Gedankenanstoss: 5 Sterne im Crashtest aber nur "ausreichende Bremsen"
Kleiner Gedankenanstoss zur aktuellen Situation im Bereich Fahrzeugsicherheit.
Viele neuere Fahrzeuge erreichen inzwischen 5 Sterne im EuroNCAP-Crashtest, was ja an sich sehr begrüßenswert ist. Die passive Sicherheit ist damit eigentlich kaum noch ein Problem (in den Grenzen des Crashtests und der Physik gesehen), aber was ist mit der aktiven?
Erfährt der Kunde von irgendeiner "offiziellen" Stelle, mit wieviel km/h Restgeschwindigkeit er in ein Hindernis rast, wenn der Bremsweg durch eine moderate Bremsanlage zu lang ist? Was nützen mir 4 Airbags wenn aus Kostengründen kein ESP verbaut wird?
Habe die Quelle jetzt gerade nicht parat, aber meine, mal gehört zu haben, dass bei einer Vollbremsung aus 200 km/h ein Auto mit "normalen" Bremsen noch 100 km/h (was meist schweren bis tödlichen Verletzungen entspricht) drauf hat, während eines mit "sehr guten" Bremsen bereits steht.
Es ist glaube ich unangefochten, dass gute Bremsen das Risiko eines Crashs deutlich verringern bzw. dessen Folgen abmildern, genauso ist es mit ESP und ABS.
Wieso werden also 5*-Kleinwagen mit Trommelbremsen und "angepassten" Scheibenbremsen (ich nenne sie unterdimensioniert, da es für mich unerheblich ist, ob ich mit einem Lupo oder einem Porsche aus 160 km/h abbremsen muss - beide Fahrzeuge erreichen diese Geschwindigkeit und selbst bei 80 km/h können die wenigen Meter Unterschied entscheidend sein) ausgestattet?
Wieso muss ich ein "Sport-Paket" bestellen, um eine bessere Bremsanlage zu erhalten (wenn es überhaupt die werksseitige Möglichkeit gibt)?
Klar, gute Bremsen sind teuer. Aber eine Massenproduktion dürfte den Preis deutlich senken. Seit wann spart man bei der Sicherheit?
Ich denke, hier müsste man das Bewusstsein vieler Autokäufer schärfen, die immer nur auf den Worst-Case achten (Crashtest), anstatt auf die Verhinderungsmöglichkeiten (Bremsen, ESP). Vielleicht wäre ein EuroNCAP gut beraten, in Zukunft Bremstest mit wirklich aussagekräftigen (also auch Bremsungen aus Vmax) Ergebnissen zu veröffentlichen.
168 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Opelowski
Gut, dann werde ich meine Hintermänner in Zukunft zum schnelleren Bremsen zwingen und nicht auf sie mitaufpassen.
Wenn es kracht, dann berufe ich mich auf genannten §. Mal sehen ob es der Richter auch immer genauso sieht und irgendwie mir nicht mit Verhältnismässigkeit kommt: "Ampelphase ignorieren vs. Unfall" und meine Entscheidung zum zügigen Anhalten mit Mitschuld bestrafft.
Das ist ja immer das Problem, wenn ihnen das Ergebnis des Gesetzes auf betr. Fall angesetzt nicht passt, dann kommt was mit Verhältnismässigkeit.
Entweder komplexe Differenzierungsregeln oder eine 100,0000 %ige Norm.
Beleidigt? Wenn es gelb ist und du langsam bremst und dir einer draurumpelt dann wird dir kein Gericht der Welt eine Schuld anhängen.
Dann sind wir uns beim ESP ja einig.
Zitat:
Dummerweise muß man schon bei gelb anhalten
Mag sein dass sich was geändert hat, ich hab halt über 30 Jahre den FS. Wir lernten damals: Bei Gelb die Kreuzung zügig freimachen, keinesfalls durch eine Vollbremsung sich und den Hintermann gefährden.
Ich denke, das ist praxisgerecht, denn es kann dir ja passieren, dass du gerade just beim Einfahren in die Kreuzung das "Hellgelb" erst siehst.
Die Zeit bis zum Grün des Querverkehrs ist so ausgelegt, dass bei der im Bereich der Ampel zugelassenen Geschwindigkeit ein gefahrloses Überqueren der Kreuzung möglich ist.
@Warto: Du wirst mir aber zustimmen das wenn ich langsam abbremse weil die Ampel gelb wird mir keiner einen Vorwurf machen kann wenn mir einer draufdonnert. Ich kann ja nict einfach die erlaubte Höchstegschwindigkeit überschreiten nur damit der Hintermann in 25cm entfernung mir drauf knallt? Die Hauptschuld wird immer der auffahrende tragen, anders als von manchen hier behauotet (ausnahmen bestätigen die Regel)
Klar, aber:
Zitat:
dass bei der im Bereich der Ampel zugelassenen Geschwindigkeit ein gefahrloses Überqueren der Kreuzung möglich ist.
Das bedeutet: Ein wenig Draufdrücken ist zumindest im Rahmen der Messtoleranzen möglich. In der Praxis natürlich auch mehr.
Verlässt du bei Dunkelgelb die Kreuzung, passiert ja auch nichts. In die Keuzung bei Dunkelgelb oder gar Hellrot hineinfahren sollte man natürlich lieber lassen.
Nur, was der besagte Opa gemacht hat war schon ziemlich haarsträubend: Ich sah ja die Ampel auf Gelb umspringen, er offenbar auch noch. Ich war gewarnt, und er hätte gleichmäßig weiterfahren können, ohne irgendjemanden zu gefährden. Es hätte mit Dunkelgelb sogar noch für mich reichen können (können!).
Stattdessen ging er, und dann gleich natürlich ich, in die Eisen, das hinten im Wohnteil die Brocken abzuheben anfingen. Eigentlich kann er noch von Glück sagen, dass ihm nicht 3 t WoMo seinen Schluren zusammengefaltet haben. Und da ich eine Beifahrerin als Zeugin hatte, hätte ich ihm eine unnötige, weil nicht verkehrsbedingte Bremsung angehängt.
Zitat:
Ich kann ja nict einfach die erlaubte Höchstegschwindigkeit überschreiten nur damit der Hintermann in 25cm entfernung mir drauf knallt?
Nee, damit er dir
nichtdraufknallt. Das ist zulässig!
Du schützt ja sozusagen das "höhere Wirtschaftsgut", wenn du dich durch Beschleunigen einem Unfall entziehen kannst.
Einem Bekannten wollten sie mal überhöhte Geschwindigkeit in der Stadt anhängen. Der aber sagte, da sei einer zu dicht hinter ihm gefahren, habe ihn dazu noch geblendet, und er habe deshalb beschleunigt, um Sicherheitsabstand zu gewinnen. Die Begründung wurde akzeptiert.
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Ich glaub du machst es dir zu einfach Warto. Vielleicht bekommt der Vordermann eine Teilschuld von 25-40% aber die Hauptschuld wirst du tragen, gerade vor einer Ampel! Siehe den bereits zitierten Paragraf. es heißt auch das du genug Sicherheitsabstand halten musst um rechtzeitig zum stehen zu kommen.
Wie sich gezeigt hat, hatte ich den ja zum Glück und dank meiner schnellen Reflexe. ;-)
Die juristische Bewertung eines (nicht stattgefundenen) Unfalls entzieht sich wohl unserer beider Kenntnis.
Es wäre aber mit Sicherheit um die Frage gegangen, ob bei (hell)gelb eine Gewaltbremsung einzuleiten ist.
Ich kann aus langer Erfahrung nur empfehlen: Wenn jemand wirklich mal bei sehr dunkelgelb in eine Kreuzung reinsemmelt (und wer behauptet, dass ihm das in 10 oder 20 Jahren noch nie passiert ist, der lügt!): Um Himmels Willen dann nicht bremsen! Ihr könntet dann nämlich mitten in der Kreuzung stehen, und der Querverkehr kriegt grün.
Sowas haarsträubendendes hab ich schon vor mir gesehen: Ich stand an der Haltelinie, und der Querverkehr hatte aufgepasst und den "Falschfahrer" durchgelassen.
Wenn der Vordermann absolut unmotiviert, ohne Ampel oder sonstwas eine Vollbremsung einleitet bekommst du immer noch 50% der Schuld da du deinen Sicherheitsabstand zu gering gewählt hast. In Ausnahmen wir es vielleicht mal 66% für den Vordermann geben aber nie 100%. er wird wohl noch ne Anzeige wegen gefährlichen Eingirffs in den Straßenverkehr belangt.
Zitat:
Original geschrieben von Warto
Klar, aber: Das bedeutet: Ein wenig Draufdrücken ist zumindest im Rahmen der Messtoleranzen möglich. In der Praxis natürlich auch mehr.
Verlässt du bei Dunkelgelb die Kreuzung, passiert ja auch nichts. In die Keuzung bei Dunkelgelb oder gar Hellrot hineinfahren sollte man natürlich lieber lassen.
Nur, was der besagte Opa gemacht hat war schon ziemlich haarsträubend: Ich sah ja die Ampel auf Gelb umspringen, er offenbar auch noch. Ich war gewarnt, und er hätte gleichmäßig weiterfahren können, ohne irgendjemanden zu gefährden. Es hätte mit Dunkelgelb sogar noch für mich reichen können (können!).
Stattdessen ging er, und dann gleich natürlich ich, in die Eisen, das hinten im Wohnteil die Brocken abzuheben anfingen. Eigentlich kann er noch von Glück sagen, dass ihm nicht 3 t WoMo seinen Schluren zusammengefaltet haben. Und da ich eine Beifahrerin als Zeugin hatte, hätte ich ihm eine unnötige, weil nicht verkehrsbedingte Bremsung angehängt.
Lieber Warto,
setz dich doch bitte mal mit der StVO außeinander. Dort steht unter §37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
(2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün - Gelb - Rot - Rot und Gelb (gleichzeitig) - Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.
An Kreuzungen bedeuten:
...
Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".
...
Also musst du schon bei Gelb anhalten 😉
CU Markus
Caddy da ist jeglcieh Erklärung vergebens. Er ist felsenfets überzeugt er kann jemand der bei Gelb bremst ungestraft hintendraufschüsseln...
Ganz so einfach zu klären ist die Frage nicht.
Auch in der Fahrschule lernt man, dass man wegen einer gerade umschaltenden Ampel keine Vollbremsung hinlegen soll.
Wenn in einer solchen Situation ein Unfall geschieht, würde ich es nicht für ausgeschlossen halten, dass der Notbremser zumindest eine Teilschuld bekommt.
Kommt dann selbstverständlich auf die Fakten- und Zeugenlage an.
Sicherlich, eigentlich müsste man anhalten, aber Vorschriften haben die Eigenschaft, dass sie flexibel ausgelegt werden, wenn man beim Befolgen ihrer andere gefährdet oder einen Unfall verursacht 😉.
Genau, wer bei Gelb bremst, muss doch Schuld sein, wenn ihm einer mit zu wenig Abstand hinten drauf fährt, weil der es bisher immer über Rot prima geschafft hat … und diese unverhofft hinterhältige Bremsung des Vordermanns ganz unverblümt nur den Freiheitsdrang einschränken will.
Im "Ausland" gibt es sogar manchmal Gelb-blinkend / Gelb / Rot ... und Kasse machen bei Unwisenheit 😁
Genau, der deutsche Michel will starre Regeln, auf die er sich verlassen und berufen kann.
Die gibt es aber so aber nicht.
Wenn etwas passiert, werden alle Beteiligten auf ihr Verhalten und den Kausalzusamnmenhang mit dem Unfall untersucht. Es ist klar, dass der Auffahrende die Hauptschuld bekommt, mehr nicht.
Es gibt kein klar trennbares "gut" und "böse" im Straßenverkehr, auch wenn das hier immer so konstruiert werden soll!
Ich werfe drei Worte in den Raum und man bilde daraus ein Kompositum:
Entscheidung - Fall - einzel.
😉
Bei 50km/h erlaubter Geschwindigkeit ist eine Gelbphase von 3 Sekunden vorgeschrieben,was bedeutet das man beim umschalten auf Gelb noch mindestens 41m vor der Ampel ist und das reicht um ohne Vollbremsung zum halten zu kommen.MAn glaubt es kaum wie dicht man an eine Ampel ranfahren kann und trotzdem noch ohne Vollbremsung bei Gelb anhalten kann.😉 Man muß es nur mal probieren.
Im übrigen lernt man in der Fahrschule auch das man damit rechnen muß das dei Ampel umschaltet wenn sei schon länger Grün ist.
@ Warto
Ich weis ja nicht in welchem Land du den Führerschein erworben hast,die BRD kann es jedenfalls nicht gewesen sein.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Bei 50km/h erlaubter Geschwindigkeit ist eine Gelbphase von 3 Sekunden vorgeschrieben,was bedeutet das man beim umschalten auf Gelb noch mindestens 41m vor der Ampel ist und das reicht um ohne Vollbremsung zum halten zu kommen.
Argument gegen die Vollbremsung 😉
Denn es KANN doch vorkommen, dass jemand 10, 15 oder 20m vor der Ampel bei gerade umspringender Ampel in die Eisen steigt, obwohl er die Ampel gefahrlos und legal überqueren könnte und sollte.
Sicherlich soll man anhalten, aber ebensowenig soll man sich und andere gefährden (§1) und den rückwärtigen Verkehr beobachten.
Und in einem solchen Fall tut man es, wenn man eine Vollbremsung hinlegt.
Den mangelnden Sicherheitsabstand muss sich der Auffahrende in jedem Fall ankreiden lassen, aber das heisst doch nicht, dass der Bremser automatisch alles richtig gemacht hat (wie so oft hier: "er hat was falsch gemacht, also hab ich doch alles richtig gemacht!"😉.
Wenn es schon zwei Sekunden Gelb ist und man noch 30m weg ist, sieht die Sache anders aus.