Gebumst hat es mal wieder
Hallo,
heute nen kleinen Unfall gehabt. Klassiker, meine Frau war auf ner Vorfahrtsstrasse unterwegs und ein andere PKW fährt ein und hat meine Frau übersehen. Bis auf Blech erst mal nichts weiter passiert.
Versicherung des Gegners meint ich soll ne Preisabschätzung bei meinem 🙂 machen lassen und dann geht alles seiner Wege.
Meine Frage: Mein Auto ist ja nun egal wie gut es rapriert werden wird ein Unfallauto somit ist der Wiederverkaufwert entsprechend geringer etc. Wie kann ich diesen Anspruch gültig machen und was ist zu beachten.
Hier mal ein Foto.
Kotflügel ist geknickt und die Stoßstange nach unten gezogen, Motorhaube sieht soweit noch i.O. aus.
Ist aber bestimmt nicht billig.
PS der andere war ein W 124
Beste Antwort im Thema
Lass dies ein Gutachter schätzen , er wird Dir die Wiederherstellungskosten besser berechnen können und auch sagen ob bei Fachgerechter Reperatur ein Minderwert anfällt 😉
Den Gutachter kannste am besten zum Freundlichen kommen lassen .
Anschliessend danach abrechnen oder dort reparieren lassen .
Vergiss nicht deinen Ausfall mit berechnen zu lassen , also Leihwagen und so weiter .... im gutachten steht wie lange die Reperatur dauert , danach abrechnen .....
Aber am besten immer zum Anwalt , wenn der Fall eindeutig ist , zahlt der Gegner 😉
Lisa
48 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von fisirota
Wenn Du doch dann mehr infos hast dann erkläre doch bitte wie die rechtliche Situation ausschaut.
Und bitte keine Links auf eigene Zitate dadurch werden die auch nicht richtiger.
mfg roland
Ich habe das auch so in Erinnerung wie Lisa.
Da sich aber die rechtliche Situation gelegentlich ändert und wir nicht betroffen sind, solltest Du einfach mal googeln, wenn es Dich interessiert und uns das Ergebnis dann hier einstellen.
lg Rüdiger:-)
Hi,
je nach Alter des Wagens kann der Austausch einer Stoßstange auch als Wertsteigernd angesehen werden.
Sollte die Stoßstange gewechselt und der Knick im Kotflügel behoben werden ist der Wagen ein Unfallwagen und muss beim Veräussern angeben werden,sonst ist es arglistige Täuschung und kann zur Rückabwicklung des Vertrages führen.
Ich habe gerade mal mit einem Freund telefoniert , der RA ist ...
Der sagte .... allgemein
Wenn die Teile beschädigt sind und werden repariert , oder lassen sich richten ( Kotflügel / Stossstange ) , ist es kein Unfallwagen .
Werden die Teile ausgetauscht bzw. kommen Neuteile drann , ist es ein Unfallwagen .
Es ist aber von Fall zu Fall unterschiedlich zu bewerten , da es auf folgende Kriterien ankommt . Alter des Fahrzeuges und so weiter ... Wenn du zum Beispiel ein Kotflügel wechselst , weil er rostig ist , ist es "kein Unfallwagen".
Also nicht so einfach und er meinte , jeder Richter hat im Prozess eine etwas ander Ansicht und da könne man selbst nicht so genau pauschalisieren , wann der Punkt eingreift , ob und wann genau ein Wagen ein Unfallauto ist 😉
Du solltest es aber immer angeben , rettet nachher dein Hals , wenn was auf Dich zu kommt 😉
Lisa
Hallo,
war heute noch bei der Werkstatt.
Kotflügel verzogen
Motorhaube hat nen paar Kratzer muss lackiert werden
Stoßstange mit Dämpferelement muß neu
Xenon ausgerissen
........
Grobe Hausnummer 4000€ +/- 500€
Mir wurde nahe gelegt nen Gutachter zu bestellen was ich auch schon für morgen organisiert habe.
Mehr Infos dann wenn das Gutachten fertig ist.
Zitat:
Original geschrieben von ard_2
Hallo,war heute noch bei der Werkstatt.
Kotflügel verzogen
Motorhaube hat nen paar Kratzer muss lackiert werden
Stoßstange mit Dämpferelement muß neu
Xenon ausgerissen
........Grobe Hausnummer 4000€ +/- 500€
Mir wurde nahe gelegt nen Gutachter zu bestellen was ich auch schon für morgen organisiert habe.
Mehr Infos dann wenn das Gutachten fertig ist.
Habe ich weiter oben schon geschrieben, vierstelliger Eurobetrag.
Da habe ich ja ganz gut gelegen.
Zitat:
Original geschrieben von ard_2
Hallo,war heute noch bei der Werkstatt.
Kotflügel verzogen
Motorhaube hat nen paar Kratzer muss lackiert werden
Stoßstange mit Dämpferelement muß neu
Xenon ausgerissen
........Grobe Hausnummer 4000€ +/- 500€
Mir wurde nahe gelegt nen Gutachter zu bestellen was ich auch schon für morgen organisiert habe.
Mehr Infos dann wenn das Gutachten fertig ist.
Hab seit 2 Tagen nen' 209er auf der Bühne stehen mit Schaden VR auch Kotflügen,Stoßstange aber auch komplette Achse samt Lenkgetriebe.
Teile kosten laut EPC 3076€+ Mwst, aber ich glaube nicht das der Träger bei deinem neu muss,
das sieht nur nach Stoßstange und Kotflügel aus und vielleicht Xenon.
Vielleicht kannst du ja noch bessere Bilder vom Schaden machen?(auch mit offener Motorhaube)
Bei den heutigen Autos sieht man fast nie was alles darunter kaputt ist.
Ich hatte vor einigen Jahren einen ähnlichen unverschuldeten Unfall mit meinem E240.
8,5 Mille hat die gegnerische Versicherung blechen müssen.
Das ist halt ein Nachteil den man im Kauf nehmen muss, wenn man will dass das Auto bei einem Unfall möglichst viel Energie abbaut. Je mehr kaputtgeht desto besser für die Insassen :-) (ausser der Fahrgastzelle)
Zitat:
Original geschrieben von ard_2
Hallo,heute nen kleinen Unfall gehabt. Klassiker, meine Frau war auf ner Vorfahrtsstrasse unterwegs und ein andere PKW fährt ein und hat meine Frau übersehen. Bis auf Blech erst mal nichts weiter passiert.
Versicherung des Gegners meint ich soll ne Preisabschätzung bei meinem 🙂 machen lassen und dann geht alles seiner Wege.
Meine Frage: Mein Auto ist ja nun egal wie gut es rapriert werden wird ein Unfallauto somit ist der Wiederverkaufwert entsprechend geringer etc. Wie kann ich diesen Anspruch gültig machen und was ist zu beachten.
Hier mal ein Foto.
Kotflügel ist geknickt und die Stoßstange nach unten gezogen, Motorhaube sieht soweit noch i.O. aus.
Ist aber bestimmt nicht billig.PS der andere war ein W 124
...warum lange rumspekulieren?
die steht ein anwalt zu, wenn der unfallgegner den schaden verursacht hat.
ich würde von anfang an nicht zögern und einen anwalt die sache übergeben. ich habe diesbezüglich schlechte erfahrung gesammelt, wenn man erst mittendrin einen anwalt einschalten muss.
grüße aus stuttgart
sommer57
Zitat:
Original geschrieben von sommer57
Aber Vorsicht ! Sorgfältig auswählen, denn auch unter Anwälten gibt es ausgesprochene Deppen, die cleveres Vorgehen hintan stellen, weil sie nur die Höhe der Schadenssumme und die sich daraus ergebenden Gebühren im Auge haben. Die kriegen ihr Geld so oder soZitat:
Original geschrieben von ard_2
ich würde von anfang an nicht zögern und einen anwalt die sache übergeben. ich habe diesbezüglich schlechte erfahrung gesammelt, wenn man erst mittendrin einen anwalt einschalten muss.grüße aus stuttgart
sommer57
!
als Info: MB-Leasing rechnet als Wertverlust (Juristendeutsch: merkantiler Minderwert) mit der Versicherung ca. 10% der Reparaturkosten ab, die später dann auch den Rücknahmewert und damit den Verkaufspreis für den Hänlder, der den gebrauchten vermarkten muss, mindert. Dies natürlich auch mit der Vollkasko, wenn der Halter den Schaden selbst verursacht hat - schließlich ist das Eigentum der Leasingbank dadurch ja auch weniger wert geworden.
Zitat:
...warum lange rumspekulieren?
die steht ein anwalt zu, wenn der unfallgegner den schaden verursacht hat.
´Nenn mich nen Idealist aber ich versuche mal auf der sachlichen Basis hier mal meine Interessen zu vertreten zumal auch nen Anwalt zusätzlich die Kosten in die Höhe treibt und man hintenrum dann wieder die Rechnung mit der Erhöhung der Typenklasse aufs Brot geschmiert bekommt. Im gesamt Duchschnitt natürlich.
Zitat:
Original geschrieben von ard_2
´Nenn mich nen Idealist aber ich versuche mal auf der sachlichen Basis hier mal meine Interessen zu vertreten zumal auch nen Anwalt zusätzlich die Kosten in die Höhe treibt und man hintenrum dann wieder die Rechnung mit der Erhöhung der Typenklasse aufs Brot geschmiert bekommt. Im gesamt Duchschnitt natürlich.Zitat:
...warum lange rumspekulieren?
die steht ein anwalt zu, wenn der unfallgegner den schaden verursacht hat.
Du kennst anscheinend die Versicherungen nicht .... mein Tip ... Anwalt 😉
Lisa
Zitat:
Original geschrieben von Jongert
als Info: MB-Leasing rechnet als Wertverlust (Juristendeutsch: merkantiler Minderwert) mit der Versicherung ca. 10% der Reparaturkosten ab, die später dann auch den Rücknahmewert und damit den Verkaufspreis für den Hänlder, der den gebrauchten vermarkten muss, mindert. Dies natürlich auch mit der Vollkasko, wenn der Halter den Schaden selbst verursacht hat - schließlich ist das Eigentum der Leasingbank dadurch ja auch weniger wert geworden.
Der merkantile Minderwert wird aber auch von Alter / Zustand / Vorschäden beeinflußt. Ab einem gewissen Alter gibt´s nix mehr !
Zitat:
Original geschrieben von achtklässler
Der merkantile Minderwert wird aber auch von Alter / Zustand / Vorschäden beeinflußt. Ab einem gewissen Alter gibt´s nix mehr !Zitat:
Original geschrieben von Jongert
als Info: MB-Leasing rechnet als Wertverlust (Juristendeutsch: merkantiler Minderwert) mit der Versicherung ca. 10% der Reparaturkosten ab, die später dann auch den Rücknahmewert und damit den Verkaufspreis für den Hänlder, der den gebrauchten vermarkten muss, mindert. Dies natürlich auch mit der Vollkasko, wenn der Halter den Schaden selbst verursacht hat - schließlich ist das Eigentum der Leasingbank dadurch ja auch weniger wert geworden.
Richtööög...da aber bei MB die meisten Leasingverträge eine maximale Laufzeit von 48 Monaten haben, ist das sicher für die kein Problem...zumal natürlich auch der Neuwert bzw. der Zeitwert eines Fahrzeuges den merkantilen Minderwert mit bestimmt - und mehr als 84 Monate = 7 Jahre geht Leasing nach deutschem Steuerrecht eh nicht