Gefährdung durch schwaches Licht bei Regen

Hallo zusammen,

ich war letzte Woche bei Regen auf der Autobahn unterwegs, als ich von einem getunten, schwarzen Opel überholt wurde, wobei mir direkt die modifizierten Heckleuchten aufgefallen sind. Als sich der Wagen vor mich setzte und ein wenig entfernte waren die (eingeschalteten) Heckleuchten immer schlechter zu erkennen und schließlich komplett "unsichtbar" (und das bei nichtmal 100m Abstand). Meiner Meinung nach sind solche Heckleuchten aus oben genanntem Grund sehr gefährlich da das Auto bei diesen oder noch schlechteren Wetterbedingungen zu spät gesehen werden kann und somit Auffahrunfälle provoziert. Daher stellen sich für mich die Fragen:

1. Sind solche Heckleuchten überhaupt zulässig?
2. Sollte ggf. gegen den Fahrer Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs erstattet werden?

Zur Veranschaulichung sind anbei Screenshots von meiner Dashcam - Einstellung #1 zeigt den Wagen direkt neben mir, wo sichtbar ist dass die Heckleuchten an sind; #2 zeigt den Wagen etwas entfernt vor mir, zum Vergleich neben 2 anderen Autos mit serienmäßiger Beleuchtung.

Beste Antwort im Thema

Moin, Moin!
Schon wieder ein Lehrer. So einen "Aufpasser" - Anscheiß.. - brauchen wir hier nicht, haben bereits Knöllchen- Horst.
G
HJü

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. Januar 2016 um 10:37:58 Uhr:



Zitat:

@arti96 schrieb am 6. Januar 2016 um 22:09:41 Uhr:


Sind die Rückleuchten von Dectane. Sind zulässig und kannst nichts gegen machen

https://www.dectane.de/.../...-H-GTC-LIGHTBAR-b-r-s-RO27LLBRS.html?...

Das wage ich anzuzweifeln

Und wie begründest du deine Zweifel?

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 16. Januar 2016 um 10:42:12 Uhr:



Zitat:

@kerberos schrieb am 16. Januar 2016 um 10:21:51 Uhr:


Legal ist eins, aber die korrekte Montage ist ein anderes.
(...)
Nur weil etwas legal ist, kann es vom Halter dennoch verkehrswidrig montiert worden sein.
Jo. Aber auch legal erhöht sich die Variantenvielfalt, was quasi naturgemäß dazu führt, dass der eine oder andere leichter "irritiert" sein kann (oder solche Diskussionen entstehen).

Ich vermute, dass auch die nach hinten hellweiss strahlende Kennzeichenbeleuchtung mit legalen LEDs zustande kommt, die einfach nicht ganz sauber sitzen, also schlecht umgebaut wurden.

Die Variantenvielfalt wäre nicht das Problem bei sach- und fachgerechter Montage, Zulässigkeit der Anbauten natürlich vorausgesetzt.

Bei manchen habe ich aber den Eindruck, die nehmen sich irgendwelche Baumarktwinkel, jagen zwei Löcher ins Auto und gut. Sitzt, passt, wackelt und hat Luft. Wenn ich drin sitz, stört es mich ja nicht, wenn sie wie Flak-Scheinwerfer ausgerichtet sind.

Falscher Thread

Zitat:

@kerberos schrieb am 16. Januar 2016 um 10:21:51 Uhr:


Legal ist eins, aber die korrekte Montage ist ein anderes.

Mir kommen regelmäßig irgendwelche Fahrzeuge mit nachgerüstetem Tagfahrlicht entgegen.
Da sind die abenteuerlichsten Montageorte dabei. Manche kleben sie nebeneinander in den Kühlergrill (sieht dann aus wie KITT), andere lassen sie fast auf dem Boden schleifen.

Meines Wissens gibts hier klare Vorschriften, wo sie zu montieren sind und welchen Abstand sie zueinander sowie zum Boden haben dürfen.
Von der Blendwirkung weil falsch eingestellt mal ganz abgesehen. Das dann irgendwelcher China-Dreck aus e**y gekauft wurde, weil es ja nur 19 Euro kostet, ist dann auch schon egal.

Nur weil etwas legal ist, kann es vom Halter dennoch verkehrswidrig montiert worden sein.

Du wirst lachen, aber die Dinger sollen sogar blenden, das ist deren einziger Zweck.

Aber wenn die Spezialisten die Tagfahrleuchten so anklemmen dass sie auch bei Dunkelheit noch an sind, blenden sie natürlich auch Nachts. Und dann stört das.

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Die sollen ganz sicher nicht "blenden" als das was ich unter diesem Begriff verstehe. Woher hast Du denn diese Weisheit? Normales Abblendlicht blendet schließlich auch nicht bei korrekter Einstellung.

Außerdem blenden ja nicht alle Tagfahrlichter. Die serienmäßig montierten sind zwar hell, deren Blendfaktor ist jedoch deutlich geringer als die diverser fragwürdiger Nachrüst-Lösungen

Doch, doch, die sollen schon "blenden". Neben Fern- und Standlicht sind das vorne die einzigen Funzeln, die auch nach oben abstrahlen dürfen. Leider werden die Vorschriften durch die Hersteller der Leuchten im Rahmen der Vorgaben unterschiedlich ausgelegt, was dazu führt, daß so deutlich unterschiedlich auf uns wirkende Lösungen dabei herauskommen.

Von fehlerhaften Montagen mal ganz abgesehen.

Ein Teelicht strahlt auch nach oben ab und blendet nicht 😁

Wie gesagt unter "blenden" verstehe ich möglicherweise was anderes.

Zitat:

@Purist_ schrieb am 16. Januar 2016 um 00:58:41 Uhr:


Du vergleichst also eine auf der Fahrbahn liegen gebliebene Dachbox mit dem von mir gesichteten KfZ - sagt eigentlich schon alles.

Was sagt das denn? Die Dachbox hat übrigens noch einen weiteren Nachteil, sie bewegt sich nicht und ist recht flach.

Zitat:

Und nach deiner Logik bräuchten dann ja auch beispielsweise Baustellen auf der Autobahn weder angekündigt noch beleuchtet zu werden.

Theoretisch - Ja.

Nachdem es aber dem Verkehrsfluss äußerst zuträglich ist sowas bei Nacht zu beleuchten hinkt dein Vergleich ziemlich.

Du musst aber gar nicht nach Polen. Fahr mal in Deutschland auf kleineren Landstraßen. Was ich da schon an nicht- oder kaum beleuchteten Baustellen gefunden habe inklusive saumäßig hoher Fräskanten...

Hab mir grad dein Ausgangsfoto nochmal angeschaut. In Strömen scheints nicht zu schütten, es ist relativ hell. Ich wüsst nichtmal ob ich da Licht anhätte. TFL nach vorne läuft eh und wer die Gischt und ein schwarzes Heck ignorieren kann dem sind die zwei Rückleuchten auch schon wurscht.

Zitat:

@kerberos schrieb am 16. Januar 2016 um 20:21:05 Uhr:


Wie gesagt unter "blenden" verstehe ich möglicherweise was anderes.

Die Vorgaben für die Hersteller (ob Autobauer oder Zubehörhersteller) sind da ziemlich genau umrissen und je nachdem, wie die ausgelegt werden, kann das von "müder Funzel" bis "ziemlicher Blender" reichen. Gerade neuere Fahrzeuge fallen da durch Ausnutzung der Vorgaben im oberen Bereich schon mal in die zweite Kategorie und wenn die mangels Lichtautomatik im Dunkeln nicht gedimmt werden, wird's für den Gegenverkehr recht unangenehm. Ein bis zwei solcher Kandidaten sehe ich fast täglich auf meinem Arbeitsweg.

Zitat:

Was sagt das denn? Die Dachbox hat übrigens noch einen weiteren Nachteil, sie bewegt sich nicht und ist recht flach.

Du nennst ein Beispiel für ein weiteres Verkehrshindernis ("leuchtet keinen Meter weit"😉 im selben Atemzug wie das von mir genannte Beispiel. Die Dachbox hat auf der Straße genauso wenig verloren wie ein schlecht beleuchtetes KfZ, egal bei welchen Witterungsverhältnissen.

Zitat:

Theoretisch - Ja.
Nachdem es aber dem Verkehrsfluss äußerst zuträglich ist sowas bei Nacht zu beleuchten hinkt dein Vergleich ziemlich.
Du musst aber gar nicht nach Polen. Fahr mal in Deutschland auf kleineren Landstraßen. Was ich da schon an nicht- oder kaum beleuchteten Baustellen gefunden habe inklusive saumäßig hoher Fräskanten...

...und wenn alle VTs gut sichtbar sind ist das dem Verkehrsfluss nicht zuträglich? Wo mein Vergleich "hinkt" sehe ich auch nicht, es gibt für Baustellen genaue Vorschriften wie diese zu sichern sind (siehe "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen", kurz RSA) und genauso gibt es Vorschriften für die Beleuchtung von KfZ die der VT meiner Meinung nach unterschritten hat.

Zitat:

Hab mir grad dein Ausgangsfoto nochmal angeschaut. In Strömen scheints nicht zu schütten, es ist relativ hell. Ich wüsst nichtmal ob ich da Licht anhätte. TFL nach vorne läuft eh und wer die Gischt und ein schwarzes Heck ignorieren kann dem sind die zwei Rückleuchten auch schon wurscht.

Über die dichte des Regens lässt sich streiten, es war aber definitiv dunkler als es auf den Screenshots aussieht - meine Dashcam korrigiert automatisch die Helligkeit nach oben wenn es dunkel ist und Vice versa. Und von ignorieren kann hier keine rede sein, es reicht ja schon wenn man auf ein Stauende auffährt und es dank dem gedimmten Warnblinker zu spät sieht.

An einem Stauende befindet sich aber in der Regel mehr als nur ein einzelnes Fahrzeug.

Ich denke mit entsprechender Fantasie kann man hier so ziemlich jede Situation konstruieren.

Zitat:

@Purist_ schrieb am 17. Januar 2016 um 16:57:38 Uhr:


Du nennst ein Beispiel für ein weiteres Verkehrshindernis ("leuchtet keinen Meter weit"😉 im selben Atemzug wie das von mir genannte Beispiel. Die Dachbox hat auf der Straße genauso wenig verloren wie ein schlecht beleuchtetes KfZ, egal bei welchen Witterungsverhältnissen.

Gegen das Wort "Beispiel" haben manche auf MT eine natürliche Aversion, kann das sein?

Ersetze die Dachbox durch irgendwas anderes beliebiges was man so auf unseren Straßen findet. Von Koffern über Äste und Koffer bis hin zu Stahlstangen ist da alles dabei.

Ebenso gibt es Pannenfahrzeuge die quer stehen oder deren Beleuchtung ausgefallen ist. Kann alles vorkommen und führt auf denselben Punkt: Es gibt nunmal in unserer Straßenverkehrsordnung die Forderung, den Sichtverhältnissen angepasst zu fahren. Wer in irgendetwas ungebremst reinbetoniert hat direkt bewiesen, dass er eben nicht angepasst unterwegs war.

Und nein das ist kein Spaß, einen Bekannten hätte eine Kollision mit einem unbeleuchteten Unfallfahrzeug fast den Job gekostet. (Zu den strafrechtlichen Konsequenzen).

Zitat:

@Purist_ schrieb am 17. Januar 2016 um 16:57:38 Uhr:


...und wenn alle VTs gut sichtbar sind ist das dem Verkehrsfluss nicht zuträglich? Wo mein Vergleich "hinkt" sehe ich auch nicht, es gibt für Baustellen genaue Vorschriften wie diese zu sichern sind (siehe "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen", kurz RSA) und genauso gibt es Vorschriften für die Beleuchtung von KfZ die der VT meiner Meinung nach unterschritten hat.

Richtig, deiner Meinung nach. Ich frage mich eher wie man sich um so etwas Gedanken machen kann. Das Fahrzeug ist einwandfrei erkennbar.

Ist ja nicht so, dass er im Dunkeln unbeleuchtet in finsterer Nacht vorbeigekommen wäre...

Zitat:

@Purist_ schrieb am 17. Januar 2016 um 16:57:38 Uhr:


Über die dichte des Regens lässt sich streiten, es war aber definitiv dunkler als es auf den Screenshots aussieht - meine Dashcam korrigiert automatisch die Helligkeit nach oben wenn es dunkel ist und Vice versa. Und von ignorieren kann hier keine rede sein, es reicht ja schon wenn man auf ein Stauende auffährt und es dank dem gedimmten Warnblinker zu spät sieht.

Ich sehe auf dem Bild keinen Warnblinker, vermag also nicht zu beurteilen wie der aussieht.

Genausowenig sehe ich wie hell/dunkel die 3. Bremsleuchte ist.

(Aber es soll ja Leute geben denen fällt es nicht auf wenn bei modernen Fahrzeugen statt einer Fläche ein längliches Element hellrot leuchtet 🙄 )

Kommt jetzt noch ein DEFA Kind vorbei?

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