Gedanken um die Wahrheit eines 126-Fahrers
Heute habe ich mich gefragt, ob man sich als Benutzer eines alten W126 eigentlich etwas vormacht. Sich das Fahren alter Autos „schönredet“, es als „kultig“, „originell“, „hip“ oder sonstwas bezeichnet. Obwohl der eigentliche Grund, daß man einen alten Wagen fährt, derjenige ist, daß man sich keinen Neuwagen leisten kann. Ist dies auch nicht der eigentliche Grund dafür, daß man hier technische Fragen stellt, anstatt dessen man einen Meister im Fachbetrieb fragt und diesen auch sofort beauftragt? So, wie es bei mir früher der Fall war?
Was denkt Ihr?
Das Fahren mit dem alten 126er macht auch Spaß, aber wenn man zuvor – also in den letzten 25 Jahren, zahlreiche Neuwagen vom Porsche 911 Cabrio 1984 über den 993 1994, insgesamt 3 Audi V8, einen S6, A8 und Phaeton V10 TDi gefahren hat ... dann würde man heute lieber W221 fahren, oder?
Aber das geht ehrlich gesagt im Moment bei mir nicht: Ein Mitglied der Geschäftsleitung eines Warenhandelskonzerns hat mich vergangenes Jahr um drei Jahre Arbeit und Perspektive betrogen und meine berufliche Reputation dadurch zerstört. Seit dem 17.12.03 arbeite ich nach der Entscheidung des Vorstandes eines Warenhandelskonzerns für die Realisierung einer Fernsehserie.
Wer mag, kann in der Länge einer DIN A4 Seite lesen, was daraus geworden ist. Für mich gilt es nun, zu schauen, ob es sinnvoller ist, zwei oder mehr Jahre vor Gericht zu verbringen oder sich gleich die Kugel zu geben. Fazit: Es ist leicht, in Deutschland zu betrügen; die Staatsanwaltschaft hat „zu viel zu tun“ und tut demnach erst mal gar nichts. Strafrechtlich kann man sich als Täter in Deutschland viel leisten, bevor einem was passiert ... aber als Opfer Hilfe zu bekommen ... das daaaaaauuuueert ...... Ich bete, daß der 126er noch was durchhält.
Die Hintergründe (Erklärung vom 09.09.2007 18:33):
Am 17.12.03 hat der Vorstand eines Warenhaushandelskonzerns in Deutschland die Entscheidung getroffen, ein von mir geschaffenes Projekt finanziell mit 1,2 Mio € netto zu unterstützen. Das Projekt wurde ihm durch seine Werbeagentur vorgestellt. Bei dem Projekt handelte es sich um eine Fernsehserie namens WNP (Kürzel zum Arbeitstitel), die ich im Sinne des Urheberrechtsgesetzes bereits 2001 alleine konzipiert habe. Die Werbeagentur – auf der Suche nach einem derartigen Projekt, um die Sympathiewerte des Unternehmens nach Außen hin und das Miteinander unter den Mitarbeitern im Inneren zu verbessern bzw zu stärken – kam am 04.09.02 diesbezüglich auf mich zu und bekam drei an das Setting angepaßte Drehbücher ohne Rechteübertragung und zum Zwecke der Präsentation gegenüber dem Warenhaushandelskonzern zu treuen Händen zur Verfügung gestellt. ... ... Nach der Vorstandsentscheidung kam es zu mehreren Schriftstücken, in denen die Details des Sponsorings aufgeführt wurden. Ich habe die Werbeagentur daraufhin ermächtigt, direkt einen diese Zusagen sichernden Vertrag über mein Werk WNP abzuschließen. Es kam auf Basis dieses Vertrages vom 16.03.05 (in dem sich die Werbeagentur wahrheitswidrig als Urheberin meines Projektes bezeichnet hat) zu einer Abschlagszahlung von 140.000,00 € netto an die Werbeagentur. Ich habe daraufhin und seit der Vorstandsentscheidung nahezu gratis drei Jahre an der Umsetzung des Projekts im Einklang mit der Mediengesetzgebung gearbeitet, meine Aufgaben erfüllt, im Gegensatz zu den diesbezüglich erbärmlichen Versuchen der Werbeagentur einen renommierten Produzenten für die Umsetzung gewinnen können und mir nichts zuschulden kommen lassen. Es gab niemals eine Rüge in Bezug auf meine im Zeitrahmen liegende, fachgerechte Arbeit. Auch gab es keine außerordentliche Kündigungsgrundlage und keine Vertragsgrundlage für eine ordentliche Kündigung. Noch am 23.12.05 wird mir die Durchführung versichert! Dennoch hat der zuständige, neue Marketingvorstand am 20.02.06 wohl aus finanziellen Gründen – der Warenhauskonzern war in Schwierigkeiten geraten (Entlassungen) – eine Aufhebung des Projektes angestrebt. Der Chef der o.g. genannten Werbeagentur war aber kurz zuvor zum Abteilungsleiter Werbung des Warenhaushandelskonzerns avanciert und hat die rechtsgrundlose Vertragsaufhebung im Wissen um das damit verbundene Zuwiderhandeln gegen alle mit mir getroffenen Absprachen mit dem Hinweis an den Vorstand initiiert, daß „der Drehbuchautor (für die Nichtdurchführung des Sponsorings) noch nicht abgefunden werden konnte“ (Zitat aus Beweisstück vom 03.09.06). ... ... Am 20.02.06 wurde deswegen die Vertragsaufhebung – die der Durchführung meines Projektes die wirtschaftliche Grundlage entzogen hat – ohne mein Wissen und damit Zustimmung unterzeichnet. Diese Aufhebung war nicht in meinem Sinne! Am 28.02.06 ließ der Abteilungsleiter Werbung mir durch den Geschäftsführer seiner Werbeagentur namens B. schriftlich mitteilen, daß „der Vertrag zurückgegeben sei und kein Geld mehr fließen würde“. Am 16.03.06 wurden ihm von dem Warenhaushandelskonzern und auf Basis der Aufhebungsvereinbarung vom 20.02.06 jedoch 220.000,00 € netto ausbezahlt; insgesamt wurden also 360.000,00 € netto auf mein Werk hin, aber ohne eigene, kreative Leistung der Werbeagentur, bezahlt. Die 220.000,00 € netto wurden mir gegenüber verschwiegen und verleugnet, obwohl der Betrag als Abfindung für mich und meine Arbeit zweckgebunden war. Erst Mitte Mai 2006 erfuhr ich vom Vorgänger des Abteilungsleiters Werbung, daß es Aufhebungsvertrag und Zahlung zu meinen Gunsten gegeben hat. ... ... Ich habe dann versucht, außergerichtlich zu einer Lösung zu kommen. Am 30.09.06 erhielt ich zwei Zahlungsverpflichtungserklärungen, mit denen sich der Geschäftsführer B. der Werbeagentur und der Abteilungsleiter Werbung im Rahmen der Vergleichsverhandlungen zur Zahlung von je 75.000,00 € an mich verpflichtet haben, die ich jedoch nie erhalten habe. Diese waren im Nachhinein betrachtet nur ein Mittel, um mich zur gleichzeitigen Unterzeichnung eines Schriftstückes zu bewegen, mit dem ich mich zum Stillhalten gegenüber dem Warenhaushandelskonzerns verpflichten sollte (Unterlassungserklärung). Zeitgleich wurde ich schriftlich zur Abgabe einer uneidlichen Falschaussage zu Lasten des früheren Abteilungsleiter Werbung angestiftet, was ich zurückwies. Als am 10.01.07 zwei vom GF der Werbeagentur, B., gefälschte Schriftstücke auftauchten, die meinen Briefbogen und meine Unterschrift (schlecht) nachempfunden haben und in denen „ich mich für die entstandene Unruhe usw... entschuldigt habe“ (was mir sowieso fernlag), habe ich wegen Verdachts auf Verstöße nach § 263, 266, 267, 160, 241 StGB Strafanzeige erstattet. Für jede der hier geäußerten Sachverhalte gibt es mehrfach schriftliche Beweise, umfassende Belege und Niederschriften von Zeugen. ... ... Ich habe das Projekt gebraucht und nicht umsonst drei Jahre für das Projekt gearbeitet. Ich bin durch den o.g. Verlauf der Sache und den Entfall des als sicher geglaubten Geschäftes beruflich und wirtschaftlich in Schwierigkeiten geraten. Ich habe nach dieser Zeit nicht mit einer solchen Entwicklung gerechnet. Die inzwischen schon wieder erneuerte Geschäftsleitung des Warenhaushandelskonzerns sieht keinen Anlaß zum Handeln. Jedoch haftet das Unternehmen aufgrund der Bestimmungen des § 823 und 831 BGB für das Verschulden des festangestellten Abteilungsleiter Werbungs, der den Vertrag aus Motiven der eigenen Bereicherung zum Scheitern gebracht und mir damit im Sinne des BGB wissentlich geschadet hat. Es wird dazu Klage nach § 97 UrHG eingereicht und Schadenersatz in Höhe von 1,76 Mio € netto inkl. 200.000,00 € netto schriftlich zugesagtem Honorar ./. erhaltener Abschläge über 9,586.00 € netto beansprucht. So ein Deal ist nicht einfach zu wiederholen; es ist mir nicht gelungen, den Sponsor zu ersetzen. Ich sehe nicht ein, daß ich auf mein mir mehrfach zugesagtes Sponsoring und die mich beruflich weiterbringende Umsetzung meiner Serie verzichten soll, nur weil Typen im Nadelstreifen das so wollen, mich einschüchtern, in wirtschaftliche Not stürzen, belegbar belügen, bedrohen und dazu auch noch Urkunden fälschen und sich die Taschen vollstopfen. So was passiert, wenn man einem Konzern vertraut.
10 Antworten
Hi,
ich fahre einen W126, weil ich ihn schön, gut und komfortabel finde und sich Reparaturen, die an einem Wagen zwangsläufig anfallen, relativ günstig (im Vergleich zu aktuelleren S-Klasse Modellen) durchführen lassen. Ausserdem mag ich das, meiner Ansicht nach, typische Fahrgefühl der alten Mercedes Fahrzeuge. Das finde ich in den neuen Fahrzeugen nicht mehr.
EIne neue S-Klasse ist mir zu teuer. Dafür leg ich micht nicht krumm ... bin nicht bereit, so viel Geld für ein Auto auszugeben.
Was Dein persönliches Problem betrifft, weiss ich nicht, ob es der richtige Weg ist, das in einem Motor Forum zu erörtern. Ich wünsche Dir aber viel Glück in der Sache.
Grüsse, Marc
Zitat:
Original geschrieben von marki300
EIne neue S-Klasse ist mir zu teuer. Dafür leg ich micht nicht krumm ... bin nicht bereit, so viel Geld für ein Auto auszugeben.Was Dein persönliches Problem betrifft, weiss ich nicht, ob es der richtige Weg ist, das in einem Motor Forum zu erörtern. Ich wünsche Dir aber viel Glück in der Sache.
Grüsse, Marc
Hi Marc,
eine neue S-Klasse ? Mir geht es genauso, kann ich mir beim besten willen nicht leisten !! Ich habe mir einen 7 Jahre alten W220 gekauft, das reicht auch.
Gebe Dir auch recht, das problem vonmarki300ist hier sicher nicht am richtigen Platz.
Aber auch von mir viel Glück !
akikomii
Zitat:
Original geschrieben von Chatchamp
Obwohl der eigentliche Grund, daß man einen alten Wagen fährt, derjenige ist, daß man sich keinen Neuwagen leisten kann.
Schlicht und ergreifend genau das.
Zitat:
Original geschrieben von akikomii
Gebe Dir auch recht, das problem vonmarki300ist hier sicher nicht am richtigen Platz.
muss natürlich heissen:
Gebe Dir auch recht, das problem von Chatchamp ist hier sicher nicht am richtigen Platz.
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@Chatchamp.
Ich kann Dir nur alles Gute wünscen und viel Erfolg bei der Klage.
Zitat:
Original geschrieben von DEG_Wolle
Schlicht und ergreifend genau das.Zitat:
Original geschrieben von Chatchamp
Obwohl der eigentliche Grund, daß man einen alten Wagen fährt, derjenige ist, daß man sich keinen Neuwagen leisten kann.
Nicht zwingend!
Ich kenne mehrere Mitglieder von MT, auch real, die sich unter Garantie nicht aus Geldmangel keine Neufahrzeuge kaufen, sondern schlicht aus Gründen des persönlichen Geschmacks lieber den R129 als den R230 fahren.
Interessanterweise sagen aber die zwei am meisten mit Geld beladenen, dass sie sich keine Neuwagen kaufen, weil der Wertverlust in den ersten Jahren in keinem Verhältnis zum Mehrwert steht.
Ergo: Nein! 😁
@Chatchamp
Erst einmal mein Bedauern zu deiner beruflichen Situation. Ich bin seit 20Jahren
selbstständig und habe da auch einige Tiefen durchlebt. Jetzt ist alles Gut, aber eine Garantie gibt es da auch weiterhin nicht.
Zu deinem Autothema. Ich habe gerade einen neuen 211 (220CDI) bekommen und reiße mit dem Wagen so 40-50TKm ab. Das geht auch alles wunderbar. Leise, bequem und sparsam.
Trotzdem habe ich mir Anfang des Jahres eine W126 (500sec) zugelegt. Meine Frau, die überhaupt keine Ahnung von Autos hat, meinte eines Tages "Kauf Dir doch mal eine schönen Auto, nicht immer diese Plastikkisten" Es sollte kein richtiger Oldtimer werden dafür fehlt Zeit und Gelb. Also sind wir schnell bei dem SEC gelandet. Ich fahre wenn es eben geht, hauptsächlich Privat und mit meiner Frau den SEC. Das Auto macht mit unheimlich Spaß. Wenn der "neue 211er" weg wäre...o.k. aber den SEC würde ich vermissen.
Gruß Bernd
@ Evil Jogga: Damit habe ich einzig und allein meine persönliche Meinung dargestellt.
@ Bernd: Ich habe vorausgesetzt, dass wir hier von den Alltagsfahrzeugen reden.
" Obwohl der eigentliche Grund, daß man einen alten Wagen fährt, derjenige ist, daß man sich keinen Neuwagen leisten kann."
Ich wollte nur damit andeuten das obige Vermutung nicht der einzige Grund ist.
Gruß Bernd
wenn ich es mir leisten könnte, würde ich einen der besterhaltendsten W126er kaufen, ihn entsprechend aufbereiten, auf Flüssiggas umrüsten und ihn tagtäglich nutzen.
ich finde ihn einfach sehr schön und stilvoll... natürlich wäre er nicht mein einziges auto... ich hab schon immer mit einem Aston Martin geliebäugelt und als mich so einer letztens mit gebrüll in meinem golf überholt hat ist dieses bedürfnis natürlich noch ausgeprägt worden...
aber das sind halt leider nur träume.... *schwelg*
ansonsten chatchamp: kopf hoch...