Gedankenspiel: Ablastung Zugfahrzug statt Anhänger
Hallo begnadete w124 Schrauber!
Ich habe mich mal nach einem Wohnwagen umgeschaut. Aber alles in der absolut ersten Phase mit Einlesen/erstmal schlau machen. Ich hatte einmal einen geliehenen Wohnwagen mit 1100 KG dran, da gab es folgendes Problem nicht.
Mein E220T hat eine zulässiges Gesamtgewicht von 2130 KG. Und die meisten Anhänger/Wohnwägen, die interessant sind haben ein zulässiges Gesamtgewicht von 1400 KG. Der Mann von der technischen ADAC Auskunft meinte, dass man mit dem normalen Führerschein (2002) leider 30KG über die 3,5 Tonnen kommt. Das wäre fahren ohne gültigen Führerschein.
Also war mein erster Gedanke: Wohnwagen kaufen und um 30KG ablasten lassen. (Der ist allerdings auflastbar bis 1700KG, keine Ahnung, ob der noch weiter runter kann).
Aber wenn ich mir im Jahr 3-4x einen Anhänger leihe, dann haben die oft nur welche ab 1400 KG.
Hier die kuriose Frage: kann man den w124 um 30KG auf das zulässige Gesamtgewicht von 2100KG ablasten?
Und was sind das für Kosten für jeweils für entweder
a) KFZ ablasten oder
b) Anhänger ablasten?
Nebeninfos: mein Wagen wiegt leer rund 1600KG (ohne LPG und SA rund 1500KG)
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße,
Marty
E220T von 1995, Automatik, ASD, Klima, Standheizung, ca 375 000 km Laufleistung, KME Diego Autogasanlage
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Zum Thema : Ich bin auch der Meinung dass die Regelung mit dem Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und dem Leergewicht des Anhängers noch nicht abgeschaft ist und es nie wird ( ich hoffe )
http://www.autoscout24.de/.../
Also ist und bleibt die Ablastung in DEM Fall Unsinn 😉😁
Weiowei, der angesprochene Unsinn nimmt ja immer schlimmere Formen an!
Wie bereits von nogel völlig korrekt geschrieben, geht(ging) es bei der Regelung darum, dass das Leergewicht des Zugfahrzeuges bei Klasse B höher sein muss, als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. In Summe dürfen 3,5 Tonnen nicht überschritten werden. Dabei ist es auch völlig egal, wie hoch das tatsächliche Gewicht des Anhängers ist. Auch ein leerer Anhänger, der beispielsweise zum Transport von PKWs gedacht ist und leer real vielleicht 800 kg wiegt, darf dann mit einem W124 und Klasse B NICHT gezogen werden, da das zul. Gesamtgewicht des Anhängers viel höher liegt.
Diese Regelung galt, als ich vor ca. 8 Jahren genau aus diesem Grund BE nachgeholt habe, was mich etwa 500Eur gekostet hat.
So steht es auch in dem von dir geposteten Link, Serj. Wo steht bitte da was von Gesamtgewicht des AUTOS und LEERGEWICHT des Anhängers??? Also: ganz klar Unsinn und schlichtweg falsch! Punkt! Überholt und deswegen hinfällig ist es außerdem, da seit Jan 2013 eine Neuregelung besteht.
Denn anders und nun gültig steht es in dem von nogel geposteten Link, welcher die neue Regelung beschreibt, die seit dem 19.01.2013 gilt. Hier heißt es nun nur noch, dass die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 Tonnen nicht übersteigen darf.
Das Ablasten des PKW bringt dem TE also in jedem Fall die gewünschte Zulässigkeit der Kombination!
Nach der "alten" Regelung: Sofern Leergewicht des W124 nicht unter den angegebenen 1400kg zul. Gesamtgewicht des Anhängers liegt(siehe Fahrzeugschein), passt es, da Kombination dann 3,5 Tonnen nicht übersteigt. Alles bestens.
Nach der "neuen" Regelung: Zul. Gesamtgewichte von Auto und Anhänger zusammen überschreiten 3,5 Tonnen nicht. Auch alles bestens!
Überladung, reale Gewichte, Sinn und Unsinn dieser Regelungen, usw. gehören hier überhaupt noch nicht rein, da es erstmal nur darum geht, die gewünschte Kombination überhaupt fahren zu dürfen!
Tipp1: Über Kosten von BE,B96 und Ablastung des Autos informieren und dann entscheiden
Tipp2: Künftig direkt auf nogels Beiträge hören, die haben nämlich Hand und Fuß!
Beste Grüße,
Tom
30 Antworten
Führerschein B96 machen, dann darf man bis 4250kg. Oder BE, dann darf man quasi alles ziehen.
Abend,
mein erster Gedanke wäre BE zu machen 😉 Kostet nicht die Welt, ein Paar Fahrstunden, Prüfung und gut. Danach darfst du alles fahren, was dein Fahrzeug hergibt.
MfG Serj
Weiß ich nicht, viel kanns nicht sein. Hast du einen Führerschein Klasse B oder noch den alten Klasse 3? bei letzterem darf man das glaub ich auch so.
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Zitat:
@berlinmarty schrieb am 30. März 2017 um 23:01:41 Uhr:
Und wie viel kostet das?
Meins hat vor 4-5 Jahren knapp über 500 gekostet.
"Grundsätzlich unterscheiden sich die Preise für den Erwerb eines Führerscheins je nach Region und Bundesland. Im Durchschnitt können Führerscheinanwärter, die nur den Führerschein der Klasse B96 erwerben möchten, mit Kosten von etwa 300 € rechnen. Dazu kommen noch die Gebühren für die Eintragung der neuen Führerscheinklasse bei der zuständigen Führerscheinstelle."
http://www.autoscout24.de/.../
Da schreibst du so einen langen Text, und dann ist so leicht, was? 😁
sorry, viel unsinn wurde weiter oben geschrieben.
natürlich kannst du den benz ablasten, wer wird denn einen führerschein machen, der hunderte euro kostet, nur um ein paar mal im jahr einen wohnwagen ziehen will, der minimal zu schwer ist...
zul. gesamtgewicht minus leergewicht ist die nutzlast
also 2130 kg - 1600 kg = 530 kg
für jeden sitzplatz müssen mind. 75 kg verbleiben (nach EG sogar nur 68 kg), wenn man alsu um 30 kg ablastet, verbleiben 500 kg
500 kg entspricht 100 kg pro sitzpltz, also längst ausreichend. sogar noch für zusätzliches gepäck.
(erst wenn man soweit ablastet, daß pro sitz keine 75 kg mehr verbleiben, müssen sitzplätze gestrichen werden, das ist ggf. mit ausbau von gurten und gurtverankerungen verbunden)
Zitat:
@iV@n schrieb am 30. März 2017 um 23:03:28 Uhr:
Weiß ich nicht, viel kanns nicht sein. Hast du einen Führerschein Klasse B oder noch den alten Klasse 3? bei letzterem darf man das glaub ich auch so.
natürlich hat er "B" und nicht "3" , er schrieb doch , daß die fahrerlaubnis von 2002 ist...
Erzähl mal, wo der Unsinn oben steht.
Das Jahr 2002 hab ich überlesen, wie dramatisch, nogel.
Abend,
Unsinn ist es ein Auto um 30 Kilo abzulasten. Man fährt danach immer noch ganz knapp an der Grenze des Erlaubten. Schau mal die Statistiken an - so gut wie alle Wohnwagen bzw. Wohnmobile sind überladen. Und den Wagen muss er auch zum TüV bringen, abnehmen und umschreiben lassen. Das kostet auch schon etwas 😉 Und wenn er einen anderen Wagen kauft, geht die Geschichte von vorn. Und nur so am Rande - wer noch nie mit einem Anhänger / Wohnwagen fuhr, braucht erstmal um sich reinzufuchsen. Da werden diese Kosten für den Führerschein sicher ganz gut angelegt. Und man hat den Führerschein lebenslang ( theoretisch 😁 )
MfG Serj
Zitat:
@Serj schrieb am 31. März 2017 um 23:59:48 Uhr:
Abend,Unsinn ist es ein Auto um 30 Kilo abzulasten. Man fährt danach immer noch ganz knapp an der Grenze des Erlaubten. Schau mal die Statistiken an - so gut wie alle Wohnwagen bzw. Wohnmobile sind überladen.
tut mir leid, das ist schon wieder unsinn.
in der fragestellung ging es daraum, daß man mit klasse B nur ein zug-gesamtgewicht von 3500 kg fahren darf, also summe der jeweils zul. gesamtgewichte von pkw und anhänger LAUT PAPIERE.
sonst ist es fahren ohne fahrerlaubnis
das hat mit dem tatsächlichen gewicht null-komm-nix zu tun.
was du jetzt ins spiel bringst, ist das überladen, das ist eine völlig andere baustelle. und hat mit ablasten des pkws nix zu tun, denn dieser wird ja nicht überladen, sondern wenn dann der wohnwagen
Und B sagt das maximal Gewicht des Anhänger darf nicht größer sein wie das Leergewicht des Zugfahrzeugs.
Ablastung bringt nix.