, Moin!
Schon wieder ein Lehrer. So einen "Aufpasser" - Anscheiß.. - brauchen wir hier nicht, haben bereits Knöllchen- Horst.
G
HJü

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Zitat:

@einsdreivier schrieb am 7. Januar 2016 um 19:03:31 Uhr:


[...] (wenn ich im Stau stehe, drehe ich einfach das Radio lauter und genieße die freie Zeit (kann ich mir leisten, bin kein Berufskraftfahrer)).

Das geniesse ich noch viel mehr, werde schliesslich dafür bezahlt 😁

Ein Vergleich mit einem Fahrzeug aus anno dazumal finde ich nicht passend. Schliesslich entwickelt sich die Technik und es gilt als erwiesen, dass man besser gesehen wird, sofern man anständiges Licht hat. Ein Golf 1 ist zwar nicht mehr zeitgemäss, hat aber nunmal seine Lichter wie sie sind. Nimmt man aber ein aktuelles Fahrzeug und baut dunklere Leuchten dran, ist das doch ziemlich bescheuert.

Lasierte Rückleuchten sehen schon geil aus, aber haben doch ihre Nachteile.

Warum man so einen Fahrer nun anzeigen will, verstehe ich nicht. Lasst doch der Natur ihren Lauf. Irgendwann wird der schon aufgegriffen.
Da würde ich eher einen dieser Profis anzeigen, die bei Regen oder Nebel nur das Tagfahrlicht an haben. Das ist mal echt gefährlich...

Zitat:

@Purist_ schrieb am 6. Januar 2016 um 21:57:03 Uhr:


Hallo zusammen,

ich war letzte Woche bei Regen auf der Autobahn unterwegs, als ich von einem getunten, schwarzen Opel überholt wurde, wobei mir direkt die modifizierten Heckleuchten aufgefallen sind. Als sich der Wagen vor mich setzte und ein wenig entfernte waren die (eingeschalteten) Heckleuchten immer schlechter zu erkennen und schließlich komplett "unsichtbar" (und das bei nichtmal 100m Abstand). Meiner Meinung nach sind solche Heckleuchten aus oben genanntem Grund sehr gefährlich da das Auto bei diesen oder noch schlechteren Wetterbedingungen zu spät gesehen werden kann und somit Auffahrunfälle provoziert. Daher stellen sich für mich die Fragen:

1. Sind solche Heckleuchten überhaupt zulässig?
2. Sollte ggf. gegen den Fahrer Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs erstattet werden?

Zur Veranschaulichung sind anbei Screenshots von meiner Dashcam - Einstellung #1 zeigt den Wagen direkt neben mir, wo sichtbar ist dass die Heckleuchten an sind; #2 zeigt den Wagen etwas entfernt vor mir, zum Vergleich neben 2 anderen Autos mit serienmäßiger Beleuchtung.

Ich hatte Anfang Januar (also vor knapp 2 Wochen) auf dem Rückweg aus dem Südfrankreichurlaub eine Mercedes C-Klasse vor mir.

Auch sowas (auf den ersten Blick!) augenscheinlich eher selbstgebasteltes.

Aber definitiv noch dunkler als die von deinen Screenshots.

Ich fand das saugefährlich. Regen hatte ich übrigens auch. Bei mir war es aber schon komplett dunkel.

Habe leider keine Dashcamaufnahmen da ich nicht mit meinem Auto gefahren war.

Aber ich frage mich warum sowas sein muss?
Nur weil es geil aussieht die eigene Sicherheit riskieren und die der anderen?
Ist es das Wert?

P.S
Die Rückleuchten von dem alten 2CV (Ente!) die wir ne gute Stunde vorher bei Trier überholt hatten waren definitiv deutlich heller!

Aber bei dem 2CV ging doch sicher nur ein Rücklicht........

Zitat:

Nimmt man aber ein aktuelles Fahrzeug und baut dunklere Leuchten dran, ist das doch ziemlich bescheuert.

Es gibt auch SUV-Fahrer, die den Wagen tieferlegen......

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Zitat:

@kerberos schrieb am 13. Januar 2016 um 21:54:02 Uhr:



Zitat:

Nimmt man aber ein aktuelles Fahrzeug und baut dunklere Leuchten dran, ist das doch ziemlich bescheuert.

Es gibt auch SUV-Fahrer, die den Wagen tieferlegen......

Oder T5-Fahrer die sich nen Sportfahrwerk einbauen weil die Karre sonst nicht in die Garage passt 😁

http://www.auto-news.de/.../...-heissen-Riesen_id_26396&picindex=1

😁

Sind wohl offensichtlich die Dectane LED Leuchten - lässt sich ja am Bild vergleichen.
Die haben eine Zulassung also völlig legal.

Über die Tatbestandsmerkmale von einer Gefährdung des Straßenverkehrs (Straftat) solltest du dich aber noch mal informieren.

Angenommen die LED Rückleuchten hätte keine Zulassung gäbe es hierfür ein Bußgeld und Punkte in Flensburg da es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Bei gut gelaunten Beamten gibt es auch nur eine Mängelkarte und die Leuchten müssen gegen zugelassene getauscht werden.

Generell kann man es aber mit den LED Rückleuchten nicht jedem recht machen...
Dem einen sind manche von ihnen zu hell - und manche scheinbar zu dunkel.
So ist es nun mal...

Immer noch besser als der Kollege mit seinem Sprinter vorhin auf der Autobahn. Der hatte weder vorne noch hinten Licht an und lies sich auch durch massive Lichthupen anderer VT davon abbringen, dass es schon ok sei.

Ist aber auch schwer, wenn man bei 140 mit dem Handy rumspielt. Das kann schonmal den Blick fürs Wesentliche verstellen

Das Paradebeispiel warum ich Dashcams nur im Falle eines Unfalles als beweis zulassen würde.

Zudem kannst du den Fahrer anzeigen solange du willst, aussicht auf Erfolg ziemlich genau Null. Ausser du kannst den Fahrer sicher und sehr gut beschreiben.
Im schlimmsten Fall bekommt der Halter eine auf den Deckel sollten die Leuchten tatsächlich nicht zulässig sein.

Aber mal davon ab: Man erkennt das Auto wunderbar. Selbst wenn nicht, so hast du auch bei Nebel, Regen, Nacht, Tornado, Tsunami, Whatever so zu fahren, dass du innerhalb deines Sichtbereiches anhalten kannst. Eine dachbox (zuletzt auf der mittleren Spur der A3 gefunden) leuchtet keinen Meter weit.

Zitat:

@Thraciel schrieb am 15. Januar 2016 um 13:00:03 Uhr:


Das Paradebeispiel warum ich Dashcams nur im Falle eines Unfalles als beweis zulassen würde.

Zudem kannst du den Fahrer anzeigen solange du willst, aussicht auf Erfolg ziemlich genau Null. Ausser du kannst den Fahrer sicher und sehr gut beschreiben.
Im schlimmsten Fall bekommt der Halter eine auf den Deckel sollten die Leuchten tatsächlich nicht zulässig sein.

Aber mal davon ab: Man erkennt das Auto wunderbar. Selbst wenn nicht, so hast du auch bei Nebel, Regen, Nacht, Tornado, Tsunami, Whatever so zu fahren, dass du innerhalb deines Sichtbereiches anhalten kannst. Eine dachbox (zuletzt auf der mittleren Spur der A3 gefunden) leuchtet keinen Meter weit.

Du vergleichst also eine auf der Fahrbahn liegen gebliebene Dachbox mit dem von mir gesichteten KfZ - sagt eigentlich schon alles.

Und nach deiner Logik bräuchten dann ja auch beispielsweise Baustellen auf der Autobahn weder angekündigt noch beleuchtet zu werden.

Zitat:

Und nach deiner Logik bräuchten dann ja auch beispielsweise Baustellen auf der Autobahn weder angekündigt noch beleuchtet zu werden.

Was Dir in Polen je nach Strecke durchaus passieren kann. So wie ich das mal erlebt habe, vierspurige Einfallstraße in eine größere Stadt, plötzlich mitten zwischen den beiden rechten Spuren eine Handvoll Warnbaken, die auf eine einspurige Verkehrsführung in 500 Meter hinweisen sollten. Unbeleuchtet natürlich.

Wenn da einer grade in den Rückspiegel sieht, um die Spur zu wechseln, nimmt er diese Schilder ungebremst mit

Aber wir schweifen ab 🙂

Zitat:

@Chris492 schrieb am 14. Januar 2016 um 19:18:55 Uhr:


Sind wohl offensichtlich die Dectane LED Leuchten - lässt sich ja am Bild vergleichen.
Die haben eine Zulassung also völlig legal.
(...)
Angenommen die LED Rückleuchten hätte keine Zulassung gäbe es hierfür ein Bußgeld und Punkte in Flensburg da es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Bei gut gelaunten Beamten gibt es auch nur eine Mängelkarte und die Leuchten müssen gegen zugelassene getauscht werden

Generell wundere ich mich allerdings schon, was teilweise für "Beleuchtungs- Fails" offenbar mehr oder weniger legal unterwegs sind:

fast blaues Abblendlicht und miese Kennzeichenbeleuchtung, die hell und weiß nach hinten leuchtet, statt auf das Nummernschild fallen mir bspw immer wieder auf (von verstellten Scheinwerfern und mies dran gebasteltem pseudo- Tagfahrlicht will ich garnicht reden).

Den "animierten Lichteffekt" im Blinker sieht man auch immer öfter (bspw bei Audi eine nach außen wandernde Linie), Tagfahrlicht, das beim Blinken erst abgedimmt werden muss, damit man den Blinker erkennen kann, ist ja schon normal.

Scheinbar drückt man seine Individualität als KFZ Gestalter, Tuner oder Bastler zunehmend über möglichst eigenwillige Konstruktion der Beleuchtung aus 😛

Legal ist eins, aber die korrekte Montage ist ein anderes.

Mir kommen regelmäßig irgendwelche Fahrzeuge mit nachgerüstetem Tagfahrlicht entgegen.
Da sind die abenteuerlichsten Montageorte dabei. Manche kleben sie nebeneinander in den Kühlergrill (sieht dann aus wie KITT), andere lassen sie fast auf dem Boden schleifen.

Meines Wissens gibts hier klare Vorschriften, wo sie zu montieren sind und welchen Abstand sie zueinander sowie zum Boden haben dürfen.
Von der Blendwirkung weil falsch eingestellt mal ganz abgesehen. Das dann irgendwelcher China-Dreck aus e**y gekauft wurde, weil es ja nur 19 Euro kostet, ist dann auch schon egal.

Nur weil etwas legal ist, kann es vom Halter dennoch verkehrswidrig montiert worden sein.

Zitat:

@arti96 schrieb am 6. Januar 2016 um 22:09:41 Uhr:


Sind die Rückleuchten von Dectane. Sind zulässig und kannst nichts gegen machen

https://www.dectane.de/.../...-H-GTC-LIGHTBAR-b-r-s-RO27LLBRS.html?...

Das wage ich anzuzweifeln

Zitat:

@kerberos schrieb am 16. Januar 2016 um 10:21:51 Uhr:


Legal ist eins, aber die korrekte Montage ist ein anderes.
(...)
Nur weil etwas legal ist, kann es vom Halter dennoch verkehrswidrig montiert worden sein.

Jo. Aber auch legal erhöht sich die Variantenvielfalt, was quasi naturgemäß dazu führt, dass der eine oder andere leichter "irritiert" sein kann (oder solche Diskussionen entstehen).

Ich vermute, dass auch die nach hinten hellweiss strahlende Kennzeichenbeleuchtung mit legalen LEDs zustande kommt, die einfach nicht ganz sauber sitzen, also schlecht umgebaut wurden.

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