Gebumst hat es mal wieder
Hallo,
heute nen kleinen Unfall gehabt. Klassiker, meine Frau war auf ner Vorfahrtsstrasse unterwegs und ein andere PKW fährt ein und hat meine Frau übersehen. Bis auf Blech erst mal nichts weiter passiert.
Versicherung des Gegners meint ich soll ne Preisabschätzung bei meinem 🙂 machen lassen und dann geht alles seiner Wege.
Meine Frage: Mein Auto ist ja nun egal wie gut es rapriert werden wird ein Unfallauto somit ist der Wiederverkaufwert entsprechend geringer etc. Wie kann ich diesen Anspruch gültig machen und was ist zu beachten.
Hier mal ein Foto.
Kotflügel ist geknickt und die Stoßstange nach unten gezogen, Motorhaube sieht soweit noch i.O. aus.
Ist aber bestimmt nicht billig.
PS der andere war ein W 124
Beste Antwort im Thema
Lass dies ein Gutachter schätzen , er wird Dir die Wiederherstellungskosten besser berechnen können und auch sagen ob bei Fachgerechter Reperatur ein Minderwert anfällt 😉
Den Gutachter kannste am besten zum Freundlichen kommen lassen .
Anschliessend danach abrechnen oder dort reparieren lassen .
Vergiss nicht deinen Ausfall mit berechnen zu lassen , also Leihwagen und so weiter .... im gutachten steht wie lange die Reperatur dauert , danach abrechnen .....
Aber am besten immer zum Anwalt , wenn der Fall eindeutig ist , zahlt der Gegner 😉
Lisa
48 Antworten
Ja habe ich schon gelesen aber das mit dem Rechtsverdreher hat mich was irritiert. Die Versicherung hat sich bis Dato einwandfrei verhalten. Also habe wegen lumpiger 200€ keine Lust nun die riesen Welle zu reißen aber Haben ist auch nicht schlecht
Wie auch immer 😉
Der RA kommt nicht in Frage weil sich der Aufwand/Nutzen Faktor nicht auszahlt. Also soll ich mal anrufen und denen nahe legen: "Habe mit die Kiste selber zusammengeschuster und möchte die 4 Tage Nutzungsausfall wie im Gutachten vermerkt?"